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IV. Studies and Teaching, Continuing Education, Educational Capacities (Organisation of Studies, Study and Examinations System)
B. Essays, Commentaries, Statements
Author
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SCHLESWIG-HOLSTEIN, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung |
Title
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Die Führung ausländischer akademischer Grade in Schleswig-Holstein / Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung |
Publisher
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Kiel : Minist. für Soziales, Gesundheit, Wiss. und Gleichstellung, 2015 |
Collation
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14 S. : Ill. |
Publication year
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2015 |
Source/Footnote
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Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Service/Broschueren/Broschueren_VIII/Wissenschaft/auslaendiche_akadem_Grade.pdf;jsessionid=AD974942D67A9B849D1723AA9A0DC435
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Inventory number
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40010 |
Keywords
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Grade : ausländische ; Ausländische Studenten : allgemein ; Hochschule und Staat : Schleswig-Holstein |
Abstract
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Die Führung ausländischer Grade bedurfte in der Vergangenheit der Zustimmung des Ministeriums. Die Zustimmung war notwendig, um zum einen die Einheitlichkeit bei der Führung ausländischer akademischer Grade auf Visitenkarten, Briefköpfen sowie auf Schreiben mit Außenwirkung zu gewährleisten, andererseits um einen Missbrauch durch nicht authentische oder käuflich erworbene Diplome im Rahmen der Antragstellung bereits im Vorfeld zu unterbinden. Zur Vereinheitlichung der teilweise unterschiedlichen Genehmigungspraxis in den Ländern und zur Verwaltungsvereinfachung fasste die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) am 14. April 2000 den Beschluss Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen. Die einschlägigen KMK-Beschlüsse sind in Schleswig-Holstein durch § 57 HSG sowie durch die Verordnung zu § 57 HSG realisiert worden. Die Broschüre gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. (HRK / Abstract übernommen) |
Signature
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95 801 |