Gemeinsame Erklärung der Präsidien der Hochschulrektorenkonferenz und der Helmholtz-Gemeinschaft vom 1. Juli 2004
- Hochschulrektorenkonferenz und Helmholtz-Gemeinschaft werden ihre Zusammenarbeit verstärken, um in Gebieten gemeinsamen wissenschaftlichen Interesses Exzellenz zu fördern.
- Die HRK und die Helmholtz-Gemeinschaft regen an, dass sich ihre Mitglieder mit regionaler Fokussierung regelmäßig und partnerschaftlich über ihre mittel- bis langfristige strategische Planung austauschen, um die Identifizierung zukunftsträchtiger, relevanter Forschungsfelder zu ermöglichen, deren gemeinsame und exzellente Bearbeitung hohe Synergieeffekte erwarten lässt.
- Die HRK begrüßt die Einrichtung von gemeinsamen "Virtuellen Instituten" zwischen Hochschulen und Helmholtz-Zentren aus Mitteln des Impuls- und Vernetzungsfonds des Präsidenten der Helmholtz-Gemeinschaft als einen wichtigen Schritt in diese Richtung.
Die HRK und die Helmholtz-Gemeinschaft sehen weiterhin in der gemeinsamen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Feldern übereinstimmenden wissenschaftlichen Interesses einen Mehrwert für die wissenschaftliche Wertschöpfung. Für die gemeinsame Förderung halten sie fest:
- Das Promotionsrecht soll auch zukünftig in der Zuständigkeit der Universitäten liegen.
- Die Promotion stellt vornehmlich die Qualifikation für wissenschaftliches Arbeiten dar. Darüber hinaus wird es zunehmend wichtig, Doktorandinnen und Doktoranden das Erlernen 'ergänzender Fähigkeiten' zu ermöglichen, insbesondere zur Förderung beruflicher und persönlicher Qualifikationen.
- Die Strukturierung der Doktorandenausbildung nach vergleichbaren Standards ist vorzusehen, u.a. durch gemeinsame Promotionskomitees mit Mitgliedern aus Zentren und Hochschulen und einen Promotionsvertrag; dies gilt für Doktoranden(innen), die gemeinsam betreut werden und die einen Anstellungsvertrag mit einem Helmholtz-Zentrum haben.
- Hochbegabte Doktoranden sollen durch ein herausragendes Angebot fachlicher sowie ergänzender Kurse ihren Fähigkeiten entsprechend besonders gefördert werden. Dies soll im Rahmen der bereits konzipierten Helmholtz-Kollegs, auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Institutionen, erfolgen, die u.a. auch eine gemeinsame Bezeichnung festlegt.
- Gemeinsame Nachwuchsgruppen (Helmholtz-Hochschul-Nachwuchsgruppen) sind besonders geeignet, um an Schnittstellen von Forschungs- oder Kompetenzfeldern Profilspitzen zu setzen, die beiden beteiligten Einrichtungen einen Zuwachs an wissenschaftlichem Renommee bringen.
- Bei gemeinsamem Interesse (Verknüpfung der Programmatik der Helmholtz-Gemeinschaft und der Profil-/Schwerpunktsetzung der Hochschule/Fakultät) können für die Leiter(innen) der Helmholtz-Hochschul-Nachwuchsgruppen gemeinsame Berufungen als Juniorprofessor(inn)en sinnvoll sein. Die HRK und die Helmholtz-Gemeinschaft regen an, in diesen Fällen die Berufung durch gemeinsame Berufungskommissionen vorbereiten zu lassen.
- Die Leiter(innen) gemeinsamer Nachwuchsgruppen sollten auch in Fällen, in denen die Berufung auf eine Juniorprofessur keine Option darstellt, gemeinsam durch Helmholtz-Zentrum und Universität bestellt werden und die gleichen Rechte und Pflichten wie Juniorprofessor(inn)en (Personal und Budgetverantwortung, Führen von Doktorand(inn)en zur Promotion, Übernahme von Lehrverpflichtungen; = 4 SWS, Zugang zu allen notwendigen Ressourcen/Infrastruktur), nach Maßgabe der Landeshochschulgesetze, erhalten.
- Um junge talentierte Wissenschaftler(innen) gewinnen und halten zu können, ist es notwendig, ihnen längerfristige Karriereperspektiven zu bieten; z. B. Übernahme von qualifizierten Nachwuchsgruppenleitern nach positiver Evaluierung ohne neue Ausschreibung in Anlehnung an das in der Helmholtz-Gemeinschaft etablierte "Tenure-Track"-Modell, soweit dies den beteiligten Hochschulen rechtlich möglich ist.
- Um Exzellenz in der Forschung durch Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft und Hochschulen erreichen zu können, muss sichergestellt werden, dass die von den Nachwuchsgruppenleiter(innen) erbrachte Lehrleistung nicht kapazitätswirksam ist.
- Die Auswahl der besten Konzepte für Helmholtz-Kollegs sowie der Helmholtz-Hochschul-Nachwuchsgruppenleiter(innen) soll gemeinsam erfolgen.