Wie es anfing

Mit einer Reiseschreibmaschine fing es an

Kleine Geschichte der Westdeutschen (Hochschul-) Rektorenkonferenz

Am 21. April 1949 versammelten sich in München die Rektoren von 16 Universitäten, sieben Technischen Hochschulen/Universitäten und acht weiteren wissenschaftlichen Hochschulen aus Westdeutschland und West-Berlin zu einer Rektorenbesprechung. Zu behandeln war das Übliche: Grundsätzliches zu Prüfungs- und Habilitationsordnungen, zum numerus clausus, zu einer Disziplinarordnung für Studenten, zur Entziehung von Doktorgraden - und die Frage, was an die Stelle der bisherigen, je getrennten, an die westlichen Besatzungszonen gebundenen "Hochschultage" treten sollte.

Dieses Thema stand als erstes auf der Tagesordnung: "Der Vorsitzende schlägt die Gründung einer westdeutschen Rektorenkonferenz vor und verliest eine von einigen Herren entworfene Geschäftsordnung". Das kleine "w" in "westdeutsche" verwandelte sich zwar schon in den nächsten Sätzen des Protokolls in ein großes, dem Charakter der zu gründenden Organisation gemäßes, war aber durchaus symptomatisch. Die Gründer gingen zögernd und vorsichtig zu Werk.

Die Debatte konzentrierte sich auf das Wesentliche: Was ist mit den ostdeutschen Hochschulen? Wie sieht künftig die Zusammenarbeit mit der staatlichen Hochschulverwaltung aus, die bisher in die "Hochschultage" eingebunden war und am 2. Juli 1948 mit der Kultusministerkonferenz eine eigene Organisation gegründet hatte? Und schließlich: wie finanzieren wir uns?

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Die ostdeutschen Hochschulen: Der Verlust ihrer Autonomie verwies in die allgemeine Politik und auf die sich vollziehende Teilung des besiegten Landes. Darauf stellte man sich ein, zumindest organisatorisch. Das starke Engagement für die Aufrechterhaltung und Entwicklung der wechselseitigen Beziehungen allerdings blieb bestehen und führte u. a. zur Etablierung einer "Mitteldeutschen Kommission", zu einer fast lückenlosen Materialsammlung und Dokumentation zum DDR-Hochschulwesen, zu gelegentlichen Rektorentreffen, zu versteckten Begegnungen auf neutralem Boden. Es sollte 40 Jahre dauern, bis die gewählten Vertreter ost- und westdeutscher Hochschulen in einer gemeinsamen Rektorenkonferenz zusammenkommen konnten.

Der Abschied von den "Hochschultagen" fiel den Rektoren schwer. Ihr Einfluss, unmittelbar nach 1945 im gewissermaßen staatsfreien Raum beträchtlich, war entscheidend geschwächt. Allen Beteiligten war die Bedeutung dieser Zäsur bewusst. Die Kultusminister - Träger der Kulturhoheit der Länder im sich gerade konstituierenden föderalen Staat - wollten unter sich sein und verwiesen die Rektoren an ihre Referenten. Allenfalls gelegentlich wollten sie mit ihnen grundsätzliche Fragen erörtern, und die Finanzierung des Sekretariats einer Rektorenkonferenz lehnten sie ab.

Eine westdeutsche Rektorenkonferenz also, nein: die Westdeutsche Rektorenkonferenz. Entstanden aus der politischen Defensive und doch etwas Neues, Zukunftweisendes.

Die Unabhängigkeit von der staatlichen Hochschulverwaltung und die kurz danach vollzogene Trennung vom Verband der Hochschullehrer klärten die Fronten und befreiten die Neugründung von den Überschneidungen und Verwerfungen, die ihre Vorläufer geprägt hatten: im Kaiserreich und in der Weimarer Republik die "Amtlichen" und die "Außeramtlichen" Deutschen (bzw. Preußischen) Rektorenkonferenzen und die Hochschultage des Verbandes der Deutschen Hochschulen, der auch die Hochschullehrer vertrat; und zwischen 1945 und 1949 die mit wechselnder Beteiligung stattfindenden Nordwestdeutschen bzw. Süddeutschen Hochschultage.

