Senatsbeschluss zu Open Educational Resources (OER)


Beschluss des 132. HRK-Senats am 15.3.2016

Open Educational Resources (OER) sind frei verfügbare Lehrmaterialien, die alle Teilnehmenden nutzen, nachbearbeiten, neu zusammensetzen und weiterverbreiten können. Dabei kann die Nutzung durch abgestufte Lizenzen eingeschränkt werden(1). Die Grundidee von OER besteht darin, dass einmal erstellte Lehrmaterialien nicht noch einmal durch andere erstellt werden müssen, sondern weiterverwendet werden dürfen. „Open“ kann sich sowohl auf die Verfügbarkeit der Inhalte als auch auf deren Weiternutzung beziehen. OER können zwar grundsätzlich analoge oder digitale Lehrmaterialien sein. Vorwiegend erscheinen OER jedoch in digitaler Form, weil hier die Möglichkeiten von OER in besonderer Weise zum Tragen kommen(2). Typische OER sind z.B. interaktive Übungen, Erklärvideos oder Simulationen.

Die Idee von OER findet sich bereits in Koalitionsverträgen auf Bundes(3) - und Landesebene(4) und wird entsprechend unterstützt. KMK und BMBF betonen die positiven Wirkungsmöglichkeiten für OER im Kontext aktueller Anforderungen an Lehren und Lernen(5). Auch die OECD bezeichnet OER als ein Instrument für Innovation in Lehre und Lernen(6). Die Vision eines weitgehend schrankenlosen Zugangs zu Lehrmaterialien gewinnt auch im Hinblick auf die urheberrechtlichen Probleme mit digitalen Semesterapparaten an Bedeutung. 

Angesichts dieser Debatte positioniert sich die HRK wie folgt zu OER:

1.    Neue Kollaborationskultur: Der einfache Austausch über das Internet ermöglicht eine neue Kultur des Teilens, gemeinschaftlichen Lernens und Lehrens. Motivation und Gemeinschaftsgefühl können durch OER gesteigert werden. Auf Seiten der Lehrenden bedeuten OER einen Kulturwandel sowohl im Hinblick auf das Teilen von Lehrmaterialien als auch in Bezug auf die Sichtbarkeit ihrer Lehre. Relevante Akteure für OER sind neben Studierenden, Lehrenden und Bibliotheken auch die Hochschulen insgesamt. Dementsprechend plädiert die HRK dafür, dass die Hochschulleitungen sich mit OER auseinandersetzen.  

2.    Verbesserung der Lehre: OER haben das Potenzial, Lehr-/Lernprozesse zu verbessern. Durch Transparenz und kollektive Überarbeitungen ermöglichen OER ein hohes Maß an Adaptionsfähigkeit und Differenzierung. Dies begünstigt die Individualisierung von Lehr-/Lernprozessen und das Lernen in Kleingruppen. OER sind sowohl ein guter Ansatz für Schwellenangebote, wie z.B. Brückenkurse oder Studieneingangsphasen, als auch in der Lehre kleiner Fächer – Verbreiterung des Lehrangebotes – und großer Veranstaltungen, z.B. Erstsemestervorlesungen. OER können außerdem in Lernkonzepte wie „Learning in Depth“(7) oder elaboriertes Lernen(8) eingebunden werden. Die HRK begrüßt diese Impulse für Innovationen in der Hochschuldidaktik durch OER.

3.    Curriculare und didaktische Einbettung: Im Unterschied zu MOOCs(9) stellen die üblichen OER vielfältiger einsetzbare Lehrmaterialien bzw. -formate dar. Dies sind vor allem kleine Module, Filme oder Animationen, die in Gesamtcurricula eingebettet werden können. Wie auch andere digitale Lehrformate sind auch OER kein Selbstzweck, sondern können nur durch angeleiteten und didaktisch sinnvollen Einsatz Mehrwerte erzeugen. Die HRK betont daher, dass sich OER immer in die geeigneten didaktischen Konzepte integrieren müssen.

4.    Anreize und Unterstützung: Leistung und Leistungsmessung in der Lehre beziehen sich bisher vorrangig auf Individuen. Dies steht im Spannungsverhältnis zum im OER innewohnenden Prinzip der Kollaboration. Daher ist die Schaffung eines Anreiz- und Unterstützungssystems für die Kollaboration eine wichtige Voraussetzung für die Etablierung von OER. Ein solches System könnte u.a. aus Wettbewerben um leistungsbezogene Lehr-Drittmittel  oder -preise bestehen. Angesichts von Ressourcenknappheit und gebotener Nachhaltigkeit stellt nach Auffassung der HRK die Etablierung von Anreiz- und Unterstützungsstrukturen für OER eine große Herausforderung dar.

