Weiterentwicklung des Qualitätspakts Lehre


Entschließung des HRK-Senats vom 12.3.2019

Zur aktuellen Diskussion um eine Weiterentwicklung des Qualitätspakts Lehre (QPL) hält der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) das Folgende fest:

Die qualitative Gestaltung der hochschulischen Lehre hängt wesentlich von der Verfügbarkeit einer starken Grundfinanzierung ab. Dies ist der entscheidende Faktor, um die Lehre in ihrer Qualität zu sichern und innovativ weiter zu entwickeln. Die Hochschule selbst muss die Sicherung und Entwicklung der Lehrqualität autonom und in eigener Verantwortung übernehmen.

Wettbewerbliche Impulse für die Lehre können ergänzend wirken. Sie dürfen aber nicht zu einer Externalisierung der Qualitätssicherung und -entwicklung und zu einer Verlagerung der Verantwortung von den Hochschulen wegführen. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Hochschulen ihre Ablehnung einer eigenständigen neuen Förderorganisation für die hochschulische Lehre.