Letztere waren zwar als Rektorenkonferenzen gegründet worden, diejenige für die britische Zone schon im September 1945 in Göttingen. Die sich auftürmenden Probleme - von der Beheizung der Hochschulgebäude bis zur Kuratorial-Verfassung, vom materiellen bis zum geistigen Wiederaufbau, von der sozialen Öffnung der Hochschulen bis zur Erneuerung der internationalen Kontakte - legten aber eine Beteiligung der staatlichen Verwaltungen und eine Umfunktionierung in "Hochschultage" nah.

Jetzt, 1949, war die Rektorenkonferenz halbwegs sicher definiert als eine Veranstaltung der Hochschulen, deren gewählte Vertreter sich aus eigenem Recht versammelten (und sich dadurch auch von Treffen in der Nazizeit unterschieden, die - vom "Führerprinzip" und der NSdAP bestimmt - allenfalls Dienstbesprechungen waren, sich aber gelegentlich als "Rektorenkonferenzen" bezeichneten).

Freilich nur halbwegs sicher. Die Geschäftsordnung von 1949 regelte nur das Notwendigste. Sie legte nicht einmal eindeutig fest, ob die Rektoren oder die Hochschulen Mitglieder dieser Konferenz waren. Das wurde erst im Mai 1951 geklärt: Mitglieder sind die Hochschulen, vertreten durch ihre Rektoren. Der Name war insofern missverständlich - und ist es bis heute.

Auch der Zweck des Unternehmens war mit "Klärung von Fragen, die die Hochschulen gemeinsam angehen" eher weich formuliert. Es dauerte Jahre und bedurfte vieler - oft nur semantischer - Änderungen, bis aus der "Geschäftsordnung" eine "Ordnung" wurde, die Aufgaben festlegte, Strukturen definierte und eine effiziente hochschulpolitische Interessenvertretung ermöglichte: im Rückblick ein institutionenpolitisches Lehrstück, das eine ausführlichere Darstellung lohnte.

Ähnliches gilt für die Spitze der Neugründung. Vorsitzender war traditionsgemäß der Rektor derjenigen Hochschule, die die jeweils letzte Rektorenkonferenz ausgerichtet hatte. Er amtierte ein halbes Jahr und hatte kein eigenes Sekretariat. Seit 1951 gab es gewählte Präsidenten. Dies war eine entscheidende Weichenstellung. Sowohl die Personenauswahl (meist engagierte, hochschulpolitisch versierte Professoren) als auch die Ausweitung ihres Spielraums (Verlängerung der Amtszeit, Ausdehnung des Kandidaten-Kreises, Erweiterung der Befugnisse) ermöglichten die - allmähliche  - institutionelle Verfestigung.

Mit der organisatorischen ging eine politische Schwäche einher, die für die beiden ersten Perioden in der Geschichte der WRK/HRK - von 1949 bis 1957 im Zeichen eines extensiv ausgelegten Föderalismus, von 1957 bis 1967 im Schatten des Wissenschaftsrates - kennzeichnend war. Diese Schwäche ist oft beschrieben worden, am prägnantesten von den jeweiligen Präsidenten. Die Stichworte hießen: mangelnde Bereitschaft zu politischem Handeln und zur Kooperation untereinander; Diskontinuität durch die kurze Amtszeit der Rektoren; Bindung von WRK-Beschlüssen an das vorherige Votum der Hochschul-Senate.

Diese konstitutive Schwäche hat das Bild der Westdeutschen Rektorenkonferenz in der Öffentlichkeit über viele Jahre geprägt. Es ist allerdings bei näherem Zusehen zu relativieren. Schwach und entscheidungsunwillig war oft genug die Plenarversammlung, also die Rektorenkonferenz im wörtlichen Sinn. Die Institution WRK entfaltete dagegen eine Tätigkeit, die sich sehen lassen konnte.

Deutlich wird das bei der Bildung von arbeitsfähigen Organen, bei der Einbindung autonomer Reformdebatten außerhalb der WRK und bei der Reorganisation des Sekretariats, Aufgaben, die im wesentlichen 1957 gelöst waren; und bei der umfangreichen Auslandsaktivität, der politischen und gesellschaftlichen Etablierung in Bonn und der Stabilisierung der Finanzen, die die Zeit bis 1967 prägten.

