Profilelemente von Universitäten und Fachhochschulen


Zustimmend zur Kenntnis genommen vom 181. Plenum vom 24./25. Februar 1997


Vorwort


A. Vorbemerkung


B. Profilelemente der Universitäten


I. Grundlagen


II. Aufgaben der Universitäten

  1. Forschung
  2. Lehre und Studium
  3. Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  4. Wissenschaftliche Weiterbildung
  5. Dienstleistungen der Universität

C. Profilelemente der Fachhochschulen


I. Grundlagen


II. Einzelthemen

  1. Hochschulzugang (Eingangsqualifikation und Studienvoraussetzungen)
  2. Lehre und Studium
  3. Forschung
  4. Berufungsvoraussetzungen
  5. Fächerspektrum

D. Schlußbemerkung


 


Vorwort


Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in ihrem Konzept "Zur Entwicklung der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" (1992) betont, daß das gewachsene, dem Gebot der Diversifikation Rechnung tragende, insbesondere zwischen Universitäten und Fachhochschulen differenzierende Hochschulsystem in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten, seine profilierenden Konturen aber schärfer ausgeprägt werden sollten. Wettbewerbsfähige Profile der Hochschularten und Hochschulen zu entwicklen bzw. zu stärken, ist seitdem von den Hochschulen auch unter dem Aspekt der Effizienzsteigerung durch die Einführung von Elementen des Wettbewerbs zunehmend als Aufgabe anerkannt worden.


Deshalb haben die Mitgliedergruppen "Universitäten" und "Fachhochschulen" in der HRK es unternommen, Grundprofile ihrer Hochschularten zu definieren. Diese "typenbildenden Merkmale" sind in einem ersten Schritt jeweils aus der Sicht der Universitäten und der Fachhochschulen entwickelt und erläutert worden, ohne daß die Mitgliedergruppen wechselseitig auf die Definitionen Einfluß genommen hätten.


Das Plenum der HRK hat deshalb die "Profilelemente von Universitäten und Fachhochschulen" am 24./25. Feburar 1997 als Momentaufnahme zustimmend zur Kenntnis genommen und vereinbart, sie als Basis für die Weiterentwicklung des teritären Bereiches anzusehen. Die notwendige Abstimmung zwischen den Mitgliedergruppen unter Einschluß der Beantwortung offener Fragen, wie z. B. nach dem Fächerspektrum an Universitäten und Fachhochschulen, sind als Herausforderung erkannt und werden Gegenstand weiterer Erörterungen innerhalb der HRK sein.


Bonn, im März 1997


Professor Dr. Hans-Uwe Erichsen


Präsident der Hochschulrektorenkonferenz


 


A. Vorbemerkung


1. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in ihrem "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" (1992) die Auffassung bekräftigt, daß nur ein durch Diversifikation bestimmtes Hochschulkonzept sowohl den Erfordernissen eines modernen Wissenschaftssystems als auch den unterschiedlichen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt gerecht wird. Das bestehende Hochschulsystem wird gegenwärtig durch die Differenzierung von Universitäten und Fachhochschulen bestimmt. Dabei handelt es sich um gleichwertige, aber andersartige Hochschularten. Im Hinblick auf die Sonderstellungen der Kunst- und Musikhochschulen sowie der Theologischen bzw. Kirchlichen Hochschulen bleiben diese im folgenden überwiegend, die verwaltungsinternen Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes gänzlich unberücksichtigt.


2. Ein differenziertes Hochschulsystem erfordert eine deutliche Ausprägung der profilbildenden Konturen i.S. der Unterscheidbarkeit seiner Elemente. Die Aufgaben der Hochschulen müssen inhaltlich und formal nicht im Sinne einer Konvergenz, sondern der Diversifikation der Hochschulen definiert und erfüllt werden.


3. Die Zusammenfassung von Hochschulen zu einer spezifischen Hochschulart setzt voraus, daß die Einzelinstitutionen über die gleichen typenbildenden Merkmale verfügen. Unterschiedliche Hochschularten können nur definiert werden, wenn sich ihre Grundprofile inhaltlich deutlich voneinander abheben.


4. Die Definition einer Hochschulart hat zu berücksichtigen, daß durch unterschiedliche inhaltliche Schwerpunktsetzungen in den Fachbereichen, differenzierte Studiengangskonzepte, strukturelle Rahmenbedingungen und regionale Besonderheiten auch innerhalb einer Hochschulart unterschiedliche Profile entstehen.


5. Die dynamische Entwicklung von Wissenschaft und Hochschulen führt trotz unterschiedlicher typenbildender Grundprofile von Universitäten und Fachhochschulen zu Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall. So ist z.B. eine scharfe Trennung von Grundlagen- und angewandter Forschung schwierig, sind die Grenzen zwischen erkenntnis- und anwendungsorientierter Grundlagen- sowie produktorientierter Anwendungsforschung fließend. Darüber hinaus haben einige Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen einen gewissen Überlappungsbereich.


6. Die Erweiterung des Hochschulsystems durch neue Institutionen führt - jedenfalls partiell - zu veränderten Aktionsradien der Hochschulen. So haben sich einige Disziplinen der Universitäten zunehmend anwendungsorientierten Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geöffnet. Andererseits hat die Forschung an Fachhochschulen an Bedeutung gewonnen, da sich die Erkenntnis durchsetzte, daß die Wissenschaftlichkeit, Aktualität und Praxisbezogenheit und insofern die Qualität der Ausbildung nur durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Lehrenden erhalten und gesteigert werden können.


7. Nach § 2 Abs.1 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) dienen die Hochschulen "entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern". Insoweit sind Universitäten und Fachhochschulen im Grundsatz überwiegend denselben Zielen verpflichtet. In Betracht kommende Differenzierungen bleiben nach § 2 Abs.9 HRG den Ländern vorbehalten. Die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen beschreiben die Aufgaben der Fachhochschulen bzw. Universitäten selbst sowie im Verhältnis zueinander unterschiedlich. Dabei werden den Universitäten umfassendere Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium zugewiesen. Bei den Fachhochschulen wird der Anwendungsbezug ihrer Aufgabenstellung in diesen Bereichen bei Hervorhebung des Lehrauftrags herausgestellt. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird z.T. den Universitäten, z.T. den Hochschulen (also Universitäten und Fachhochschulen) "entsprechend ihrer Aufgabenstellung" übertragen.


8. Aufgrund der vorstehend genannten Entwicklungen (Ziff. 4-6) und zur Ausfüllung des rechtlichen Rahmens (Ziff. 7) hat es die HRK nach dem eingangs zitierten "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" für notwendig erachtet, die Grundprofile von Universitäten und Fachhochschulen näher zu definieren und gegebenenfalls zu schärfen. Deshalb haben die Mitgliedergruppen der Fachhochschulen und Universitäten die jeweils aus ihrer Sicht typenbildenden Merkmale ihrer Hochschulen im einzelnen entwickelt und erläutert. Sie sind im folgenden nebeneinandergestellt.


