Erklärung zur Fremdenfeindlichkeit


Entschließung des 91. Senats am 17. Oktober 2000


Hochschulen und Bildung leben vom freien internationalen Austausch. Menschen jeglicher Herkunft sind in den deutschen Hochschulen willkommen.


In den letzten Monaten sind in mehreren deutschen Städten erneut Gewalttaten oder Belästigungen gegen Menschen, darunter auch Wissenschaftler und Studierende, verübt worden, die einfach nur anders aussehen oder eine andere Sprache sprechen.


Gegen Gewaltausübung und fremdenfeindliche Übergriffe muss der Staat mit aller Macht einschreiten. Die HRK sieht aber auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung aller Hochschulmitglieder und aller im Hochschulbereich tätigen Organisationen, die ein aktives Eintreten für Mitbürger gleich welcher Herkunft erfordert. Diese Verantwortung gilt gleichermaßen, wenn es um den Schutz von Einrichtungen und Symbolen jüdischen Glaubens geht. Die von Frage- und Antwortverboten freie wissenschaftliche Arbeit in Lehre und Forschung wie auch das Zusammenleben inner- und außerhalb der Hochschulen mit Menschen aus vielen Staaten und Kulturen schützen am besten vor aggressiven Ideologien und Gewalt.


Die Hochschulen werden deshalb ihre Gastgeberrolle gegenüber ausländischen Wissenschaftlern und Studierenden entsprechend der HRK-Empfehlung vom Juli dieses Jahres besonders aufmerksam wahrnehmen.


Die Mitglieder der Hochschulen werden sich darüber hinaus mit den Ursachen fremdenfeindlicher Gesinnung, wo immer diese erkennbar wird, wissenschaftlich noch intensiver auseinandersetzen und so das Verständnis der Ursachen und die Entwicklung adäquater Gegenmaßnahmen unterstützen.