Zur Zulassung ausländischer Studierender insbesondere zu Graduierten- und Promotionsstudien in Deutschland
I. Vorbemerkung
II. Ausgangslage
III. Ursachen
IV. Zielgruppen
V. Ziele der kompatiblen Gestaltung deutscher Studienstrukturen
VI. Grundzüge des anglo-amerikanischen Studiensystems im Vergleich zum deutschen System
VII. Folgerungen
- Promotionsstudien
- Graduierten-Studien
- Aufbau- und Ergänzungsstudien
- Abschlußgrade (Magister)
VIII. Empfehlungen
I. Vorbemerkung
- Die WRK/HRK hat in der Vergangenheit wiederholt zu Fragen der Aufnahme und Zulassung ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen Stellung genommen und Empfehlungen ausgesprochen [1]. In der 1988 vom WRK-Plenum verabschiedeten Entschließung "Die Zukunft der Hochschulen" wird festgestellt, daß "internationale Arbeitskontakte und Personenbeziehungen ... auch ein politisches und ökonomisches Potential (bilden), dessen Wirkung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und das Ansehen der Bundesrepublik in der Welt nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.(...)
Der Anteil ausländischer Studenten (sollte) von derzeit rund sechs Prozent auf etwa 10 Prozent angehoben werden; das erfordert allerdings eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ..." (Leitsatz Nr. 13). In der Stellungnahme "Internationale Beziehungen der Hochschulen" vom 1. Juli 1991 hat die HRK betont: "Die Hochschulen selbst, aber auch Länder und Bund müssen für die internationalen Hochschulbeziehungen konzeptionell neue Ansätze entwickeln und Rahmenbedingungen, insbesondere auch finanzieller Art, schaffen, innerhalb derer die Hochschulen autonom und initiativ handeln können. Nur so werden sie auch den weitergehenden politischen Erwartungen gerecht werden können, die sich an neue und erweiterte Austauschbeziehungen, Mobilität und akademische Zusammenarbeit knüpfen" (HRK: Arbeitsbericht 1991, Bonn 1992, S. 43-67, 45). - In jüngster Zeit mehren sich Stimmen im politischen Raum, daß Deutschland und damit die deutschen Hochschulen als Ort des Studiums und der Ausbildung für qualifizierte ausländische Studierende immer weniger attraktiv seien. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe beim BMBW/ BMBF und eine Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission haben Bestandsaufnahmen erstellt und Lösungsansätze entwickelt bzw. führen diese weiter fort. Auch beim Auswärtigen Amt ist eine Arbeitsgruppe mit hochrangigem Teilnehmerkreis tätig geworden.
Die Bundesminister des Auswärtigen und für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie haben sich Ende Mai dieses Jahres auf einen Maßnahmenkatalog zur Steigerung der Attraktivität deutscher Hochschulen für Studenten aus dem Ausland verständigt, in dem - z.T. Vorschläge von HRK und DAAD aufgreifend - u. a. der Aufbau eines Netzes von Hochschulkooperationen mit außereuropäischen Universitäten, die Einrichtung international ausgerichteter Studiengänge, die Anpassung von Studiengängen an angelsächsische Vorbilder und die Einführung von Englisch oder einer anderen Fremdsprache als Unterrichtssprache vorgesehen werden.
II. Ausgangslage
1. Die Gesamtzahl der ausländischen Studierenden ist in deutschen Hochschulen in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegen. Die für 1992 ausgewiesene Zahl von rd. 120.000 ausländischen Studierenden (BMBF, Grund- und Strukturdaten, 1995/96 212) bedarf jedoch der Erläuterung. Etwa 40 Prozent sind sog. "Bildungsinländer". Dem gegenüber stagniert die Zahl der "echten" ausländischen Studierenden seit längerem.
Ausländische Studierende kommen überwiegend aus wenigen Herkunftsländern:
Herkunftsland | Anzahl |
---|---|
Türkei | 15.859 |
Iran | 10.369 |
Griechenland | 7.167 |
Österreich | 5.772 |
VR China | 5.752 |
Frankreich | 4.733 |
Rep. Korea | 4.686 |
USA | 4.436 |
ehem. Jugoslawien | 4.414 |
Italien | 4.207 |
In dieser Gruppe befinden sich auf den ersten Plätzen die Staaten mit dem größten Anteil der (bisher im einzelnen statistisch nicht ausgewiesenen) Bildungsinländer. Der Anteil von Studierenden aus den USA ist zwar weiterhin absolut leicht zunehmend, proportional aber rückläufig (1980/1992 von 11,4 Prozent auf 7,2 Prozent).
