Gemeinsame Erklärung von Kultusministerkonferenz, Sportministerkonferenz, Deutschem Olympischen Sportbund und Hochschulrektorenkonferenz


vom 26.2.2008



Die Leistungen deutscher Sportlerinnen und Sportler im internationalen Vergleich tragen nicht unwesentlich zur Wahrnehmung und zum Ansehen Deutschlands in der Welt bei. Spitzensport ist ein relevanter Faktor für die Attraktivität des Standorts Deutschland. Die Förderung des Spitzensports liegt daher im öffentlichen Interesse. Sie ist ein besonderes Anliegen nicht nur der Verbände und Organisationen des Sports, sondern aller verantwortlichen Kräfte in Gesellschaft und Politik. Dies kommt nicht zuletzt in den erheblichen Investitionen zum Ausdruck, die für die Förderung des Spitzensports aufgebracht werden.


Die Ausübung des Spitzensports beansprucht während der aktiven Wettkampflaufbahn einen beträchtlichen Zeitaufwand. Der Sport kann aber nur in seltenen Fällen auf Dauer zum Beruf werden. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler benötigen daher - anders als Musiker oder Künstler - eine fundierte berufliche Qualifikation für Tätigkeitsfelder außerhalb des Sports, die sie in der Regel gerade in der Zeit, in der sie im Spitzensport aktiv sind, erwerben müssen.


Studierende und Hochschulabsolventen bilden eine besonders große und erfolgreiche Gruppe im deutschen Spitzensport. Die Unterzeichner der Erklärung sprechen sich gemeinsam dafür aus, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, die es Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern ermöglichen, Höchstleistungen in ihrer jeweiligen Disziplin zu erbringen und gleichzeitig ihre berufliche Ausbildung mit Erfolg und innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens abzuschließen. Über die Berücksichtigung der individuellen Interessen und Eignungen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler hinaus wird damit auch eine Wertentwicklung und Wertsteigerung der für Bildung und Sport eingesetzten öffentlichen und privaten Mittel erreicht.


Die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport war bereits Gegenstand der gemeinsamen Erklärung zur Förderung studierender Spitzensportler und Spitzensportlerinnen, welche die Hochschulrektorenkonferenz, der Deutsche Sportbund, die Stiftung Deutsche Sporthilfe, das Deutsche Studentenwerk und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband im Juni 1999 unterzeichnet haben. In der Folgezeit wurden Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Projekts "Partnerhochschulen des Spitzensports" unter Federführung des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands sowie zahlreiche weitere Kooperationen zwischen den Olympiastützpunkten und den Hochschulen vor Ort geschlossen. Damit konnten die Rahmenbedingungen und flexible Studienabläufe zur kompatiblen Verbindung von Studium und spitzensportlichem Engagement erheblich verbessert werden.


Gleichwohl sind weitere Anstrengungen erforderlich. Einerseits haben die zeitlichen Belastungen für die Ausübung des Spitzensports erheblich zugenommen: Die Leistungsanforderungen in allen Sportarten sind deutlich gewachsen. Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, sind daher erheblich längere Trainingszeiten erforderlich. Hinzu kommt die zunehmende internationale Ausrichtung der Trainings- und Wettkampfkalender, die ebenfalls zu einem höheren Zeitbedarf führt. Andererseits führen neuere Entwicklungen im Bildungssystem zu erschwerten Bedingungen für die Ausübung des Spitzensports: Gestiegene Leistungsanforderungen in der Schule durch Verkürzung der gymnasialen Oberstufe und in der Hochschule durch Strukturierung der Studiengänge lassen für andere Aktivitäten weniger Raum. Die in einigen Ländern eingeführten Studienbeiträge bringen finanzielle Belastungen mit sich.


Hervorragende spitzensportliche Infra- und Förderstrukturen in der unmittelbaren Nähe des Studienorts sowie ein Ablauf von Studium und Prüfungen, der Training und Wettkampf während des Studiums zulässt, sind Grundvoraussetzungen für die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium. Die zentralen Handlungsfelder, in denen es gilt, die Belange des Spitzensports besser zur Geltung zu bringen, sind daher die Hochschulzulassung sowie die Studienorganisation und der Ablauf von Studium und Prüfungen. Hinzu kommt, dass auch materielle Nachteile, die sich für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus der Doppelbelastung ergeben können, möglichst zu vermeiden bzw. auszugleichen sind.