Einen Schulausschuss hatte die WRK seit 1951. In den nächsten fünf Jahren kamen Kommissionen für politische Bildung und Erziehung, für Hochschulrecht, für Mitteldeutsche Hochschulfragen, für Internationales und für Prüfungs- und Studienordnungen hinzu, letztere in paritätischer Gemeinsamkeit mit der KMK. 1953, zu Beginn der Präsidentschaft Hermann Heimpels, erhielt der Präsident Unterstützung durch einen Präsidialausschuss, dem Vorläufer des heutigen Präsidiums. Die Personalbasis wurde erheblich größer.

Heimpel bestellte zum 1. Januar 1954 mit Dr. Jürgen Fischer (Generalsekretär bis 1980) erstmals einen hauptamtlichen Mitarbeiter, der mit finanzieller Hilfe des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft ein Sekretariat für die WRK aufbaute. Was er beim Amtsantritt vorfand, war bescheiden: "Eine Reiseschreibmaschine, Modell Olympia; eine Aktentasche, Leder, braun; ca. 50 Mehle- und Elba-Aktenordner; 6 Gummistempel; 1 Aktenlocher Leitz Nr. 138; 1 Aktenhefter Novus/Lang"; und die "Besitzverhältnisse hinsichtlich der Tischlampe sind nicht geklärt". Das konnte nur besser werden.

Die deutsche Hochschulpolitik im ersten Nachkriegsjahrzehnt war geprägt von Aktivitäten, die z. T. von den Besatzungsbehörden initiiert, z. T. mit ihrer Hilfe oder aus eigenem Antrieb entstanden waren. Sie sind meist unter den Namen idyllischer, im Krieg unzerstört gebliebener Orte bekannt. Zur ersten Kategorie gehören die Marburger Hochschulgespräche (1946-1949) und die Arbeit des Studienausschusses für Hochschulreform, dessen "Blaues Gutachten" von 1948 zu lesen noch heute lohnt. Zur zweiten z. B. die Oberaudorfer Gespräche der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (1950-1968), die Weilburger Arbeitstagungen zum studium generale (1951), die Aktivitäten des Hofgeismarer und des Ettlinger Kreises, des Gesprächskreises Wissenschaft-Wirtschaft, daneben die regelmäßigen Tagungen der Studentenverbände.

All dies fand außerhalb der WRK, z. T. in deutlicher Frontstellung gegen sie statt. Es gelang der WRK, sich in diese Debatte einzuschalten. Gemeinsam mit dem Hochschulverband veranstaltete sie im August 1952 die Hinterzartener Arbeitstagungen, deren Empfehlungen zwar gelesen, aber nicht befolgt wurden. Eine Fortsetzung gab es, diesmal unter Einschluss der KMK, 1955 in Bad Honnef. Aus dieser Tagung ging die Studienförderung nach dem Honnefer Modell, dem Vorläufer des BAföG, hervor.

In Honnef hielt Heimpel die Eröffnungsrede. In seiner umfassenden Analyse findet sich, eher beiläufig, die Bemerkung "Schlecht geht es uns, weil wir, fast jeder von uns, eine nicht bewältigte Vergangenheit haben ..." - ein Satz, dessen Bedeutung für Stil und Inhalt der hochschulpolitische Debatte der Zeit bislang nicht richtig gewürdigt worden ist.

Dem Schulausschuss der WRK gelang es Ende der 50er Jahre, gemeinsam mit demjenigen der KMK Kriterien für die inhaltliche Gestaltung des Abiturs auszuarbeiten. Dieser "Tutzinger Maturitätskatalog" von 1958 wurde 196o von der KMK in eine Rahmenvereinbarung der Länder umgesetzt. Das Plenum der WRK dagegen hat ihn sich nie zu eigen gemacht. Konzeptionelle Stärke paarte sich mit politischer Schwäche.

Im September 1957 errichteten Bund und Länder den Wissenschaftsrat, und die hochschulpolitische Politikberatung fand einen neuen Ort: außerhalb der WRK. Dieser blieb, jedenfalls für einige Jahre, die Rolle des begleitenden Kommentators.