Die Zahl westeuropäischer Studierender im Rahmen der EU-Mobilitätsprogramme bleibt seit einiger Zeit relativ konstant. Ein stärkerer Zustrom zeigt sich in letzter Zeit aus den mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten. Demgegenüber verharrt der Anteil der Studierenden aus Asien (14.475; ohne Iran, China, Korea), Lateinamerika (3.616) und Afrika (8.300) insgesamt auf einem niedrigen Stand. Die Zahl indonesischer Studierender ist in den letzten zehn Jahren zurückgegangen.
Insbesondere Studierende aus den Wachstumsregionen des asiatisch-pazifischen Raums gehen zu Studien- und Ausbildungszwecken vornehmlich in die USA, neuerdings auch nach Australien und teilweise Japan.
Diese Ergebnisse der Gesamtstatistik werden durch eine Umfrage der HRK bei den Hochschulen im wesentlichen bestätigt.
2. Die Tatsache, daß von den außereuropäischen Studierenden ca. 80 Prozent ihr Studium aus Eigenmitteln finanzieren, nur ca. 20 Prozent dagegen durch - zumeist deutsche - Stipendien (für Aufbaustudien, einschl. Promotionsstudien), weist darauf hin, daß die wichtige Zielgruppe aus ausländischen öffentlichen Mitteln geförderter Studierender unter den ausländischen Studierenden in Deutschland nur marginal vertreten ist.
Aus Berichten von Mittlerorganisationen, deutschen Auslandsvertretungen und zum Teil aus Stellungnahmen ausländischer Institutionen ergibt sich, daß im Ausland (Ceylon, Indien, Indonesien, Malaysia, Singapur, Türkei, Brasilien und andere lateinamerikanische Staaten) bei Entscheidungen für Auslandsstudien im Rahmen von Stipendienprogrammen den Hochschulen in anderen Staaten (USA, Kanada, Großbritannien, z.T. Australien, auch Japan) der Vorzug vor deutschen Hochschulen gegeben wird.
Festzustellen ist auch abnehmendes Interesse an deutschen Stipendienangeboten (z.B. Indonesien). Es wird daraus der Schluß gezogen, daß ein Studium in Deutschland primär von Studierenden gewählt wird, die aus Qualifikationsgründen (oder wegen der hohen laufenden Kosten) kein Studium in einem der oben genannten Länder beginnen können.
III. Ursachen
1. Die Ursachen dieser unbefriedigenden Situation wurden in der Vergangenheit wiederholt analysiert und dargelegt (vgl. z.B. HRK: Internationale Beziehungen der Hochschulen, in: Arbeitsbericht 1991, Bonn 1992). Sie sind weitgehend unstrittig. Sie sollen deshalb an dieser Stelle nur zusammengefaßt werden:
a. Während die Qualität der Ausbildung an deutschen Hochschulen nicht infrage gestellt - z.T. ausdrücklich anerkannt - wird, werden bei ausländischen Studierenden oder entsendenden Stellen zunehmend Kosten-Nutzen-Überlegungen artikuliert, die von einem Studium in Deutschland abhalten.
b. Das Interesse ausländischer Studierender, auch der entsendenden Institutionen, an einem Auslandsaufenthalt geht zunehmend von einem "ersten" im Heimatland erreichten akademischen Abschluß (Bachelor-Grade oder entsprechende Abschlüsse unterschiedlichen Niveaus) aus. Darauf aufbauend ist das Ziel von Auslandsstudien ein "Graduierten-Studium" mit einem "zweiten" akademischen Abschluß, insbesondere einer Promotion.
Für ein solches Studium ergeben sich in Deutschland häufig folgende Schwierigkeiten:
- restriktive Anerkennung und Einstufung von Studienleistungen und Abschlüssen, die im Heimatland erworben wurden;
- vergleichsweise lange und nicht kalkulierbare Studienzeiten, die als nachteilig und nicht erforderlich angesehen werden;
- Mangel an zeitlich überschaubaren, den Graduierten- (Master-) Studien in angelsächsischen/anglo-amerikanischen Systemen entsprechenden Studienangeboten;
- Fehlen spezieller Doktoratsprogramme, in die - wie im Ausland oft möglich - sowohl qualifizierte Studierende mit einem ersten (B.A.) als auch mit zweitem akademischen Abschluß (B.A. und M.A.) aufgenommen werden können;
- mangelnde Anerkennung deutscher Abschlüsse in den Heimatländern nach Rückkehr.
2. Offensichtlich haben die Empfehlungen der WRK aus den Jahren 1962 und 1965 "Zur Einstufung ausländischer Studenten in deutsche Studiensemester" und "Zur Berücksichtigung ausländischer technischer, naturwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Grade im Promotionsverfahren" diese Defizite nicht vermeiden können, eher sogar mit verursacht.
