Beschluss der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz (Berlin, 27.1.2025)
Die Universitäten stehen aufgrund ihrer international sichtbaren Forschungsstärke, der Zahl an Studierenden und der Breite ihrer fachlichen Ausrichtung im Zentrum des deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystems. Sie organisieren und vernetzen disziplinäre und interdisziplinäre Forschung in der gesamten Bandbreite von Grundlagen- bis zu anwendungsorientierter Forschung und Transfer. Sie bilden Persönlichkeiten heran und qualifizieren Fachkräfte für nahezu alle Berufs- und Tätigkeitsfelder der Gesellschaft.
Grundlage für diese Leistungen der Universitäten sind Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie, gerade im Sinne der Eigenständigkeit universitärer Entscheidungsprozesse, und insgesamt die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Multiple Krisen und globale Bedrohungen haben konkrete Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. In dieser Situation sichern Investitionen in universitäre Bildung und Forschung den unverzichtbaren Beitrag der Universitäten zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie erzeugen eine Zukunftsrendite durch eine massive Steigerung ökonomischer, sozialer und kultureller Wertschöpfung – in deutlich höherem Ausmaß als in anderen Politikfeldern.
Für die kommende Legislatur bedarf es daher einer Investitionsinitiative Bildung und Forschung. Vor diesem Hintergrund erwarten die Universitäten von einer neuen Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zukunftsweisende Weichenstellungen zur Förderung und Stärkung von Studium, Lehre, Forschung und Transferaktivitäten:
Sicherung der Universitäten als Zukunftsinfrastrukturen
Bau und klimagerechte Sanierung universitärer Infrastrukturen sind essenziell für die Leistungsfähigkeit und müssen zudem Kernbestand einer Nachhaltigkeitswende öffentlicher Einrichtungen werden.
Unbefristete Stellen für Daueraufgaben neben der Professur müssen zur Stärkung und zum Attraktivitätserhalt universitärer Karrierewege ausfinanziert gefördert werden.
Universitäten bedürfen forschungsfreundlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen (bspw. Forschungsdatengesetz, Abbau von Bürokratie, Vereinfachung des Projektträgersystems, Umsatzsteuerbefreiung).
Stärkung von Studium und Lehre
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre ist ein hocheffektives Investitionsprogramm. Er muss zur Qualitätsentwicklung als Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems und der Demokratie gesichert sein.
Eine Strukturreform des BAföG ist als Beitrag zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit erforderlich.
Universitäten sind der Ort der wissenschaftsbasierten und forschungsorientierten Lehrkräftebildung. Zur Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für Forschung und Lehre und einer kohärenten Professionsorientierung der Lehrkräfte für die transformativen Zeiten ist die Qualitätsoffensive Lehrer:innenbildung zu erneuern.
Förderung universitärer Spitzenforschung
Die Exzellenzstrategie muss zur Stärkung universitärer Spitzenleistungen und Profilbildung sowie Kooperationen im Wissenschaftssystem verlässlich und qualitätssichernd weiterentwickelt werden.
Forschungsförderstrukturen des Bundes müssen in der gesamten Breite von Grundlagenforschung und Anwendungsorientierung wissenschaftsgeleitet sichergestellt sein.
Eine die realen Aufwendungen auskömmlich berücksichtigende Programmpauschale ist in allen Drittmittelprojekten zu etablieren.