Die "Profilelemente der Universitäten" wurden von der Mitgliederversammlung der Universitäten am 27. Februar 1996 beschlossen. Die "Profilelemente der Fachhochschulen" wurden von der Mitgliedergruppe der Fachhochschulen zunächst im Frühjahr 1995 vorgelegt und in der vorliegenden, aktualisierten Fassung in der Mitgliederversammlung am 22. Oktober 1996 beschlossen.


B. Profilelemente der Universitäten


I. Grundlagen


Die Universitäten sind diejenigen wissenschaftlichen Einrichtungen des deutschen Hochschulsystems, die ungeachtet unterschiedlicher Schwerpunkte und fachlicher Ausrichtungen durch die Einheit von Forschung und Lehre und die Gleichrangigkeit zwischen beiden bestimmt sind. Aus dem wissenschaftlichen Charakter ihrer Tätigkeit ergibt sich ihre wesentliche Aufgabe, im System der Disziplinen Erkenntnis zu fördern, durch methodische Reflexion die Möglichkeit dieser Erkenntnis zu verbessern und in der akademischen Lehre die Methoden und Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit zu vermitteln. Dies ist besonders ausgeprägt in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Wissenschaft, Wirtschaft und Staat. Die Universitäten sind Träger des Promotions- und Habilitationsrechts.


Das freie Erkenntnisinteresse, unabhängig von außerwissenschaftlichen Bestimmungen, ist charakteristisch für die Universität. Dieser Grundsatz bestimmt die Gegenstände von Forschung und Lehre sowie die Entwicklung der Fächer. Insofern ist die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium konstitutiv für die Universität.


Allerdings ist Wissenschaft als Betätigung und Entfaltung freien Erkenntnisinteresses keineswegs die einzige Aufgabe der Universität. Vielmehr stellen sich die Universitäten stets auch den Grundfragen menschlichen und gesellschaftlichen Lebens. Sie sind mit ihrem breiten Fächerspektrum Zentren geistiger Auseinandersetzung und Stätten des fach- und disziplinen-übergreifenden Diskurses innerhalb der Wissenschaft und mit Gesellschaft und Staat. Die Universitäten sehen sich gesellschaftlichen Forderungen und Erwartungen gegenüber und sind insofern mit sich wandelnden Leitbildern konfrontiert.


Universitäten sind gegenüber Staat, Gesellschaft und Öffentlichkeit verantwortlich

  • für die Entwicklung der Wissenschaften,
  • für die Qualität von Lehre, Forschung und Nachwuchsausbildung,
  • für die Studierenden und den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Aufgabenbereiche der Universitäten sind:

  • Forschung in allen Wissenschaftsbereichen,
  • Lehre und Studium,
  • Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie auch die Wahrnehmung von
  • wissenschaftlicher Weiterbildung,
  • spezifischen Dienstleistungen für Stadt, Region und Gesellschaft.

Das Prinzip der Wissenschaftlichkeit schließt den freien Austausch der Ergebnisse und Meinungen sowie den wissenschaftlichen Dialog zwischen den Forschergruppen ein. Daher ist die Universität durch Interdisziplinarität auf der Basis fachlicher Kompetenz in allen Aufgabenfeldern und durch Internationalität in allen Bezugsfeldern gekennzeichnet.


Universitäten befinden sich untereinander in ständigem Wettbewerb. Dieser wird entsprechend der Grenzen überschreitenden Wissenschaft vornehmlich durch internationale Konkurrenz bestimmt. Universitäten konkurrieren um Reputation durch die Qualität ihrer Forschung und Ausbildung und durch Ausbildung hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchses, um hochrangige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch um öffentliche und private Mittel.


Angesichts der Differenzierung der Wissenschaften und jeder einzelnen wissenschaftlichen Disziplin sowie angesichts knapper werdender Mittel ist keine Universität in der Lage, in allen in ihr vertretenen Fächern weltweit führend zu sein oder sich der internationalen Konkurrenz zu stellen. Deshalb sehen sich die Universitäten im Wettbewerb zunehmend veranlaßt, durch Entwicklung von Strukturkonzepten zu Schwerpunktbildung in ausgewählten Bereichen und zur Profilschärfung zu kommen, um so für Individuen und Gruppen optimale Forschungs- und Lehrbedingungen zu schaffen.


In Zeiten knapper Ressourcen erfordern Schwerpunkt- und damit Prioritätensetzung Evaluation. Sie schließen Konsequenzen an anderer Stelle innerhalb der Universität ein (Posterioritätensetzung). Zukunftsweisende Strukturkonzepte, die auch unter Einbeziehung externen Sachverstands entwickelt werden, umfassen neben Aussagen über fachliche Entwicklungen auch Ansätze für strategisch orientierte Berufungspolitik mit der Möglichkeit der gezielten Reaktion auf Erfolge und Mißerfolge. Im Interesse der Planungssicherheit benötigen Strukturkonzepte mittel- bis längerfristig verläßliche Rahmenbedingungen, die vom Träger der Universität in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, von der Universität selbst durch sachangemessene Organisation und effizienten Mitteleinsatz sicherzustellen sind.


II. Aufgaben der Universitäten


1. Forschung


Forschung als erkenntnis- und anwendungsorientierte Grundlagenforschung sowie als angewandte Forschung im gesamten Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen ist zentrale Aufgabe der Universitäten. Unter den verschiedenen Typen der deutschen Hochschulen betreiben ausschließlich die Universitäten vorrangig Grundlagenforschung. Sie umfaßt die Gewinnung neuer Erkenntnisse, das Auffinden neuer Ergebnisse, die Weiterentwicklung forschungsrelevanter Methoden sowie die Entwicklung neuer Gebiete und die Erforschung neuer Zusammenhänge, aber auch die Bewahrung, Pflege und Weiterentwicklung des historischen Wissens, was die Reflexion der Möglichkeiten und Grenzen wissenschaftlicher Erkenntnis einbezieht.


Unter dieser Zielrichtung der Forschung ist die Vielfalt der Disziplinen, insbesondere in den Natur- und Ingenieur­wissenschaften, den Kultur- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Medizin, nur an Universitäten vertreten und nur in ihnen existenzfähig. Erfolgreiche Forschung ist kreativ und wird durch effiziente Organisation gefördert. Forschungsergebnisse messen sich immer am internationalen Qualitätsmaßstab.


