Mehr Eigenverantwortung und Internationalität (Bericht über das Jahr 2000)


Mehr Eigenverantwortung und Internationalität (Bericht über das Jahr 2000)

Bericht über das Jahr 2000

Erstattet auf der 193. Plenarversammlung der Hochschulrektorenkonferenz
19./20.2.2001
in Berlin
von
Professor Dr. Klaus Landfried
Präsident der HRK


I. Vorbemerkung

II. Zur Lage der Hochschulen

1. Bilanz im Überblick
2. Entwicklung der Studienanfänger- und Studierendenzahlen

a. Allgemein
b. Einzelne Fächer

3. Hochschulautonomie

a. Auswahl der Studierenden
b. Novellierung der Landeshochschulgesetze
c. Strukturreform in den Hochschulen

4. Kapazitätsermittlung in der Lehre
5. Bibliothekstantiemen

III. Studierende

1. Ausbildungsförderung
2. Zusammenarbeit Hochschule - Schule
3. Chipkarten

IV. Qualitätssicherung in Lehre und Studium

1. Evaluation und Transparenz
2. Juristenausbildungsreform
3. Gestufte Studiengänge
4. Akkreditierung
5. Diploma Supplement
6. Qualitätssicherung in grundständigen Studiengängen

V. Forschung und Wissenstransfer

1. Hochschulen als Wissenschafts- und Forschungszentren
2. Forschung an den Fachhochschulen
3. Wissenstransfer

VI. Internationale Beziehungen

1. Europäische Union
2. West- und Südeuropa
3. Nordeuropa
4. MOE- und GUS-Staaten
5. Nordamerika
6. Lateinamerika
7. Asien-Pazifik
8. Anpassung von HRK-Rahmenabkommen und Äquivalenzvereinbarungen
9. Preis für herausragende Leistungen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit
10. TestDaF
11. Internationales Hochschulmarketing

VII. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

1. Kultusministerkonferenz
2. CHE
3. Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck
4. Bundesanstalt für Arbeit
5. Fakultäten- und Fachbereichstage

VIII. Information und Dokumentation

1. Hochschulkompass
2. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

IX. HRK-Mitgliedergruppen

X. Interna

1. Jahresversammlung
2. Personalia
3. Bauvorhaben

XI. Dank

I.
Vorbemerkung

Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 HRKO erstattet der Präsident dem Plenum den jährlichen Rechenschaftsbericht. Die Beschlüsse des Präsidiums, Senats und Plenums aus dem Jahre 2000 liegen allen Mitgliedshochschulen vor:

  • HRK-Senat kritisiert BAföG-Pläne der Bundesregierung - 89. Senat am 25. Januar 2000
  • Zur Vorbereitung des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technische Entwicklung der EU - 89. Senat am 25. Januar 2000
  • Einordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Abschlüssen im öffentlichen Dienst - 512. Präsidium am 21.2.2000
  • Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz zum Bericht "Forschungsförderung in Deutschland" der internationalen Kommission
  • Systemevaluation der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft (1999) - 190. Plenum am 21./22.2.2000
  • Evaluation der Lehre - Sachstandsbericht mit Handreichungen - 190. Plenum am 21./22.2.2000
  • Zur Studienzeitverkürzung durch "Intensivstudiengänge“ - 90. Senat am 6.6.2000
  • Zum Bericht der Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts“ - 191. Plenum am 3./4.7.2000
  • Zum Einsatz von Chipkartensystemen in Hochschulen - 191. Plenum am 3./4.7.2000
  • Handreichung für Hochschul- und Fachbereichsleitungen zu Internationalisierungsstrategien -191. Plenum am 3./4.7.2000
  • Zum ECTS-Notensystem - 191. Plenum am 3./4.7.2000
  • Entwicklungschancen für die Hochschulen jetzt nutzen - 517. Präsidium am 19.9.2000
  • Erklärung zur Fremdenfeindlichkeit - 91. Senat am 17.10.2000Zum Regierungsentwurf eines Ausbildungsförderungsreformgesetzes - 91. Senat am 17.10.2000
  • Hochschulen gehen in die Marketing-Offensive - 192. Plenum am 13.11.2000
  • Vereinbarungen mit Australien und Chile - 192. Plenum am 13.11.2000


Über die Maßnahmen des Präsidiums zur Umsetzung dieser Beschlüsse, über seine sonstigen Initiativen, Interventionen, Verhandlungen und Gespräche wie über die Mitwirkung in nationalen und internationalen Organisationen wurde regelmäßig gegenüber allen Mitgliedshochschulen berichtet. Im Folgenden sollen deshalb weniger die Inhalte erneut referiert als vielmehr – schwerpunktmäßig – deren Hintergründe, Umfeld und Auswirkungen deutlich gemacht werden.
Eine Liste der Vorträge sowie Grußworte des Präsidenten im Berichtszeitraum ist als Anlage beigefügt.

II.
Zur Lage der Hochschulen

1) Bilanz im Überblick
Die hochschulpolitische Entwicklung lässt auch im Jahr 2000 eine kontinuierliche Reformbereitschaft erkennen, allerdings eher im Sinne eines schrittweisen denn eines sprunghaften Prozesses. Die geplante große BAföG-Reform wurde zu einem "Reförmchen", weil die Idee einer elternunabhängigen Förderung nicht genug Unterstützung fand. Nicht zuletzt deshalb wurde die wegen der andauernden Unterfinanzierung der Hochschulen nach wie vor notwendige Strukturreform in der Hochschulfinanzierung nicht vorangetrieben. Auch der begrüßenswerte Einsatz eines Teiles der erbrachten UMTS-Zinsersparnisse für Zwecke der Gewinnung ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie für die Stärkung internationaler Programme ändert an dem strukturellen Defizit nichts.

Die Dienstrechts- und Besoldungsreform wurde von der hierfür eingesetzten Expertenkommission vorangetrieben, die notwendigen Gesetzesreformen verzögern sich aber durch den Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Bund und Ländern. Die Vorgabe einer strikten Kostenneutralität ist für die Wissenschaft nicht annehmbar. Bund und Länder sollten deshalb nach Lösungen suchen, die eine realistische Finanzierung – vor allem in der Übergangsphase – mit Handlungsspielräumen im Sinne der Zielsetzungen des Reformvorhabens ermöglichen.

Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen ist auf gutem Wege. Mit der Einführung von bis Ende 2000 rund 600 BA-/MA-Studiengängen ist ein Trend absehbar. Die Fächer in den Hochschulen sind auch in diesem Bereich aktiver als zunächst angenommen. Internationale Kooperationen, auch integrierte Doppel-Diplom-Studiengänge nehmen weiter zu. Auch das Angebot der virtuellen Studiengänge der Hochschulen wächst.

Nachhaltige Struktur- und Ausstattungsverbesserungen in den Hochschulen sind nach wie vor erforderlich. Der anstehende Generationswechsel bei den Professuren z.B. kann nur dann einen Entwicklungsschub bewirken, wenn die neu zu berufenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit hochwertigen Geräten arbeiten könnten. Der Reinvestitionsbedarf im apparativen Bereich ist vor allem an Hochschulen mit hohen technik- und naturwissenschaftlichen Anteilen enorm. Daher müssen für die apparative Ausstattung der Hochschulen – auch mit Großgeräten – jetzt endlich mehr Gelder bereitgestellt werden.

Dies gilt auch für den – von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten – Hochschulbau. Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der Bund diesen Bereich über lange Jahre vernachlässigt hat, muss hier noch entschlossener als vorgesehen, aufgestockt werden, um vor allem die dringend nötige Sanierung maroder Altbauten sowie die schon genannte apparative Ausstattung finanzieren zu können. Bei der Sanierung ist ein Schwerpunkt in den Neuen Ländern erforderlich, obgleich die langjährige Unterfinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau auch in den alten Universitäten des früheren Bundesgebiets den Sanierungsstau hat anwachsen lassen.

2) Entwicklung der Studienanfänger- und Studierendenzahlen


a) Allgemein
Im Jahre 2000 haben sich 305.000 Studierende – darunter 151.000 Frauen (also knapp 50 Prozent) – erstmalig an einer Hochschule eingeschrieben. Die Zahl der Studienanfänger stieg damit um weitere 5 Prozent, nachdem der Anstieg im Vorjahr bereits 6 Prozent betragen hatte. Nach dem demographisch bedingten Rückgang der Studienanfängerzahlen in der ersten Hälfte der neunziger Jahre ist jetzt wieder ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, der belegt, dass der Trend zu höheren Bildungsabschlüssen in Deutschland ungebrochen ist.

