HRK-Mitgliederversammlung vom 14.11.2017
Transparente Zugangswege
- Themen- und Kandidatenfindung
Die Bedingungen für die Prüfung der notwendigen fachlichen und persönlichen Eignung des/der Promotionskandidaten/in sind in der Promotionsordnung festgelegt und werden zunächst durch den/die mögliche/n Betreuer/-in und dann durch den Promotionsausschuss beurteilt.
Die Themenfindung und -definition erfolgt im Dialog zwischen Doktoranden und Betreuer/-in, in der Regel vor Aufnahme der Promotion. Besteht an außerhochschulischen Einrichtungen, beispielsweise bei Unternehmen, Interesse an einem bestimmten Forschungsthema, so ist es ihnen unbenommen, mit einem entsprechenden Vorschlag an eine promotionsberechtigte Hochschule bzw. den relevanten Promotionsausschuss heranzutreten. Sofern die Einstellung bei einem hochschulexternen Arbeitgeber an ein Promotionsprojekt geknüpft ist, ist eine Absprache aller Beteiligten vor Einstellung unabdingbar, um der Hochschule zu ermöglichen, sowohl die wissenschaftliche Qualität des Themas und die Eignung der Kandidaten zu prüfen sowie über die Annahme des Themas auf der einen und die Annahme des/der Kandidaten/-in auf der anderen Seite mit notwendiger Sorgfalt entscheiden zu können.
- Zulassung und Verfahrenseröffnung
Einige Promotionsordnungen sehen eine Mindestzeit vor, die zwischen Annahme als Promovend an der Fakultät und der Einreichung der Dissertation (Eröffnung des Promotionsverfahrens) liegen muss, um die Entwicklung eines angemessenen Betreuungsverhältnisses zu gewährleisten. Diese Mindestzeit ist fachspezifisch, sollte aber ein Jahr nicht unterschreiten, um eine Betreuung sicherzustellen. Es darf kein Druck auf Hochschullehrer/-innen entstehen, nicht ausreichend in ihrer Eignung einschätzbare Kandidat/-innen und nicht abgesprochene Forschungsarbeiten mit Hinweis auf die promotionsbezogene Beschäftigungssituation der Kandidaten kurzfristig zu akzeptieren. Sowohl die Regelung der Zulassung als auch der Verfahrenseröffnung liegen im kollektiven Verantwortungsbereich der Fakultäten und Fachbereiche.
Betreuung und akademisches Umfeld
- Betreuungsvereinbarung
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwischen Promovenden und Betreuer/-innen, wie mittlerweile in den meisten Promotionsordnungen vorgesehen, wird dringend empfohlen. Es wird angeregt, bei Promovenden mit externem Arbeitsvertrag einen möglichst auch wissenschaftlich qualifizierte/n Ansprechpartner/-in (Mentor/-in) für die Hochschule bei dem entsprechenden Arbeitgeber zu benennen.
- Betreuungsleistung
Eine gesonderte Vergütung der Betreuung für den/die betreuende/n Hochschullehrer/-in ist ausgeschlossen. Wird die Dissertation im Kontext einer darüberhinausgehenden Forschungskooperation erarbeitet, muss letztere vertraglich gesondert geregelt werden. Dabei sind Genehmigungs- und Anzeigepflichten gegenüber der Hochschulleitung und der Fakultät unbedingt zu beachten.
- Einbindung in das akademische Umfeld sowie fachliche und überfachliche Qualifizierung
Der Kontakt und der inhaltliche Austausch mit der wissenschaftlichen Fachgemeinschaft ist zentraler Bestandteil der Promotionsphase. Um dies zu gewährleisten, sollten auch externe Doktorand/-innen kontinuierlich in das akademische Umfeld, das Lehrstuhl, Fakultät und Universität bieten, eingebunden werden. Im Rahmen der fachlichen Qualifizierung, die primär durch den/die Betreuer/-in sowie die Fakultät gewährleistet und organisiert wird, nehmen die Promovierenden beispielsweise an wissenschaftlichen Kolloquien und (internationalen) Fachkonferenzen teil. Überfachliche Qualifizierung erfolgt häufig durch universitätsweite Angebote von Graduiertenschulen und vergleichbaren Einrichtungen oder auf Ebene der Fakultäten.
Externe Partner, die in die Bearbeitung eines Promotionsprojektes involviert sind, sind aufgefordert, diese akademische Anbindung der Promovierenden, z.B. durch Beurlaubung und Übernahme von Reisekosten, aktiv zu unterstützen. Eine Vereinbarung zwischen Betreuer/-in und externem Partner über Präsenzzeiten an der promovierenden Hochschule ist sinnvoll. Vorgaben der Promotionsordnungen bzgl. der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sind auch für externe Promovierende verbindlich. Eine wechselseitige Anerkennung von Qualifizierungsangeboten der Hochschule und externer Einrichtungen muss vertraglich geregelt werden.
Bewertung und Veröffentlichung
- Bewertung
Extern erstellte Dissertationen unterliegen selbstverständlich denselben Qualitätsanforderungen wie Dissertationen von Promovierenden mit unmittelbarer Anbindung an die Hochschule. Daten und Schlussfolgerungen müssen einer Überprüfung standhalten und insbesondere für die Prüfungskommission zugänglich und nachvollziehbar sein.
- Publikation
Die Publikation einer Dissertation ist eine rechtliche Verpflichtung. Weitreichende Geheimhaltungsvereinbarungen, wie sie aus Sicht eines Unternehmens geboten erscheinen mögen, sind daher nicht mit einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit vereinbar. In der durch Diskurs geprägten wissenschaftlichen Gemeinschaft ist darüber hinaus die Veröffentlichung von (Zwischen-)Ergebnissen auf Konferenzen und in fachspezifischen Publikationen von hoher Bedeutung. Sofern die Schutzbedürftigkeit von Ergebnissen in Bezug auf eine mögliche wirtschaftliche Nutzung oder aufgrund von Betriebsgeheimnissen im Raum steht, sollte die Publikationsfreigabe im Rahmen transparenter Regeln und innerhalb zuvor festgelegter, kurzer Fristen erfolgen.
Bei allen Publikationen ist die promotionsberechtigte Hochschule als Affiliation anzugeben. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass mögliche Interessenskonflikte durch den Promovierenden gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis offengelegt werden.
Urheber- und Nutzungsrechte
- Die Urheberrechte an der Dissertation stehen dem Promovenden als Verfasser der Arbeit zu. Die Weitergabe von Rechten muss rechtzeitig vertraglich geregelt werden, soweit möglich vor Beginn der Promotion.
Gute wissenschaftliche Praxis und Konfliktbearbeitung
- Alle Beteiligten sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Proaktive, institutionalisierte Kommunikation (z.B. im Rahmen eines jour fixe) tragen zur erfolgreichen Bearbeitung der Promotion bei.
- Neben den entsprechenden Ombudspersonen der Hochschulen sollten auch bei den Partnereinrichtungen konkrete Ansprechpartner/-innen benannt werden, die bei Konflikten vermittelnd tätig werden können.