Forschung bildet die Grundlage für wissenschaftliche Lehre, Anwendung und Entwicklung. Daher ist sie das unverzichtbare Fundament für künftige wissenschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen. Diese unauflösbare Verbindung von Forschung und Lehre ist tragendes Funktions-element der Universität.


Universitäten bieten durch die Breite der in ihnen vertretenen Disziplinen hervorragende Möglichkeiten, wissenschaftliche Fragestellungen nicht nur in einzelnen Disziplinen, sondern fachübergreifend zu diskutieren und in Projekten zu untersuchen. In vielen Fällen ist das wissenschaftliche Gespräch - in Forschung und Lehre - angewiesen auf den interdisziplinären Dialog mit benachbarten Fächern, auch soweit es um die Entwicklung neuer Fragestellungen geht.


Neben der engen Zusammenarbeit zwischen benachbarten Disziplinen gewinnt auch die Kooperation traditionell weit voneinander entfernter Fachrichtungen immer stärker an Bedeutung.


Mit Unterschieden in den einzelnen Fächern wird Forschung in zunehmendem Maße über von außen im Wettbewerb eingeworbene Drittmittel finanziert. Im allgemeinen entwickelt sich diese Drittmittelforschung um so besser, je stärker die Verbindungen zwischen verschiedenen Fächern sind.


Universitäten haben als Folge der innerwissenschaftlichen Differenzierung und der Kosten der Wissenschaft zunehmend nicht nur Forschung zu betreiben, sondern sie auch gezielt zu fördern. Das hat zur Folge, daß Personalstellen, Sachmittel und Räume teilweise zusammengefaßt und nach Maßgabe der Qualität geleisteter und beabsichtigter wissenschaftlicher Arbeit auf Zeit hochschulintern zugewiesen werden.


Der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären - öffentlichen und privaten - Forschungsinstitutionen kommt im Zuge der voranschreitenden Differenzierung der Wissenschaften steigende Bedeutung zu. In den letzten Jahrzehnten sind die Anzahl und die Ausstattung außer-universitärer, öffentlich finanzierter Forschungseinrichtungen stärker als die der Universitäten gestiegen. Deshalb sind die Universitäten darauf angewiesen, in Kooperation und Wettbewerb mit diesen Forschungseinrichtungen Kompetenz zu bündeln und Schwerpunkte zu setzen, um in der internationalen Konkurrenz der Wissenschaft erfolgreich zu bestehen.


2. Lehre und Studium


Universitäre Lehre ist durchweg wissenschaftlich geprägt und führt die Studierenden an die Forschung heran. Die Verantwortung für die Lehre liegt daher bei den in Forschung und Lehre tätigen Hochschullehrern. Die prinzipielle Verbindung von Forschung und Lehre ist entscheidendes Kriterium für das Studienangebot der Universität.


Das Universitätsstudium zielt darauf ab, die Absolventen in die Lage zu versetzen, eigenständig Definitionen, Bewertungen und Lösungen von Problemen zu erarbeiten. Dies geschieht durch Vermittlung und eigenständigen Erwerb eines für das gesamte wissenschaftliche Spektrum eines Faches grundlegenden Wissens und seiner theoretischen Durchdringung sowie der Beherrschung der fachspezifischen wissenschaftlichen Methoden. Studierende sind indes nicht nur Konsumenten angebotener Lehre, sondern eigenständige Mitglieder der Universität, die sie in Mitverantwortung für die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden auch prägen und mitgestalten.


So sehr einerseits Wissenschaftlichkeit das grundlegende Ausbildungsprinzip der Universität ist, so wenig können andererseits Bedürfnisse der Berufswelt vernachlässigt werden. Wissenschaft ist kein Selbstzweck, sondern leistet Beiträge zum besseren Verständnis der Welt und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse. Universitäre Lehre orientiert sich deshalb auch und gerade an den Profilen jener Aufgabenbereiche, die ihre Absolventen übernehmen sollen. Das gilt um so mehr in einer Zeit, in der nicht mehr wie früher drei bis fünf Prozent, sondern annähernd 20 Prozent eines Altersjahrgangs ein Universitätsstudium absolvieren.


Ziel der universitären Ausbildung ist daher bei der überwiegenden Zahl der Studierenden ein zur Berufsfähigkeit für verschiedene Berufsfelder führender Studienabschluß in Gestalt des Diploms, Magisters oder Staatsexamens. In manchen Fächern wird seitens der Wirtschaft allerdings die Promotion vorausgesetzt. Die Ausbildung qualifizierter Absolventinnen und Absolventen ist der beste und effizienteste Wissens- und Technologietransfer.


Das Studienangebot richtet sich dementsprechend einerseits an der fachlichen Struktur der wissenschaftlichen Disziplinen, andererseits an den Erfordernissen der Berufswelt aus. Es ist so flexibel gestaltet, daß es sowohl den neuesten Forschungsergebnissen eines Faches als auch veränderten Anforderungen der Berufswelt Rechnung tragen kann. Entsprechend der zunehmenden Bedeutung interdisziplinärer Forschung wird durch Wahlpflichtfächer und Wahlfächer bzw. durch Ergänzungsstudiengänge die interdisziplinäre Ausbildung gefördert und die Berufsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen auf eine breite Basis gestellt.


Universitäre Lehre wird grundsätzlich im internationalen Kontext der Wissenschaft betrieben. Austauschprogramme auf europäischer Ebene und Partnerschaften mit Universitäten in aller Welt ermöglichen den Studierenden frühzeitig, andere Länder kennenzulernen und von ihnen zu profitieren.


Der Evaluation der Lehre und der selbstkritischen Rückfrage sowie der Verbesserung der Leistungskontrollen in den einzelnen Studienabschnitten kommt wesentliche Bedeutung zu.


3. Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist in Deutschland, abgesehen vom Sonderfall der baden-württembergischen Pädagogischen Hochschulen und der von den Kirchen getragenen Theologischen Hochschulen, ausschließlich Sache der Universitäten. Die Universitäten bilden nicht nur den eigenen Nachwuchs aus, sondern auch denjenigen für Fachhochschulen sowie für Wissenschaftseinrichtungen außerhalb der Hochschulen. Sie allein sind Träger des Promotions- und Habilitationsrechts.


Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der sonstigen zur Forschung befähigten künftigen Führungskräfte in Wissenschaft, Wirtschaft und Staat baut auf einem wissenschaftlich orientierten Studium auf und wird mit der Promotion abgeschlossen. Die Nachwuchsförderung bildet die Nahtstelle zwischen Lehre und Forschung und ist von zentraler Bedeutung für Universität und Gesellschaft.


