Zur Evaluation im Hochschulbereich unter besonderer Berücksichtigung der Lehre


Entschließung des 176. Plenums vom 3. Juli 1995


I. Vorbemerkung


II. Qualitätsbeurteilung und -sicherung


III. Bestandteile des vorgeschlagenen Evaluationssystems


1. Interne Evaluation
2. Externe Evaluation


IV. Kosten der Evaluation


Anlagen


Anlage 1: Muster zur Gliederung der Lehrberichte


Anlage 2:Vorschlag für eine Gliederung des Evaluierungsberichts


 


I. Vorbemerkung - Notwendigkeit der Evaluation


Hochschulen in Deutschland befinden sich zunehmend im Wettbewerb um Wissenschaftler/innen und Reputation, Drittmittel für Forschung und teilweise auch um Studierende sowie zunehmend um staatliche Mittel für die Grundausstattung. Universitäten stehen untereinander in Konkurrenz um Forschungsschwerpunkte sowie Forschergruppen und Sonderforschungsbereiche, um Graduiertenkollegs und den besten wissenschaftlichen Nachwuchs. In der durch Drittmittel geförderten Forschung tragen die Konkurrenz bei externer Begutachtung von Projektanträgen, Evaluation von Ergebnissen durch deren Publikation und Begutachtung zu Qualitätssicherung und Transparenz bei.


Leistungsstärken und -schwächen von Fachbereichen und Instituten werden sichtbare. Einzelne Universitäten haben vergleichbare Verfahren für die hochschulinterne Zuteilung von Forschungsmitteln sowie erste Ansätze für an quantitativen Indikatoren orientierte, leistungs- und belastungsbezogene Verteilung der Gesamtmittel für Forschung und Lehre aus der Grundausstattung entwickelt.


In der Lehre fehlen Instrumente der Leistungsevaluation weitgehend. Die Qualitätssicherung erfolgt hier bisher in erster Linie durch Vorgaben für und Genehmigung von Prüfungsordnungen durch den Staat (ex-ante Steuerung). Bei Betrachtung der internationalen Entwicklung ist festzustellen, daß sich Qualitätssicherung für die Lehre zunehmend an deren Ergebnissen orientiert (ex-post-Steuerung). Ein Instrument zur - ex-post-orientierten - Qualitätssicherung der Lehre ist deren Evaluation unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten. Sie kann - nach internationalen Erfahrungen - erfolgversprechend nur selbstverantwortlich und unabhängig, d. h. im Autonomiebereich der Hochschulen durchgeführt werden.


Mit der Sicherung der Qualitätsstandards in der Lehre erfüllen die Hochschulen einen Teil ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Studierenden. Sie kommen damit auch ihrer Pflicht nach, effizient mit den ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellten Finanzmitteln umzugehen.


Dies gilt umsomehr, als die Hochschulen inzwischen in den westlichen Bundesländern rund ein Drittel, in den östlichen Bundesländern zwischen 15 und 18 Prozent eines Altersjahrgangs ausbilden. Aufgrund der Schullaufbahn-Entscheidungen von Eltern und Kindern ist absehbar, daß im Laufe der nächsten zehn Jahre auch in den östlichen Bundesländern 30 bis 35 Prozent eines Altersjahrgangs eine Hochschulausbildung aufnehmen werden und daß die Studienanfänger- und Studierendenzahl hierdurch weiter steigt.


Dieser Entwicklung steht eine weitgehende Stagnation der personellen und sächlichen Ausstattung der Hochschulen seit dem Öffnungsbeschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern im November 1977 gegenüber. Die unzureichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen durch den Staat ist spätestens seit 1993 von Ländern und Bund anerkannt. Infolge der Unterfinanzierung hat sich das Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden erheblich verschlechtert. Dies ist einer von mehreren Gründen für längere Verweilzeiten der Studierenden und höhere Studienabbrecherquoten an den Hochschulen.


Durch Evaluation können die Mängel in der Grundausstattung der Hochschulen nicht beseitigt werden. Evaluation kann jedoch dazu beitragen, Effizienzreserven zu nutzen und dann die Verantwortlichkeit für Grundausstattung bei den Hochschulträgern auch für Qualität von Forschung und Lehre bei den Hochschulen eindeutig zu definieren.