Die Zahl der Neueinschreibungen entspricht exakt der von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Prognose. Danach ist davon auszugehen, dass die Anfängerzahlen bis zum Jahre 2008 um weitere 10 Prozent ansteigen. Die Zahl der Studierenden insgesamt betrug knapp 1,8 Millionen. Sie lag um ein Prozent höher als im Vorjahr.

Die Zahlen zeigen, dass – wie schon eingangs erwähnt – die Überlast im Hochschulbereich sich auf lange Zeit weiter fortsetzen wird, wenn Bund und Länder sich nicht zu einer ernsthaften Bildungsinitiative und weiteren Strukturreformen entschließen. Die Studienberechtigten greifen die Signale des Arbeitsmarktes auf. Die Diskussion um den Akademikerbedarf der Wirtschaft in den kommenden Jahren hat noch mehr Studienberechtigte veranlasst, sich an einer Hochschule einzuschreiben.

Erfreulicherweise gleicht sich das Bildungsverhalten in den alten und neuen Ländern mehr und mehr an. Waren in den vergangenen Jahren in den neuen Bundesländern aufgrund eines Nachholbedarfes beim Erwerb höherer Qualifikationen die Anfänger- und Studierendenzahlen stärker gestiegen als in den alten Ländern, so sind die Steigerungsquoten jetzt vergleichbar.

b) Einzelne Fächer
Die Diskussion um die von der HRK schon lange in mehrfachen Mahnungen vorausgesehene Ingenieurlücke und die auf dem deutschen Arbeitsmarkt derzeit nicht zu befriedigende Nachfrage nach Computerspezialisten hat die Zahl der Einschreibungen in diesen Fächern deutlich ansteigen lassen. Mit 27.000 Neueinschreibungen ist vor allem in den Informatikstudiengängen ein neuer Rekordstand in dieser Disziplin zu verzeichnen. Der Anstieg betrug gegenüber dem Vorjahr mehr als 35 Prozent. Die Anfängerzahlen im Maschinenbau und in der Elektrotechnik stiegen um 20 bzw. 10 Prozent.

Die Hochschulen stehen damit vor enormen Herausforderungen. Insbesondere in der Informatik fehlen Studienplätze d. h. vor allem wissenschaftliches Personal, weil durch die niedrigen Studierendenzahlen in den Ingenieur­wissenschaften in der ersten Hälfte der 90 er Jahre Nachwuchslücken entstanden sind, die sich jetzt auch bei der Besetzung von Nachwuchswissenschaftlerstellen bemerkbar machen. Die Länder werden nicht umhin kommen, in diesem Bereich mehr zu investieren.

Bemerkenswert ist, dass der Anstieg im Fachhochschulbereich in diesen Fächern wesentlich stärker ausgefallen ist als an den Universitäten. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die auch den Empfehlungen des Wissenschaftsrates entspricht, den Anteil der Studierenden an Fachhochschulen zu erhöhen.

3) Hochschulautonomie

a) Auswahl der Studierenden
Zum Wintersemester 2000/2001 ist erstmals das in § 32 Abs. 3 Ziff. 2 lit. b. HRG vorgesehene Auswahlverfahren von Studienbewerberinnen und -bewerbern durch die Hochschulen im Auswahlverfahren der ZVS durchgeführt worden.

Im Rahmen der Hochschulquote von 20 % können die Hochschulen jedoch nur zeitlich nach der ZVS und gemäß strikten staatlichen Vorgaben inhaltlicher und verfahrensmäßiger Art aktiv werden. Von einer Universität abgelehnte Bewerber können ihr zudem im Wege des von der ZVS durchgeführten Nachrückverfahrens doch noch zugewiesen werden. Von eigenverantwortlicher Auswahl kann insofern nicht die Rede sein.

Zu allem Überfluss entschied der Verwaltungsausschuss der ZVS, auch in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Biologie im laufenden Zulassungsverfahren einen Wechsel vom Auswahl- zum Verteilungsverfahren vorzunehmen. Hierdurch wurde den betroffenen Universitäten die Möglichkeit genommen, das z.T. mit großem Aufwand vorbereitete eigene Auswahlverfahren durchzuführen. Ein entsprechender Einwand des Präsidenten der HRK hiergegen wurde nicht berücksichtigt.

Angesichts dieses unbefriedigenden Verfahrens erstaunt es nicht, dass nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von Universitäten dieses Auswahlrecht in Anspruch genommen hat. Gleichwohl hat die HRK, nachdem sie im Jahre 1999 Handreichungen zur Durchführung von Auswahlgesprächen entwickelt hatte, im November 2000 für die betroffenen Hochschulen einen Erfahrungsaustausch organisiert. Die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs werden im Hinblick auf künftige, größere Auswahlrechte der Hochschulen von Nutzen sein können.

Die HRK wird weiterhin mit Nachdruck fordern, dass den Hochschulen in einem wettbewerbsorientierten Hochschulsystem das alleinige oder zumindest vorrangige Recht zur Auswahl ihrer Studierenden nach eigenen Auswahlkriterien zugestanden wird. Die Rolle der ZVS bedarf auch seitens der Politik dringend einer Überprüfung.

b) Novellierung der Landeshochschulgesetze
In der Folge der HRG - Novelle aus dem Jahre 1998 hat die überwiegende Zahl der Bundesländer ihre Landeshochschulgesetze novelliert. Auch im Jahr 2000 haben Vertreter der HRK zu Gesetzentwürfen in Anhörungen vor den Landtagen Stellung genommen, so der Präsident zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und der stellvertretende Generalsekretär zu dem Reformentwurf des Landes Sachsen-Anhalt.

Die HRK hatte die Länder nachdrücklich aufgefordert, nach der "Entrümpelung“ des HRG nun auch in den Landeshochschulgesetzen auf eine detaillierte Vorgabe der Hochschulstrukturen zu verzichten und mit der Hochschulautonomie Ernst zu machen. Nach wie vor tut sich die Ministerialbürokratie damit schwer. Es ist deshalb notwendig festzustellen, wo den Hochschulen die größten Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zu diesem Zweck hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft – auf Anregung der HRK – ein Projekt zum Vergleich der Landeshochschulgesetze gestartet, indem die HRK maßgeblich mitwirkt. Ergebnisse werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 erwartet.

c) Strukturreform in den Hochschulen

Mit der Novelle der Landeshochschulgesetze geht die Reform der inneren Organisations- und Leitungsstrukturen der Hochschulen einher. Die Projekte der VW -Stiftung, des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und des CHE machen exemplarisch deutlich, in welch hohem Maße die Hochschulen selbst tätig geworden sind, auch diese Reformideen umzusetzen. Im Mittelpunkt der zum Teil auch kontroversen Diskussionen standen die Hochschulräte als neues Hochschulorgan und die Rolle der Hochschulleitungen und Dekane innerhalb des Willensbildungsprozesses in der Hochschule.

4) Kapazitätsermittlung in der Lehre
In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, insbesondere Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre und Medizin wie auch in nicht beschränkten Fächern, vor allem der Geistes- und Sozial­wissenschaften, sind seit langem für Lehrende und Lernende untragbare und international nicht wettbewerbsfähige Betreuungsrelationen festgesetzt. Die Ursache sind wissenschaftsfremde Curricularnormwerte, das heißt, dass die international übliche Betreuungsrelation zwischen Lehrpersonal und Studierenden bei weitem nicht erreicht wird. Die Verantwortung dafür liegt bei den Bundesländern.

Wissenschaftsrat und HRK haben immer wieder mit fachlicher Begründung wissenschaftsadäquate Betreuungsrelationen und gut begründete, deutliche Anhebungen der Curricularnormwerte gefordert. Die deutschen Hochschulen stehen zunehmend im schärfer werdenden Wettbewerb zu Hochschulen im Ausland. Außerdem sollen sie die Weiterbildung intensivieren und neue Studiengängen mit international üblichen Abschlüssen einführen. Aufgrund dessen hat der Präsident auch im Berichtszeitraum gegenüber den Bundesländern eindringlich die Forderung nach einer Reform der Curricularnormwerte erhoben – bisher ohne Erfolg. Die Bemühungen der HRK werden im Jahre 2001 verstärkt fortgesetzt.

