HRK-Präsident zum aktuellen BAföG-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Gesetzgeber muss seinen sozialpolitischen Gestaltungsspielraum aktiv nutzen“
HRK-Präsident Walter Rosenthal begrüßt die Klarheit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Anlässlich einer Frage zur Vereinbarkeit der BAföG-Grundpauschale 2014 und 2015 mit dem Grundgesetz beschäftigte sich der Beschluss grundlegend mit dem Anspruch auf staatliche Leistungen, die mittellosen Hochschulzugangsberechtigten ein Studium ermöglichen sollen.