Beschluss des 127. Senats der HRK am 24.6.2014
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz begrüßt, dass die die Bundesregierung tragenden Parteien mit dem am 26. Mai 2014 gefundenen Kompromiss über die künftige Gestaltung der Bildungsfinanzierung die Handlungsfähigkeit der Regierung im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik zurückgewonnen haben. Gleichzeitig fordert der Senat der HRK die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf,
1. umgehend die Abschaffung des so genannten Kooperationsverbots in Form der Änderung des Artikels 91b GG zu beschließen,
2. umgehend sicherzustellen, dass die Entlastung der Länderhaushalte durch das stärkere Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Leistungen nach BAföG und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen genutzt wird,
3. transparent auszuweisen, in welchem Umfang die Länder den Hochschulen Zusatzmittel aufgrund der Entlastungen im BAföG-Bereich zur Verbesserung der Grundfinanzierung zukommen lassen,
4. umgehend die nachhaltige und kostendeckende Finanzierung von Studienplätzen entsprechend der KMK-Prognose über die künftigen Studienanfängerzahlen zu vereinbaren,
5. umgehend die schrittweise Erhöhung der Programmpauschale für Forschungsprojekte - wie vom Senat der HRK am 18.06.2013 beschlossen - und deren Finanzierung durch Bund und Länder zu vereinbaren,
6. um die bisherigen Erfolge hinsichtlich der internationalen Attraktivität, Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems zu sichern, umgehend die Weiterentwicklung der Exzellenzförderung in Forschung und Lehre an Hochschulen unter Dynamisierung der bisherigen Finanzvolumina zu beschließen,
7. auch weiterhin die grundgesetzlich geschützte Berufswahlfreiheit für Hochschulzugangsberechtigte durch eine ausreichende Finanzausstattung der Hochschulen zu gewährleisten.