3. Außer diesen, das unmittelbare Studium betreffenden Problemen sind die - nur bedingt beeinflußbaren - Sprachbarrieren, vor allem aber die den ausländischen Studierenden wenig entgegenkommenden ausländerrechtlichen Regelungen und insbesondere deren uneinheitlicher und restriktiver Vollzug zu nennen.
4. Weniger ein Hemmnis als eine bisher von deutschen Hochschulen nicht wahrgenommene Möglichkeit ist das offensive Marketing ihrer Bildungsangebote, das von den meisten international orientierten Hochschulen des Auslands betrieben wird. Für ausländische Hochschulen ist der Erfolg im Wettbewerb um ausländische Studierende eine Einnahmequelle (Studiengebühren).
Deshalb bieten sie neben aktiver Information und Repräsentanz "vor Ort" auch die direkte Ansprache einzelner Studierender, besonderer Klientel-Gruppen oder Institutionen als potentielle Kunden sowie spezielle Arrangements für Studienbedingungen und Betreuung an. Auf dem internationalen Bildungsmarkt besteht ein harter Wettbewerb um die besten Stipendiaten. Dieser Markt wird durch die USA, Großbritannien, Australien, die Niederlande und Japan beherrscht. Während in diesen und anderen Ländern erkannt worden ist, daß auswärtige Kulturpolitik auch Marketing umfaßt, ist diese Sichtweise in Deutschland bisher wenig ausgeprägt.
5. Die in Ziff. 1 beschriebenen Sachverhalte lassen sich - negativ - mit der Feststellung der Inkompatibilität der deutschen Studienstrukturen zu dem weltweit dominierenden Modell anglo-amerikanischen Typs zusammenfassen, das Studierenden aus den meisten Staaten bei Auslandsstudien in den wichtigsten Aufnahmestaaten bekannte Studienformen, Übergänge und Abschlußmöglichkeiten eröffnet.
In nicht zu übersehender Weise hat dieses Modell auch bei der Umgestaltung der Hochschulen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und anderen mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten zumindest im formalen Aufbau und der Stufung von Abschlüssen Bedeutung erlangt.
Der Befund schwindender Attraktivität führt deshalb folgerichtig zu der Forderung größerer Kompatibilität des deutschen Studiums mit dem anglo-amerikanischen Studiensystem.
Die folgenden Überlegungen zur Verbesserung der internationalen Attraktivität des Studiums in Deutschland beziehen sich nur auf die Studienbedingungen im engeren Sinne, nicht auf die genannten Randbedingungen des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse, ausländerrechtliche Regelungen, etc.
IV. Zielgruppen
Die Forderung, die deutschen Hochschulen für Studierende aus dem Ausland attraktiver zu machen, ist in dieser Form zu undifferenziert. Vielmehr ist zu klären, für welchen Personenkreis, für welches Ziel und auf welchen Gebieten konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen.
1. Die HRK hält an ihrer Empfehlung aus dem Jahre 1988 fest, daß der Anteil der ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an deutschen Hochschulen Studierenden ca. 10 Prozent (ohne Bildungsinländer) betragen sollte. Es geht jedoch nicht darum, generell ausländische Studierende für ein Studium an deutschen Hochschulen zu interessieren. Vielmehr kommt es darauf an, hochqualifizierte Studierende aus dem Ausland zu gewinnen.
2. Das Studium von Ausländern an deutschen Hochschulen liegt nicht nur im Interesse der ausländischen Studierenden. Ein Ausländerstudium kann aus verschiedenen Gründen sowohl den deutschen Studierenden, den Hochschulen, aber auch der Bundesrepublik Deutschland insgesamt dienen. So stehen zum Beispiel neben den wissenschaftlichen Interessen der Hochschulen die Interessen der Kultur-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik.
In der öffentlichen, insbesondere von der Politik geführten Diskussion wird immer wieder darauf hingewiesen, daß Studierende aus Afrika, Lateinamerika und Asien (mit Ausnahme Iran, Korea und China), also aus den wirtschaftlich dynamischsten Teilen der Welt, unterrepräsentiert sind. Insoweit wird die Besorgnis um die nachlassende Attraktivität des Studienstandortes Deutschlands vorwiegend unter (außen)wirtschaftlichen Aspekten geäußert.
Nach o.g. HRK-Umfrage bei ihren Mitgliedshochschulen wird demgegenüber in diesem Zusammenhang das zukünftige Hauptbetätigungsfeld der Hochschulen darin gesehen, ausländische Studierende aus den mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten in Deutschland auszubilden.
3. Die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität des Hochschulstudiums in Deutschland müssen sich auf bestimmte Formen des Studiums ausländischer Studierender beziehen.
