Position der HRK zur Föderalismusreform


Stellungngahme des Präsidiums zur Anhörung von Bundestag und Bundesrat am 4.5.2006


Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags beabsichtigt die Bundesregierung eine Föderalismusreform, deren Realisierung erhebliche Gefahren für die Hochschulen in Deutschland mit sich brächte.Künftig könnte der Bund die Hochschulen nur noch in sehr begrenztem Umfang bei der wichtigen Aufgabe des Hochschulbaus unterstützen, und es ist offen, ob die Länder dann ihrer Verantwortung gerecht werden könnten. Die grundsätzliche Einheitlichkeit der Zulassungsbedingungen für Studierende, der Qualitätssicherung und vor allem der akademischen Abschlüsse wäre in Frage gestellt, ebenso die der Beschäftigung von Hochschullehrern. Die zu erwartende Zersplitterung würde die Wettbewerbsposition des deutschen Hochschulsystems gerade im Entstehungsprozess des europäischen Hochschulraums und im schärfer werdenden globalen Wettbewerb gefährden. Am schwersten wiegt, dass Bund und Länder allein aus Gründen vermeintlicher gesetzgeberischer Stringenz jede gemeinsame institutionelle Förderung der Hochschulen im Bereich der Lehre ausschließen würden, obwohl über die Notwendigkeit solcher Gemeinschaftsfinanzierung ein breiter Konsens besteht.


Die HRK begrüßt, dass die Föderalismusreform in ihren Auswirkungen auf die Hochschulen nun doch zum Gegenstand ausführlicher Beratungen wird. Sie drängt alle Verantwortlichen, trotz der schwierigen politischen Gesamtsituation, mit der die Föderalismusreform verknüpft ist, den Mut zu Korrekturen zu haben, die die sachlichen Notwendigkeiten über den politischen Kompromiss stellen. Wir sind sicher, dass sich im Inhaltlichen ein breiter Konsens erreichen lässt. Politik und Gesellschaft richten für die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben unseres Staates hohe Erwartungen an die Hochschulen. Die Hochschulen müssen im Interesse des Nachwuchses und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit darauf achten, dass sie dafür auch die notwendigen Voraussetzungen erhalten.


Daher fordert die HRK:

  1. Bund und Länder müssen bei wichtigen Aufgaben die Hochschulen im Einvernehmen auch institutionell gemeinsam fördern können. Die rechtliche Unsicherheit, mit der die Förderung von Sonderprogrammen und Modellvorhaben bisher behaftet war, muss im novellierten Grundgesetz behoben werden. Nicht ein Verbot der gemeinsamen Finanzierung (das de facto ja auch ein Kooperationsverbot bedeutet), sondern die ausdrückliche Ermöglichung ist der sachlich richtige und zwingend notwendige Weg. Wenn die demographische Herausforderung der nächsten 15 Jahre und die Veränderungen am Arbeitsmarkt tatsächlich als Chance verstanden werden sollen, muss die hierzu notwendige Stärkung der Hochschulen konsequent erfolgen. Die Suche nach "Hintertüren" der Förderung, wie sie gegenwärtig die Diskussion beherrscht, wird der Bedeutung der Aufgabe nicht gerecht. Die Länder sollten sich im eigenen Interesse die Freiheit erhalten, in jeder Sachlage zu prüfen, ob sie die Möglichkeiten, die ihnen der Bund bieten kann, nutzen wollen. Nur so können sie ihre Verantwortung für die Wissenschaft glaubhaft wahrnehmen.

  2. Das Abweichungsrecht der Länder gegenüber der gesetzgeberischen Kompetenz des Bundes im Wissenschaftsbereich muss fallen. Die Einheitlichkeit der Hochschulabschlüsse in Deutschland muss mit Blick auf die Identität des deutschen Hochschulsystems im europäischen Hochschulraum gesichert sein. Darüber hinaus müssen die Länder eine im Grundsatz einheitliche, zumindest aber kompatible Ausgestaltung der Zulassungsverfahren, der Studienfinanzierung und der Qualitätssicherung sicherstellen, um die Vergleichbarkeit der Studienbedingungen und die Mobilität der Studierenden in Deutschland zu gewährleisten.

  3. Einheitliche Grundbedingungen für die Beschäftigung von Hochschullehrern sind für die deutschen Hochschulen im internationalen Wettbewerb unverzichtbar. Hierzu gehört auch ein einheitlicher Wissenschaftstarifvertrag, um vergleichbare und transparente Vorrausetzungen zwischen den Bundesländern und zwischen den universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland zu schaffen.

  4. Die Zweckbindung der Hochschulbaumittel und das Gebot der Gegenfinanzierung durch die Länder müssen gewährleistet sein, wenn der Bund den überwiegenden Teil der Fördermittel auf die Länder überträgt. Hierzu bedarf es einer Selbstverpflichtung der Länder. Nur so haben auch die finanzschwächeren Bundesländer eine Chance, ihrer Verantwortung für den Hochschulbau in den politischen Entscheidungsprozessen der Länderparlamente tatsächlich gerecht zu werden. Darüber hinaus ist mit Blick auf die aktuellen Finanzierungsprobleme vieler Länder eine Übergangsregelung notwendig, der zu Folge der Bund für einen bestimmten Zeitraum über den vorgesehenen Anteil hinaus verstärkt fördern kann. Die Begleitgesetzgebung ist so anzupassen, dass die Hochschulen tatsächlich an der Förderung partizipieren können.

  5. Es sind die einzelnen Hochschulen, die sich in Forschung und Lehre einem immer schärfer werdenden internationalen Wettbewerb stellen müssen. Das nimmt auch die einzelnen Länder in die Pflicht. Die Finanzierung und die Zuordnung von Gestaltungs- und Entscheidungskompetenz im Sinne einer Stärkung der Hochschulautonomie muss dieser Situation Rechnung tragen. Die Hochschulen werden der Herausforderung, die mit der gesteigerten Eigenverantwortung verbunden ist, durch wachsende Professionalisierung gerecht werden.

Akademische Bildung, Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf hohem Niveau sind entscheidend für die Zukunft der Bundesrepublik. Die Sicherstellung der Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit der Hochschulen ist daher eine gesamtstaatliche Aufgabe von höchster Priorität. Bei der Gestaltung der hochschulpolitischen Rahmenbedingungen muss Deutschland in Europa mit einer Stimme sprechen können, um seine Interessen zu vertreten.


Die Hochschulen appellieren eindringlich an die Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, dafür einzutreten, dass die Zukunftschancen Deutschlands nicht gefährdet werden. Das hochschulpolitisch Notwendige muss auch grundrechtlich gestaltet werden. Die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen in Bildung und Forschung, Qualifizierung und Innovation ist zu wichtig, um sie dem politischen Kompromiss zu opfern.