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V. Foreign Higher Education and Education Systems, International Relations, Bilateral Relations
C. Books
Author RICHLI, Paul
Title Von der Gelehrtenrepublik zur Managementuniversität? : Rechtsfragen der Organisation und Leitung von Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA / Paul Richli
Publisher Bern [u.a.] : Stämpfli [u.a.], 2009
Collation XXX, 246 S.
Publication year 2009
ISBN 978-3-8329-4805-4
Inventory number 75771
Keywords Hochschule : Idee und Aufgabe ; Hochschule : gegenwärtige Situation ; Hochschule und Staat : allgemein ; Hochschule und Wirtschaft ; Hochschulreform : allgemein ; Hochschule : Verwaltung allgemein ; Hochschule : Verfassung und Selbstverwaltung ; Fakultäten, Fachbereiche ; Freiheit von Forschung und Lehre ; Ausland : Österreich : Hochschulwesen allgemein ; Ausland : Schweiz : Hochschulwesen allgemein ; Ausland : USA : Hochschulwesen allgemein
Abstract Der Titel dieses Buchs zeigt zwei Pole an: die Gelehrtenrepublik und die Managementuniversität. Er gibt die Richtung der Entwicklung an, lässt mit dem Fragezeichen aber offen, ob der zweite Pol, die Managementuniversität, erreicht wird. Der Text spannt die Leserin und den Leser bis auf die letzte Seite auf die Folter, liefert dort aber auf dem Hintergrund einer rechtlichen Analyse und Synthese eine eindeutige Antwort. Die Gelehrtenrepublik steht für die von Ordinarien ?beherrschte? Universität, die sich im Gefolge der 68er-Bewegung zur Gruppenuniversität mit studentischer Mitbestimmung wandelte. Seit den 90er-Jahren drängen neue Einflüsse die Universität in eine vermehrte Bindung an Managementelemente. Die Folge war und ist namentlich die Schaffung von Universitätsräten und die Stärkung der Leitungsorgane. Damit ist eine Vielzahl von Rechtsfragen der Organisation und Leitung von Universitäten verbunden. Diese sind Gegenstand der vorliegenden rechtsvergleichenden Abhandlung, wobei die Wissenschaftsfreiheit und die Autonomie wesentliche Analyse- und Argumentationskriterien sind. Ein wichtiges Ergebnis lautet dahin, dass universitäre Organe eine doppelte Legitimation haben, d.h. von den je nachgeordneten und übergeordneten Organen getragen werden sollten. (HRK / Abstract übernommen)
Signature J 02 RICH