Studieren in Teilzeit


Empfehlung der HRK-Mitgliederversammlung am 8.11.2016
 
I. Vorbemerkung
Seit mehreren Jahren lässt sich eine Diskrepanz zwischen dem formalen Studienangebot an deutschen Hochschulen und dem realen Studierverhalten feststellen: während Politik und Hochschulen in ihrer Planung meist noch vom regulären Vollzeitstudium ausgehen, ist dies für eine stetig wachsende Gruppe von Studierenden nicht mehr die geeignetste Organisationsform des Studiums. Diese Gruppe entscheidet sich stattdessen dafür, in Teilzeit zu studieren. Das „informelle“ Studieren in Teilzeit ist eine Realität, der weder die unterschiedlichen Landeshochschulgesetze noch die bestehenden Fördermodelle in vollem Umfang gerecht werden. 

Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein einheitliches Studienmodell, sondern um eine große Bandbreite von Möglichkeiten, die von einer formalen flexiblen Studienorganisation bis zum pragmatischen Ausweichen der Studierenden in ein ‚de-facto‘-Teilzeitstudium reichen. Vorliegende Untersuchungen belegen, dass eine Nachfrage nach zielgruppenspezifischen Angeboten für ein Studieren in Teilzeit besteht.[1]  

Die HRK hält es deshalb für sinnvoll, mit dem vorliegenden Papier einen Problemaufriss vorzustellen und den Hochschulen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Thema „Teilzeitstudium“ zu bieten.

Damit knüpft das Papier an die Handlungsempfehlungen der HRK zur weiteren Umsetzung der Europäischen Studienreform vom November 2013[2] an: darin hatte die HRK unter der Überschrift „Studentische Vielfalt als Herausforderung und Chance für die Hochschulen“ darauf hingewiesen, dass viele Studierende flexible Rahmenbedingungen benötigen, wie z.B. Studienangebote, die in unterschiedlicher Geschwindigkeit zu studieren sind oder auch als Teilzeit- und berufsbegleitende Studienprogramme angeboten werden.

Die HRK steht hier in Übereinstimmung mit einer Forderung, die bereits 2009 im „Leuven-Kommuniqué“ der europäischen Bildungsminister erhoben worden war: „Lifelong learning implies that qualifications may be obtained through flexible learning paths, including part-time studies, as well as workbased routes.“[3]

Noch in ihrer Empfehlung zu diesem Thema aus dem Jahr 1997 ging die HRK davon aus, dass ein formales Teilzeitstudium zwar möglich sein sollte, aber durch gute Studienberatung und -bedingungen am besten zu vermeiden sei. Mit dieser neuen Empfehlung will die HRK hingegen verdeutlichen, dass die strategische Planung einer Hochschule sich auch mit dem Thema „Teilzeitstudium“ befassen sollte, um ggf. die Entwicklung entsprechender Studienangebote entlang des Student Life Cycle besser in der Hochschule zu verankern.

Eine positive Neubewertung von flexiblen Studienverläufen setzt allerdings auch eine sorgsame Ressourcenplanung sowie eine veränderte, zeitgemäße Auffassung des Begriffs „Regelstudienzeit“voraus: diese sollte nämlich als Planungs – und nicht als Sanktionsgröße verstanden werden.

II. Definitorische Unterscheidungen
Die Begriffe „Teilzeitstudium“, „berufsbegleitendes Studium“ und „wissenschaftliche Weiterbildung“ werden oft im gleichen Kontext genannt.[4] Trotz bestehender Schnittmengen bezeichnen sie jedoch unterschiedliche Studienformen:
-    Ein Teilzeitstudium zeichnet sich dadurch aus, dass der zeitliche Studienaufwand pro Semester gegenüber einem Vollzeitstudium reduziert wird, sei es in einem formal entsprechend angelegten Studiengang oder als informelle Studierweise.
-    Ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht es Berufstätigen, neben dem Beruf zu studieren. Hierzu zählen unter anderem Abend- und Fernstudiengänge. Ein berufsbegleitendes Studium kann, muss aber nicht als Teilzeitstudiengang angeboten werden.
-    Die steigende Nachfrage nach wissenschaftlicher Weiterbildung ist eingebettet in den Kontext des Lebenslangen Lernens. Wissenschaftliche Weiterbildung bietet Studienmöglichkeiten, auch in Teilzeit, nach einem ersten Abschluss der beruflichen oder hochschulischen Bildung an. Dabei kann es sich auch um Bachelorstudiengänge handeln.


