Nutzung des neugefassten Art. 91 b GG


Entschließung der 19. HRK-Mitgliederversammlung am 10.11.2015

Die 19. Mitgliederversammlung der HRK fordert den Bund auf, die Nutzung des neugefassten Art. 91 b GG in Angriff zu nehmen und schlägt folgende dauerhaften Finanzierungsmodelle vor:

1. Der Bund übernimmt gemeinsam mit den Ländern im Rahmen eines Art. 91 b GG – basierten Programms einen kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs der Grundmittel der Hochschulen analog zur Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen von 3 Prozent (bei Grundmitteln von 20 Mrd. Euro müsste ein solches Programm im Anfangsstadium 600 Mio. Euro p.a. umfassen).

2. Bund und Länder verstetigen die Overhead-Pauschale für alle aus der öffentlichen Hand drittmittelgeförderten Forschungsprojekte. Gegenwärtig beläuft sich diese auf 22 %. Da sich die Overhead-Kosten aber durchschnittlich auf mindestens 40 % summieren, ist eine deutliche prozentuale Steigerung der Pauschale (auf 30 oder gar 40 %) notwendig. Eine Steigerung der Overhead-Mittel um 8 bzw. 18 Prozentpunkte würde einen Mittelaufwand von 200 bzw. 400 Mio. Euro p.a. erfordern.

3. Der Bund übernimmt wieder einen Teil der Kosten für den Hochschulbau (inklusive Sanierung) und die technische Infrastruktur. Mit Auslaufen der Ausgleichsmittel für die mit der Föderalismusreform abgeschaffte Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Jahre 2019 entfallen jährlich knapp 700 Mio. Euro in diesem Bereich und es erscheint fraglich, dass die Länder dieses auffangen können. Neben dem Hochschulbau erfordert vor allem auch der Aufbau von Dateninfrastrukturen viel Geld. Hier sind neben der Beschaffung der Hardware hohe Betriebskosten zu berücksichtigen, die ebenfalls durch ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes teilweise aufgefangen werden könnten.

Bei allen Modellen ist sicherzustellen, dass die Länder den Finanzmitteln des Bundes nicht Kürzungen der Hochschuletats in entsprechender Höhe gegenüberstellen und keine Verrechnung mit vorhandenen Förderprogrammen (zum Beispiel Hochschulpakt, Bund-Länder-Programm für Forschungsbauten) erfolgt.