Evaluation muß, um Akzeptanz in den Hochschulen, vor allem bei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, zu erreichen und nachhaltige Wirkung zu erzielen, in erster Linie ein Prozeß der Selbsterkenntnis mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung sein und von den Fachbereichen ausgehen. Insofern setzt sie die Freiwilligkeit der Beteiligung voraus und muß den örtlichen, hochschul- und studiengangspezifischen Gegebenheiten Rechnung tragen. Ziel der Evaluation muß sein,

  • die Leistungen der Fachbereiche umfassend zu dokumentieren,
  • Aufschluß über die Mittelverwendung zu geben,
  • Maßstäbe für die aufgabenbezogene Bewertung der Qualität und
  • Verfahren zur Qualitätssicherung auf Fach-, Fachbereichs- und Hochschulebene zu entwickeln.

II. Qualitätsbeurteilung und -sicherung


Lehre und Studium an Universitäten in Deutschland orientieren sich seit Beginn des 19. Jahrhunderts am Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre. Lehre und Studium bestehen nicht lediglich aus Wissensvermittlung und -aneignung, sondern die Studierenden sollen durch Einbeziehung in die Forschung wissenschaftlich (aus-)gebildet werden. Ein solches System läßt sich an der Massenuniversität von heute nicht mehr in der ursprünglichen Form praktizieren. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat daher 1992 in ihrem "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" vorgeschlagen, in den verschiedenen Teilen des Studiums unterschiedlich vorzugehen. Dies gilt für Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ebenso wie für Fachhochschulen.


Eine Evaluation von Fächern und Fachbereichen muß ebenso wie eine Evaluation von Hochschulen an den fach- und hochschulspezifisch orientierten formalen und inhaltlichen Zielen der Fächer und Fachbereiche orientiert sein. Sie hat die Profilbildung der jeweiligen Fächer und Hochschulen zu berücksichtigen. Sie ist so anzulegen, daß inner- und interinstitutionell Transparenz geschaffen und ein Vergleich auf Fachebene ermöglicht wird. Sie hat auch auf Fachebene zwischen Universitäten und Fachhochschulen zu differenzieren.


An Universitäten sollen in den ersten Fachsemestern vor allem fachspezifische wissenschaftliche Grundlagen und Methoden vermittelt und das wissenschaftliche Denken trainiert werden, um die Studierenden an das wissenschaftliche Arbeiten im Fach heranzuführen. Im Hauptstudium kommt - vor allem bei der Anfertigung von Staatsexamens-, Magister- und Diplomarbeiten - der Hinführung zu innovativer wissenschaftlicher Arbeit, die in zunehmendem Maße selbständig durchgeführt werden soll, größere Bedeutung zu.


Da für die Universitäten die Einheit von Forschung und Lehre charakteristisch und die Qualität der Lehre von der Qualität der Forschung abhängig ist, insofern Forschung in Universitäten immer auch "didaktisches Werkzeug", vor allem bei der Einbeziehung der Studierenden des Hauptstudiums in die Forschung ist, muß eine Evaluation der Lehre auch die Forschung einbeziehen. Jede Evaluation hat auch begutachtete Forschungsprojekte und - insbesondere in den Ingenieur- und Naturwissenschaften - eingeworbene Drittmittel, Publikationen in Zeitschriften mit Gutachtersystem, Promotionen, Habilitationen, Prüfungsergebnisse und Berufserfolg von Absolventen zu berücksichtigen.


Lehre und Studium an Fachhochschulen sind dadurch geprägt, daß ihr Anwendungsbezug gegenüber der Theorieorientierung hervortritt. Aufgabe der Fachhochschule ist die Vermittlung einer praxisorientierten Ausbildung, die zur Beherrschung und Anwendung des Standes der Technik bzw. der in der Praxis eingeführten wissenschaftlichen Verfahrensweisen und zur Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Problemlösung befähigt.


Während im Grundstudium die Vermittlung von Grundlagenwissen und die Einführung in die wissenschaftliche Methodik im Vordergrund stehen, dient das Hauptstudium insbesondere der projektorientierten Vertiefung in berufsfeldbezogenen Studienschwerpunkten. Projekt- und Praxisphasen, die in das Studium integriert sind, vermitteln in besonderem Maße Sozial- und Teamkompetenz. Diplomarbeiten nehmen häufig Themenstellungen der beruflichen Praxis auf, die wissenschaftlich bearbeitet werden.