Die Problematik bedarf auch deshalb dringend einer Lösung, weil die Länder in den Gremien der KMK und der ZVS weitere Vorbereitungen für die Einführung eines sogenannten "Kostennormwerts“ (KNW) in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin treffen, der das bisherige Kapazitätsermittlungssystem ablösen soll. Diese Umstellung trägt der Tatsache Rechnung, dass Stellenpläne als maßgeblicher Einflussfaktor der Finanzierung zunehmend an Bedeutung verlieren. Sie ist deshalb erforderlich, auch über die medizinischen Studiengängen hinaus.

Da jedoch nach dem Willen der Länder diese Umwandlung kostenneutral erfolgen soll, ist zu befürchten, dass kein wissenschaftsadäquater KNW entwickelt wird, sondern lediglich die bisherige Ausbildungskapazität nach Curricularnormwert in einen Kostennormwert umgerechnet wird. Hiergegen richtete sich auch im Berichtszeitraum scharfer Protest von Vertretern der HRK in den Gremien der ZVS. Das Thema war auch mehrfach Gegenstand der Gespräche mit der KMK.

Um der möglichen unsinnigen Vorstellung der staatlichen Seite entgegenzutreten, dass der Einsatz neuer Medien in der Lehre ohne zusätzliche Kosten kapazitätserhöhend wirken könnte, ist vom Präsidium der HRK Anfang des Jahres 2000 eine Arbeitsgruppe "Kapazitätsberechnung unter Einfluss neuer Medien“ eingesetzt worden, welche ihre Arbeit im ersten Quartal des Jahres 2001 in einem Zwischenbericht zusammenfassen wird.

5) Bibliothekstantiemen

Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 1999 Urheber-Vergütungsansprüche für den Direktkopienversand öffentlicher Bibliotheken anerkannt hat, sind von der Verwertungsgesellschaft Wort Verhandlungen mit einer Kommission der KMK über einen Gesamtvertrag "Direktkopienversand“ aufgenommen worden. Nach Intervention von Vertretern der in der Allianz zusammengeschlossenen Wissenschafts­organisationen und durch die Teilnahme von Vertretern von HRK und MPG an den Verhandlungen konnten die zunächst vorgesehenen Konditionen zu Gunsten der Hochschulen und ihrer Mitglieder wesentlich verbessert werden.

III.
Studierende


1) Ausbildungsförderung
Die lange angekündigte Strukturreform der Ausbildungsförderung durch die Einführung eines Drei-Körbe-Modells ist zu Beginn des Jahres 2000 gescheitert.

Die im Laufe des Jahres vorbereitete, mit dem Namen "Ausbildungsförderungsreformgesetz“ versehene und im September 2000 als Regierungsentwurf verabschiedete BAföG-Novelle beinhaltet die Fortschreibung des bisherigen Systems mit allerdings deutlich verbesserten Leistungen.

Der grundlegende Systemfehler des BaföG, die Elternabhängigkeit, wird damit jedoch nicht beseitigt. Ausbildungsförderung sollte aber elternunabhängig erfolgen, um den Studierenden als jungen Erwachsenen eine angemessene Eigenverantwortung zu übertragen.

In diesem Sinne hat der Senat der HRK im Januar und Oktober des Jahres 2000 öffentlich Stellung genommen. In der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses im April hat Vizepräsident Professor Dr. Huth die Forderungen der HRK vorgetragen.

Auch wenn die BaföG-Novelle wenigstens eine Situation herstellt, wo die Bezeichnung Ausbildungsförderung überhaupt erst wieder ihren Namen verdient, wird die HRK mit Nachdruck auf eine strukturelle Reform hinwirken, bei der ein wesentlich größerer Teil der Studierenden die Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums erhält.

2) Zusammenarbeit Hochschule – Schule

Die HRK-Plenarentschließungen zur Studierfähigkeit von 1995 und zur Lehrerbildung von 1998 bilden nach wie vor die Grundlage für den Dialog zu diesen Themen vor allem mit der staatlichen Seite. Die große Herausforderung im Berichtsjahr, und voraussichtlich noch in den Folgejahren, ist es indes, vermehrt Schüler und vor allem Schülerinnen für Mathematik, Natur- und Technikwissenschaften zu begeistern.

Die Präsidien von KMK und HRK waren und sind sich einig, dass diese Aufgabe vor Ort von Schulen und Hochschulen aber auch anderen Wissenschaftseinrichtungen - gemeinsam - geleistet werden muss. Als Anreiz zur Intensivierung der Anstrengungen sollten die besten Projekte bekannt gemacht werden.

In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres führte die HRK deshalb eine Umfrage über die Art und Weise der Zusammenarbeit der Hochschulen mit Schulen bzw. mit Schülerinnen und Schülern durch. Zur Nutzbarmachung des statistischen Materials werden derzeit Projektmittel beantragt, um Musterbeispiele in der Zusammenarbeit zu identifizieren und zur Nachahmung zu empfehlen.

Der Präsident hat sich unterstützend in mehreren Vorträgen an die Vertreter der Elternschaft gewandt und den Dialog mit den Wirtschaftsverbänden zu Fragen des Curriculums und der trilateralen Kooperation Schule-Hochschule-Wirtschaft gesucht.

3) Chipkarten

Nach Auswertung einer Vielzahl von Modellversuchen mit dem Einsatz von Chipkarten an Hochschulen durch eine vom HRK-Präsidium eingesetzte Arbeitsgruppe hat das HRK-Plenum im Juli eine von der Arbeitsgruppe vorbereitete Empfehlung für den flächendeckenden Einsatz von Chipkarten verabschiedet. Die Vorteile werden insbesondere in der Rationalisierung von Verwaltungsvorgängen gesehen. Damit verbessert sich auch der Service für die Studierenden. Durch die Möglichkeit einer Zugangskontrolle machen es die Chipkarten auch möglich, die Nutzungszeiten von Hochschuleinrichtungen wie Bibliotheken und Rechenzentren zu erweitern, deren Öffnungszeiten vielfach wegen fehlenden hauptamtlichen Personals eingeschränkt wurden. Bei der Umsetzung sind die strengen Bestimmungen der deutschen Datenschutzgesetzgebung zu beachten.

IV.
Qualitätssicherung in Lehre und Studium


1) Evaluation und Transparenz

Das Projekt Qualitätssicherung, das die HRK in den vergangenen drei Jahren im Auftrag von Bund und Ländern durchgeführt hat, ist ein zentraler Bestandteil der Reformbemühungen im Bereich von Lehre und Studium an deutschen Hochschulen geworden. Das Projekt ist ein wichtiges Bindeglied aller an der Qualitätsverbesserung Interessierter; Es versucht Impulsgeber, Informationsverteiler, Diskussionsplattform und Repräsentant in der internationalen Arena zu sein, kurz: als Dienstleister für die HRK-Mitgliedshochschulen in allen Fragen der Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium sowie der in den und für die Hochschulen in dieser Frage verantwortlichen Personen zu agieren.

In diesen drei Jahren sind namhafte Initiativen zur Qualitätssicherung an den Hochschulen in Deutschland in Gang gesetzt worden - z.B. die Gründung von Agenturen, Hochschulnetzwerken und Verbünden für die Evaluation der Lehre. Die Hochschulen können dem deutlich gesteigerten internationalen Wettbewerb nur erfolgreich begegnen, indem sie die Qualität ihrer Studienprogramme transparent machen und sicherstellen. Die Bundesregierung hat nach erfolgreichem Abschluss der ersten Projektphase dankenswerter Weise die Förderung des Projekts Qualitätssicherung für weitere drei Jahre sichergestellt.

2) Juristenausbildungsreform
Anfang des Jahres 2000 hat das HRK - Präsidium eine Arbeitsgruppe "Juristenausbildungsreform" eingesetzt. Diese sollte vor dem Hintergrund des von JMK und KMK erwogenen einphasigen Modells der Juristenausbildung sowie des von Bayern erarbeiteten Modellstudienplans eigene Reformüberlegungen erarbeiten und Reformelemente zusammentragen, die sie für unverzichtbar hält.

Die AG hat im Zeitraum von Juli bis November 2000 viermal getagt und sich auf ihrer abschließenden Sitzung am 20. November 2000 auf ihren Abschlussbericht verständigt. Dieser wurde mit Mitgliedern des Vorstands des Deutschen Juristen-Fakultätentages am 18. Dezember 2000 erörtert. In den meisten Punkten konnte Einvernehmen erzielt werden.