Hier dominiert bisher - neben den kurzzeitigen Studienaufenthalten in bilateralen Absprachen zwischen Hochschulen und in den EU-Programmen - das Vollstudium mit weitgehend eigener Finanzierung. Aufbaustudien und Promotionsprogramme mit Förderung durch in- und ausländische Institutionen einschl.ießlich ausländischer Regierungsstipendien weisen demgegenüber erheblich geringere Zahlen auf.
Dies entspricht einem weiteren Ergebnis der HRK-Umfrage, nach dem überwiegend die Auffassung vertreten wird, daß weniger beim Grundstudium als vielmehr beim Haupt- und bei den Aufbaustudien sowie bei der Hinführung zur Promotion erhebliche Verbesserungen erforderlich seien.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb vorwiegend auf Studierende, die nach erstem Abschluß (Bachelor) eine weiterführende Graduiertenausbildung, spezialisierende Aufbaustudien oder Doktorandenstudien verfolgen wollen. Mit dieser Zielgruppe verbindet sich die Erwartung, daß daraus die künftigen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Führungskräfte hervorgehen und daß es im deutschen Interesse liegt, qualifizierte Studierende aus dieser Gruppe durch eine akademische Ausbildung in Deutschland auf ihre späteren Aufgaben vorzubereiten.
V. Ziele der kompatiblen Gestaltung deutscher Studienstrukturen
1. Verschiedentlich geäußerte Auffassungen, angesichts der weltweiten Dominanz von Studiensystemen des anglo-amerikanischen Typs müsse auch das deutsche System durch Übernahme dieser Strukturen umgewandelt werden, werden hier nicht weiter verfolgt, da eine so grundlegende Umwandlung für die anzustrebenden Verbesserungen der Studienbedingungen im Sinne größerer Attraktivität nicht allein ausgehend von internationalen Bezügen betrieben werden darf und sie realistisch ohnehin nicht kurzfristig zu erwarten ist.
Außerdem wird davon ausgegangen, daß die oben genannten Defizite (vgl. III.1.) innerhalb des deutschen Hochschulsystems behoben werden können, indem es zum anglo-amerikanischen System kompatibler gestaltet wird. Damit erübrigt sich die Grundsatzdiskussion der Vor- und Nachteile beider Systeme.
2. Deshalb hat die HRK ein Konzept entwickelt, mit dem durch Einzelmaßnahmen eine Verträglichkeit zwischen der deutschen Studienstruktur und dem Studiensystem des anglo-amerikanischen Typs hergestellt wird, um insbesondere den problemlosen Übergang von einem zum anderen System zu ermöglichen. Dabei geht es um
- den reibungslosen Übergang in das Studium in unterschiedlichen Hochschulsystemen mit klarer Regelung von Anerkennung und Einstufungsfragen;
- die zeitliche Überschaubarkeit von Studienangebot und Studienorganisation auf verschiedenen Ebenen sowie
- die internationale Anerkennung von Abschlüssen/Graden.
Das Studium ist in Verbindung mit akademischer Beratung so anzubieten, daß der Studienverlauf von vornherein inhaltlich und zeitlich überschaubar und kalkulierbar ist. Ggf. sind zusätzliche Qualifikations- und Abschlußmöglichkeiten zu schaffen, die den in ausländischen Systemen angebotenen Qualifikationsebenen und Graden entsprechen.
VI. Grundzüge des anglo-amerikanischen Studiensystems im Vergleich zum deutschen System
Für die Beantwortung der Frage, wie das deutsche Studiensystem mit denen des anglo-amerikanischen Typs kompatibler gestaltet werden kann, sind die Grundstrukturen und Abschlüsse beider Systeme zu vergleichen.
Die folgende Darstellung bezieht sich auf das US-Studiensystem. Daraus abzuleitende Folgerungen gelten allgemein für Hochschulsysteme des anglo-amerikanischen Typs. Sie treffen zumindest im Bereich fortgeschrittener Studien im Ergebnis auch auf Hochschulsysteme des frankophonen Typs zu.
1. Das anglo-amerikanische Studiensystem ist zunächst wesentlich bestimmt durch intensive und kontinuierliche akademische Beratung bei der individuellen Studienplanung, die implizit auch der Erfolgskontrolle und der zeitlichen Begrenzung des Studiums dient.
2. Inhalt und Aufbau eines vierjährigen "undergraduate"-Studiums im anglo-amerikanischen System legen es nahe, das erste Jahr mit dem deutschen Sekundarbereich - letztem Schuljahr (Gymnasium) - gleichzusetzen. Daraus ergibt sich bei zeitlich-formaler Betrachtung, daß dem Bachelor-Grad im deutschen Studium ein Studienstand von Vordiplom + 2 Semester entspricht. Dies ist z.B. in den "Deutsch-amerikanischen Empfehlungen" von 1990 als Zulassungsvoraussetzung für deutsche Studierende zum "graduate study" an US-Hochschulen enthalten.
