Beschluss des 103. HRK-Senats vom 13. Februar 2007
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Pilotprojektes "Prozessqualität für Lehre und Studium - Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung" beabsichtigt die Hochschulrektorenkonferenz, das Verfahren der Prozessakkreditierung als Ergänzung oder als Alternative zu bisherigen Akkreditierungsverfahren weiter zu prüfen. Die Prozessakkreditierung kann die Entwicklung eines kohärenten Systems der Qualitätssicherung an den Hochschulen entscheidend unterstützen. Qualitätsmanagement wird als autonome Aufgabe der Hochschule gesehen.
Akkreditierung in jeder Form muss Teil eines umfassenden, von den Hochschulen selbst zu gestaltenden und zu verantwortenden Qualitätsmanagements sein. Für dessen Ausgestaltung geben die bisherigen Erfahrungen des Projekts Q der HRK wichtige Hinweise.
Prozessakkreditierung kann nur einer von verschiedenen Wegen der Qualitätssicherung durch Akkreditierung sein. Die Hochschulen müssen die Freiheit behalten, die Instrumente der Qualitätssicherung selbst zu bestimmen. Programmakkreditierung darf nicht unmöglich werden.
Die internationale Kompatibilität der Verfahren muss gewährleistet sein.
Der Akkreditierungsrat ist aufgefordert, im Zusammenwirken mit der HRK Standards für die Durchführung von Verfahren der Prozessakkreditierung zu formulieren.
Für die erforderliche Präzisierung der Eckpunkte des Verfahrens und die nachdrückliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen bedarf es einer zweiten Projektphase mit einem erweiterten Teilnehmerkreis an Hochschulen und Agenturen oder anderen Einrichtungen.
In der zweiten Projektphase sind Erfahrungen aus dem Pilotprojekt, auch hinsichtlich der Notwendigkeit internationaler Kompatibilität der Verfahren zu berücksichtigen.