5.    Dienstleistungen: Die Einführung und Begleitung von OER ist auf unterstützende Dienstleistungen angewiesen. Hierbei geht es vor allem um Beratung von Lehrenden und Lernenden zu didaktischen, rechtlichen und Medienfragen. Darüber hinaus sollte auch eine Ausbildung von Expertinnen und Experten angestrebt werden, die als Ansprechpartnerinnen und -partner bzw. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dienen können. Innerhalb der Hochschulen müssen insbesondere Medienzentren, Bibliotheken und Rechenzentren in die Lage versetzt werden, diese Dienstleitungen anzubieten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwieweit Netzwerke aufgebaut und genutzt werden können. Die HRK verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Empfehlungen zum Aufbau von Informationskompetenz.  

6.    Qualitätssicherung: Weil OER dynamisch, aber daher auch inhaltlich und rechtlich fragil sind, kommt der Qualitätssicherung besondere Bedeutung zu. Prinzipiell besteht das Risiko inhaltlicher Fehler bzw. tendenziöser Aussagen sowie urheberrechtlicher Verstöße bei jeder Form von Lehrmaterialien. Bei OER sind jedoch in solchen Fällen Fehlerquelle und Verantwortung schwer identifizierbar. Mittelfristig kann Qualitätssicherung durch die Etablierung von Standards erfolgen. Unmittelbar wirksam ist jedoch der Aufbau von Kompetenzen, die es ermöglichen, die mit OER verbundenen Informationen und Quellen kritisch zu bewerten. Die HRK priorisiert daher eine durchgängige Vermittlung dieser Medienkompetenz.

7.    Kosten: OER sind verbunden mit Entwicklungs- und Anpassungskosten sowie Kosten für Plattformen und begleitendes Training. Da es bislang keine Geschäftsmodelle gibt, die die Refinanzierung von OER gewährleisten, ist eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Einführung von OER mit Mehrkosten verbunden. Erforderlich sind Fördermittel wie externe oder zen¬trale Hochschulmittel. Dabei sollten befristete Drittmittel für die Lehre oder Leuchtturmprojekte nicht im Vordergrund stehen, sondern eine nachhaltige Etablierung von OER. Die HRK unterstreicht, dass sich OER nicht als Sparinstrumente eignen.

8.    Vielfalt und Freiheit der Lehre: Die Entscheidung über den Einsatz von OER liegt gemäß der Freiheit der Lehre grundsätzlich bei den Lehrenden. Dies schließt die Fortbildung der Lehrenden in Bezug auf die Potenziale und Herausforderungen von OER sowie eine entsprechende Hochschul-Policy nicht aus. Solange OER keine gesamten Lehrveranstaltungen ersetzen, sondern vielmehr in diese integriert werden, besteht keine Gefährdung der Vielfalt der Lehre. Die HRK sieht daher OER als mögliche Ergänzung und Bereicherung der konventionellen Lehre.

9.    Urheberrecht: Der Einsatz von OER ist mit urheberrechtlichen Fragen nicht nur in Bezug auf die Rechte der Erzeuger, sondern auch der Rechte Dritter verbunden.  Angesichts vielfältiger Probleme muss es Ziel sein, Lehrenden und Lernenden ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu verschaffen. Existierende Lizenzmodelle wie das Creative-Commons-Lizenzsystem können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Einführung nationaler OER-Lizenzen könnte eine Abschottung erzeugen, die dem Prinzip der Offenheit zuwiderliefe. Die HRK fordert daher weiterhin ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht im europäischen Kontext.

10.    Verlage: Die Hochschullehre wird auch künftig auf die Zusammenarbeit mit Verlagen angewiesen sein. OER können sowohl von existierenden Verlagen in ihre etablierten Angebote integriert werden, als auch neue Möglichkeiten für kleinere und neuere Unternehmen bieten. Die Rolle der Verlage könnte künftig weniger im Marketing als vielmehr in der strukturellen Gewährleistung von Qualitätssicherung bestehen. In Bezug auf OER spricht sich die HRK für eine faire Partnerschaft mit den Verlagen in möglicherweise neuer Rollenverteilung aus.