III. Hintergrund: Nachfrage und Angebot
Zwar waren im Sommersemester 2012 nur 4 % der Studierenden in einem Teilzeit- oder berufsbegleitenden Studiengang immatrikuliert, aber de facto absolvierte jeder Fünfte (22%) der formell Vollzeitstudierenden ein informelles Teilzeitstudium.[5] 

Zu den von den Teilzeitstudierenden am häufigsten genannten Gründen zählen Erwerbstätigkeit, unterschiedliche Bildungsbiographien und Studienvoraussetzungen, Betreuung von Kindern oder anderen Familienangehörigen, Behinderungen oder chronische Krankheiten sowie besonderes Engagement in Politik, Sport, Kultur o.ä.

Es bestehen zwar bereits vereinzelt Angebote für ein Teilzeitstudium, aber lediglich knapp 10 % der grundständigen und 14,5 % der weiterführenden Studienangebote können derzeit in Teilzeit studiert werden[6].

Diese formellen Varianten des Studierens in Teilzeit - meist mit halber Arbeitsbelastung und doppelter Studiendauer – werden noch wenig genutzt, da sie offenbar häufig am Bedarf der Studierenden vorbeigehen. Individualisierte Varianten wie die folgenden werden hingegen noch zuwenig angeboten:
-    informelles Teilzeitstudium durch Studieren in verschiedenen Geschwindigkeiten (phasenweise oder im gesamten Studienverlauf)
-    Befreiung vom Einhalten von Prüfungsfristen und Regelstudienzeit (individuell, auf Antrag) sowie
-    Individuelle Gestaltung der Studienverläufe – bspw. durch eine flexiblere Einwahl in Module - nach Absprache und mit Betreuung.

IV. Schwierigkeiten bei der Ausweitung des Studiums in Teilzeit
Verschiedene Faktoren tragen dazu bei, dass bestehende Angebote bisher wenig genutzt werden. Dazu zählen:
-    bürokratische Verfahren der Genehmigung und Abwicklung
-    starre zeitliche Vorgaben (die Entscheidung für ein Teilzeitstudium muss meist für ein ganzes Jahr getroffen werden),
-    ungenügende Information über bestehende Angebote.

Hinsichtlich der Finanzierung von Studium in Teilzeit ergeben sich verschiedene Konstellationen, die von den Hochschulen bei der Entwicklung entsprechender Angebote berücksichtigt werden sollten. Sofern sich die Studienangebote an berufsbegleitend Studierende  richten, kann i. d. R. unterstellt werden, dass diese Studierenden ihren Lebensunterhalt aus einer parallelen Berufstätigkeit bestreiten. BAföG als familieneinkommensabhängige Sozialleistung, die vorrangig die berufliche Erstausbildung in den Fokus nimmt, bietet Personengruppen, die ein Teilzeitstudium nicht mit studienbegleitender Erwerbstätigkeit finanzieren können, Unterstützung, etwa Studierenden mit betreuungsbedürftigen Kindern oder chronischer Erkrankung. Allerdings wird Ausbildungsförderung nach dem BAföG derzeit nur geleistet, wenn das Studium die Arbeitskraft des Studierenden voll in Anspruch nimmt. Ein Studierender, der sich in ein formales Teilzeitstudium  einschreibt, ist daher nicht förderfähig. Die HRK sieht die Notwendigkeit, auch im Rahmen eines formalen Teilzeitstudiums Ausbildungsförderung  beantragen zu können, sofern die weiteren Voraussetzungen des BAföG vorliegen.
Weitere Überlegungen zu Unterstützungsangeboten sollten, etwa gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk,  erarbeitet und dann in der Fläche erprobt werden.