Während das Ziel des Grund- und Hauptstudiums die breit angelegte Bildung und Ausbildung zur Berufsfähigkeit ist, zielt die Universität bei der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf die Fähigkeit zur selbständigen Forschung im weitesten Sinne, also auf Berufsfertigkeit für Wissenschaft als Beruf. Diese Qualifikation wird grundsätzlich, aber nicht ausschließlich durch die Promotion erreicht. Hieran schließt sich - mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Fächern - die Habilitation als Nachweis der Befähigung zum Hochschullehrerberuf an.


In einzelnen Disziplinen, besonders in den Ingenieur­wissenschaften, ist die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses von einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Entwicklung in Wirtschaft und Industrie bestimmt, die zu eigenständigen, habilitationsgleichen Leistungen in Forschung und Lehre führt.


Zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben die Universitäten neben der individuellen Förderung von Promovenden durch Professorinnen und Professoren das Instrument der Graduiertenkollegs mit großem Erfolg aufgegriffen. Dabei ist deutlich geworden, daß in den Kollegs Forschung und qualitativ hochstehende Ausbildung in einer Forschergruppe sehr effektiv zu gestalten sind. Aus strukturellen Gründen bleibt indes in vielen Bereichen die traditionelle Einzelförderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf hierfür eingerichteten Stellen für Nachwuchswissenschaftler unverändert notwendig und sinnvoll. Grundsätzlich ist bei der Graduiertenausbildung eine zeitliche und inhaltliche Straffung der Forschungs- und Ausbildungsarbeit zu gewährleisten, um so der Überalterung des wissenschaftlichen Nachwuchses bis zum Abschluß der Qualifikationsphase entgegenzuwirken.


4. Wissenschaftliche Weiterbildung


Neben die traditionellen Aufgaben der Universität in Forschung, Lehre und Studium sowie Nachwuchsförderung ist in den letzten Jahren die wissenschaftliche Weiterbildung getreten. Sie erlangt nicht nur in Aufbau- und Ergänzungsstudien als postgradualen Studiengängen zunehmendes Gewicht.


Infolge der dynamischen Erweiterung der Grenzen des Wissens und der daraus folgenden raschen Veränderung von Methoden und Produkten ist die lebenslange Weiterbildung ständige Aufgabe jedes Einzelnen. Für den Bereich der Wissenschaft bedeutet sie eine kontinuierliche Herausforderung an die Universitäten. Wissenschaftliche Weiterbildung als berufsbezogene Aktualisierung des Wissens in einzelnen Disziplinen und als fachübergreifende Qualifikation sowie als allgemeine Weiterbildung findet statt durch Fortbildungsveranstaltungen, öffentliche Vorlesungen, Seminare und wissenschaftliche Symposien. Im Vordergrund stehen hier die Vermittlung neuester Forschungsergebnisse und Methoden. In Verbindung damit kommt es zu einem Austausch über Probleme der Gesellschaft, wie es der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch die Universitäten entspricht.


Der Auftrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung kann angesichts der Überlastung der Universitäten in vielen Fächern mit den derzeit verfügbaren Ressourcen nicht in dem erforderlichen Ausmaß wahrgenommen werden. Die HRK hat deshalb 1993 den Hochschulen neue Organisationsformen empfohlen, um dem Auftrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung in effektiverer Weise nachkommen zu können (HRK: Die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen, Bonn 1993, S. 18 f.).


Neben der berufsbezogenen wissenschaftlichen Weiterbildung ist auch das weite Feld der allgemeinen, nicht berufsbezogenen wissenschaftlichen Weiterbildung zu nennen, die die Universität für Stadt und Region anbieten sollte.


5. Dienstleistungen der Universität


Im Zusammenhang mit Forschung und Lehre stehen Dienstleistungen der Universität auf wissenschaftlichem Niveau in den verschiedensten Bereichen, vom Wissens- und Technologietransfer über die Beratung von Politik, Wirtschaft und Verbänden bis zur Krankenversorgung. Sie sind ein Teil der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung der Universität. Die Universität lebt in Partnerschaft mit Stadt und Region. Diese Partnerschaft schließt den Anspruch und die Aufgabe ein, gestützt auf Interdisziplinarität und Internationalität in den verschiedenen Disziplinen als typische Kennzeichen des Universitätsprofils geistiges und kulturelles Zentrum von Stadt und Region zu sein.


Zum einen sind hier die Aufgaben der Universitätsklinika im Zusammenhang mit der Krankenversorgung zu nennen (vgl. dazu: Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Entwicklung der Hochschulmedizin, vom 20. Januar 1995, Drs. 1842/95), zum anderen Museen, Bibliotheken, Rechenzentren, Musik, Sport sowie Wissens- und Technologietransfer. Das Reservoir theoretischen und experimentellen Wissens der Universitäten ist der interessierten Öffentlichkeit, Wirtschaft und Verwaltung möglichst effizient zur Verfügung zu stellen, wie auch die Einbeziehung industrieller, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Probleme in den Forschungsprozeß zu neuen wissenschaftlichen Fragestellungen führt.


Wissen und Erkenntnisgewinn der Universität dürfen nicht im Elfenbeinturm gehortet werden, sondern sollen zu Innovation und Weiterentwicklung im gesellschaftlichen Raum führen. Mit unterschiedlichen Ansätzen in den einzelnen Disziplinen wirkt die Universität in vielen Fällen als unabhängiger Ratgeber, aber auch als Partner einer engen Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Die internationalen Beziehungen der Universität können diese Prozesse nachdrücklich unterstützen.


Die Universität ist deshalb auch Partner für Stadt und Region. Dies reicht von der Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Schaffung von Einkommen (Konsumausgaben der Studierenden etc.) bis zur attraktiven Gestaltung der Infrastruktur und zur allgemeinen Kulturvermittlung ("weicher Standortfaktor"). Auf diese Weise kann die Region interessanter werden für Neuansiedlungen industrieller Produktion und verschiedenster Dienstleistungen. Die in vielen Universitätsstädten entstandenen und entstehenden Technologieparks bilden hierfür eine besonders augenfällige, wenn auch keineswegs die einzige Erscheinungsform.


C. Profilelemente der Fachhochschulen


I. Grundlagen


Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend in den Jahren 1969 bis 1971 gegründet. Sie sind, häufig nach Zusammenlegungen, aus Ingenieurschulen, höheren Fachschulen, Werkkunstschulen und ähnlichen, z.T. traditionsreichen Einrichtungen hervorgegangen. In den neuen Bundesländern sind inzwischen 21 Fachhochschulen gegründet worden, die z.T. aus früheren Spezialuniversitäten der DDR entstanden sind. Wesentliches bildungspolitisches Motiv für die Schaffung dieses neuartigen Hochschultyps war die Erkenntnis, daß der Bedarf an wissenschaftlich-technisch bzw. anwendungsorientiert-wissenschaftlich ausgebildeten Menschen und damit korrespondierend die nach differenzierten Ausbildungsprofilen verlangende Nachfrage ständig wachsen.