11.    Profilbildung und Kooperationen: OER bieten für Hochschulen Möglichkeiten zur Ergänzung ihrer bisherigen Profilbildung. Bei entsprechenden Hochschulstrategien sollte geprüft werden, inwieweit gemeinsam über Hochschul-, Länder- und Bildungsbereichsgrenzen hinaus Infrastrukturen für OER errichtet und betrieben werden können. Solche Infrastrukturen können dem Austausch, der Standardisierung und dem Ausbau von Vertrauenswürdigkeit der Materialien dienen, so dass idealerweise eine Veredelung der Materialien möglich ist. Dabei sind Fächersystematiken bzw. -kulturen zu berücksichtigen. Die HRK befürwortet den Aufbau kooperativer Infrastrukturen für OER.

12.    Pilotaktivitäten: Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie(9) zur Klärung von Bedarf und Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung von OER-Infrastrukturen durchgeführt. Ein „Mapping-Projekt“(10) kartografiert die OER-Landschaft in Deutschland und entwickelt Ansätze für weitere Projekte und Initiativen zu OER. Mit einer aktuellen Projektausschreibung(12) sollen die Potenziale von OER sichtbar gemacht sowie Kompetenzen zur Nutzung, Erstellung und Verbreitung von OER aufgebaut werden. Die HRK begrüßt diese Pilotaktivitäten sowie weitere Forschungsprojekte und erhofft sich daraus zusätzliche Erkenntnisse zur künftigen Entwicklung von OER. 



Anlage


 


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(1) Vom Konzept OER ist Open Access zu unterscheiden: OER bezieht sich auf verschieden erstellte und bearbeitbare Lehrmaterialien, Open Access steht für den freien Zugang zu Forschungspublikationen und -ergebnissen, die auch in die Hochschullehre einfließen. OER bezieht sich in diesen Fällen auf deren methodische Aufbereitung, die wiederverwendet und verändert werden kann.
(2) MOOCs können ein Spezialfall von OER sein. Sie heben sich aber aufgrund ihrer Reichweite vor allem in Bezug auf unbegrenzte Teilnehmerzahlen und gesamte Lehrveranstaltungen von den üblichen OER ab. Häufig handelt es sich bei MOOCs um Kurse, deren Inhalte nur per Registrierung nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen und nicht im Sinne von OER-Lizenzen verwertbar sind.
(3) „Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.“ CDU, CSU & SPD (2013): Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU & SPD. 18. Legislaturperiode., S. 22-23.
(4) Bündnis für den Norden Neue Horizonte für Schleswig-Holstein: Koalitionsvertrag 2012 bis 2017, S. 57.
(5) Bericht der Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes zu Open Educational Resources (OER), 27.1.2015.
(6) OECD: Open Educational Resources, A Catalyst for Innovation, Dominic Orr, Michele Rimini, Dirk van Damme, 1.12.2015, www.oecd-ilibrary.org/education/open-educational-resources_9789264247543-en.
(7) Das Konzept von „Learning in Depth“ oder auch „Vertieftem Lernen“ zielt auf themenzentriertes und selbstorganisiertes Lernen unter Beteiligung von Peers und Lehrpersonen, womit formelles, informelles und non-formelles Lernen verknüpft wird, www.ph-freiburg.de/hochschule/ zentrale-einrichtungen/zentrum-fuer-lehrerfortbildung-freiburg/abrufveranstaltungen-paed-tag/paedagogik-psychologie/vertieftes-lernen-learning-in-depth.html. 
(8) Bereits vorhandenes Vorwissen wird über einen Gegenstandsbereich aktiviert und mit diesem zu neuem Wissen verknüpft. Mandl, Heinz/Friedrich, Helmut Friedrich, Lernstrategien: Zur Strukturierung des Forschungsfeldes, in: Dies. (Hg.), Handbuch Lernstrategien, Göttingen, 2006, 1-23, 2ff. 
(9) Vgl. hierzu HRK: Potenziale und Probleme von MOOCs. Eine Einordnung im Kontext der digitalen Lehre, Beiträge zur Hochschulpolitik 2/2014, www.hrk.de/uploads/media/2014-07-17_Endversion_MOOCs.pdf.
(10) www.dipf.de/de/forschung/projekte/machbarkeitsstudie-zum-aufbau-und-betrieb-von-oer-infrastrukturen-in-der-bildung.
(11) blog.wikimedia.de/2015/04/23/open-educational-resources-fuer-deutschland-voranbringen-zum-projektstart-von-mapping-oer-bildungsmaterialien-gemeinsam-gestalten/
(12) www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php