1. Hochschulzulassung und Ortswahl


Spitzensport und Hochschulstudium lassen sich nur an einem Hochschulstandort vereinbaren, von dem aus die für die Ausübung des Spitzensports erforderlichen Trainingsstätten mit einem vertretbaren zeitlichen Aufwand erreicht werden können. Für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind somit die Zulassung zum gewünschten Studiengang und die Zulassung am gewünschten Studienort gleichermaßen entscheidend. Da ein Ausweichen auf andere Studienorte vielfach nicht möglich ist, kann aus der Sicht des Spitzensports die Ablehnung an einem Studienort dieselbe Bedeutung haben wie die Versagung eines Studienplatzes im zentralen Vergabeverfahren.


1.1 Nachteilsausgleich


Sowohl im zentralen Vergabeverfahren (derzeit Studiengänge Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin) als auch in den Auswahlverfahren der Hochschulen können die Zulassungschancen der Spitzensportler sowohl in der Quote nach Durchschnittsnote als auch in der Quote nach Wartezeit durch Anträge auf Nachteilsausgleich im Wege einer individuellen Anhebung der Durchschnittsnote bzw. über die Wartezeit verbessert werden. Beide Anträge setzen Schulgutachten voraus, die belegen sollen, dass die Bewerberin oder der Bewerber durch Spitzensport gehindert war, die Abiturprüfung mit einer besseren Durchschnittsnote oder früher abzulegen. Das Verfahren des Nachteilsausgleichs, das immer voraussetzt, dass der auszugleichende Nachteil individuell nachgewiesen wird, erfordert einen erheblichen bürokratischen Aufwand (Schulgutachten, Stellungnahme des jeweiligen Bundessportfachverbands, Bewertung der Gutachten). Da eine Kausalität zwischen Beanspruchung durch den Sport und Schulleistungen objektiv nicht nachweisbar ist, ist das Verfahren für subjektive Einschätzungen seitens der Gutachter anfällig und daher für die Betroffenen wenig transparent und verlässlich. Der individuelle Nachteilsausgleich kann daher mit dem gegenwärtigen Verfahren dem Anliegen, Spitzensportlern die Ausübung Ihres Sports neben dem Hochschulstudium zu ermöglichen, nur sehr beschränkt entsprechen.


1.2 Profil der Hochschulen und öffentliches Interesse


Wachsende Autonomie und Profilbildung der Hochschulen führen dazu, dass sich die Auswahlverfahren zunehmend auf die Hochschulen verlagern. Insofern bietet es sich an, die derzeitigen Auswahlverfahren generell dahingehend weiterzuentwickeln, dass Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Teil der Studienplätze bestimmten, dem Profil der Hochschule entsprechenden Zielgruppen vorzubehalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Zulassung der Bewerber aus dieser Zielgruppe in besonderer Weise im öffentlichen Interesse liegt und die Zulassungschancen der übrigen Bewerber nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.


Für die Zielgruppe der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler könnte es sich insofern anbieten, Hochschulen in räumlicher Nähe zu einem Olympiastützpunkt durch Landesgesetz zu ermächtigen, einen kleinen Teil der von der Hochschule zu vergebenden Studienplätze Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vorzubehalten*. In Betracht kämen dafür insbesondere Hochschulen in räumlicher Nähe zu einem Olympiastützpunkt, welche die Förderung des Spitzensports zu einem ihrer Profilmerkmale machen. Der Personenkreis, für den die Zulassung an der jeweiligen Hochschule im besonderen öffentlichen Interesse liegt, lässt sich durch die Zugehörigkeit zu A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverbände exakt abgrenzen. Das öffentliche Interesse an der Zulassung dieser Bewerber an einer Hochschule, von der aus die Ausübung des Spitzensports möglich ist, ergibt sich aus dem gesellschaftlichen Interesse einer positiven und erfolgreichen Repräsentation im internationalen Spitzensport und dem erheblichen Einsatz von Fördermitteln der Kommunen, der Länder und des Bundes für diese Zielgruppe, deren Wert erheblich reduziert würde, wenn mit der Aufnahme des Studiums eine Beendigung der Laufbahn als Spitzensportler verbunden wäre.