Im Rahmen der Diversifikation des Angebots haben die Fachhochschulen es von Anfang an übernommen, anwendungsorientierte wissenschaftliche Ausbildungsgänge anzubieten. Dies führte u.a. zu neuen Studiengangskonzeptionen, z.B. zu berufsintegrierten Studienangeboten, kooperativen Ingenieurausbildungen und integrierten Auslandsstudiengängen. Mit der Gründung der Fachhochschulen wurden auch neuartige Berufungskriterien für deren Professoren geschaffen (vgl. unten II 4).


Kurze Studienzeiten, Ausbildungsangebote mit einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis, das Primat der Lehre mit einem relativ hohen Lehrdeputat der Professoren sowie ein an Berufsfeldern orientiertes Fächerspektrum charakterisieren die Hochschulart Fachhochschule. Fachhochschulen besitzen kein Promotions- und Habilitationsrecht.


Obwohl das Fachhochschulkonzept in der Bundesrepublik Deutschland in vielen Bereichen erfolgreich umgesetzt worden ist, sind noch nicht alle angestrebten Ziele erreicht. Zu nennen sind hier insbesondere die für die Absolventen der Hochschularten unterschiedliche Eingangsbesoldung im öffentlichen Dienst, der - jedenfalls in der Praxis - weitgehend nicht gesicherte Zugang besonders qualifizierter Fachhochschulabsolventen zur Promotion ohne universitären Abschluß, aber auch die mangelhafte Infrastruktur und die zu geringen Forschungsfreiräume der Fachhochschulen. Im internationalen Vergleich stellen sich zunehmend der Name "Fachhochschule" und die Bewertung des Abschlußgrades als Probleme heraus. Für alle diese Fragen müssen alsbald Lösungen gefunden werden. Dabei ist u.a. die Einführung von Masterabschlüssen zu erwägen. Die nachfolgenden Ausführungen stellen deshalb keinen abschließenden Rahmen dar, sondern bedürfen der Ergänzung und schließen Weiterentwicklungen nicht aus.


II. Einzelthemen


1. Hochschulzugang (Eingangsqualifikation und Studienvoraussetzungen)


a. Studienanfängerinnen und -anfänger an Fachhochschulen weisen unterschiedliche Zugangsprofile auf: den Abschluß der Fachoberschule (FOS) oder vergleichbarer Schuleinrichtungen, das Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) sowie besondere Zugangswege für Berufstätige.


Bei der Entwicklung des Fachhochschulkonzepts Ende der 60er Jahre stand überwiegend die Vorstellung im Vordergrund, daß der Regeltypus der Studierenden an Fachhochschulen die spezielle Fachhochschulreife mit oder ohne Berufsausbildung besitzen werde. Heute ist die Abiturientenquote unter den Studienanfängern im Bundesdurchschnitt und über alle Fächer in etwa so groß wie die Quote der Studienanfänger ohne allgemeine Hochschulreife.


Die Fachhochschule ist damit der einzige Hochschultyp, der vom Grundsatz her gleichberechtigt jungen Menschen mit unterschiedlichen Zugangsprofilen den Hochschulzugang ermöglicht. Zwei Drittel ihrer Studienanfänger verfügen über berufspraktische Erfahrungen bis hin zur abgeschlossenen Lehre; oftmals fördern Fachhochschulen das Nachholen solcher Erfahrungen während des Studiums. Der Erfolg dieser Fachhochschulabsolventen im Beruf zeigt, daß die Fachhochschulen mit diesem breiten Zugangsspektrum ein großes Begabungspotential in der Bevölkerung zum Nutzen der Gesellschaft aktivieren.


b. Es stellt sich zukünftig die Frage der Gleichwertigkeit von Fachoberschul- und Gymnasialabschlüssen. Wo die Gymnasialausbildung auf zwölf Jahre verkürzt und um berufsorientierte Elemente angereichert wird, erfolgt eine gewisse Vereinheitlichung von Fachoberschul- und Gymnasialausbildung. Damit entfallen wesentliche Gründe für eine Unterscheidung zwischen allgemeiner (Abitur) und auf eine Hochschulart begrenzter Studienberechtigung (FOS). Angemessen ist daher, nur noch zwischen - unabhängig von der Hochschulart - fachgebundenen Studienberechtigungen zu differenzieren. Insoweit wird der Grundsatz der Gleichwertigkeit, aber Andersartigkeit auf den Sekundärbereich ausgedehnt.


2. Lehre und Studium


Die Lehre an Fachhochschulen ist dadurch geprägt, daß neben ihrer Wissenschaftlichkeit der Anwendungsbezug bestimmendes Merkmal ist: Aufgabe der Fachhochschule ist die Vermittlung einer anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ausbildung, die zur Beherrschung und Anwendung des Standes der Technik bzw. der in der Praxis eingeführten wissenschaftlichen Verfahrensweisen und zur Anwendung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse befähigen und damit [eine bestimmte] Problemlösungskompetenz vermitteln soll. Fachhochschulstudium bedeutet in diesem Sinne Vorbereitung auf Berufsfelder, jedoch nicht auf konkrete Berufsbilder, die innerhalb von Berufsfeldern in großer Anzahl und unterschiedlicher Art bestehen und sich häufig ändern.


a. Unabhängig von fachbezogenen Spezifika kann das Fachhochschulstudium mit folgenden Grundzügen beschrieben werden: Die Regelstudienzeit von 8 Semestern ist unterteilt in das Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung bzw. einem Vordiplom abschließt, und das Hauptstudium. In das Studium sind bis zu zwei praktische Studiensemester integriert, die - durch Lehrveranstaltungen an der Hochschule begleitet - in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis abgeleistet werden. Dadurch werden die erworbenen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten frühzeitig erprobt und bzgl. ihrer beruflichen Relevanz überprüft. Der Anteil der praktischen Studiensemester bzw. entsprechender Projektphasen am Gesamtstudium soll im Regelfall 25 Prozent betragen.


Im Grundstudium steht die Vermittlung von Grundlagenwissen und die Einführung in die wissenschaftliche Methodik im Vordergrund.


