Leitlinien zur Nennung von Affiliationen bei Publikationen


Empfehlung der 24. HRK-Mitgliederversammlung vom 24.4.2018

Der lateinische/englische Begriff „Affiliation“ bezeichnet im Forschungskontext eine Angliederung bzw. Zugehörigkeit des Autors/der Autorin zu einer oder mehreren Forschungsorganisationen. Der Zuordnung von Autorinnen und Autoren zu Institutionen kommt im wissenschaftlichen Wettbewerb zentrale Bedeutung zu. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen werden u.a. in nationalen wie internationalen Vergleichen und Rankings häufig an der ihnen zugeschriebenen Publikationsleistung gemessen. Eine angemessene Benennung der institutionellen Zugehörigkeit wird jedoch erschwert, wenn Autorinnen und Autoren mehr als einer Einrichtung angehören, beispielsweise auf Grund von gemeinsamen Berufungen durch Hochschulen und außerhochschulische Einrichtungen, aufgrund von Stellenanteilen an mehr als einer Einrichtung oder im Rahmen von institutions-übergreifenden Promotionsprogrammen. Auch durch (grenzüberschreitende) Mobilität oder längere Gastforschungsaufenthalte im Laufe eines Forschungs- und Publikationsprozesses können Unklarheiten über die institutionelle Zugehörigkeit entstehen.

Vor diesem Hintergrund formulieren die Hochschulen im Folgenden Leitlinien für die Zuordnung von Forschungsleistungen. Sie geben diese Leitlinien ihrem wissenschaftlichen Personal, den Studierenden und Promovierenden sowie Gastforscherinnen und Gastforschern bekannt und stellen ihre Umsetzung sicher.

  1. Eine zu benennende institutionelle Zugehörigkeit entsteht grundsätzlich durch ein Arbeitsverhältnis bzw. eine Berufung oder Ernennung – auch als außerplanmäßige/r Professor/in – die Zulassung zu einem Studium sowie durch die Annahme als Doktorand/-in an einer Hochschule.
  2. Liegt dauerhaft mehr als eine Affiliation vor, beispielsweise durch eine gemeinsame Berufung oder institutionsübergreifende Promotionsprogramme, sind bei Publikationen und Personenidentifikatoren alle entsprechenden Einrichtungen anzugeben.
  3. Bei Lehrbeauftragten sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten ist die aufnehmende Institution ebenfalls zu nennen, sofern die Publikation mit der Tätigkeit an dieser Einrichtung in unmittelbarem Zusammenhang steht.
  4. Bei temporärer Zugehörigkeit zu einer weiteren Institution neben der/den Heimateinrichtung/en kann diese als zusätzliche Affiliation genannt werden, sofern dort substanzielle Forschungsleistungen erbracht wurden. Dies gilt beispielsweise für einen längeren, aber zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an einer Gastinstitution.
  5. Im Falle eines Institutionenwechsels während des Forschungs- und Publikationsprozesses ist in jedem Fall die Einrichtung zu nennen, an der die Forschungsleistung primär erbracht wurde. Fand die Forschungstätigkeit an beiden Einrichtungen zu relevanten Teilen statt, sind beide Einrichtungen zu nennen.
  6. Jede Hochschule legt ihre Bezeichnung in deutscher und englischer Sprache eindeutig fest.

    Im Sinne einer kohärenten Umsetzung bei der Benennung institutioneller Zugehörigkeiten und um widersprüchliche Anforderungen an Autorinnen und Autoren zu vermeiden, fordern die Hochschulen ihre nationalen und internationalen Forschungspartnereinrichtungen dazu auf, äquivalente Regelungen zu treffen.