Qualität, Aktualität und Praxisbezug der Lehre setzen auch an den Fachhochschulen anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Lehrenden voraus, so daß auch bei der Evaluation an Fachhochschulen angewandte Forschung und Entwicklung, eingeworbene Drittmittel, Publikationen in Zeitschriften mit Gutachtersystem, Prüfungsergebnisse und Berufserfolg von Absolventen zu berücksichtigen sind.


III. Bestandteile des vorgeschlagenen Evaluationssystems


Evaluation der Lehre wird seit einiger Zeit bereits u.a. in den USA, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und in den Niederlanden regelmäßig durchgeführt. Die EU hat kürzlich ein Pilotprojekt zur Evaluation der Lehre begonnen, an dem auch die Bundesrepublik Deutschland mit vier Hochschulen und der HRK als nationaler Agentur beteiligt ist.


In Deutschland werden außerdem an einer Reihe von Hochschulen in Modellversuchen Evaluationen durchgeführt bzw. geplant (z. B. die Vorhaben des Ausschusses Lehre des Wissenschaftsrates, der Nordverbund zur Evaluation der Universitäten Oldenburg, Bremen, Hamburg, Kiel und Rostock, die von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg eingeleiteten Pilotprojekte an den Universitäten Kiel und Hamburg, die geplante Evaluationsagentur der niedersächsischen Hochschulen).


Die bisher gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse (siehe z.B. R. Reissert "Evaluation der Lehre - interne Selbstevaluation und externe Begutachtung durch Peers", HIS Kurzinformation A8/94) haben entsprechend internationalen Erfahrungen dazu geführt, daß in allen in Deutschland laufenden oder geplanten Projekten ein zweistufiges Verfahren interner und externer Evaluation vorgesehen ist (self assessment und peer review), welches tunlichst im Hochschulverbund länderübergreifend erfolgen sollte.


1. Interne Evaluation


Die interne Evaluation dient der Selbstanalyse der Fakultät/des Fachbereichs im Hinblick auf Stärken und Schwächen in der Lehre aus der Sicht von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, wissenschaftlichem Personal und Studierenden. Interne Evaluation sollte Korrekturen und Anpassungen innerhalb der Fächer im Hinblick auf die Anforderungen von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung einleiten oder erleichtern, aber auch dazu geeignet sein, neue Zielsetzungen inhaltlicher oder organisatorischer Art zu definieren und ihre Umsetzung zu fördern.


Mittel der internen Evaluation können Lehrberichte der Dekane, formalisierte Befragungen von Lehrenden und Lernenden, vor allem Gespräche mit Lehrenden und Lernenden, moderierte Gruppengespräche sowie sonstige geeignete Informationsquellen - z.B. Absolventenbefragungen, Arbeitsmarktanalysen, moderiertes Gruppengespräch - sein. Sie ermöglichen auch einen Vergleich mit den Anforderungen und Zielen, die der Fachbereich in seinen Beschlüssen, z. B. zu Studienordnungen und Studienplänen, niedergelegt hat. Ergebnis der internen Evaluation sollte ein Evaluationsbericht sein, der etwa alle fünf Jahre vorgelegt werden sollte.


a. Lehrbericht


In manchen Landeshochschulgesetzen ist entsprechend den Empfehlungen von KMK und HRK zur Umsetzung der Studienstrukturreform vom Juli 1993 festgelegt, daß Lehrberichte regelmäßig vorzulegen sind. Der Lehrbericht umfaßt die wesentlichen Strukturdaten des Fachbereichs oder Studiengangs der letzten Jahre und deren Kommentierung. Im Unterschied zu dem auf ihm aufbauenden Evaluationsbericht enthält der Lehrbericht in erster Linie präzise quantifizierbare Größen, die von der Fachbereichsverwaltung unter Leitung des Dekans zusammengestellt werden können. Deshalb können Lehrberichte in kurzen Abständen, etwa ein- bis zweijährig, vorgelegt werden.