Das Hauptstudium dient der Vermittlung weiterer fachlicher Grundlagen sowie der projektorientierten Vertiefung in berufsbezogenen Studienschwerpunkten. Damit wird eine Verbindung von Fachdisziplinen erreicht, die den Qualifikationsanforderungen in den Berufsfeldern entspricht. Um diese zu sichern, legen die Fachhochschulen besonderen Wert auf dauerhafte Beziehungen zu Unternehmen, Dienstleistungsbetrieben und Verwaltungen vor allem in der jeweiligen Region. Über diese Kooperationen werden der Lehrstoff mit Fragestellungen aus der Praxis angereichert, Lehrbeauftragte aus der Praxis gewonnen, die Mitarbeit der Studierenden in Projekten und Fallstudien ermöglicht sowie ein Anwendungsbezug von Diplomarbeiten erreicht. Damit einher geht die schnelle Anpassung der Curricula an Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt. Nicht selten entwickeln sich daraus neue Studienangebote.


Fachhochschullehre ist somit charakterisiert durch disziplinübergreifende Projektorientiertheit und Schwerpunktausbildung mit einer praktischen Ausrichtung auf die Anforderungen in den jeweiligen Berufsfeldern. Eine solchermaßen ausgerichtete Lehre ist in der Lage, den Studierenden Berufs- und Arbeitsfähigkeit auf hohem Wissens- und Reflexionsniveau als Grundqualifikation für berufliches Handeln sowohl im Hinblick auf gegenwärtige als auch zukünftige Anforderungen zu vermitteln. Der Student wird befähigt, sich im Verlauf seines Berufslebens selbständig in derzeit noch nicht bekannte Wissensinhalte einzuarbeiten (Befähigung zum Lifelong Learning).


b. Diese von den Fachhochschulen vermittelte Qualifikation gilt auch für den sich weiter öffnenden europäischen Binnenmarkt. Viele Fachhochschulen haben in den letzten Jahren ein besonderes Profil durch auslandsorientierte Studiengänge mit z. T. internationalen Abschlüssen (Doppelqualifikation) aufgebaut. Diese kombinieren ein Fachstudium - vorzugsweise in den Wirtschafts- und Ingenieur­wissenschaften - mit fremdsprachlichen und landeskundlichen Anteilen. Die dazu vorgesehenen Auslandsaufenthalte sind in aller Regel auf ein bis zwei theoretische oder praktische Studiensemester angelegt, überwiegend in Kooperation mit ausländischen Partnerhochschulen. Zur Vorbereitung werden Sprachkurse und landeskundliche Veranstaltungen durchgeführt. Dazu gehören sowohl die Förderung der Allgemein- als auch der fachspezifischen Sprache.


c. Ein wichtiges Profilelement des Fachhochschulstudiums sind die seminaristischen Lehr- und Studienformen in kleinen Gruppen als Regelform der Lehrveranstaltungen. Dadurch wird ein unmittelbarer Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden ermöglicht, der es zuläßt, unmittelbar Fragen zu den Inhalten an die Lehrenden zu richten und von diesen zu beantworten. Häufig werden Lehrinhalte an Beispielen in Form von Lehrgesprächen gemeinsam von Lernenden und Lehrenden durchgearbeitet.


Diese Lehrveranstaltungsformen bieten zusammen mit den Übungen und Praktika in einem durch einen detaillierten Studienplan strukturierten Studium die Möglichkeit, die vorgegebenen Regelstudienzeiten weitgehend einzuhalten. Kennzeichnend für die Fachhochschullehre ist schließlich, daß sie nur von Professoren und Lehrbeauftragten aus der Praxis durchgeführt wird. Diese Homogenität des Lehrkörpers ermöglicht eine gute Betreuung der Studierenden.


d. Im Hinblick auf die berufsbezogenen, konstruktiv-problemlösenden Lehrinhalte sowie ihr dichtes regionales Standortnetz und ihre Nähe zu den Betrieben verfügen die Fachhochschulen über besonders günstige Möglichkeiten, dem großen und weiterwachsenden Weiterbildungsbedarf gerecht zu werden. Die institutionellen Vorbereitungen für Weiterbildungsinitiativen der Fachhochschulen sind in den einzelnen Ländern jedoch noch in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichem Umfang entwickelt. Am häufigsten finden sich bisher Formen der Kooperation mit externen Weiterbildungsinstitutionen.


Einzelne Fachhochschulen unterhalten auch eigene Weiterbildungsinstitute. Die HRK hat in ihrer Entschließung "Die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen" vom 12. Juli 1993 auf die zunehmend größere Bedeutung der Weiterbildung hingewiesen und Empfehlungen ausgesprochen, mit denen auch das Engagement der Fachhochschulen in der Weiterbildung verstärkt werden kann.


3. Forschung


Anwendungsorientierte Forschung, Wissens- und Technologietransfer sind mittlerweile als Aufgaben der Fachhochschulen anerkannt. In ihrem Mittelpunkt steht die Umsetzung von Ergebnissen der Grundlagenforschung in innovative Lösungen konkreter Praxisaufgaben bis hin zur Produktentwicklung.


a. Fachhochschulen leisten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten allerdings noch in unterschiedlicher Intensität. Einige sind sehr engagiert, manche Fachhochschulen sind zu Zentren der angewandten Forschung und Entwicklung geworden, andere sind erst marginal in diesem Bereich tätig. Diese Differenzen erklären sich im wesentlichen durch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern.


Fachhochschulen betreiben Forschung und Entwicklung in unterschiedlichen Organisationsformen. Sie reichen von eigenen Projekten über Aufträge Dritter bis hin zu Kooperationen mit Entwicklungsabteilungen von Unternehmen, Betrieben, Verbänden und Einrichtungen in ihrem regionalen Umfeld, aber auch überregional. Daraus entwickeln sich für die Professoren Möglichkeiten, in den Forschungs-/Praxisfreisemestern besondere Beiträge zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu leisten sowie ihre Kenntnisse über die spezifischen Probleme der beruflichen Praxis kontinuierlich zu aktualisieren. Die Rahmenbedingungen für diese Kooperationsformen sind zu verbessern, um einen häufigeren Wechsel zwischen den Tätigkeiten in der Fachhochschule und externen Bereichen zu fördern und so die Innovationsprozesse in Hochschule und Praxis zu beschleunigen.


Forschungskooperationen der Fachhochschulen finden mit allen Arten von Auftraggebern statt. Sie reichen von Großunternehmen bis zu Handwerksbetrieben; allerdings läßt sich eine gewisse Konzentration auf die mittelständische Industrie feststellen. Dabei ist die Zusammenarbeit nach Fächern unterschiedlich gestaltet. Z.B. in den Bereichen Elektrotechnik, Informatik und Betriebswirtschaft entsteht auch bei Großunternehmen Forschungsbedarf, der mit den spezifischen Möglichkeiten der Fachhochschulen befriedigt werden kann.


Forschungskooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitäten gestalten sich unterschiedlich und spielen insgesamt noch eine geringe Rolle. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Forschungsansätze dieser Hochschularten wäre für beide Hochschulbereiche und viele Bedarfe der Gesellschaft nutzbringend.


b. Forschung und Entwicklung werden an Fachhochschulen vorrangig über Drittmittel oder Zuweisungen aus zentralen Fonds der Wissenschaftsministerien finanziert, in Ausnahmefällen sind die notwendigen Forschungsmittel an die jeweils ausgewiesene Professorenstelle gebunden. Auch verfügen die Fachhochschulen kaum über Möglichkeiten, den Hochschullehrern personelle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, obwohl auch anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung auf Arbeitsteilung angelegt sind. Geringfügige Hilfestellung können nur die Diplomanden und aus Projekten finanzierte Mitarbeiter geben. Daneben ist die Regellehrverpflichtung der Professoren von 18 Semesterwochenstunden der am stärksten hemmende Faktor.


Zur Stärkung des spezifischen Forschungsansatzes der Fachhochschulen sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern so zu vereinheitlichen, daß Forschung und Entwicklung als Dienstaufgabe von Fachhochschulprofessoren wahrgenommen werden kann. Die durch die Wahrnehmung dieser Dienstaufgabe entstehenden Organisationsfragen sollten autonom von den Fachhochschulen gelöst werden (z.B. Reduzierung des Lehrdeputats, Sicherung des Lehrangebots, etc.). Verbesserte Zugangsmöglichkeiten qualifizierter Fachhochschulabsolventen zur Promotion an Universitäten, insbesondere durch kooperative Verfahren, lassen günstigere Perspektiven für Forschungsarbeiten an Fachhochschulen entstehen.


4. Berufungsvoraussetzungen


Dem spezifischen Profil der Fachhochschule in Lehre und Forschung tragen die besonderen Berufungsvoraussetzungen für Fachhochschulprofessoren Rechnung. Zu diesen gehört die eigenständige wissenschaftliche Qualifikation der zu Berufenden, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion und besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer regelmäßigen, mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, nachgewiesen wird.


5. Fächerspektrum


Infolge ihres bildungspolitischen Auftrags, anwendungsorientierte wissenschaftliche Studiengänge anzubieten, verfügen die Fachhochschulen über ein begrenztes Fächerspektrum. Schwerpunkte bilden die "klassischen" Bereiche Ingenieurwesen, Informatik, Architektur, Betriebswirtschaftslehre/Wirtschafts­wissenschaften, Sozialwesen/-arbeit und Design/Gestaltung. In diesen Bereichen stellen die Fachhochschulen zwischen 50 und 70 Prozent der Hochschulabsolventen. An Kirchlichen Fachhochschulen liegt ein Schwerpunkt in den Bereichen Religionspädagogik und Sozialwesen.


Darüber hinaus bieten die Fachhochschulen Fächer an, die - bezogen auf die Gesamtzahl der Hochschulabsolventen - eher eine quantitativ untergeordnete Rolle spielen, in denen sie gleichwohl die Mehrheit der Absolventen ausbilden (z.B. Innenarchitektur und Landespflege) oder in denen sich die Absolventenzahlen mit denen anderer Hochschularten in etwa die Waage halten (z.B. Forstwissenschaften, Haushalts- und Ernährungs­wissenschaften, Lebensmitteltechnologie). Eine weitere Fächergruppe ist diejenige, in der die Fachhochschulen nur einen geringen Anteil der Hochschulabsolventen stellen, wie Agrarwissenschaften, Bergbau, Chemie, Mathematik und Physik.


a. Zwischen Politik, Hochschulen sowie Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften besteht Konsens, daß im Hinblick auf neue Anforderungsprofile in der Arbeitswelt, aber auch im Hinblick auf den Ausbau der Fachhochschulen auf circa 40 Prozent der flächenbezogenen Studienplätze, eine Erweiterung des Fächerangebots der Fachhochschulen notwendig ist.


b. Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur "Entwicklung der Fachhochschulen in den 90er Jahren" Leitlinien aufgezeigt, nach denen das Studienangebot an Fachhochschulen erweitert werden könnte:

  • neue fachliche Schwerpunktsetzung in den traditionellen Fachgebieten,
  • fachliche Erweiterung an den Rändern des bisherigen Fächerspektrums,
  • Verstärkung des Engagements der Fachhochschulen für integrierte Auslandsstudiengängen,
  • Einführung neuer berufsorientierter Studiengänge mit sprach-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Inhalten, die auf Tätigkeiten in der Wirtschaft vorbereiten.

Er hat in seinen zehn Thesen zur Hochschulpolitik ergänzend ausgeführt, daß die Fachhochschulen "neue berufsorientierte Studiengänge auch auf den Fachgebieten entwickeln sollten, für die es bislang ausschließlich oder überwiegend Universitätsstudiengänge gibt. Sie sollten deswegen u.a. auf den Gebieten Rechtswissenschaft, Sprachen in Kombination mit Landeskunde und Wirtschaft, angewandte Naturwissenschaften sowie für die Ausbildung von Berufsschullehrern - gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Universitäten oder pädagogischen Hochschulen - und für nichtärztliche Gesundheitsberufe neue Studiengänge anbieten".


c. Die Fachhochschulen haben begonnen, ausgehend von diesen Empfehlungen ihr Studienangebot zu erweitern.


So werden neue Studienrichtungen und -schwerpunkte in herkömmlichen Studiengängen eingeführt. Dabei handelt es sich z.T. um die Übernahme von Schwerpunkten, die an einigen Fachhochschulen bereits seit längerem bestehen, z.T. werden Schwerpunkte gebildet, die einem besonderen regionalen Qualifikationsbedarf entsprechen. Auffällig ist in fast allen Fächergruppen die zunehmende Berücksichtigung von Informatikanteilen und Umweltbezügen; in den Ingenieur­wissenschaften wächst darüber hinaus der Anteil der Mikrotechnik.


Neue Studiengänge innerhalb des bisherigen Studiengangspektrums entstehen, indem Schwerpunkte der herkömmlichen Studiengänge zu eigenständigen Studiengängen erweitert, Studienanteile verschiedener Fächergruppen kombiniert oder an den Rändern des bisherigen Spektrums neue Studienangebote entwickelt werden. Zum Teil handelt es sich um Angebote, die bisher von Ausbildungsstätten außerhalb des Hochschulbereichs angeboten werden, z.B. die Ausbildung zu bestimmten Gesundheitsberufen wie Pflegemanagement/-dienstleistung/-pädagogik, Krankenhausbetriebswirtschaft bzw. -technik.


