Mit Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz vom 23.07.2020 und der Kultusminister-konferenz vom 28.11.2019 ist eine Änderung der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ aus dem Jahr 2004 in Kraft getreten. Die RO-DT enthält in den Anlagen die DSH-Musterprüfungsordnung und die TestDaF-Prüfungsordnung.
Die RO-DT sieht vor, dass Hochschulen und Studienkollegs örtliche Prüfungsordnungen erlassen, die bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert werden (§ 3 Abs. 3 RO-DT).
Das Registrierungsverfahren wird von der HRK in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) durchgeführt. Mit der Registrierung wird die Übereinstimmung einer örtlichen DSH-Prüfungsordnung und des Prüfungsverfahrens mit den Bestimmungen der RO-DT und der DSH-MPO überprüft und festgestellt.
Mit Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 11.03.2019 sowie mit Beschlüssen des Hochschulausschusses und des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 16.07.2019 ist eine neue DSH-Musterprüfungsordnung (DSH-MPO) in Kraft getreten (Anlage 1 der RO-DT).
Die Sicherung der Qualität der DSH-Prüfung und des Prüfungsverfahrens gewährleistet die Vergleichbarkeit und Anerkennung der DSH-Prüfungen durch andere Hochschulen. Dazu ist es notwendig, Daten zu den Prüfungen zu erheben und Einsicht in das Prüfungsverfahren zu erhalten. Zur Gewährleistung der allgemeinen Qualität der DSH-Prüfungen führt der FaDaF eine Reihe von Maßnahmen durch:
Zur weiteren Orientierung wurde eine Ordnung zur allgemeinen Qualitätssicherung der DSH-Prüfung verfasst.
Die Registrierung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei zwischenzeitlichen Änderungen ist die Registrierung auch vor Ablauf dieses Zeitraums zu erneuern.
Zur (Re-)Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an:
Astrid Popien
DSH-Koordinierungsstelle
Fachverband Deutsch als Fremd- und Zweitsprache e.V. (FaDaF)
Telefon: 0761/682-944
E-Mail: dsh[at]fadaf.de