3) Gestufte Studiengänge:

Die neuen Bakkalaureus-/Bachelor-/Magister-/Master-Studiengänge nach § 19 HRG werden an immer mehr Hochschulen eingeführt. Seitdem die HRG - Novelle 1998 die probeweise Einführung dieser Studienabschlüsse ermöglicht, haben die deutschen Hochschulen ihr Angebot kontinuierlich ausgeweitet. Für das Sommersemester 2001 wurden der HRK insgesamt 599 Studienangebote gemeldet: 382 Bachelor- und 217 Master-Abschlüsse.

Bei der zur Zeit noch vorgesehenen ministeriellen Genehmigung der neuen Studiengänge ist grundsätzlich nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem versehen ist. Auch der Akkreditierungsrat macht seine Zustimmung zum Konzept eines neuen Studiengangs u.a. von Modularisierung und Leistungspunktsystemen abhängig. Leistungspunktsysteme sind - in Verbindung mit der Modularisierung von Studieninhalten - ein geeignetes Instrument zur effizienteren Gestaltung von Studienstrukturen und zur Verkürzung von Studienzeiten. Außerdem erleichtern Sie die Weiterführung von und die Übergänge aus und zu traditionellen Diplom- und Magisterstudiengängen. Die notwendige Weiterentwicklung des ECTS von einem reinen Transfersystem zu einem Transfer- und Akkumulierungssystem durch die Europäische Union ist ausdrücklich zu begrüßen. KMK und HRK haben die Einführung und Anwendung von ECTS durch entsprechende Beschlüsse konkretisiert, um das Maß an Einheitlichkeit bei der Weiterentwicklung zu gewährleisten, das für die länder- und hochschulübergreifende Mobilität der Studierenden notwendig ist.

Die neuen Studienabschlüsse werden nur dann internationale Anerkennung finden, wenn Ihre Anerkennung in der Bundesrepublik selbst geklärt ist. Dies gilt wegen seiner Leitfunktion vor allem für den Eintritt in den öffentlichen Dienst auch wenn BA/MA Absolventen wohl eher nicht in den öffentlichen Dienst streben. HRK und KMK haben für die Zuordnung der BA - und MA – Abschlüsse zum gehobenen bzw. höheren Dienst, im wesentlichen übereinstimmende Beschlüsse gefasst. Es liegt jetzt an den Innenministern von Bund und Ländern, diesen Beschlüssen zu folgen. Es wäre ein erster Schritt, die Laufbahnvorschriften des öffentlichen Dienstes endlich so umzugestalten, dass die Vergütung dort nicht länger nach dem formalen Status der besuchten Hochschule, sondern ausschließlich tätigkeits- und leistungsbezogen erfolgt.

4) Akkreditierung
Der von KMK und HRK gegründete und vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für eine Pilotphase finanzierte Akkreditierungsrat hat im Laufe des Jahres 2000 vier Agenturen akkreditiert:

  • Zentrale Akkreditierungs- und Evaluationsagentur Hannover (ZEvA)
  • Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieur­wissenschaften und der Informatik (ASII)
  • Akkreditierungsagentur für die Studiengänge Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen an Universitäten und Fachhochschulen (A-CBC).


Da die Agenturen erst im Laufe des Jahres akkreditiert wurden, haben bisher erst 11 Studiengänge (vier Bachelor- und sieben Master-Studiengänge) das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und sind damit berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu tragen.
Im Zusammenhang mit der Akkreditierung ist auf europäischer Ebene das entstehende European Network for Quality Assurance (ENQA) von herausragender Bedeutung. ENQA bietet Evaluationsagenturen und -netzwerken ein Forum für Austausch über Qualität in Lehre und Studium. Die sich in den einzelnen europäischen Staaten ebenfalls etablierenden Akkreditierungssysteme können durch länderüberschreitende Zusammenarbeit ihre Kriterien und Verfahren annähern und in beispielsweise grenzüberschreitenden Akkreditierungsagenturen zusammenarbeiten.

5) Diploma Supplement
Seit Mitte des Jahres steht den Hochschulen die in der HRK entwickelte Datenbank-Software "Diploma Supplement Deutschland" als Arbeitshilfe für die Einführung von Diploma Supplements in Übereinstimmung mit dem "Diploma Supplement Model" von Europäischer Union, Europarat und UNESCO/CEPES zur Verfügung. Das Instrument wurde von den meisten Hochschulen über das Internet abgerufen und wird – fachspezifisch in unterschiedlicher Breite – von einigen eingesetzt bzw. zum Einsatz vorbereitet. Der Präsident der HRK hat in einem Rundschreiben die Leiter der Hochschulen gebeten, für eine abgestimmte Handhabung des Diploma Supplement-Verfahrens in den einzelnen Hochschulen Sorge zu tragen. Es ist inzwischen in den meisten Bundesländern Kriterium für die Genehmigung von gestuften Studiengängen und -abschlüssen. Auch die Musterrahmenordnungen für Diplom-Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen sehen die Ausstellung von Diploma Supplements verbindlich vor.

6) Qualitätssicherung in grundständigen Studiengängen

Die Arbeit der Gemeinsamen Kommission und das Verhältnis zum Akkreditierungsrat waren schon mehrmals Gegenstand der Diskussion in Gremien der HRK und in Gesprächen mit der KMK. Dabei spielt das insbesondere zeitaufwendige und stark bürokratisierte Verfahren der Erarbeitung von Rahmenordnungen durch die Gemeinsame Kommission und ihre Fachkommissionen eine große Rolle. Schon im Interesse des Zeitbudgets der dort tätigen Fachwissenschaftler wird für 2001 eine neue Lösung angestrebt.

V.
Forschung und Wissenstransfer


1) Hochschulen als Wissenschafts- und Forschungszentren

Im Berichtszeitraum hat die HRK mehrfach gefordert, die Hochschulen als Basis eines international konkurrenzfähigen Wissenschafts- und Forschungssystems nachhaltig zu stärken. Dabei handelt es sich insbesondere um die adäquate finanzielle und apparative Grundausstattung in der Forschung, um eine Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses durch eine möglichst frühe wissenschaftliche Selbständigkeit, um die Lockerung der starken disziplinären Orientierung der Forschung in den Universitäten sowie um die Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen. Nur auf diese Weise können die Hochschulen starke und gleichberechtigte Kooperationspartner mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen sein. Das setzt aber auch voraus, dass die Hochschulen in den nationalen wie in den EU - Forschungsprogrammen als gleichberechtigte Adressaten mit denselben Initiativ- und Antragsrechten wie andere Forschungseinrichtungen behandelt werden.

In diesem Zusammenhang hat die HRK auch stets betont, dass externe Forschungsplanung nur in engen Grenzen sinnvoll ist, weil Fortschritt in der Forschung überwiegend auf der Kreativität einzelner Wissenschaftler oder Wissenschaftler-Gruppen entsteht.

2) Forschung in den Fachhochschulen

Im Programm "anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen“ des BMBF hat die HRK bei der Verfahrensreform 1997 die Aufgabe übernommen, die Gutachterinnen und Gutachter für die derzeit 32 Gutachterfachgebiete zu benennen und das (finanzielle bescheiden ausgestattete) Programm mit einer Arbeitsgruppe zu begleiten. Die dreijährige Amtszeit der 1997 berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lief mit der Förderrunde 2000 aus. Um den Erfahrungsschatz der Gutachter zu erhalten und Kontinuität im Begutachtungsverfahren zu gewährleisten, wurde im Herbst 2000 nur etwa die Hälfte der Gutachter vom HRK-Präsidenten neu, die andere Hälfte wieder berufen. Die Auswahlentscheidung basierte auf den Nominationsvorschlägen der Landesrektorenkonferenzen der Fachhochschulen und der Fachbereichstage; sie wurde vorbereitet von der begleitenden HRK-Arbeitsgruppe und vom Präsidium am 7.12.2000 bestätigt.

Die Reform des Programms darf insgesamt als gelungen betrachtet werden. Auf der positiven Grundlage der letzten drei Förderrunden und der herausragenden Bedeutung des Programms für die Forschung in den Fachhochschulen hat sich das HRK - Präsidium im Berichtsjahr dafür eingesetzt, dass der Bund den Mittelansatz für das Programm auf das ursprünglich angestrebte Volumen von 30 Millionen DM jährlich (derzeit 14 Millionen DM) aufstockt.

