Resolution "Zur Hochschulautonomie"
Resolution der 10. Mitgliederversammlung am 3.5.2011
Aktuelle hochschulpolitische Entwicklungen lassen befürchten, dass nach Jahren der Stärkung der Autonomie der Hochschulen im Sinne der Rechtlichen, der Finanz-, Personal- und Organisationsautonomie sowie der Autonomie in Forschung und Lehre nun wieder Tendenzen zu ihrer Beschränkung erkennbar sind. Dies zeigt sich vor allem in den von den Ländern vorgeschlagenen Zielen und Leistungen als Grundlage der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die der Zuweisung der Haushaltsmittel zugrunde gelegt werden. Die Hochschulrektorenkonferenz tritt diesen Tendenzen mit Entschiedenheit entgegen und fordert die Länder auf, diejenigen Rahmenbedingungen zu garantieren, die die Autonomie der Hochschulen weiter stärken und ihre Leistungsfähigkeit im Wettbewerb fördern:
- Die Länder sollten sich auf den unabdingbaren Bereich der Rechtsaufsicht über die Hochschulen konzentrieren.
- Der Landeszuschuss sollte den Hochschulen als Globalbudget zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollten die Übertragbarkeit der Mittel und Bildung von Rücklagen möglich sein.
- Das Berufungs- und Ernennungsrecht muss bei den Hochschulen liegen. Auf Wunsch sollten sie die Dienstherren- und Arbeitgebereigenschaft erhalten können. Dies darf nicht gekoppelt sein an die Übertragung der Versorgungslasten.
- Die Verantwortung für Forschung und Lehre und die Sicherung der Qualität der Leistungen muss in den Hochschulen verankert werden. Dies schließt die Gestaltung der anforderungsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation sowie effizienter Leitungs- und Entscheidungsprozesse ein.
- Berechtigte Länderinteressen sollen über mehrjährige Zielvereinbarungen und Hochschulverträge gesichert werden.
- Für die Bewältigung der Anforderungen, die Staat und Gesellschaft an die Hochschulen stellen, ist neben der Gewährung der Autonomie eine ausreichende Grundfinanzierung unabdingbar. Erst dadurch werden die Hochschulen in die Lage versetzt, ihren umfangreichen Aufgaben in einem Umfeld wachsenden nationalen und internationalen Wettbewerbs gerecht zu werden.