Sportministerkonferenz, Deutscher Olympischer Sportbund und Hochschulrektorenkonferenz sprechen sich daher nachdrücklich dafür aus, die Zulassungsmöglichkeiten für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch die Einführung einer solchen "Profilquote" zu verbessern. Die Kultusministerkonferenz nimmt diese Überlegungen auf und beauftragt ihren Hochschulausschuss zu prüfen, ob eine solche Lösung mit dem Hochschulzulassungsrecht vereinbar ist und unter welchen Voraussetzungen sie realisiert werden kann.

2. Studienorganisation und Ablauf des Studiums


Bei Studienorganisation und Ablauf des Studiums kommt es darauf an, die Flexibilisierungsmöglichkeiten durchgängig auszuschöpfen, um den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern auch während des gesamten Studiums die erforderlichen Trainingszeiten und Wettkampfteilnahmen verlässlich zu ermöglichen. Flexible Handhabung benötigen die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler insbesondere bei den Meldefristen, zu Kursbelegungen den Prüfungen und bei der Festlegung der Prüfungstermine. Soweit Rechtsfolgen an die Überschreitung von Meldefristen zu den Prüfungen oder an die Regelstudienzeit geknüpft sind, ist gewährleistet, dass diese - ggf. unter Nutzung von Ausnahmetatbeständen - so bemessen sind, dass durch den Spitzensport unvermeidbare Studienzeitverlängerungen in einem angemessenen Rahmen möglich sind.


Die Hochschulrektorenkonferenz wird darauf hinwirken, dass der Handlungsrahmen von den Hochschulen genutzt wird, um den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die bessere Verbindung von Sport und Hochschulstudium zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Hochschulen, denen wegen der räumlichen Nähe zu den Olympiastützpunkten eine besondere Verantwortung für die Belange des Spitzensports zukommt. In den Olympiastützpunkten stehen mit dem Bereich Laufbahnberatung/ Umfeldmanagement vor Ort Kooperations- und Ansprechpartner für alle Beteiligten im Sport- und Bildungssystem zur Verfügung, die die Bundeskader bereits vor dem Studium bzw. der Studienbewerbung wie auch im Studienverlauf begleiten und beraten. Weiterhin stellt das Sportsystem mit dem internetgestützten "Hochschulführer Spitzensport" eine Informationsplattform für Bundeskader und alle Partner im System bereit.


3. Ausgleich materieller Nachteile


Die Ausübung des Spitzensports während des Studiums kann aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Internationalität des Trainings- und Wettkampfkalenders zu einer erheblichen Verlängerung der Studienzeiten führen. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für Lebenshaltungskosten und je nach Hochschulort Studienfinanzierungsbeiträge für weitere Semester sowie einen späteren Eintritt ins Erwerbsleben.Soweit nach Landesrecht die Möglichkeit gegeben ist, für besondere Zielgruppen von der Erhebung von Studienfinanzierungsbeiträgen abzusehen, wird angeregt, dass die Hochschulen von dieser Möglichkeit auch für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler Gebrauch machen. Weiterhin werden die Sportverbände, Stiftungen auf Bundes- und Landesebene sowie weitere Förderorganisationen gebeten, spezielle Programme zur Unterstützung studierender Spitzensportlerinnen und -sportler über Stipendien und sonstige finanzielle Unterstützung zum Ausgleich materieller Nachteile, die sich aus der Ausübung des Spitzensports ergeben, aufzubauen.


4. Wettbewerb


Eine angemessene Berücksichtigung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler setzt ganz wesentlich voraus, dass eine Hochschule die Förderung des Spitzensports in ihr Profil aufnimmt und sie sich dadurch zu einer besonderen Aufgabe macht. Das Vorhaben des Deutschen Olympischen Sportbunds, einen Wettbewerb auszuschreiben, in dem ein Gütesiegel für kooperierende Hochschulen vergeben wird, die in vorbildlicher Weise die Verbindung von Spitzensport und Hochschulstudium fördern, wird daher nachhaltig unterstützt.



26. Februar 2008


Lorenz Caffier, Vorsitzender der SMK


Annegret Kramp-Karrenbauer, Präsidentin KMI


Professor Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin HRK


Dr. Thomas Bach, Präsident DOSB