Max Planck Schools – a joint initiative between German universities and the German research organizations


Gemeinsamer Beschluss des Präsidiums der HRK, des Sprecherkreises der Mitgliedergruppe Universitäten und der HRK-Konzeptgruppe „Max Planck Schools“ am 2.8.2017

Das HRK-Präsidium, der Sprecherkreis der HRK-Mitgliedergruppe Universitäten und die HRK-Konzeptgruppe „Max Planck Schools“ stimmen darin überein, folgendes Konzept und Verfahren der Pilotphase der „Max Planck Schools – a joint initiative between German universities and the German research organizations“ zu unterstützen:

  1. Die Initiative beginnt mit einer Pilotphase, die nach fünf Jahren evaluiert wird (d.h. Abschluss der Evaluation nach fünf Jahren). Auf Basis der Evaluation, die international hohen Qualitätsmaßstäben folgen muss, wird über Fortbestand und Weiterentwicklung gesprochen. Sollte das Format auf Dauer etabliert werden, so könnten Ausgestaltung und Weiterentwicklung über die Deutsche Forschungsgemeinschaft erfolgen.

  2. Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt keinerlei akademische Abschlüsse. In Studien- und Promotionsangelegenheiten sind die jeweiligen Gremien der beteiligten Universitäten zuständig, auch für gegebenenfalls notwendige Akkreditierungen.

  3. Dieses Vorgehen erfordert die Zustimmung durch eine Mehrheit des HRK-Präsidiums, des Sprecherkreises der HRK-Mitgliedergruppe Universitäten und der HRK-Konzeptgruppe.

  4. Alle Kooperationen werden durch Verträge zwischen den Partnern, d.h. außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den Hochschulleitungen aller Universitäten, die Fellows stellen, abgesichert. Hierin erfolgt die Regelung aller Details, beispielsweise bezüglich der zu verleihenden Abschlüsse. Dazu werden einheitliche Muster-Rahmenverträge entworfen und abgestimmt.

Die Evaluierung der Pilotphase in Hinblick auf Struktur und Governance ist von zentraler Bedeutung. Sollte sich die Initiative bewähren, muss bei der Überführung der Pilotphase in ein dauerhaftes Programm die Auswahl der Schools in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren erfolgen.