Resolution des 120. Senats am 13.3.2012
Die Hochschulen sind erleichtert über die Einsicht der Koalitionsparteien in die Reformbedürftigkeit der Hochschulfinanzierung und die erklärte Absicht, hier endlich tätig werden zu wollen. Die Hochschulrektoren sehen in der anvisierten Verfassungsänderung einen entscheidenden ersten Schritt hin zu einer angemessenen und verlässlichen Grundfinanzierung, wie sie die Hochschulen seit langem fordern.
Sie erwarten, dass vor allem angesichts der Rekordzahlen bei den Studierenden, deren Ausbildung die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern soll, nicht durch überbordende Forderungen eine Lösung verhindert wird, über die längst inhaltlich Konsens herrscht. Schnelles Handeln ist notwendig.
Die Hochschulen erkennen an, dass in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen worden sind, um Exzellenz in der Hochschulforschung auch in Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen zu erreichen. Es muss gelingen, dass die erreichten Erfolge noch stärker der Bildung und Ausbildung unserer Studierenden zugute kommen. Darum ist die Stärkung der Hochschulen das Gebot der Stunde.
Mit der anvisierten Grundgesetzänderung wird der Bund künftig nicht nur befristete Vorhaben, sondern auch Einrichtungen der Hochschulen langfristig finanzieren können. In einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren muss dies konkretisiert werden. Die Hochschulrektorenkonferenz wird dieses Verfahren mit gestalten. Dabei muss gewährleistet sein, dass auch dann, wenn der Bund die Hochschulen auf diese Weise unterstützt, der Anteil der Hochschulausgaben an den Länderhaushalten mindestens konstant bleibt.
Die Rektoren appellieren an die Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat, die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern endlich im erforderlichen Umfang zu stärken.