Staatliche Subventionen für private Hochschulen


198. Plenum der HRK am 5.11.2002



Die Hochschulrektorenkonferenz weist die Forderung der Initiatoren einer privaten "Elite"-Hochschule für den Management-Nachwuchs in Berlin, das Land solle das Staatsratsgebäude in bester Lage vom Bund erwerben und der Hochschule zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen und sich gegebenenfalls darüber hinaus auch an deren Sanierung beteiligen, nachdrücklich zurück. Weiterhin ist auch heute schon klar, dass mit Erträgen aus dem angestrebten Stiftungsvermögen von 100 Millionen Euro plus Studiengebühren eine Hochschule mit - wie geplant - rund 60 Professuren und der dazu gehörigen Infrastruktur, nicht ausreichend finanziert werden kann. Es muss daher wohl auch im Bereich der laufenden Betriebskosten mit Forderungen nach staatlicher Zusatzfinanzierung gerechnet werden. Die HRK fordert das Land Berlin auf, derart unverhältnismäßigen Subventions-forderungen nicht nachzukommen.


Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt uneingeschränkt ein finanzielles Engagement der privaten Wirtschaft im Hochschulbereich und betont die Kooperationsbereitschaft der staatlichen Hochschulen. Wenn die Wirtschaft jedoch wie im vorliegenden Fall ausdrücklich einen eigenen Weg ohne Beteiligung staatlicher Hochschulen beschreiten will, muss sie auch für eine angemessene Finanzausstattung sorgen und ein überzeugendes inhaltliches Konzept vorlegen. Diese notwendigen Voraussetzungen sind noch nicht erkennbar.


Die Hochschulrektorenkonferenz tritt für einen fairen Wettbewerb von privaten und staatlichen Hochschulen ein. Hierfür müssen aber Regeln gelten. Sie erinnert an ihre bereits im Jahre 1998 verabschiedete Empfehlung "Überlegungen zur Zusatzfinanzierung privater Hochschulen aus öffentlichen Mitteln". Darin hat sie festgehalten, dass "private Hochschulen prinzipiell privat finanziert werden" sollen. Für die Nutzung der Ressourcen staatlicher Hochschulen, z.B. von Bibliothek, EDV-Kapazitäten und v.a. wissenschaftlichem Personal in Nebentätigkeit, seien die Kosten der Inanspruchnahme zu erstatten. Staatliche Zuschüsse dürften - in "public-private-partnership" - nur in Betracht kommen, wenn- die private Hochschule über die von den Landesgesetzen geforderte Gleichwertigkeit in Forschung und Lehre hinaus ein von diesen nicht angebotenes neuartiges Studienangebot mache, der staatliche Zuschuss also einen zusätzlichen Nutzen für die öffentliche Hand darstelle und insgesamt- der Zuschuss zu einem Kostenvorteil für den Steuern zahlenden Bürger führe.


Darüber hinaus müsse die Unabhängigkeit der privaten Hochschule in allen inhaltlichen Fragen von Forschung und Lehre gegenüber dem Finanzierungsträger gewährleistet sein, es müssten die Qualitätssicherungsverfahren für die Auswahl von Personal und Studierenden denen staatlicher Hochschulen mindestens entsprechen, weiterhin dürfe die Zulassung der Studienbewerber ausschließlich nach Eignung und Leistung erfolgen, und schließlich müssten die Studiengänge im Hinblick auf Struktur, Inhalt und Realisierbarkeit akkreditiert werden. Diese Voraussetzungen sind allesamt im vorliegenden Fall nicht einmal ansatzweise erfüllt. Vor diesem Hintergrund erwartet die HRK vom Land Berlin, dass es die bereits gemachte Ankündigung, das Hochschulgesetz zu ändern, um der neuen Hochschule von Anfang an das Promotionsrecht zu verleihen, umgehend zurückzieht.


Angesichts der seit Jahren anhaltenden Mittelkürzungen für die Berliner Hochschulen, vor allem aber auch angesichts des unverantwortlichen massiven Abbaus von Stellen und Studienplätzen sowie der einschneidenden Sparauflagen, die zur Teilschließung einzelner Standorte führen werden (Hochschulmedizin), wäre es eine Verletzung der Gemeinwohlbindung des Staates, wenn dieser sich in unverhältnismäßiger Weise finanziell für eine neue Hochschule privater Interessenten engagieren würde, die bisher weder über ein valides Konzept verfügt noch die genannten ausschließlich im öffentlichen Interesse liegenden Kriterien erfüllt. Das Land Berlin sollte stattdessen alle Kräfte bündeln, um seine noch immer weltweit anerkannten Hochschulen und Forschungsstätten vor dem Ausbluten zu bewahren.