Entschließung des 101. HRK-Senats am 11.10.2005
Die materielle Grundlage des Akkreditierungsrates ist nach einem aktuellen Beschluss der Finanzministerkonferenz gefährdet, in dem die Forderung erhoben wird, er solle sich vom Jahr 2006 (also praktisch unmittelbar) ausschließlich aus Gebühren finanzieren. Diese Forderung ist weder realisierbar noch sachgerecht. Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, auf eine Revision dieses Beschlusses der Finanzministerkonferenz hinzuwirken.
Die Länder beanspruchen die Grundverantwortung für die Qualität der Studienangebote und können sich der damit verbundenen finanziellen Zuständigkeit nicht entziehen. Ihre dauerhafte materielle Absicherung des Akkreditierungsrats ist umso wichtiger, als die Hochschulen in den meisten Ländern bei der Studienreform bisher kaum unterstützt worden sind und die erheblichen Zusatzlasten der Akkreditierung selbst tragen müssen. Sie können nicht zusätzlich die Last einer Gebührenfinanzierung des Akkreditierungsrates tragen, die über die Agenturen auf sie abgewälzt würde. Nur die Finanzierung durch die Länder stellt die Unabhängigkeit des Akkreditierungsrates gegenüber den Agenturen sicher.
Das deutsche System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre ist mit seinen Pfeilern Evaluation und Akkreditierung beispielgebend auf europäischer Ebene. In diesem System ist der Akkreditierungsrat für die Hochschulen eine zentrale Einrichtung der Qualitätssicherung bei der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge. Er ist im Einvernehmen zwischen Ländern und Hochschulrektorenkonferenz in neuer Gestalt als Stiftung mit der Zusage einer angemessenen Finanzierung etabliert worden.
Der Akkreditierungsrat ist für die Qualität des Systems verantwortlich, indem er die Akkreditierungsagenturen zertifiziert und die korrekte Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht. Hierfür legt er verbindliche Standards für die Akkreditierung von Studiengängen fest, die auf den einschlägigen Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes und der Landeshochschulgesetze, den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen und den Beschlüssen der Bologna-Folgekonferenzen beruhen.
Indem der Akkreditierungsrat darüber wacht, dass diese rechtlichen Grundlagen verbunden werden mit der Qualitätsbeurteilung durch Fachgutachter, schafft er eine wesentliche Voraussetzung für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des Akkreditierungssystems.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat die zentrale Aufgabe, das deutsche System der Qualitätssicherung kontinuierlich weiter zu entwickeln, zum einen, um die internationalen Entwicklungen auch für das deutsche Hochschulsystem nutzbar zu machen, zum anderen, um auftretende Mängel zu beheben. Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt es, dass die Kultusministerkonferenz in Fragen der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in Deutschland ausdrücklich den Sachverstand des Akkreditierungsrates und der in ihm vertretenen Mitglieder nutzt.
Der Akkreditierungsrat wird seine Aufgabe der Überwachung und Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems nur erfüllen können, wenn er personell und finanziell angemessen ausgestattet ist. Die Hochschulrektorenkonferenz fordert daher die Länder nachdrücklich auf, die Arbeitsfähigkeit des Rates zu sichern. Die von der Kultusministerkonferenz hierfür veranschlagte Summe von 400.000 Euro pro Jahr muss angesichts der Aufgaben als unterste Grenze und gerade noch vertretbar angesehen werden. Andernfalls drohen erhebliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit des deutschen Akkreditierungssystems.