Europäische Innovationspolitik


Beschluss vom 23.9.2010


Im Rahmen ihres diesjährigen Trilateralen Treffens am 23. September 2010 in Basel haben die deutsche Hochschulrektorenkonferenz, die österreichische Universitätenkonferenz und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten die aktuellen Entwicklungen im Bereich der europäischen Innovationspolitik diskutiert. Das von der Europäischen Kommission verfolgte Ziel eines "intelligenten Wachstums" auf Grundlage von Wissen und Innovation wurde grundsätzlich begrüßt. Mit Blick auf die innovationspolitische Debatte in Brüssel, die mit der am 6. Oktober 2010 veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zur "Innovationsunion" weiter an Dynamik gewonnen hat, haben die drei Konferenzen gemeinsam folgende grundsätzliche Forderungen festgehalten:

  • Der hier zugrundeliegende Innovationsbegriff muss möglichst umfassend angelegt sein. Damit die angestrebte "Innovationsunion" ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, muss sie ein breites Spektrum von Themen, Dienstleistungen, Produkten wie auch gesellschaftlichen Innovationen einschließen und ausnahmslos alle relevanten Träger von Innovation in den Prozess einbeziehen.
  • Ebenso darf das Verständnis von Innovation nicht auf scheinbar isolierte marktnahe Prozesse verengt werden, sondern muss den gesamten Innovationsprozess von der Grundlagenforschung bis hin zur inkrementellen Verbesserung von Produkten und Anwendungen berücksichtigen. Das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität in der EU über wissensbasierte Prozesse zu steigern, setzt die vorbehaltlose Förderung der Schaffung von Wissen und Erkenntnissen voraus.
  • Die erfolgreiche Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, z.B. in Form der in der EU2020-Strategie angedachten "Europäischen Innovationspartnerschaften", verlangt ein transparentes, offenes und wissenschaftsgetriebenes Verfahren. Für die Identifizierung und Bewertung der Innovationspotentiale in den verschiedenen Handlungsfeldern ist der wissenschaftliche Sachverstand der Hochschulen ebenso unentbehrlich wie deren umfangreicher Erfahrungsschatz beim Aufbau erfolgreicher Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft, öffentlichem Sektor und Zivilgesellschaft.
  • Eine konsequente und ganzheitlich gedachte Innovationspolitik muss auch die EU-Kohäsionspolitik mit einschließen. Kapazitätsbildende Maßnahmen an europäischen Hochschulen, die auf dem Weg zur Exzellenz und internationalen Erstklassigkeit in der Forschung sind, müssen stärker als bisher gefördert werden. Regionale Entwicklungspläne müssen die Funktion von Hochschulen als treibende Kraft im Zentrum lokal ansässiger Innovationsverbünde berücksichtigen.
  • Die europäische Innovationspolitik muss der Hochschulbildung als bewährtester Einrichtung der Wissensverbreitung angemessen Rechnung tragen.

Die Rektorenkonferenzen verständigten sich darauf, dass die HRK und die uniko (auch im Namen der CRUS) die Debatte um die Ausgestaltung der europäischen Innovationspolitik weiterhin aktiv durch Stellungnahmen und den stetigen Dialog mit politischen Entscheidern auf nationaler wie auch europäischer Ebene begleiten werden.