Entschließung des 88. HRK-Senats vom 5. Oktober 1999
1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will auch nach dem Ende des Hochschulsonderprogramms III zum 31.12.2000 seinen "Anteil an der Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems tragen". Es beabsichtigt, zur Förderung der Hochschulen "Geld statt Stellen" zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Maßnahmen zur Eliteförderung und zur Internationalisierung, die im HSP III zu 100 Prozent vom Bund finanziert wurden, auf dem erreichten Niveau weitergeführt werden. Es handelt sich um
- Auslandsstipendien für Graduierte (DAAD),
- Postdoktorandenstipendien (DAAD),
- das Feodor-Lynen-Programm (AvH) und
- Gastdozenturen (DAAD) sowie
- die Promotionsförderung der Begabtenförderungswerke.
Die gemeinsame Förderung von Graduiertenkollegs soll als Dauerförderung auf dem durch das HSP III erreichten Niveau fortgesetzt werden. Gemeinsam mit den Ländern soll das Emmy-Noether-Programm, wenn es sich bewähren sollte, als Dauerförderung etabliert werden. Ebenfalls gemeinsam mit den Ländern soll die Förderung von Frauen im Hochschulbereich fortgesetzt werden.
Die Erweiterung des Studienangebots der Fachhochschulen soll gemeinsam mit den Ländern vor allem durch Weiterentwicklung dualer Studienangebote vorangebracht werden. Die Forschungsstrukturen in den neuen Ländern sollen weiterentwickelt werden. In Arbeitsteilung mit den Ländern soll der Bereich des computer- und netzgestützten Lehrens und Lernens auf ein internationalen Ansprüchen gerecht werdendes Niveau angehoben werden.Außerdem will der Bund die strukturellen Innovationen im Hochschulsystem voranbringen, z.B. durch Förderung der Umsetzung der im HRG verankerten Zielsetzungen, durch Förderung des Graduiertenstudiums und durch Förderung des Innovationstransfers im Rahmen der Initiative EXIST.
Der Bund will bei diesen neuen Maßnahmen die projektbedingten Zusatzkosten zu 100 Prozent finanzieren.Die mit dem HSP III bei der HRK initiierte Aufgabe des länderübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausches zur Verbesserung der Qualität der Lehre soll fortgesetzt werden.
2. Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch weiterhin die Hochschulen mit einem Ansatz von etwa 420 Millionen DM pro Jahr in den aufgeführten Programmpunkten fördern will. Sie erwartet, dass der Bund auch außerhalb dieser beabsichtigten Maßnahmen die Hochschulen im bisherigen Umfang fördert, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Sie misst der Postgraduiertenförderung, der Frauenförderung und der Förderung neuer Studiengänge an Fachhochschulen sowie der länderübergreifenden Qualitätssicherung der Lehre hohe Priorität zu.
Nachdrücklich unterstützt die HRK auch die Förderung des Multimedia-Einsatzes und der Qualifizierung des Personals zur Nutzung von Multimedia. Dabei sollte jedoch nicht nur im Rahmen des computer- und netzgestützten Lehrens und Lernens Kompetenz im Umgang mit den neuen Medien vermittelt werden, sondern im Zusammenhang mit der modernen Technik sollten dem wissenschaftlichen Personal Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine Weiterentwicklung dieser Technologien im internationalen Wettbewerb erlauben.
Eine wirksame Förderung der Frauen im Hochschulbereich muss bei der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses einsetzen, damit mittel- bis langfristig ausreichend qualilifizierte Frauen für Professuren zur Verfügung stehen. Besonderes Augenmerk ist hier auch auf den wissenschaftlichen Nachwuchs für den Fachhochschulbereich zu lenken. Hier muss Frauen durch geeignete Massnahmen stärker als bisher der Erwerb von berufspraktischer Erfahrung als Voraussetzung für eine Berufung ermöglicht werden.
