1903 | erste "außeramtliche" Deutsche Rektorenkonferenz (erstes offizielles Treffen der Universitäten im deutschen Reich ohne staatliche Teilnahme/Aufsicht) |
bis 1933 | insgesamt 28 ordentliche Deutsche Rektorenkonferenzen (z.T. in Verbindung mit Hochschultagen des Verbandes Deutscher Hochschulen) |
1936 | Verbot der autonomen Rektorenkonferenzen durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissenschaft |
9/1945 | Gründung der Nordwestdeutschen Rektorenkonferenz in der britischen Zone durch Beschluss der Hochschulrektoren auf Anregung der britischen Besatzungsmacht |
12/1946 | Gründung einer Rektorenkonferenz in der amerikanischen Zone |
seit 1947 | Hochschulen der sowjetischen Besatzungszone können an den gemeinsamen Beratungen nicht mehr teilnehmen |
bis 1949 | Zusammenwirken der Hochschulvertreter aus den drei westlichen Besatzungszonen und der staatlichen Vertretungen des Hochschulwesens teils getrennt, teils gemeinsam im Rahmen der Rektorenkonferenzen und der "Hochschulkonferenzen" |
21.4.1949 | Gründung der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) durch die Rektoren der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen aus den drei westlichen Besatzungszonen |
1951 | Einführung der einjährigen Präsidentschaft |
seit 1952 | Hinterzartener Arbeitstagungen zur Hochschulreform (gemeinsam mit Hochschulverband und dem amerikanischen Hohen Kommissar) |
1953 | Einrichtung eines Sekretariats in Göttingen |
1953 | Bildung eines Präsidialausschusses mit vier Mitgliedern |
1955 | Hochschultagung in Bad Honnef zur Studentenförderung ("Honnefer Modell") gemeinsam mit Hochschulverband und dem amerikanischen Hohen Kommissar |
1956 | Verlagerung des Sekretariats nach Bonn-Bad Godesberg (ab 1962 mit eigenem Dienstgebäude) |
1965 | Gründung der Stiftung zur Förderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz als Rechtsträger der WRK |
1965 | Zentrale Registrierstelle für Medizin und Zahnmedizin bei der WRK zur Verwaltung des numerus clausus (bis 1973) |
1968 | Einführung eines dreiköpfiges Präsidiums (Präsident und zwei Vizepräsidenten) |
1970 | Aufnahme eines großen Teils der Pädagogischen Hochschulen |
1973 | Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Jahre; Erweiterung des Präsidiums auf vier Vizepräsidenten; Bildung des WRK-Senats |
seit 1974 | Aufnahme von Fach-, Kunst- und Musikhochschulen, Kirchlichen und Philosophisch-Theologische Hochschulen sowie der Bundeswehrhochschulen (seit 1985 Universitäten der Bundeswehr) |
seit 1980 | Vorsitzende der Landesrektorenkonferenzen ex officio Mitglieder des Senats |
1984 | Erweiterung des Präsidiums um einen weiteren Vizepräsidenten (alle mit zweijähriger Amtszeit) |
5.11.1990 | Die WRK nimmt als erste Wissenschaftsorganisation 21 Hochschulen aus den fünf neuen Bundesländern und aus dem früheren Ost-Berlin auf und ändert ihren Namen in Hochschulrektorenkonferenz (HRK). |
1.1.1994 | Eine neue HRK-Ordnung tritt in Kraft, die eine Reihe von strukturellen Veränderungen enthält: Einführung der Mitgliedergruppen Universitäten und Fachhochschulen, deren Vorsitzende Mitglieder des Präsidiums sind, veränderte Zusammensetzung von Plenum und Senat mit stärkerer Repräsentanz der Fachhochschulen, Erweiterung der Amtszeit des Präsidenten auf drei Jahre (mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl). |
1.9.1999 | Die HRK eröffnet mit zunächst zwei Mitarbeiterinnen ein Büro in Berlin. |
1.1.2007 | Die Mitgliederversammlung wird mit Inkrafttreten einer Neufassung der HRK-Ordnung eingeführt. Sie löst als oberstes beschlussfassendes Organ das Plenum ab. In der Mitgliederversammlung führt jede Mitgliedshochschule mindestens eine Stimme. Auch der Senat wird reformiert. Das Präsidentenamt ist von nun an hauptamtlich auszuüben. |
1.3.2008 | Die Außenstelle Brüssel wird eröffnet. Ab 1. Januar 2010 kann sie mit einem eigenen Referenten vor Ort besetzt werden. |