Die "Deutsch-australische Rahmenvereinbarung" von 1993 zwischen HRK und Australian Vice-Chancellor's Committee (AVCC) enthält eine entsprechende wechselseitige Anerkennung von B.A. und Vordiplom + 2 Semester. Eine ähnliche Einstufung von B.A.-Graden des anglo-amerikanischen Systems in den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften wird von französischen Grandes Écoles praktiziert.
3. Bachelor-Grade oder vergleichbare Grade (im folgenden einheitlich: B.A.-Grad) haben im US-Hochschulsystem als formale Eingangsqualifikationen zentrale Bedeutung sowohl für "Graduierten-Studien" mit Abschluß "Master" oder einem entsprechenden Grad (im folgenden einheitlich: M.A.-Grad) als auch für Promotionsstudien. Denn sie eröffnen in der Regel den Zugang sowohl zu "Graduierten-Studien" mit M.A.-Abschluß als auch unmittelbar, d.h. ohne vorherigen Erwerb eines M.A-Grades, zu Promotionsstudien, weil Graduierten- (M.A.-) und Promotionsstudien vielfach nicht sequentiell, sondern alternativ gestaltet sind.
a. Für die Promotionsstudien gelten als Zulassungsvoraussetzung ein "qualifizierter" B.A.-Grad durch fachliche Spezialisierung/ Schwerpunktbildung des Studiums und/oder Mindestnoten sowie unabhängig davon für das Doktoratsprogramm definierte Studienanforderungen. Diese Promotionsstudien/ Doktoratsprogramme ("doctoral studies") sind typischerweise auf drei Jahre angelegt und enthalten eine bestimmt Zahl zu absolvierender "course units".
Die förmliche Zulassung als Doktorand erfordert eine schriftliche und mündliche "interne" Qualifikationsprüfung, die am Ende des vorletzten/Beginn des letzten Jahres des "doctoral study" abgelegt wird, sowie zumeist die Vorlage und Annahme eines detaillierten Themenentwurfs und Arbeitsplans für die Dissertation ("Prospectus"). Der Übergang vom "doctoral study" mit "course units" zur Arbeit an der Dissertation ist fließend.
b. In dieser Art von Doktoratsprogrammen ist der M.A.-Grad also keine zwingende, im Fall des Erwerbs aber anrechenbare "Zwischenqualifikation", die den Umfang der im "doctoral study" zu erbringenden Leistungen und dessen Dauer verringert, aber nicht grundsätzlich von den "internen" Qualifikationsprüfungen des Doktoratsprogramms befreit.
Die M.A.-Studienprogramme sind in der Regel auf ein Jahr, in manchen Disziplinen auf zwei Jahre angelegt. Die Prüfungsanforderungen für den Master-Grad können entweder durch Kurse und begleitende Studienarbeiten oder durch Kurse und eine Abschlußarbeit ("Thesis") erfüllt werden.
Im anglo-amerikanischen Hochschulsystem haben Inhaber "qualifizierter" Bachelor- und z. T. auch Master-Grade also ein drei- bzw. zweijähriges "Promotionsstudium" zu absolvieren, das mit Prüfungen abzuschließen ist, bevor über die Annahme als Doktorand und damit den Beginn der Erarbeitung der Dissertation entschieden wird.
4. In deutschen Hochschulen gilt dagegen als formale Promotionsvoraussetzung eine nach vier bis sechs, im Regelfall nach fünf Studienjahren durch Studienabschluß erworbene Qualifikation - in der Regel Universitäts-Diplom, Magister oder vergleichbares Staatsexamen - überwiegend mit besonderen Notenerfordernissen. Für Fachhochschulabsolventen bestehen Sonderregelungen. Erst nach qualifiziertem Universitätsabschluß oder Erfüllung definierter Zulassungsvoraussetzungen erfolgt eine Annahme als Doktorand mit dem Beginn der Arbeit an der Dissertation.
Gleiches gilt für die Aufnahme von Doktorandenstudien parallel zur Arbeit an der Dissertation, zu denen die HRK mit den "Empfehlungen zum Promotionsstudium" gesondert Stellung genommen hat.
5a. Aus dem Vergleich der Studiensysteme folgt für die Annahme als Doktorand an deutschen Universitäten, daß ausländische Studierende mit Bachelor-Graden und z.T. auch mit Master-Graden zusätzliche Qualifikationen zu erwerben haben.