Über das bereits vorgesehene Maß hinaus sollte die Internationalisierung der Hochschulen vorangetrieben werden. Dies könnte durch eine Ausweitung der bereits über den DAAD geförderten auslandsorientierten internationalen Studiengänge (AS) an Universitäten und Fachhochschulen geschehen. Dabei sollte auch die Internationalisierung regulärer Studiengänge einbezogen werden, um sie für ausländische Studierende attraktiver zu machen. Dazu sind geeignete Regelungen hinsichtlich der Förderungsdauer (mindestens vier Jahre), der Fördersummen, der Folgefinanzierung und der Qualitätssicherung zu finden, damit die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden und Mitnahmeeffekte unterbleiben.
Die Internationalisierung der Hochschulen sollte sich nicht auf die Europäische Union oder Europa beschränken, sondern ist weltweit orientiert: die Globalisierung des Wettbewerbs in der Forschung und der Arbeitsmärkte für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen hat unmittelbare Auswirkungen auf Forschung und Lehre in den Hochschulen und die Kooperation der Hochschulen als Institution mit Partnern im In- und Ausland. Da der internationale Austausch gerade bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unerlässlich ist, sollten verstärkt Mittel für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland in der Doktoranden- und postdoc-Phase vorgesehen werden.
Auch könnten vom Bund internationale Kooperationsprojekte in der Lehre ausgeschrieben und gefördert werden. Hierfür kommen z.B. solche Kooperationsprojekte mit ausländischen Partner-Hochschulen in Frage, die entweder einen besonderen interdisziplinären Zuschnitt haben, bei denen hochschul- und fachübergreifend oder zwischen Hochschulen und Partnern außerhalb der Hochschulen, vor allem der Wirtschaft, zusammengearbeitet wird oder neue Medien in beispielhafter Weise eingesetzt werden.
3. Durch das Hochschulsonderprogramm III ist in einer Reihe von Ländern die Einrichtung neuer Studiengänge ermöglicht worden, die als Daueraufgaben der Hochschulen weiterzuführen sind. Mit dem Ende des Hochschulsonderprogramms entstehen erhebliche Schwierigkeiten, solche Daueraufgaben wahrzunehmen, weil die Finanzierungsgrundlage der dafür eingerichteten Stellen ab 1.1.2001 entfällt.
In vielen Ländern und Hochschulen ist durch das Hochschulsonderprogramm III die Infrastruktur geschaffen worden, die es den Hochschulen ermöglicht, in größerem Umfang Drittmittel aus der Wirtschaft und aus internationalen, vor allem europäischen Programmen einzuwerben sowie den Transfer von know how und Personen zwischen Hochschule und Wirtschaft zu verbessern. So sind Kompetenzzentren und Clearing-Stellen sowie Technologieberatungs- und Gründerzentren eingerichtet worden, die Antragsteller bei EU-Aktivitäten beraten und bei der Einwerbung von Mitteln unterstützen, Antragsteller und Trägerinstitutionen zusammenführen und neue ausgewählte Programmbereiche erschließen.
Sie beraten bei der Anmeldung und Verwertung von Lizenzen und Patenten oder bei Nutzungs- und Verwertungsrechten bei der Multimedia-Entwicklung. Der schnelle Transfer von Personen und Wissen aus der Hochschule in die Wirtschaft ist von erheblicher ökonomischer Bedeutung. Dadurch ist es den Hochschulen gelungen, durch Drittmittel teilweise den realen und nominalen Rückgang der Grundmittel zu kompensieren. Diese Entwicklung wird auch durch die Hochschulfinanzstatistik belegt.
Vor diesem Hintergrund erwarten die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen von den Ländern, dass sie nicht nur ihren finanziellen Anteil an den Nachfolgemaßnahmen des Bundes zum HSP III tragen, sondern auch die aus dem HSP III geschaffenen Stellen für die Entwicklung neuer Studiengänge und für Infrastruktur auf den Gebieten internationale Zusammenarbeit und Wissens- und Technologietransfer nach Beendigung des Programms in die Dauerfinanzierung übernehmen.