Ganz anders in der "Außenpolitik". Hier konnte die WRK eine Aktivität entfalten, die reiche Früchte trug. 1958 kam es zur ersten deutsch-französischen Rektorenkonferenz. Gleichzeitig übernahm die HRK auf deutscher Seite die Regie der deutsch-englischen Universitäts-Konferenzen. Es folgten gemeinsame Rektorenkonferenzen u. a. mit den fünf Ländern Nordeuropas, mit Italien, mit den USA.

Nach der ersten, 1955 noch von der Westeuropäischen Union veranstalteten Europäischen Rektorenkonferenz in Cambridge kam es bei der zweiten (1959 in Dijon) unter maßgeblicher Beteiligung der WRK zum Gründungsbeschluss für eine Europäische Rektorenkonferenz, der 1964 in Göttingen vollzogen wurde.

Das waren Initiativen, denen "auch deshalb applaudiert wurde, weil sie interne Interessen der deutschen Universitäten nicht berührte(n)", wie Nina Grunenberg in der "Zeit" spitz anmerkte. Leistungen waren es dennoch. Auch das Plenum war in dieser Hinsicht fleißig: zwischen 196o und 1967 verabschiedete es 25 Empfehlungen und Beschlüsse zu internationalen Themen.

1956 war das Sekretariat der WRK, mittlerweile personell verstärkt, nach Bad Godesberg, "an den Sitz der Bundesregierung" umgezogen. 1962 bekam es ein eigenes Dienstgebäude. Den Präsidenten gelang es, sich im politischen Leben der Hauptstadt zu etablieren. Die Präsidenten der Max Planck-Gesellschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der WRK bildeten 1961 die "Allianz" (auch "Heilige Allianz"), in der informell die wissenschaftspolitischen Interessen abgestimmt wurden.

Die Gründung der "Stiftung zur Förderung der Westdeutschen Rektorenkonferenz" am 9. Juli 1965 war der entscheidende Schritt zu einer dauerhaften finanziellen Absicherung. Zweck dieser Stiftung privaten Rechts war (und ist) "die Bereitstellung des Personals und der sachlichen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben" der Rektorenkonferenz, die ihrerseits ein nicht eingetragener Verein von - weit überwiegend - Körperschaften des öffentlichen Rechts blieb. Da die Einziehung der Mitgliedsbeiträge aufwendig war, wurde 1973 vereinbart, dass die Länder - handelnd für ihre Hochschulen -  diese der Stiftung unmittelbar zuweisen. Zusammen mit den Zuschüssen des Bundes bilden sie bis heute die finanzielle Basis der hochschulpolitischen Arbeit der WRK/HRK.

Unterdessen gingen die internen Reformbemühungen weiter. Bei der Plenarversammlung in Würzburg im Februar 1965 bot Präsident Rudolf Sieverts eine Phalanx von Reformern auf, die "den Stachel der Kritik gegen uns selbst" richteten: den Kopenhagener Rektor Iversen, die ehemaligen Präsidenten Leussink und Speer, den Soziologen Schelsky. Das Ergebnis war mager. Die enttäuschten Reformer hatten sich längst anderswo engagiert: Leussink als Vorsitzender des Wissenschaftsrats, Speer als Präsident der DFG, Schelsky bei der Gründung der Universität Bielefeld.

Aber der Durchbruch war vorbereitet. Er kam 1967, als eine Gruppe von reformwilligen Rektoren die Chance wahrnahm, die die zu Tage tretende Krise der Hochschulen - und der Gesellschaft - bot: Walther Killy war darunter, Helmut Baitsch, Werner Maihofer, Hans Rumpf und nicht zuletzt der damalige Präsident Walter Rüegg. Das Ergebnis war die Godesberger Rektoren-Erklärung vom 6. Januar 1968, die 38 Rektoren zunächst in ihrem eigenen Namen unterzeichnet hatten und die im Februar zum Plenarbeschluss erhoben wurde.

Die Drohung, im Fall einer Desavouierung kollektiv zurückzutreten, kappte endgültig die Bindung der Rektoren an das vorherige Votum der Hochschul-Senate. Es zeigte sich schnell, dass dies die Wahrnehmung hochschulpolitischer Interessen beförderte. Ähnliches galt für die Umwandlung der schwerfälligen Kommissionen in Arbeitsgruppen, die einem häufiger tagenden Plenum zuarbeiteten. Und schließlich wurden Mehrheitsbeschlüsse möglich. Die WRK war politisch aktionsfähig geworden.