5b. Der Vergleich zeigt ferner, daß diese zusätzliche Qualifikation je nach individuellen Kenntnissen und Leistungen in längstens drei bzw. zwei Jahren, d. h. sechs bzw. vier Semestern erworben werden können. Deshalb dürfen deutsche Universitäten Bewerbern mit ausländischen Bachelor- und z. T. auch mit Master-Graden keine längeren Qualifikationszeiten abverlangen. Damit wäre eine volle zeitliche Kompatibilität und "Konkurrenzfähigkeit" zu ausländischen Hochschulsystemen des anglo-amerikanischen Typs gegeben. Dies entspräche bei einem nur in Deutschland absolvierten Studium zehn bis zwölf Studiensemestern (schematische Übersicht s. Anlage).
5c. Mit dem B.A.-Grad verbinden sich in den ausländischen Hochschulsystemen unterschiedliche Niveaus der Ausbildung. Für ein "postgraduate"-Studium in Deutschland sollten vierjährige "qualifizierte" B.A.-Studiengänge mit Abschlüssen des Typs "First Class/Honors Degree" oder mit fachlichen Schwerpunkbildungen als Zulassungsvoraussetzungen gefordert werden.
5d. Die zusätzlich zu erwerbenden Qualifikationen sollten in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden. Dies setzt voraus, daß vor oder bei der Immatrikulation klar definiert wird, in welchem Zeitraum welche Lehrveranstaltungen zu besuchen und welche Qualifikationen zu erwerben sind. Deren Nachweis-, z. B. in einer Feststellungsprüfung, gilt als Erfüllung der formalen Promotionsvoraussetzung (Annahme als Doktorand). Die Lehrveranstaltungen und die Möglichkeiten zum Erwerb der Qualifikationen müssen im definierten Zeitraum angeboten werden. Damit werden verläßliche und für Bewerber berechenbare Rahmenbedingungen geschaffen, um das angestrebte Studienziel im o.g. Zeitrahmen zu erreichen.
VII. Folgerungen
1. Promotionsstudien
Ausländische Bewerber mit Bachelor-Graden in qualifizierter Form (First Class/Honors, fachliche Schwerpunktbildung, Noten) oder Master-Graden ("with thesis") sollten generell zu "Promotions-Studien" zugelassen werden. Nachzuweisende Studienanforderungen sollten nicht - "rückwärts-orientiert" - als Kompensation von Defiziten, sondern unter Berücksichtigung des zeitlichen Rahmens als Studienleistungen für die angestrebte Qualifikation formuliert werden. Dazu ist das deutsche Studiensystem in Kate-gorien darzustellen, die den an andere förmliche Gliederungen gewöhnten ausländischen Bewerbern "kompatible Vergleiche" ermöglichen. Dies schließt eine angemessene englische Übersetzung der Prüfungszeugnisse sowie eine Beschreibung der mit Fachnoten attestierten Kenntnisse ein.
Für Promotionsstudien entspricht es in vielen Fächern bereits gängiger Praxis, daß Inhaber von M.A.-Graden "with thesis" (als Äquivalent zur Diplomarbeit) unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. Das Erfordernis ergänzender Studien sollte deshalb nicht notwendigerweise mit einer zusätzlichen förmlichen Prüfung gekoppelt sein.
Inhaber von Bachelor-Graden (nach vierjährigem Studium/B.A. First Class-Honors) sollten innerhalb des genannten Zeitrahmens analoge Qualifikationsnachweise in geeigneter Weise erbringen. Das Vorgehen könnte sich an den Regelungen für die Zulassung besonders qualifizierter Fachhochschul-Absolventen zur Promotion orientieren.
2. Graduierten-Studien
Für den Bereich der Graduierten-Studien ("Master-Ebene") bestehen im deutschen System für Ausländer mit einem B.A.-Abschluß kaum angemessene Angebote. Zu ausländischen Systemen analoge ein- bis zweijährige Studienangebote einschließlich entsprechender formaler Abschlüsse berühren Grundstrukturen des deutschen Studienaufbaus. Zu denken ist hier an Studienangebote der Fachhochschulen und der Universitäten, Aufbau- und Ergänzungsstudien sowie einzelne Ansätze im Rahmen der allgemeinen Studienstrukturreform an Universitäten.
In den Hochschulen und zwischen Hochschulen und Ländern sowie HRK und KMK ist zu prüfen, ob neue, bislang nach § 18 HRG (Diplom, Magister, Diplom FH) nicht vorgesehene Abschlußgrade eingeführt werden können oder sollen. Dazu ist ggf. eine Öffnung von § 18 HRG im Hinblick auf eine Experimentierklausel erforderlich, um ein internationalen Entwicklungen angemessenes Vorgehen deutscher Hochschulen zu fördern.
Studienangebote der Fachhochschulen sind im Ausland noch wenig bekannt und werden vielfach "unter Wert" eingestuft. Dazu trägt auch die bisherige deutsche Praxis bei, den Fachhochschul-Abschluß mit ausländischen B.A.-Qualifikationen gleichzusetzen. Eine solche Einstufung ist heute nicht mehr angemessen. Ausländische Systeme kennen in größerem Umfang berufsbezogene Ausbildungsgänge, die mit Master-Graden abgeschlossen werden, welche bei fachlich engerer und berufsorientierter Spezialisierung ausdrücklich als "professional degrees" kategorisiert werden.
