Hochschulen als freien Diskursraum sichern


Entschließung der 38. HRK-Mitgliederversammlung am 14.5.2024

Hochschulen sind Orte des kritischen Diskurses, des Dialogs und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Offenheit der Teilnahme, die Begründung eingebrachter Argumente und ein im Kern wertschätzendes Miteinander sind dabei elementar. Teil dieses Prozesses können auch Proteste, Demonstrationen und Provokationen sein, sofern sie das Ziel der sachlichen Information, der Analyse und der Verständigung über Argumente verfolgen oder erlaubte Formen von Meinungsäußerung darstellen. Hochschulen nehmen dadurch die wichtige Aufgabe der Versachlichung von Debatten und der Demokratiebildung für die Gesellschaft wahr.

Sobald diese Grundsätze nicht eingehalten werden und dadurch der reguläre Hochschulbetrieb beeinträchtigt wird oder strafbare Handlungen vorliegen oder erkennbar drohen, üben die Hochschulen ihr Hausrecht aus und erstatten regelmäßig Anzeige. Die Hochschulen erwarten, dass Bundes- und Landespolitik ihnen für dieses Vorgehen Vertrauen entgegenbringen, ihre Autonomie und die sich daraus ergebenden Ermessensspielräume respektieren.

In der Presse und den sozialen Medien werden in diesem Zusammenhang einzelne Wissenschaftler:innen und Hochschulleitungen an den Pranger gestellt. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Es macht eine gesellschaftliche Auseinandersetzung und ggf. flankierende presserechtliche Maßnahmen notwendig.