Es folgte eine (dritte) Phase in der WRK-Geschichte, die bis 1971/72 dauerte und in der eine Serie von Vorschlägen zur inneren Reform der Hochschulen verabschiedet wurde. Sie kumulierte in den "Alternativ-Thesen" zu den Gesetzesplänen der Bundesregierung von 1970, einer vehementen Verteidigung der Autonomie und zugleich einem Plädoyer für eine Hochschulreform aus eigener Kraft.

Die Grundgesetzänderungen von 1969, die die hochschulpolitischen Kompetenzen des Bundes stärkten, erweiterten auch den Handlungsspielraum der WRK. Auf der Bundesebene konnte sie als einzige die Hochschulinteressen bündeln und artikulieren. Dort hatte sie es fortan mit zwei Partnern zu tun.

Im Gefolge der Expansion im Hochschulwesen kam es zu einer erheblichen Ausweitung der Mitgliedschaft, die bisher bei etwa drei Dutzend Universitäten stagniert hatte. 1970/71 wurden die - später meist in die Universitäten integrierten - Pädagogischen Hochschulen aufgenommen, 1974 die neugegründeten Fachhochschulen und die Kunst- und Musikhochschulen. Die Mitgliederzahl vervielfachte sich.

Von dieser Basis aus konnte die WRK sich in den folgenden Jahren auf konzeptionelle und politische Aufgaben konzentrieren. Wenn man Systematisierungen liebt, kann man die seitherige Entwicklung in drei weitere Phasen (1972-1982, 1982-1989, 1990-heute) einteilen, die sich an den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten orientieren. Diese sind im Gegensatz zu früher gut dokumentiert und können hier nur skizziert werden.

Die Jahre von 1972 bis 1982 waren geprägt von den Versuchen, auf die entstehenden Hochschulgesetze in Bund und Ländern Einfluss zu nehmen und, nach deren Verabschiedung, die allzu rigiden Regelungen praktikabel zu machen oder zum Besseren zu verändern. Enttäuschungen und Misserfolge blieben dabei nicht aus, wie im übrigen auch bei dem fast allbeherrschenden Thema der Jahre zwischen 1982 und 1989: der Unterfinanzierung der Hochschulen.

Der Titel einer diesbezüglichen WRK-Stellungnahme von 1982 ("Zum Widerspruch von Bildungs- und Finanzpolitik") ist zum hochschulpolitischen Schlachtruf geworden. Die Stichworte hießen: Überlast, Nachwuchsförderung, Leistungsfähigkeit der Hochschulforschung, Hochschulbau, Ausstattung der Bibliotheken. In der Öffentlichkeit schlug sich das in stereotypen Überschriften nieder wie "Universitäten wollen mehr Geld" oder "Hochschul-Finanzierung gefährdet". Der Eindruck einfallsloser Wiederholung täuscht: die durchdachten, sachbezogenen und lösungsorientierten Vorschläge stimulierten die Diskussion und setzten sich oft politisch durch.

Bei der Betrachtung der langen Reihe von Stellungnahmen und Empfehlungen fällt eine erstaunliche argumentative Kontinuität auf. Sie relativiert keineswegs den Einfluss, den die jeweiligen Präsidenten auf die politische Außenwirkung der WRK/HRK hatten. Der Schlüssel zum Erfolg - wenn er denn eintrat - lag in der Kombination der beiden Faktoren.

Die Zäsur von 1990 setzte ein politisches Ereignis: Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Sie führte schon am 5. November 1990 zur Aufnahme der ersten Hochschulen aus den neuen Ländern und zur Umbenennung in "Hochschulrektorenkonferenz". Und sie löste eine erneute Reform-Diskussion aus, die bis heute nicht abgerissen ist, sondern an Umfang und Intensität eher zunimmt. Beginnend mit der 1988er Empfehlung "Die Zukunft der Hochschulen" und dem "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" von 1992 hat sich die HRK daran wiederum mit einer großen Zahl von grundlegenden Reformvorschlägen beteiligt. Doch das gehört in die Gegenwart und ist eine andere Geschichte.

von Dr. Werner Becker