Bei entsprechenden Studiengängen erscheint es deshalb angeraten, bei deutschen Fachhochschul-Abschlüssen von einer Entsprechung zu "Professional Master degrees" auszugehen und sie zu postulieren. Dabei ist auch die Möglichkeit der Promotion für hervorragend qualifizierte FH-Absolventen einzubeziehen. Auch hier wird eine adäquate englische Übersetzung der Zeugnisse und der Prüfungsinhalte empfohlen.
Auf dieser Grundlage könnten Studienangebote der Fachhochschulen in einer erheblichen Anzahl von Fächern auch eine Form des weiterqualifizierenden "graduate study" sein, die von vielen ausländischen Inhabern von B.A.-Graden im Hinblick auf eine berufliche Qualifikation gesucht wird. Dies erfordert allerdings eine grundsätzlich andere Darstellung der Fachhochschulen im Ausland.
3. Aufbau- und Ergänzungsstudien
Deutsche Hochschulen bieten ein breites, wenngleich nicht sehr konturiertes Spektrum an Aufbau- und Ergänzungsstudien an, das auf Studienzeit-räume von ein bis zwei Jahren angelegt ist. Profiliert haben sich dabei im Hinblick auf Bewerberzahlen und Akzeptanz im Ausland eine Reihe sog. "entwicklungsländerorientierter Studienangebote", die z.T. mit einem (von der WRK in dieser Form vorgeschlagenen) M.sc.-Grad abgeschlossen werden. Sie sind nach Eingangsvoraussetzungen, Studiendauer und -organisation sowie formaler Qualifikation, z.T. auch mit nicht-deutscher Unterrichtssprache, mit ausländischen "graduate studies" kompatibel.
Allerdings ist ihre institutionelle Verankerung in den einzelnen Hochschulen unterschiedlich und nicht immer befriedigend. In diesem Bereich gewonnene Erfahrungen sind auch auf thematisch allgemeiner ausgerichtete Studienangebote anwendbar und förderungswürdig. Auf diesem Wege könnten relativ kurzfristig Studienangebote aufgebaut werden, die wegen ihrer Kompatibilität mit anglo-amerikanischen Studiensystemen ausländischer Nachfrage attraktiv begegnen können.
4. Abschlußgrade (Magister)
Die Anerkennung deutscher Diplom-Grade begegnet in vielen Staaten nach wie vor erheblichen Problemen, weil in weiten Teilen des Auslands die Bezeichnung "Diplom" als undifferenzierte Qualifikation auch nicht-akademischer Ausbildungen gilt. Allerdings trägt die deutsche Praxis, den Diplom-Grad auch im Ausland als "ersten berufsqualifizierenden Abschluß" zu bezeichnen, dazu bei, daß selbst universitäre Diplom-Abschlüsse häufig nur auf der Ebene von Bachelor-Graden (B.A. = "first (professional) degree") Anerkennung finden.
Die vermehrte Einführung von Magister-Graden zur Bezeichnung von Hochschulabschlüssen könnte dazu beitragen, Anerkennungsprobleme zu mindern. Dies sollte geprüft werden und ggf. auch in eine Novellierung des HRG Eingang finden. Dazu ist auf folgendes hinzuweisen:
Magister-Grade, wie sie bereits jetzt für entwicklungsländerbezogene Studien vergeben werden (Aufbau-, Ergänzungsstudien). Der Grad wird als deutscher Magister-Grad in der Form "M.sc." mit Zusatz von Disziplin-/Fachgebiet (z.B. M. sc. agr.) vergeben. Ähnlich verfahren wird durchgängig bei rechtswissenschaftlichen Aufbaustudien, die inzwischen von allen Rechtsfakultäten angeboten werden (LL.M.)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einer Verordnung über die Bezeichnung der nach Abschluß eines wissenschaftlichen Studiengangs zu verleihenden Magistergrade und die Zuordnung der Magistergrade zu den Fachrichtungen und Studiengängen (Mag.VO-WissH) vom 2. Juni 1992 (GV.NW. 1992: 274) allgemein Bezeichnungen für Magister-Grade eingeführt, die von Hochschulen auch zum Abschluß sowohl grundständiger Studiengänge (neben den bestehenden M.A.-Studiengängen) als auch solchen nach § 87 WissHG NW verliehen werden können (M.Oec.; M.Soc.; M.Nat; M.Techn., etc.
