Antwort der CDU auf die Entschließung


Antwort auf die Entschließung des 185. Plenums vom 6. Juli 1998



1. Priorität für Wissenschaft und Forschung in den Haushalten von Bund und Ländern


Wissenschaft und Forschung haben für die CDU hohe Priorität. Daher tritt die CDU zum Beispiel auch dafür ein, daß im Bund und in den Ländern zielorientierte Zukunftsfonds für Technologieforschung in Hochschulen und Unternehmen aufgelegt werden, die zu einem festen Anteil aus staatlichen Vermögensveräußerungen sowie Komplementär- und Drittmitteln finanziert werden. Für den Bundeshaushalt 1999 hat die Bundesregierung trotz knapper Kassen und striktem Sparkurs eine erhebliche Steigerung der Ausgaben für Bildung und Forschung von einer halben Milliarde DM beschlossen.


2. Grundlegende Neuordnung der individuellen Studienfinanzierung


Die Bundesausbildungsförderung nach dem BAföG hat sich als eines der großzügigsten Ausbildungsförderungssysteme in Europa grundsätzlich bewährt. Das geltende System des Familienlastenausgleichs mit BAföG, Kindergeld/Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag führt zudem gerade für sozial schwache Familien zu höheren Förderungsbeiträgen. Mit Blick auf den sinkenden Förderungsanteil von Kindern mittlerer Einkommensbezieher strebt die CDU für die neue Legislaturperiode weitere Verbesserungen an. An dem Grundsatz der Elternabhängigkeit der Förderung wird dabei aber festgehalten. Unser Ziel bleibt dabei die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Deshalb haben wir das Meister-BAföG eingeführt. Die Zahl der Empfänger von Meister-BAföG wollen wir verdoppeln


3. Angemessene Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau


Hochschulfinanzierung gehört zum Kernbereich verfassungsgemäßer Zuständigkeit der Länder. Diese haben die Grundausstattung der Hochschulen zu sichern, für ausreichendes Lehrpersonal zu sorgen und laufende Kosten zu tragen. Dennoch hat der Bund in seinem Zuständigkeitsbereich die Hochschulbauausgaben auf hohem Niveau gehalten. So stehen allein mit dem Hochschulsonderprogramm 111 den Hochschulen bis zum Jahre 2000 jährlich 3,68 Mrd. DM zur Verfügung, davon 340 Mio. DM für den Ausbau von Studienberatung und Tutorien.


4. Privates Kapital für die Hochschulen


Die CDU-geführte Bundesregierung hat neben den bestehenden Sonderprogrammen auch neue - private - Finanzierungswege, wie das Optionsleasing, geschaffen. So konnten kurzfristig allein 1997 zusätzliche Bauvorhaben für weitere 2,5 Milliarden DM erschlossen werden. Ebenso werden wir künftig in verstärktem Maße die Mobilisierung privaten Kapitals, etwa durch die Reform des Stiftungsrechtes, anstreben.


5. Hochschulsonderprogramm für Strukturverbesserungen und Innovation


Trotz der finanziell schwierigen Lage von Bund und Ländern werden durch die Hochschulsonderprogramme bis zum Jahre 2000 insgesamt rund 9,3 Mrd. DM zusätzlich in die Bereiche Forschung und Lehre geflossen sein. Davon übernimmt der Bund fast zwei Drittel. Dabei dienen die Sonderprogramme nicht nur dem Hochschulbau, sondern auch dem Ausbau von Studienberatung und Tutorien. 80 Mio. DM stehen mit der einmaligen Bund-Länder-Aktionshilfe den Hochschulbibliotheken 1998 zusätzlich für die Ausstattung und zur Verbesserung der Informationsdienstleistungen zur Verfügung.