3) Wissenstransfer
Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Gesellschaft ist keine Einbahnstraße. Er findet zum einen bei der und über die Ausbildung des Nachwuchses statt, zum anderen in gemeinsamen Projekten mit Unternehmen oder über die effiziente Vermarktung von rechtlich geschütztem Wissen durch professionelle Verwertungseinrichtungen. Dieser Aspekt gewinnt an Bedeutung im Zusammenhang mit der Privatisierung der DFG-Ideenwerkstatt, einem Wagniskapitalfonds für Firmengründungen aus DFG-Projekten. In diesem Zusammenhang erweist sich die Plenarstellungnahme "Zum Patentwesen an den Hochschulen“ vom November 1997 immer noch als strategischer Orientierungspunkt für die dringend erforderlichen eigenständigen Maßnahmen der Hochschulen bei der Förderung des ‚Patentbewusstseins‘ und dem Aufbau von Verwertungseinrichtungen.

Die für die Mitgliedshochschulen hierbei relevanten Themen wurden in zwei mehrtägigen Seminaren in München und Hamburg erörtert, die gemeinsam von BMBF, Fraunhofer-Patentstelle und HRK in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt veranstaltet wurden. Dort und vielfach auch andernorts hat der HRK-Präsident die Interessen der Hochschulen beim Wissenstransfer auch gegenüber Unternehmen vorgetragen.

Die HRK wirkt in mehreren einschlägigen multilateralen Arbeitskreisen als Interessenvertretung der Hochschulen beim Wissenstransfer mit. Die von den in der Allianz zusammenwirkenden Wissenschafts­organisationen eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe bemüht sich um Abstimmung bei einschlägigen Fragen, zumal mit Blick auf die Förderbestimmungen des BMBF (Leitprojekte, Unterauftragsverhältnisse). Im Einvernehmen mit allen Allianz-Wissenschafts­organisationen hat die HRK anlässlich einer Anhörung der Bund-Länder-Kommission für die von der BLK vorgeschlagene Reform des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes (sogenanntes "Hochschullehrerprivileg“) votiert, die den Hochschulen als Institutionen größere Rechte an den Erfindungen der "Arbeitnehmer“ einräumt, wobei weiterhin die Möglichkeit bestehen soll, Erfindungen freizugeben.

Um institutionell die Rechte an Erfindungen nutzen zu können, sei es für Lizenzvergaben, Existenzgründungen und/oder Beteiligungen, ist die angemessene rechtliche Ausgestaltung von Kooperationsverträgen seitens der Hochschulen selbst von herausragender Bedeutung, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit privaten Drittmittelgebern. Mit den anderen in der Allianz zusammengeschlossenen Wissenschafts­organisationen vertritt die HRK die Position, dass Erfindungen nicht gegenüber dem Drittmittelgeber geschuldete Arbeitsergebnisse sind, sondern als außerobligatorische Leistungen dem Erfinder und dessen Arbeitgeber zustehen und somit gesondert nach Projektende gemäß Marktwert zu handeln sind.

VI.
Internationale Beziehungen


1) Europäische Union

Die HRK hat sich im Berichtszeitraum mit großem Nachdruck der Aufgabe gestellt, die Schaffung des europäischen Bildungs- und Forschungsraumes voranzutreiben. Sie wirkte mit an der Formulierung und Verabschiedung der Stellungnahme der Confederation of European Union Rectors' Conferences zum Vorschlag der Europäischen Kommission, einen europäischen Forschungsraum zu schaffen. Ebenso beteiligte sie sich, wie in den vergangenen Jahren, aktiv an den Arbeitsgruppen der Confederation zu Mobilität und Forschungsförderung.

Die HRK ergriff verschiedene Initiativen, um die Diskussion über den Europäischen Hochschulraum ("Bologna-Erklärung") zu fördern. So führte sie mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Oktober in Berlin eine europäische Konferenz mit Teilnehmern aus 29 Ländern durch, auf der die Hochschulreform in Deutschland im Hinblick auf die Bologna-Erklärung mit ausländischen Hochschul- und Regierungsvertretern erörtert wurde.

Ein Workshop mit Vertretern von deutschen Hochschul- und Fachbereichsleitungen, ebenfalls im Oktober, diente zur Formulierung eines ersten Entwurfs für eine Stellungnahme der deutschen Hochschulen zum Bologna-Prozess. Die HRK hat in der Arbeitsgruppe aus Regierungs- und Hochschulvertretern mitgewirkt, die die Konferenzen von Salamanca und Prag im Jahr 2001 vorbereitetet. Sie war außerdem beteiligt an einem Projekt der CRE zu Fragen der europäischen Koordinierung von Akkreditierung und war federführend bei der Vorbereitung des Hintergrundberichts für die Konferenzen von Salamanca und Prag "Trends in Learning Structures in Higher Education II".

Auf der Jahreskonferenz der European Association for International Edcuation, die zum ersten Mal seit 1991 wieder in Deutschland (Leipzig) stattfand, führten HRK und DAAD gemeinsam die Eröffnungsveranstaltung zum deutschen Hochschulsystem durch.

Der schon seit längerer Zeit vorbereitete Zusammenschluß von CRE und Confederation zu einer gemeinsamen europäischen Institution mit dem Namen European University Association ist nunmehr vollzogen, die Wahl des neuen Präsidenten/ der neuen Präsidentin sowie der Mitglieder des Boards steht unmittelbar bevor. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Herrn Professor Dr. Erichsen, der mit großem persönlichen Engagement diesen nicht ganz einfachen Prozess vorangetrieben hat. Es liegt auf der Hand, dass die Einflussmöglichkeiten der europäischen Hochschulen vor allem auf die Brüsseler Institutionen wesentlich größer sind, wenn sie dort mit einer Stimme sprechen.

2) West- und Südeuropa

Im Rahmen seiner regelmäßigen Treffen kam das Präsidium mit den französischen Partnerorganisationen CPU und CGE, der italienischen CRUI, der griechischen Rektorenvereinigung, sowie im Rahmen des 19. trilateralen Treffens mit der schweizerischen SHRK und der österreichischen ÖRK zusammen. Sie mündeten häufig in Gemeinsame Erklärungen der beteiligten Präsidien der Rektorenkonferenzen.

Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit Frankreich bildeten das zum zweiten Mal durchgeführte deutsch-französische Forum "Hochschulen – Unternehmen – Wirtschaft“ sowie weiterhin die grenzüberschreitende gemeinsame Betreuung von Promotionsverfahren (cotutelle-de-thèse). Das erfolgreiche deutsch-französische Modell konnte auf Italien übertragen werden. HRK und CDEFI haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe einberufen und diese beauftragt, für die Deutsch-Französische Hochschule eine Machbarkeitsstudie zu integrierten ingenieurwissenschaftlichen Masterstudiengängen zu erstellen.

Um die Zusammenarbeit mit Italien nachhaltig zu stärken, haben HRK und CRUI die Gründung eines deutsch-italienischen Hochschulinstituts (allerdings ohne eigene Förderaufgaben finanzieller Art) vorgeschlagen.

3) Nordeuropa
Im November 2000 fand das zweite Treffen der HRK mit der Vereinigung der Nordischen Rektorenkonferenzen (Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island) in Marburg statt. Diese Form des gemeinsamen Erfahrungsaustauschs hat sich bewährt und wird im April 2002 in Kopenhagen und Lund fortgeführt werden, wo die Öresund-Universität als Modell für eine intensive Ostseezusammenarbeit der Hochschulen im Mittelpunkt stehen wird.

4) MOE- und GUS-Staaten

Die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation und mit Südosteuropa stand im Jahre 2000 im Mittelpunkt der bilateralen Bemühungen der HRK. Die Beziehungen der HRK zu den mittelosteuropäischen Partnern vollzieht sich hingegen bereits immer stärker im Rahmen der zusammenwachsenden europäischen Strukturen. Die HRK ist bemüht, die Kooperation mit der Russischen Rektorenunion vom allgemeinen hochschulpolitischen Erfahrungsaustausch stärker auf die konkreten Probleme der Hochschulen beider Länder zu lenken. Im Jahre 2000 wurde ein gemeinsames Seminar zur Beziehung von Hochschule und Wirtschaft in Berlin durchgeführt, für 2001 ist ein Seminar zur Rechteverwertung der Hochschulforschung in St. Petersburg geplant. Die HRK war als einzige europäische Hochschulvereinigung beim Jahrestreffen der Russischen Rektorenunion in Moskau vertreten.