VIII. Empfehlungen
Ziel dieser Empfehlungen ist eine größere Kompatibilität bei der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und der zeitlichen und inhaltlichen Planung eines Studiums mit entsprechenden Anforderungen und Verfahren in anderen bedeutenden Aufnahmestaaten, um damit die Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität eines Studiums in Deutschland zu sichern.
Dazu werden zunächst folgende Verfahren und Instrumente für die Aufnahme ausländischer Studierender zu Graduierten-Studien oder zum Zwecke der Promotion empfohlen. Zur Organisation des Studiums, Abschlüssen und Graden sowie zur internationalen Anerkennung und Äquivalenz von Abschlüssen und Graden behält sich die HRK weitere Empfehlungen vor.
1. Kooperationsvereinbarungen: Die Hochschulen sollten verstärkt bestehende oder neu abzuschließende Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Partnern nutzen, um für Studierende der Partnerhochschule explizit Bedingungen der Aufnahme von Graduierten-Studien oder zum Zwecke der Promotion festzulegen.
2. Rahmenabkommen der HRK: Die Zulassung ausländischer Studierender zu Graduierten-Studien oder zu Zwecken der Promotion kann aufgrund von Qualifikationsvoraussetzungen erfolgen, die zwischen HRK und ausländischen nationalen Hochschulorganisationen in Rahmenabkommen vereinbart sind, denen die Hochschulen beitreten können.
3. Ausländische Bewerber mit Bachelor-Graden aufgrund eines vierjährigen Studiums und in der Form von "First Class"/"Honors Degrees" oder Graden entsprechender Qualifikation sollten zu Graduiertenstudien oder Studien mit dem Ziel der Promotion zugelassen werden. Bei Studien mit dem Ziel der Promotion sollten Bewerber darüber informiert werden, daß eine zusätzliche Studienzeit von längstens drei Jahren erforderlich ist. Die Hochschule sollte je nach individueller Qualifikation und nach Art des Studienganges Kenntnisse auf bestimmten Gebieten als ergänzende Zulassungsvoraussetzung festlegen. Die Hochschule sollte festlegen, ob die Erfüllung der Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand aufgrund einer Feststellungs-Prüfung oder auf andere Weise (qualifizierte Leistungsnachweise) erfolgt.
4. Ausländische Bewerber mit Master-Graden, die die Anfertigung einer "Thesis" beinhalten, sollten zu Studien mit dem Ziel der Promotion zugelassen werden, bei hinreichender Qualifikation auch unmittelbar als Doktorand aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des vorhergehenden Studiums und der individuellen Qualifikation, des Faches, in dem die Promotion angestrebt wird, ggf. auch des Themas der Dissertation, kann der Studierende zu ergänzenden Studien verpflichtet werden, deren Dauer eineinhalb bis zwei Jahre nicht überschreiten soll. Die Festlegung der ergänzenden Studienleistungen kann auf der Grundlage eines Fachgesprächs/Colloquiums erfolgen.
5. Zu den Mindestvoraussetzungen der Zulassung zu Graduierten- und Promotionsstudien können Hochschulen Informationen zugrunde legen, die für einzelne Staaten von der HRK unter Beteiligung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dokumentiert werden und in Listenform verfügbar sind.
6. Die Beschlüsse des WRK-Plenums "Zur Einstufung ausländischer Studenten in deutsche Studiensemester" von 1962 und "Zur Berücksichtigung ausländischer technischer, naturwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Grade im Promotionsverfahren" von 1965 werden aufgehoben.
__________________
Anmerkung
[1] Vgl. u.a. "Zur Einstufung ausländischer Studierender in deutsche Studiensemester" 48. WRK-Plenum, 5./6. Juli 1962; "Zur Berücksichtigung ausländischer technischer, naturwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Grade im Promotionsverfahren"; 53. WRK-Plenum, 3./5. Februar 1965; "Zur Auswirkung des Graduiertenförderungsgesetzes des Bundes auf ausländische Doktoranden", 93. WRK-Plenum, 13./14. Dezember 1971; "Grundsätze zum Studium von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland einschl. Berlin (West)", 100. WRK-Plenum, 7. November 1972; "Zu Fragen des Ausländerstudiums - Zulassung ausländischer Studienbewerber", 143. WRK-Plenum, 2./3. Juli 1984; "Die Zukunft der Hochschulen - Leitsätze einer zukunftsorientierten Hochschulpolitik", 155. WRK-Plenum, 4. Juli 1988, Abschn. 6; "Besondere Abschlußgrade für entwicklungsländerbezogene Studiengänge/Studienprogramme, 157. WRK-Plenum, 13./14. Februar 1989; "Internationale Beziehungen der Hochschulen"; 164. HRK-Plenum, 1. Juli 1991, Abschn. III und V.
Anlage [Größe 0.06 MB, Typ zip]