Können Geflüchtete in Deutschland studieren?
Grundsätzlich dürfen Geflüchtete ein Hochschulstudium aufnehmen, sofern sie sich legal in Deutschland aufhalten. Dies gilt insbesondere für anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigung, Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes etc.) und bezogen auf die Ukraine für Geflüchtete, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erhalten haben (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Gleiches gilt auch für Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die einen Duldungsstatus haben.
Hochschulzugangsberechtigung
In der Regel gelten die Bewertungsvorschläge der KMK-ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz) bei der Prüfung der Hochschulzugangsqualifikationen.
Wenn ein Geflüchteter studieren möchte, aber keine Dokumente wie etwa Schulzeugnisse oder Immatrikulationsbelege vorlegen kann, sollte dennoch die Eignung eines Studieninteressierten geprüft und bewertet werden.
Flüchtlinge haben Anspruch auf angemessene Prüfung ihrer Eignung
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in einem Beschluss am 3. Dezember 2015 auf ein gemeinsames Vorgehen in Fällen verständigt, in denen eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber fluchtbedingt eine im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht oder nur unvollständig mit Dokumenten nachweisen kann. In einem dreistufigen Verfahren soll die Studienberechtigung überprüft werden.
Grundlage hierfür ist die „Lissabon-Konvention“ (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, Abschnitt VII, Artikel VII), die von 49 europäischen und nicht europäischen Staaten unterzeichnet wurde. Deutschland ist seit 2007 Mitunterzeichner. Dem Abkommen zufolge müssen „angemessene Schritte“ entwickelt werden, um die Hochschulqualifikation von Flüchtlingen zu bewerten – auch wenn diese durch Urkunden nur teilweise oder gar nicht nachgewiesen werden können.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kultusministerkonferenz (KMK), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Deutsches Studentenwerk (DSW) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) veröffentlichen gemeinsame Handreichung „Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und Studentenwerken.