Das Ende des Kosovokrieges und die Gründung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa im Jahre 1999 brachte besondere Aufgaben und Verpflichtungen für die deutschen Hochschulen mit sich. Die Friedenssicherung, Demokratisierung und Heranführung der Region an den europäischen Vereinigungsprozess muss von den deutschen Hochschulen intensiv unterstützt werden. Die HRK hat auf drei Wegen ihren Beitrag dazu geleistet. Die Hochschulstrukturreform in Bulgarien, Rumänien und im Kosovo wird durch die Mitarbeit in Projekten unterstützt, die von der EU und der Weltbank finanziert werden. Außerdem setzte eine großzügige Förderung aus Stabilitätspaktmitteln des Auswärtiges Amt und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die HRK in die Lage, die Initialförderung für Hochschulprojekte zu übernehmen, die der Zusammenarbeit der Hochschulen der Region mit EU-Europa und innerhalb Südosteuropas dienen. An allen Projekten sind deutsche Hochschulen federführend beteiligt. Hervorzuheben sind hier der Aufbau eines Netzwerks für "Europäische Studien“ in Südosteuropa und die Förderung des Aufbaus einer rumänisch-bulgarischen Hochschuleinrichtung an der Donaubrücke Rousse/Giurgiu. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterstützung der Arbeit des ehemaligen Rektors der Universität Oldenburg, Professor Michael Daxner, in seiner Funktion als Bildungsverantwortlicher der UNO-Verwaltung des Kosovo. Dies geschah u.a. durch die Kofinanzierung eines provisorischen Studienkomplexes in Mitrovica im Norden des Kosovo und durch die EDV-Ausstattung von Rektorat und zentraler Hochschulverwaltung an der Universität Pristina.

In der Bundesrepublik Jugoslawien wurden mit Mitteln des Stabilitätspaktes in 2000 durch die HRK unabhängige und oppositionelle Wissenschaftler unterstützt. Inzwischen ist aber auch der Kontakt zu den neuen Hochschulleitungen in Serbien aufgenommen worden, so dass in 2001 die Zusammenarbeit mit den regulären Hochschulleitungen intensiviert werden kann. Durch die Förderung und Mitveranstaltung zweier Seminare in Montenegro zur Frage der Hochschulautonomie und europäischen Hochschulkooperation mit vielen serbischen Teilnehmern hatte die HRK zuvor versucht, die freiheitliche Hochschulopposition zu unterstützen und moderate Kräfte in Serbien aus der Isolation herauszuführen. Der sich abzeichnende Wandel in Serbien muss im kommenden Jahr dazu genutzt werden, den Hochschulen in der Region Südosteuropa zu einem Aufschwung zu verhelfen.

Das seit 1999 bestehende Programm "Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder“ zur Vermittlung emeritierter bzw. pensionierter deutscher Hochschullehrer an mittel- und osteuropäische Hochschulen hat sich im Jahre 2000 sehr gut entwickelt. Von den vermittelten über 60 Dozenten (für mehr als 90 Semesteraufenthalte) wie auch aus den Gasthochschulen ist eine überwältigend positive Resonanz auf das Programm festzustellen. Auch die Kooperation zwischen den Trägern HRK und DAAD auf der einen Seite und den sechs privaten Stiftungen, die das Programm finanzieren, auf der anderen Seite kann als gelungen angesehen werden.

5) Nordamerika

Auf der Jahreskonferenz der Association of International Educators (NAFSA) im Mai in San Diego stellte die HRK im Rahmen eines von der European Association for International Education koordinierten Workshops zu aktuellen Entwicklungen in Europa das Projekt des Europäischen Hochschulraumes vor.

6) Lateinamerika

Die Zusammenarbeit mit Partnern in Lateinamerika konnte, u.a. dank der finanziellen Unterstützung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, intensiviert werden.

Erstmals veranstaltete die HRK mit ihrer zentralamerikanischen Partnerorganisation CSUCA in enger Zusammenarbeit mit der DSE in Bonn einen Workshop zu Qualitätssicherung und Akkreditierung.

Im Oktober fand ein gemeinsames deutsch-chilenisches Rektorenseminar mit Hochschulbesuchen in Deutschland statt.

Die traditionell gute Kooperation mit Brasilien konnte auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Die HRK war maßgeblich an der Delegationsreise von Frau Bundesministerin Bulmahn beteiligt. Der Abschlussbericht über die Beratung mit Empfehlungen für die künftige Entwicklung der Universidade Regional do Nordeste do Estado do Rio Grande do Sul (UNIJUÍ) wurde vom dortigen Rektorat sehr positiv aufgenommen und veröffentlicht. Außerdem wurden Kontakte zu den neu eingerichteten centros universitarios geknüpft.

7) Asien-Pazifik

Auf Einladung des Australian Vice-Chancellors‘ Committee AVCC hielt sich eine Delegation von HRK-Vizepräsidenten unter der Leitung des Vizepräsidenten für internationale Angelegenheiten, Professor Dr. Schaal, im September in Australien auf.

Im Oktober organisierte die HRK ein Arbeitstreffen im Rahmen des "Six-Nation Education Research Project“ in Berlin. Die von Professor Künzel geleitete Veranstaltung diente zur Vorbereitung der im Herbst 2001 in Pennsylvania geplanten Abschlusskonferenz des Projektes. Ebenfalls waren Vertreter der HRK maßgeblich an der im Rahmen der Zusammenarbeit der beteiligten Länder stattfindenden Konferenz in Shanghai "International Conference on Higher Education Management: Student Life, University Financial Management and Human Resources“ beteiligt.

8) Anpassung von HRK-Rahmenabkommen und staatlichen Äquivalenzvereinbarungen

Zwei der Rahmenabkommen der HRK über Hochschulzusammenarbeit mit ausländischen Hochschulverbänden – mit Australien und Chile – wurden in Konsultationen mit dem Australian Vice-Chancellors' Committee (AVCC) bzw. dem H. Consejo de Rectores de las Universidades Chilenas (CRUCH) durch Ergänzungen an die neuen Konstellationen angepasst, die sich aus der Einführung gestufter Studiengänge in Deutschland ergeben. Die Umsetzung dieses Aspekts der internationalen Kompatibilität wird schrittweise auch für die anderen Abkommen (Brasilien, Indien, Mexiko, Ukraine) verfolgt.

Bei den bilateralen staatlichen Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten setzt sich die HRK im Rahmen ihrer Mitwirkung bei Abschluss und Entwicklung dieser Vereinbarungen ebenfalls für entsprechende Anpassungen ein. Bei der Vorbereitung neuer Abkommen mit der Volksrepublik China und der Slowakischen Republik wurden gestufte Abschlüsse bereits einbezogen. Für das bestehende Abkommen mit Polen hat die zuständige deutsch-polnische Expertenkommission Vorschläge und Empfehlungen für eine Anpassung des Abkommens vorgelegt. Die Empfehlungen erstrecken sich auch auf die bisher noch nicht abschließend geregelte Einbeziehung der Fachhochschulen in das Abkommen.

9) Preis für herausragende Leistungen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit

In einer Veranstaltung in Verbindung mit der internationalen Konferenz "From Bologna to Prague – Reform of Study Programmes and Structures in Germany" der HRK (mit Unterstützung des BMBF) oder von HRK und BMBF am 6.10.2000 verlieh die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Edelgard Bulmahn, den "Preis für herausragende Leistungen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit" an Frau Dipl.-Pol. Monika Schäfer, Universität Konstanz, und Professor Volker Gehmlich, Fachhochschule Osnabrück. Die Vergabe des Preises würdigt die Leistungen beider Preisträger für die internationale Hochschulzusammenarbeit im Rahmen europäischer Mobilitätsprogramme. Ihre Beiträge zur Entwicklung von Strukturen und Instrumenten für die Anerkennung von Studienleistungen, die Einrichtung von Kreditpunktsystemen und modularen Studienstrukturen sowie die inhaltliche Abstimmung von Studienprogrammen wirken über die Arbeitszusammenhänge in ihren beiden Hochschulen hinaus in die weitere Ausgestaltung der Programmatik von Initiativen der Europäische Union zur Förderung akademischer Mobilität.