In den Wirtschafts­wissenschaften werden in zunehmenden Maße branchenorientierte Studiengänge angeboten, z.T. auch interdisziplinäre Studiengänge aus Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftwissenschaften für verwaltende und kaufmännische Berufe in öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen. Besonders in den Ingenieur­wissenschaften werden Studiengänge für Umweltschutz und Ressourcenschonung eingeführt. Auch im Bereich der Medien und der Gestaltung finden sich neue Studiengänge für Berufe, für die bisher die duale Berufsausbildung zuständig war, für die es bisher kein festes Berufsbild gab oder die mit der technischen Weiterentwicklung der Medien entstanden sind.


Auch das Weiterbildungsangebot der Fachhochschulen hat sich weiter verbreitert, wenn auch mit Unterschieden zwischen den Ländern. In den Ingenieur­wissenschaften sind vor allem Studiengänge hinzugekommen, die besondere Qualifikationen für Schutz und Erhaltung der Umwelt vermitteln. In den Wirtschafts­wissenschaften werden verstärkt Studiengänge entwickelt, die auf internationale Berufsbilder angelegt sind. Dabei finden sich Teilzeit- und Vollzeitstudienangebote nebeneinander, bisweilen wahlweise.


Überlegungen, das Studienplatzangebot in Fächern auszudehnen, die an Fachhochschulen quantitativ eine untergeordnete Rolle spielen (s.o.), sind bisher kaum aufgegriffen worden. Die Fachhochschulen wollen die Bemühungen um sachgerechte Lösungen in Kooperation mit Universitäten und Abnehmern der Hochschulabsolventen intensivieren. Die HRK sollte hierbei Hilfestellungen geben.


Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Erweiterung der Studienangebote über das bestehende Spektrum hinaus sind bisher nur langsam und zögernd aufgegriffen worden. Es handelt sich nur um Studiengänge für nichtärztliche Gesundheitsberufe, für Wirtschaftsrecht und Studiengänge, die Teile der Rechts­wissenschaften mit Anteilen aus anderen Disziplinen verbinden, wie die Ingenieur­wissenschaften und Umweltrecht. Berufsfelder, in die eigenständige sprach- und kulturwissenschaftliche Fachhochschulstudiengänge führen könnten, sind bisher kaum erkennbar. Vorschläge, Disziplinen aus den Bereichen Biologie, Pharmazie, Medizin und der Lehrerbildung an die Fachhochschulen zu verlegen oder auch dort anzubieten, werden außerhalb des Fachhochschulbereichs überwiegend abgelehnt.


d. Diese Zwischenbilanz kann nicht befriedigen, da die historisch gewachsene, sich nicht immer nach Inhalten ausrichtende Verteilung der Fächer auf die Hochschularten so nicht verändert und das Fächerspektrum der Fachhochschulen auch nicht in quantitativ bedeutsamen Fachrichtungen verbreitert werden kann.


Das bisherige Ergebnis ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß eine inhaltliche Diskussion, z.B. ob Teile der Ausbildung in Bereichen der Medizin/des Gesundheitswesens, der Rechts­wissenschaften, der Pharmazie und der Lehrerbildung in Fachhochschulen zu verlagern oder von diesen parallel zu Universitäten anzubieten sind, bisher nicht im notwendigen Maße unter Beteiligung aller Betroffenen geführt worden ist.


Die HRK sollte unter Berücksichtigung der laufenden Modellversuche die Initiative ergreifen, um die in Frage kommenden Gesprächspartner zusammenzubringen. Dabei kann es für das Fächerangebot aller Hochschularten keine Festschreibung des Status quo geben. Veränderungen müssen jedoch dem Grundprofil der jeweiligen Hochschulart entsprechen. Dies schließt nicht aus, daß profilgerechte Studienangebote unterschiedlicher Hochschularten im selben Berufsfeld konkurrieren. Soweit bestehende Studienangebote dem Grundprofil einer Hochschulart nicht genügen, sollten sie an andere Hochschularten verlagert werden.


e. Der bestehende KMK-Fachrichtungskatalog für Fachhochschulen hat zur Folge, daß die Anerkennung neuer Studiengänge durch Aufnahme in diesen Katalog beantragt und damit von der Gesamtheit der Ländergemeinschaft gebilligt werden muß. Damit wurde und wird die Entwicklung der Fachhochschulen behindert.


Der KMK-Katalog hat de facto eine überregionale Kontrollfunktion mit präventiver Wirkung gegenüber Innovationen und wettbewerbsfördernden Schwerpunktsetzungen. Auch wenn die KMK inzwischen beschlossen hat, daß neue Studiengänge grundsätzlich der Ländergemeinschaft nur noch angezeigt werden müssen, besteht die Gefahr, daß er die Profilierung von Hochschularten, Hochschulen und Ländern behindert. Er sollte deshalb ersatzlos aufgehoben werden.


f. Die Erweiterung des Fächerangebots an Fachhochschulen ist nicht nur eine fachliche, sondern auch eine hochschul- und finanzpolitische Frage, die im Dialog von Politik und Hochschulen beantwortet werden muß.


D. Schlußbemerkung


Universitäten und Fachhochschulen nehmen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Funktionen wahr.


Die Hochschulen benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben die grundgesetzlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre sowie institutionelle Autonomie, die sie in Verantwortung vor Staat und Gesellschaft wahrnehmen. Dazu sind verläßliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen und Transparenz der politischen Entscheidungen erforderlich.


Die effektive Gestaltung der inneren Struktur und die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben ist gemeinsame Herausforderung für die Hochschulen und ihre Träger.


In dem sich verschärfenden nationalen und internationalen Wettbewerb werden alle Hochschulen gezwungen, ihr jeweils eigenes Profil mehr als bisher zu stärken. Dies wird möglicherweise die eingangs erwähnte Vielfalt der Profile innerhalb einer Hochschulart (s.o. A. 4) und die im Einzelfall schon bestehenden Überlappungsbereiche zwischen den Hochschularten (s.o. A. 5) vergrößern. Diese Profilbildung der einzelnen Hochschule kann auch zu Auswirkungen auf die typenbildenden Merkmale der Hochschularten führen.


Wenn das bestehende differenzierte Hochschulsystem in der Bundesrepublik Deutschland - wie von der HRK befürwortet - fortbestehen soll, sind hochschulartenspezifische Profilierung von Universitäten und Fachhochschulen trotz Überschneidungen im Einzelfall unerläßlich. Die Realisierung notwendiger Verbesserungen in beiden Hochschulbereichen stärkt die Differenzierung zwischen den Hochschularten und damit das gesamte Hochschulsystem in der Bundesrepublik Deutschland.


Die HRK sieht deshalb in den innerhalb der Abschnitte B und C definierten Profilelementen von Universitäten und Fachhochschulen und den angesprochenen Problembereichen die Basis für die Diskussionen innerhalb und außerhalb der HRK für die Weiterentwicklung des Tertiären Bereichs.