V. Schwerpunkt Grundständiges Studium
Auf der Master-Ebene existiert bereits ein vielfältiges Angebot an Studiengängen, gerade auch im Bereich der Weiterbildung, die in Teilzeit bzw. berufsbegleitend studiert werden können. Mit der Einführung der gestuften Studiengänge im Rahmen der Europäischen Studienreform ergab sich aber auch im Bereich des grundständigen Studiums ein wachsender Bedarf an Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium. Allerdings können die Strukturen und Verfahren der wissenschaftlichen Weiterbildung auf Master-Niveau nicht ohne weiteres auf Bachelor-Programme übertragen werden. Die vorliegenden Empfehlungen konzentrieren sich auf eine Flexibilisierung von Studienverläufen im grundständigen Studium unter Einbeziehung des berufsbegleitenden Studiums.


VI. Berufsbegleitendes Studium in Teilzeit als Element der institutionellen Profilierung

Das Teilzeitstudium bietet Hochschulen die Möglichkeit, insbesondere für studieninteressierte Berufstätige flexible Studienmodelle anzubieten.
Ein Teilzeitstudium, insbesondere ein berufsbegleitendes, impliziert häufig auch die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Hierzu sollten die Hochschulen sowohl individuelle wie pauschale Anrechnungsverfahren einrichten. Der im Jahr 2016 überarbeitete Hochschulqualifikationsrahmen von KMK und HRK wird die Ausarbeitung von Fachqualifikationsrahmen fördern, die wiederum die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen erleichtern werden.


VII. Ressourcen
Fast alle Hochschulgesetze der Bundesländer räumen den Hochschulen grundsätzlich die Möglichkeit zu Teilzeitstudienangeboten ein und lassen ihnen dabei im Allgemeinen große Spielräume. Fast durchweg wird verlangt, die Bedürfnisse der Studierenden stärker zu berücksichtigen. Allerdings setzt dies, wie eingangs gefordert, voraus, dass die Regelstudienzeit gerade bei informellem Studium in Teilzeit als Planungsgröße verstanden und deren Überschreitung weder der Hochschule noch den Studierenden gegenüber als Sanktionsinstrument verwendet wird. Insgesamt müssen die zusätzlichen Anforderungen an die Hochschulen auch mit einem entsprechenden Mittelzufluss verbunden sein.


VIII. Erwartungen an die Hochschulen
Wegen der zunehmenden Heterogenität der Studierenden, der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels sind die Hochschulen seit mehr als 20 Jahren[7] aufgerufen, sich mit dem Thema „Studieren in Teilzeit“ konstruktiv auseinanderzusetzen. Die bereits vorhandenen, formalen Teilzeitstudienangebote werden wegen der starren Strukturen oft wenig genutzt. Hingegen liegen inzwischen vielfältige Erfahrungen mit individualisierten Studienverläufen vor, die interessierten Hochschulen als Anregung dienen können.[8] Die HRK ermutigt ihre Mitgliedshochschulen, sich des Themas anzunehmen und es in ihre strategische Planung einfließen zu lassen. Dies erlaubt die Entwicklung entsprechender Studienangebote entlang des Student Life Cycle, die gezielt zur institutionellen Profilierung und zur Schaffung überregionaler Nachfrage genutzt werden können. Die HRK schlägt dazu folgende Verfahrensschritte vor:


IX. Handlungsempfehlungen zur Einführung von formalisierten
Studienangeboten in Teilzeit[9]


1. Erfassung und Analyse des Bedarfs bzw. Potentials an einer Hochschule für ein Studieren in Teilzeit
Anhand von Prognosen über Studienanfänger, aber auch über Arbeitsmarktentwicklungen und technologische Entwicklungen wie die Digitalisierung der Arbeitswelt sollte der mögliche Bedarf an Studienangeboten in Teilzeit ermittelt werden. Dabei müssen auch Faktoren wie private Anbieter akademischer Angebote,  Fernstudienangebote an staatlichen Hochschulen der Region und andere Weiterbildungs- und Zertifizierungsangebote berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich der Austausch mit Unternehmen, Schulen und anderen Interessenvertretern.