10) TestDaF

Die Vorbereitungen für die Einführung des "Tests Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), der ausländischen Studienbewerbern die Möglichkeit eröffnet, ihre sprachlichen Fähigkeiten für ein Studium in Deutschland bereits in ihren Heimatländern feststellen zu lassen, wurden in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen. Mit der Änderung der DSH-Rahmenordnung zur Aufnahme von TestDaF-Prüfungen unter die Prüfungen, die von der DSH befreien, hatte das Plenum der HRK eine wesentliche Voraussetzung geschaffen.
Nach Gründung des Trägervereins, in dessen Vorstand auch ein Vertreter der HRK Mitglied ist, und Abschluss einer Vereinbarung mit der Ruhr-Universität Bochum und der FernUniversität Hagen über die Einrichtung des "TestDaF-Instituts" als An-Institut hat das Institut im Oktober/November seine Arbeit am Standort Hagen aufgenommen.
Die Hochschulen sind in einem gemeinsamen Schreiben der Präsidenten von DAAD und HRK über das TestDaF-Verfahren und die Arbeit des Instituts unterrichtet worden. TestDaF gibt den Hochschulen zur Feststellung der sprachlichen Eignung und Zulassung ausländischer Studienbewerber auch über die unmittelbare DSH-Äquivalenz hinaus erweiterte und differenzierte Möglichkeiten, die in den Hochschulen - ergänzend zur DSH - zur Förderung des Auslandsstudium genutzt werden sollten.

11) Internationales Hochschulmarketing

In der zweiten Jahreshälfte rückte die Notwendigkeit einer gezielteren Werbung für Studien- und Forschungsmöglichkeiten in Deutschland stark in den Vordergrund: Am 30. Oktober beschlossen Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft die Einrichtung einer "Konzertierten Aktion Bildungsmarketing". Ein wichtiges Element dieser Aktion ist die Durchführung einer Dachkampagne zur Werbung für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland, die im Frühjahr 2001 beginnen soll. Diese zielt einerseits auf die Verbesserung der rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, andererseits auf die Attraktivität der Angebote in Ausbildung, Lehre und Forschung. So heißt es im entsprechenden Beschluss der BLK: "Deutschland muss wieder erste Adresse werden, wenn es um die Aus- und Weiterbildung künftiger ausländischer Fach- und Führungseliten geht".

Zentraler Bestandteil der Dachkampagne, die sich auch mit Marketing für die Berufsausbildung und die Forschung befasst, ist die Werbung für den Hochschulstandort Deutschland. Um die Aktivitäten der Hochschulen in diesem Bereich zu unterstützen und zu koordinieren, haben HRK und DAAD zum 1. Januar 2001 gemeinsam das "Konsortium für internationales Wissenschafts- und Hochschulmarketing GATE Germany" gegründet, dem bis zum 13.2.2001 47 Hochschulen beigetreten waren. Das Konsortium bietet den Hochschulen individuelle Beratung bei der Marketingstrategie an, organisiert "Roadshows" und die Teilnahme an Messen, organisiert Workshops und Seminare zu Marketingthemen, hilft bei der Vorauswahl von Studienbewerbern im Ausland und berät die Hochschulen bei der Planung und Durchführung von Off-shore Aktivitäten im Ausland.

Die große Interesse der Hochschulen und die repräsentative Zusammensetzung der bisherigen Mitgliedschaft des Konsortiums zeigen, dass HRK und DAAD mit dieser Maßnahme einem Bedürfnis der Hochschulen entsprechen.

VII.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Die Kontakte der HRK zu den Regierungen, insbesondere den Wissenschaftsministern und -ministerinnen von Bund und Ländern, zu Bundestag und Landtagen, zu den anderen Wissenschafts­organisationen, zu den nationalen und internationalen Studierenden-Organisationen, zu den Spitzenverbänden der Wirtschaft, zu den Gewerkschaften und zur Bundesanstalt für Arbeit wurden kontinuierlich und intensiv gepflegt. Als ein besonderes Beispiel sei das Gespräch zwischen Wissenschaft und Industrie am 10.4.2000 erwähnt, als deren Ergebnis von AiF, BDI, DFG, FhG, HGF, HRK, MPG, WGL und WR eine gemeinsame Erklärung über die Rolle der Wissenschaft im globalen Innovationswettbewerb veröffentlicht wurde. In mehreren Workshops wird dies in 2001 und 2002 vertieft werden.

Neben Gesprächen mit Herrn Bundeskanzler Schröder und mehreren Mitgliedern seiner Regierung, den Gesprächen mit Ministerpräsidenten und Landesministern, Abgeordneten des Bundestages und mehrerer Landtage und dem ständigen Dialog mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, der die Arbeit der HRK auch im Jahre 2000 tatkräftig unterstützt hat, sind insbesondere folgende Kooperationen zu erwähnen:

1) Kultusministerkonferenz
Die Gespräche zwischen den Präsidenten und den Präsidien von KMK und HRK sowie in der HRK/KMK-AG "Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens" waren auch 2000 fester Bestandteil der intensiven Kontakte zwischen beiden Institutionen. Dies ist an verschiedenen Stellen in diesem Bericht schon angesprochen worden. Das ändert nichts daran, dass in mehreren Bereichen die Vorstellungen von Mitgliedern KMK und HRK nach wie vor unterschiedlich sind. Dies galt im Berichtszeitraum insbesondere für den Umfang der Hochschulautonomie und bei der für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zentralen Frage der Betreuungsrelationen in der Lehre.

2) CHE
Das Centrum für Hochschulentwicklung, das von Hochschulrektorenkonferenz und Bertelsmann-Stiftung gemeinsam gegründet worden ist, blickte 2000 auf eine fünfjährige Tätigkeit zurück. Der Studienführer, der im zweiten Jahr zusammen mit der Zeitschrift "Stern“ herausgegeben wurde, hat sich fest etabliert. Parallel zu den Erhebungen und Auswertungen findet eine konstruktive Diskussion über die Methoden statt, die zwar weiter entwickelt, gleichwohl immer noch verbesserungsfähig sind. Darüber hinaus nimmt das CHE die ihm zugedachte Rolle einer Ideenwerkstatt und eines Serviceunternehmens für die Hochschulen bei deren Reformbestrebungen mit großem Engagement wahr. Es hat nicht nur eine Fülle von Konzepten entwickelt, sondern sie auch in Zusammenarbeit mit einzelnen Hochschulen vor Ort implementiert.

Zur Frage der Entwicklung eines wissenschaftsadäquaten Systems der Kapazitätsberechnung im Zusammenhang mit der Zulassung von Studienbewerbern wird das CHE unter Beteiligung von Vertretern der HRK im Frühjahr des Jahres 2001 einen Workshop veranstalten, dessen Ergebnis Grundlage weiterer gemeinsamer Schritte sein könnte, die Hochschulen auch auf diesem Gebiet wettbewerbsfähiger zu machen.

3) Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck

Die HRK hat im Jahre 2000 den 3. Berliner Bildungsdialog mit dem Veranstaltungsforum der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck durchgeführt. Thema der Veranstaltung war "Hochschulen als Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung". Der Berliner Bildungsdialog hat sich in der kurzen Zeit seines Bestehens unter Hochschulleitern und führenden Wirtschaftsvertretern zu einem feststehenden "label“ entwickelt, das einen fruchtbaren und von den Medien gut aufgenommenen Gedankenaustausch zu Themen von beidseitiger Bedeutung garantiert. Für 2001 ist der 4. Berliner Bildungsdialog zum Thema Hochschulmarketing fest eingeplant.

4) Bundesanstalt für Arbeit

Auf Initiative der Bundesanstalt für Arbeit und zusammen mit Bundeselternrat, BDA, DSW und der KMK wird die HRK in einem Netzwerk "Wege ins Studium" im Rahmen von Informationsmessen und eines die Informationsangebote der Partner besser erschließenden Internet-Portals einen weiteren Beitrag zur Verbesserung des Informationsangebots für studieninteressierte Schüler sowie deren Eltern und Lehrer leisten. Im Berichtszeitraum wurden die vorbereitenden Arbeiten geleistet, der Startschuss soll im April 2001 auf einer Informationsmesse von den Präsidenten der beteiligten Partner gegeben werden.

Zur Frage der Hochschularbeit der Bundesanstalt für Arbeit hat auf Initiative des HRK - Präsidiums im September 2000 eine Besprechung von Hochschulvertretern und Vertretern der Bundesanstalt stattgefunden, in der kritische Punkte offen und konstruktiv zur Sprache gekommen sind.