6. Änderungen und Fortentwicklung des öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Tarifrechts für die Hochschulen in Richtung auf eine stärkere Orientierung an Leistungen, Belastungen und besonderen Aufgaben u n d


7. An der Gleichwertigkeit der Hochschulen orientierte Änderungen des öffentlichen Dienst- und Tarifrechts für Hochschulabsolventinnen und -absolventen


Die CDU steht zum Beamtenstatus der Professoren. Allerdings wird sich die Einführung einer leistungsorientierten Hochschulfinanzierung und die Höhe der Zuweisung staatlicher Mittel an die Hochschulen und Fachhochschulen mit dem neuen Hochschulrahmengesetz künftig an den in Forschung und Lehre und bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen orientieren.


Auch die Fortschritte bei der Gleichstellung von Männern und Frauen sollen als weiteres Kriterium für staatliche Finanzierung gelten. Wesentlicher Bestandteil einer faktischen Gleichbewertung von Universitäts- und Fachhochschulstudium muß künftig der bundesweite Zugang von Fachhochschulabsolventen zur Promotion sein. Das wird sich auch im öffentlichen Dienst- und Tarifrecht niederschlagen.


8. Mittelfristig verläßliche Weiterentwicklung der gemeinsamen Forschungsförderung


Die CDU-geführte Bundesregierung unterstützt die Entwicklung der Hochschulen durch ihre Maßnahmen zur Forschungsförderung und durch ergänzende Projektförderung insbesondere aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) - mit rund 790 Mio. DM allein im Jahre 1997, durch den von ihr geförderten Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern und bemerkenswerte Sondermaßnahmen wie zum Beispiel das Programm "international ausgerichtete Studiengänge", die aus BMBF-Mitteln gefördert im Wintersemester 97/98 an zwölf Standorten begonnen haben. Im Wintersemester 1998/99 werden es 20 sein.


9. Rücknahme der Regelungsdichte forschungsbeeinträchtigter Gesetze und Vorschriften auf das zum Schutz von Menschen und Umwelt notwendige Maß


Wir sorgen zum Beispiel mit dem neuen Hochschulrahmengesetz für eine radikale Verringerung staatlicher Regelungsdichte und damit für einen größeren Gestaltungsspielraum der Hochschulen für Strukturen, personelle Zusammensetzung und Verwendung zugewiesener Mittel. Unter Beibehaltung von Sicherheitsstandards hat die Bundesregierung viel für arbeitsplatzschaffende Innovationen in Wissenschaft und Forschung sowie für die Vernetzung universitärer und außeruniversitärer Forschung getan. Dazu gehören etwa der Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur, das Multimedia-Gesetz, die nachhaltige Verbesserung der Bedingungen für die Bio- und Gentechnologie durch die Novellierung des Gentechnikgesetzes und der Bio-Regio-2000-Wettbewerb sowie Programme für technologieorientierte Unternehmensgründungen.


10. Wissenschaftsfreundliche Ausgestaltung und angemessene finanzielle Dotierung der europäischen Forschungs- und Mobilitätsprogramme


Allein 95.000 deutsche Studenten haben zwischen 1987 und 1997 an dem auf Mobilität der Hochschulstudenten abzielendenden ERASMUS-Programm teilgenommen. Das Programm, das unter dem Namen Tempus als Teil des neu aufgelegten SOKRATES-Programms auf die Staatn Mittel- und Osteuropas ausgedehnt wurde, unterstützte die Bundesregierung bis Ende 1997 mit 197 Millionen DM. Für das Sokrates-Programm sind für den Zeitraum von 1995 bis 1999 allein 920 Mio. ECU oder 1,84 Mrd. DM vorgesehen. Im Bereich der beruflichen Bildung haben im Rahmen des seit 1995 laufenden Mobilitäts-Programms Leonardo fast 20.000 deutsche Auszubildende, junge Arbeitnehmer, Ausbilder und Studenten die Chance erhalten, die berufliche Praxis im Ausland kennenzulernen und ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen. Für dieses Programm stehen insgesamt 670 Mio. ECU oder rund 1,24 Mrd. DM zur Verfügung.