2. Verankerung des Studiums in Teilzeit in der strategischen Entwicklungsplanung der Hochschule
Unter Einbeziehung der Lehrenden und Studierenden der Fakultäten und Fachbereiche sollte eine professionelle Planung und Entwicklung zielgruppengerechter Studienangebote erfolgen, die entsprechende Markt- und Zielgruppenanalysen (s.o.) berücksichtigen. Die Intentionen der Hochschule im Bereich „Studieren in Teilzeit“ sollten explizit in der Entwicklungsplanung erwähnt und festgeschrieben sowie die Zuständigkeiten in der Hochschulleitung definiert werden.

3. Ermittlung der entstehenden Zusatzkosten
Mit der Einführung neuer Studienangebote sind zusätzliche Kosten verbunden, einerseits für zusätzliche Aufgaben in der Anschubphase, z.B. bei der Entwicklung von Blended Learning-Angeboten, andererseits aber auch dauerhaft, etwa bei der Bewerbung der Studienangebote und in der Studierendenberatung. Diese Zusatzkosten dürfen nicht zulasten des Hochschulbudgets gehen.

4. Erarbeitung einer Satzung für das Studieren in Teilzeit sowie Erarbeitung bzw. Anpassung der Prüfungs- und Studienordnungen
Ein Studium in Teilzeit sollte nicht als Notlösung für diejenigen gelten, die ein Vollzeitstudium nicht schaffen. Die Ausarbeitung einer Satzung sowie die Berücksichtigung der Besonderheiten in den Prüfungs- und Studienordnungen betont die Vollwertigkeit dieser Studienform, auch wenn sie nicht in einem formalisierten Teilzeitstudiengang verwirklicht wird, und kann ihre Akzeptanz erhöhen.

5. Einrichtung einer Anlaufstelle für Information und Koordination von Studienangeboten in Teilzeit
Zu den Aufgaben einer solchen Stelle gehören, über die etablierte Studienberatung hinaus, die Abstimmung mit den Fachbereichen, Werbung und Information zum Teilzeitstudium sowie die Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Partnern.

6. Einbeziehung bzw. Schaffung von Online- und Blended Learning-Angeboten
Für ein Studium in Teilzeit müssen die Möglichkeiten des Onlinestudiums und des mediengestützten Lernens besser genutzt werden. Blended Learning-Angebote ermöglichen ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen und erleichtern die flexible Verknüpfung von Teilzeit-, Fern- und Präsenzstudium.

7. Anrechnung von hochschulisch oder beruflich erworbenen Kompetenzen

Die Anrechnung von außerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen erworbenen Kompetenzen ist von großer Bedeutung für alle Studieninteressierten, aber besonders für Personen, die ein berufsbegleitendes Studium aufnehmen möchten. Hier sollten die Anrechnungsmöglichkeiten gemäß der Vorgaben der Kultusministerkonferenz[10] angewendet werden.

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[1] V.a. 20.Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, 2013; 12. Studierendensurvey 2014 des BMBF; CHE-Studie „Das Teilzeit-Studium an deutschen Hochschulen – Wo stehen wir und was ist möglich?“, 2016; Tino Bargel und Holger Bargel: Studieren in Teilzeit und Teilzeitstudium, Bielefeld 2014
 [2] www.hrk.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Empfehlung_Europaeische_Studienreform_finale_19.11.2013.pdf
[3] www.ehea.info/Uploads/Declarations/Leuven_Louvain-la-Neuve_Communiqu%C3%A9_April_2009.pdf
[4] In Abgrenzung hiervon ist das Duale Studium zu sehen, das zwar eine Vielzahl von Organisationsformen annehmen kann, was die Verzahnung der Lernabschnitte und –orte angeht, aber nicht in Teilzeit, sondern in Vollzeit absolviert wird.
[5] 20.Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, 2013
[6] HRK-Hochschulkompass, Mai 2016
[7]Wissenschaftsrat 1993: 10 Thesen zur Hochschulpolitik
[8] Z.B. das Baden-Württembergische Landesprogramm: „Studienmodelle individueller Geschwindigkeiten“
[9] S. dazu auch Nexus Impuls „Studieren in Teilzeit“, Juni 2014
[10] Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I), Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002 (http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_06_28-Anrechnung-Faehigkeiten-Studium-1.pdf) und Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II), Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008, (http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Anrechnung_ausserhochschulisch_II.pdf)