Entwicklung der Grund- und Projektfinanzierung der Hochschulen


Resolution des 128. HRK-Senats vom 16. Oktober 2014

Verstetigung und schrittweise Anhebung der Programmpauschale

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz fordert Bund und Länder nachdrücklich auf, den Streit um die Finanzierung der so genannten Programmpauschale beizulegen sowie deren Verstetigung und schrittweise Anhebung über das Jahr 2015 hinaus zu vereinbaren. Mindestens erforderlich ist für alle neuen Projekte eine Anhebung der Programmpauschale auf das Niveau der EU-Forschungsförderung in Höhe von 25%, notwendig deren Anhebung auf 40% gemäß den Ergebnissen der vorliegenden Studie des BMBF.

Der Fortfall der Programmpauschale hätte katastrophale Konsequenzen für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland: Er würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der deutschen Hochschulen im nationalen und internationalen Vergleich dramatisch schwächen, sondern auch dazu führen, dass die für die wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbaren Innovationsimpulse ausbleiben. Die Hochschulen könnten sich nicht mehr im bisherigen Umfang an Wettbewerben um Drittmittel beteiligen, weil eine Bereithaltung von Mitteln aus der ohnehin unzureichenden Grundfinanzierung unzulässig wäre, da sie erhebliche Leistungseinschränkungen in anderen Leistungsbereichen (Lehre und Studium, Nachwuchsförderung, Internationalisierung usw.) zur Folge hätte.

Zudem würde der Fortfall der Programmpauschale die Hochschulen im Vergleich zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch weiter benachteiligen, da bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Forschung über die von Bund und Ländern gewährten Haushaltsmittel vollkostenfinanziert ist.