5) Fakultäten- und Fachbereichstage

Auch 2000 fanden wieder die Gespräche des HRK-Präsidiums mit den Vorsitzenden der Fakultäts- und Fachbereichstage statt. In sowohl getrennten wie auch in einer gemeinsamen Sitzung wurden die die jeweiligen Fächergruppen betreffenden und hochschulpolitische Probleme erörtert und die – z.T. auch unterschiedlichen – Positionen erläutert.

VIII.
Information und Dokumentation


1) Hochschulkompass

Der Aufbau des HRK-Hochschulkompass ist im Jahr 2000 abgeschlossen worden. In vierjähriger Arbeit ist – mit finanzieller Hilfe des BMBF – ein Internet-Informationssystem aufgebaut worden, das die wichtigsten Daten aus den deutschen Hochschulen in deutscher und englischer Sprache weltweit präsentiert.

Einbezogen sind gegenwärtig Angaben über alle von den Hochschulen angebotenen grundständigen und weiterbildenden Studiengänge, alle Promotionsmöglichkeiten, alle internationalen Kooperationsmöglichkeiten und die Hochschulen mit Adressangaben und Profilinformationen.

Schon in der Aufbauphase hat sich gezeigt, dass das Informationssystem ständig an die neuen Entwicklungen im Hochschulwesen angepasst werden muss, wenn die Aktualität und Validität der Information erhalten bleiben soll. Das betrifft z.B. die Akkreditierung von Studiengängen.

Die Zugriffszahlen bei diesem Internet-Angebot sind seit dem Start der deutschen Version im August 1998 kontinuierlich gestiegen und haben im Monat November 2000 mit über 450.000 Seitenzugriffen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Auch die exklusive Sonderfunktion, die dem Benutzer erlaubt, sich die Adressdaten der Hochschulen und ihrer Auskunftstellen herunter zu laden, wird in erstaunlichem Umfang genutzt.

Durch eine vertragliche Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle ist der Hochschulkompass zusätzlich in das Multimedia-Projekt "Studieren in Deutschland" eingebunden, das das deutsche Studienangebot international bekannter machen soll.

Die online-Erhebung der Daten, die es den Hochschulen erlaubt, die sie betreffenden Angaben direkt in der Datenbank der HRK zu korrigieren bzw. zu ergänzen, reduziert den Zeit- und Material-Aufwand bei allen Beteiligten erheblich. Das Sekretariat ist bemüht, diese Abfrage-Methode weiter auszubauen, braucht dazu jedoch auch die technische und organisatorische Mitarbeit der Hochschulen.

Der Hochschulkompass ist unter den Internet-Adressen www.hochschulkompass.hrk.de oder www.hochschulkompass.de bzw. www.higher-education-compass.hrk.de oder www.higher-education-compass.dezu finden.

2) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Auch im vergangenen Jahr war es die vordringliche Aufgabe der Öffentlichkeits- und Medienarbeit, die Position der HRK in der Hochschulpolitik zu verbreiten und zu erläutern sowie allgemein um Vertrauen in die Wissenschaft zu werben. Die HRK hat ihre Anstrengungen ungeschmälert fortgesetzt, im Rahmen von Hintergrundgesprächen und Interviews mit Medienvertretern, von elf (teilweise gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung oder anderen Institutionen durchgeführten) Pressekonferenzen und über 50 Pressemitteilungen den Interessen der Hochschulen Gehör zu verschaffen. Das Präsidium, der Generalsekretär und sein Stellvertreter sowie weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sekretariats haben im Rahmen vieler hochschulinterner und öffentlicher Veranstaltungen die HRK-Positionen vertreten.

Besonders kennzeichnend für das Jahr 2000 war die gewachsene Kooperation der Wissenschafts­organisationen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Die erste Zentralveranstaltung zum "Jahr der Physik" der Gemeinschaftsinitiative "Wissenschaft im Dialog“ hat vom 14. bis 21. September in Bonn mit außerordentlichem Erfolg stattgefunden. Neben Ausstellungen und Vortragsveranstaltungen gehörten ein Wissenschaftsfilmfestival und zwei Fernsehsendungen, die auf die Zusammenarbeit mit dem Westdeutschen Rundfunk zurückgehen, zum Programm. Nicht nur die Bonner Bürger haben das Angebot in erfreulichem Maß wahrgenommen, auch die Medien haben ihre bis dato übergroße Skepsis gegenüber der Dialogbereitschaft der Wissenschaft zugunsten einer fairen und weitgehend positiven Berichterstattung aufgegeben. Nach dem ersten Ausbau eines entsprechenden Internet-Angebots von "Wissenschaft im Dialog“ konnten die "Tage der Forschung“ nunmehr gänzlich in "Wissenschaft im Dialog“ aufgehen.

Ebenfalls als Kooperationsprojekt präsentierte sich die deutsche Wissenschaft im Rahmen des Global Dialogue "Science and Technology – Thinking the Future“ vom 11. bis 13. Juli auf der EXPO 2000 in Hannover. In Anbetracht der schwierigen Rahmenbedingungen, die zu einem großen Teil von der EXPO GmbH selbst gesetzt waren, kann auch hier von einem beachtlichen Erfolg gesprochen werden.

IX.
HRK-Mitgliedergruppen

Die Mitgliedergruppe Universitäten in der HRK hat am 21. Februar 2000 in ihrer 10. Mitgliederversammlung den Rektor der Universität Bonn, Professor Dr.-Ing. Klaus Borchard, als ihren Sprecher und den Rektor der technischen Universität Dresden, Professor Dr. Achim Mehlhorn, als ihren stellvertretenden Sprecher wiedergewählt. Die Mitgliedergruppe Universitäten hat eine weitere Mitgliederversammlung am 3.7.2000 in Berlin durchgeführt, in der es im wesentlichen um die Vorbesprechung der Plenarversammlung ging.

Die Mitgliedergruppe Fachhochschulen in der HRK wählte auf ihrer 13. Mitgliederversammlung am 21.2.200 den Präsidenten der Fachhochschule Osnabrück, Professor Dr. Erhard Mielenhausen, zu ihrem neuen Sprecher. Professor Dr. h.c. Clemens Klockner konnte nach sechsjähriger Amtszeit satzungsgemäß nicht mehr für das Amt kandidieren. Der Präsident der technischen Fachhochschule Berlin, Professor Dr. Gerhard Ackermann, wurde für eine weitere Amtszeit zum stellvertretenden Sprecher wiedergewählt.

Die alljährliche Herbst-Mitgliederversammlung fand vom 9. bis 10. Oktober 2000 in Potsdam statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Themen "Dienstrechtsreform: Auswirkungen auf die Fachhochschulen", zu dem auch der HRK-Präsident ein Impulsreferat gehalten hat, und "Die Fachhochschulen im Wissenschaftssystem", bei dem es im wesentlichen um die künftige Struktur der Fachhochschulen ging.

Die Bad Wiesseer Jahrestagung vom 1. bis 4. Juni 2000 der Mitgliedergruppe der Fachhochschulen stand unter dem Thema "Akkreditierung, Sachstand – Methode - Perspektive".

Die Mitgliedergruppe Musikhochschulen führten ihre Jahrestagung vom 23. bis 24.5.2000 in Mannheim durch. Als ihre neue Vorsitzende wählten sie Frau Professor Nastasi von der Musikhochschule Freiburg.

X.
Interna


1) Jahresversammlung

Die Jahresversammlung 2000 der HRK fand am 4./5. Mai 2000 in Wiesbaden mit dem Thema "Studium und Beruf“ statt. Beteiligung wie öffentliches Echo waren noch stärker als in den Vorjahren. Hervorzuheben ist noch, dass diese Jahresversammlung erstmals auf Einladung einer Fachhochschule stattfand, und, dass nach 1988 wieder mit Bundeskanzler Gerhard Schröder der Regierungschef die Festrede hielt.

Die nächste Jahresversammlung der HRK wird am 3./4. Mai 2001 in Mannheim zu dem Thema "Hochschulautonomie im Blickpunkt“ stattfinden.

2) Personalia

Dr. Josef Lange wurde Anfang des Jahres nach rund zehnjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Generalsekretär der HRK zum Staatssekretär in Berlin berufen. Zu seinem eigenen wie dem Wohle der Berliner Hochschulen kann man ihm dabei nur viel Er