Lehrberichte müssen fach- oder studiengangbezogen erstellt werden. Sie müssen sich sowohl auf Lehre und Studium im Haupt- und Nebenfach als auch auf Serviceleistungen für andere Disziplinen und Lehrimport aus anderen Fächern beziehen. Ein Vorschlag für die durch einen Lehrbericht möglichst zu erhebenden Daten ist in Anlage 1 zusammengefaßt. Der entsprechende Fragenkatalog kann entsprechend den Vorstellungen des Faches/Studiengangs und der Hochschule erweitert werden. Doch sollte ein gemeinsames Grundgerüst gewährleistet sein, um Vergleiche innerhalb der Hochschule, aber auch zwischen gleichen Studiengängen an verschiedenen Einrichtungen zu eröffnen. Dadurch wird u.a. ermöglicht, daß jede Hochschule auch einen mit anderen Hochschulen vergleichbaren Gesamtbericht erarbeiten kann.


Lehrberichte sollten insbesondere im Hinblick auf die Bewertung und Kommentierung der quantitativen Angaben von einer (kleinen) Kommission der Fakultät/des Fachbereiches vorbereitet werden, in der neben Professoren auch Vertreter der Studierenden und der wissenschaftlichen Mitarbeiter vertreten sein sollten. Die Berichte sollten innerhalb der Hochschule veröffentlicht werden, die statistischen Angaben auch für externe Vergleiche abrufbar sein.


b. Befragungen von Lehrenden und Studierenden


Während sich die Lehrberichte auf Studiengänge und Fachbereiche beziehen, befassen sich Befragungen von Lehrenden und Studierenden mit einzelnen Lehrveranstaltungen. Diese Befragungen sollten wegen des damit verbundenen Aufwandes standardisiert sein. Zur gleichen Veranstaltungsreihe haben Lehrende und Studierende jeweils einen gesonderten Fragenkatalog zu beantworten. Fragenkataloge einzelner Hochschulen, die je nach Besonderheit des Faches und der Hochschule variabel sind, werden in der HRK gesammelt und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.


Die Befragung soll in erster Linie den Lehrenden Anregungen für die Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Lehrveranstaltungen vermitteln und sie mit den Erwartungen der Studierenden vertraut machen. Befragungen von Studierenden eines ganzen Studienganges können Informationen über eventuelle Abstimmungsmängel zwischen Lehrveranstaltungen und Lehrenden oder auch für eine bessere Strukturierung des jeweiligen Studienganges, z.B. durch bessere Ausrichtung der propädeutischen Veranstaltungen auf die Spezialfächer, geben.


Dies wird jedoch nur möglich sein, wenn das Verfahren der Befragung von Lehrenden und Studierenden ernst genommen und von den Ergebnissen her akzeptiert wird. Die Akzeptanz könnte dadurch erhöht werden, daß die Studierenden-Fragebögen zunächst (z.B. in den ersten beiden Jahren) nur von den betreffenden Lehrenden selbst, gegebenenfalls unter technischer Assistenz des Fachbereichs oder der Hochschule, ausgewertet werden. Dadurch wird dem/der Einzelnen die Möglichkeit eröffnet, notwendige Veränderungen vorzunehmen. Damit wird auch rechtlichen Fragen des Datenschutzes und der nach Art. 5 (3) GG gewährleisteten Freiheit von Forschung und Lehre entsprochen. Später sollte die Auswertung durch eine Kommission des Fachbereichs erfolgen, die dem Fachbereichs-/Fakultätsrat berichtet und gegebenenfalls notwendig erscheinende Reformmaßnahmen vorschlägt.


c. Evaluationsbericht


Der interne Evaluationsbericht, der in größeren zeitlichen Abständen, z.B. alle fünf Jahre, erstellt werden sollte, umfaßt die Darlegung der Ziele des Studiengangs und seiner Durchführung. Er nimmt Stellung zur Akzeptanz der Hochschullehre, zu Analyse, Bewertung, Kritik und Vergleich von Leistungen in der Lehre. Der Evaluationsbericht ist in erster Linie Rückmeldung an die Lehrenden, die Studierenden, den Fachbereich und die Hochschulleitung. Er bezieht sich nicht auf die Inhalte der Lehre in einzelnen Lehrveranstaltungen und kann insofern nicht als Beeinträchtigung der Freiheit von Forschung und Lehre angesehen werden. Er bildet die Grundlage für die externe Evaluation. Er sollte umfassen:

  • Beschreibung der im Lehrbericht erhobenen Daten und der Ergebnisse von Studierenden- und gegebenenfalls Absolventenbefragungen;

  • Darstellung der Ziele und Erwartungen des Fachbereichs im Hinblick auf Studiengänge und Einbeziehung der Forschung, besonders der Forschungsschwerpunkte in die Lehre;

  • kritische Selbstbewertung unter Hinzuziehung weiterer Informationsquellen, inwieweit die Ziele und selbstgestellten Aufgaben des Faches/Fachbereiches erreicht wurden oder werden konnten, welche Hinderungsgründe gegebenenfalls bestanden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die selbstgesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen. Zur Selbstbewertung gehören die Beurteilung eigener Initiativen zur Verbesserung der Lehre und des Lehrerfolgs, zur Anpassung der Lehrinhalte an wissenschaftliche und berufliche Anforderungen sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung, das Aufspüren von Defiziten und die Beschreibung von Wegen zu deren Beseitigung in Forschung und Nachwuchsförderung;

  • Beurteilung der Studienorganisation im Hinblick auf Studienpläne, Studienberatung, Prüfungsorganisation, Absolventenbetreuung, Berufserfolg von Absolventen etc;

  • Vorschläge für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre sowie der Unterrichts- und Prüfungsorganisation und für die Allokation von Ressourcen für Lehre und Forschung.

Ein Vorschlag für eine Gliederung des Evaluationsberichtes ist als Anlage 2 beigefügt.


Die interne Evaluation sollte von einer Arbeitsgruppe der Fakultät/des Fachbereichs unter Beteiligung von Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden unter Federführung des Dekans durchgeführt werden. Die Arbeitsgruppe sollte klein sein und das nötige Vertrauen im Fachbereich besitzen, um auch sensible Fragen mit den Betroffenen erörtern zu können.


2. Externe Evaluation


Aufbauend auf den Ergebnissen der internen Evaluation sollten unter Berücksichtigung der jeweiligen fachspezifischen Besonderheiten und Fachstudiendauern externe Beratung angeboten und Beurteilungen vorgenommen werden. Externe Evaluation soll die interne Evaluation und ihre Wirksamkeit als Qualitätsicherungssytem kritisch prüfen und beispielhaft die Möglichkeit eröffnen, gleichartige Institutionen fachbezogen und institutionsübergreifend zu vergleichen. Sie kann dazu beitragen, Probleme zu definieren und zu lösen, die Fachbereich/Fakultät und Hochschule aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Sie sollten im Hinblick auf den notwendigen Aufwand innerhalb und außerhalb der Hochschulen in Abständen von etwa zehn Jahren erfolgen, sofern nicht besondere Gründe für andere Terminierungen bestehen.


a. Die externe Evaluation sollte durch wissenschaftlich ausgewiesene Gutachtergruppen (peer groups) erfolgen, die Studiengänge/Fachbereiche/Fakultäten und Hochschulen beispielhaft fachbezogen beurteilen. Dies entspricht u. a. den Verfahren in den Niederlanden und Dänemark sowie in Deutschland den Verfahren des Wissenschaftsrates bei der Vorbereitung von institutionenbezogenen Empfehlungen sowie dem Vorgehen von Landeshochschulstrukturkommissionen.


Im Gegensatz hierzu werden in Großbritannien und teilweise in den USA Universitäten als Ganzes, in Frankreich Fachbereiche nach Studiengängen und die Hochschule als ganze beurteilt. Da in Deutschland die Evaluation derzeit in erster Linie der Qualitätsverbesserung in den einzelnen Fachgebieten/Studiengängen dienen soll, ist ein fachbezogener Vergleich zweckmäßiger. Er erleichtert im übrigen auch die Auswahl der Gutachter. Bei der Zusammensetzung der Gutachtergruppen sollte jedoch immer ein Mindestmaß an Interdisziplinarität gewährleistet sein.


Die Gutachtergruppen sollten klein sein und keinesfalls mehr als sechs bis acht Personen umfassen. Ihre Mitglieder sollten in der Regel nicht aus dem Bundesland der zu evaluierenden Hochschule kommen. Sie können auch Fachvertreter aus dem Kreis der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter, ausländische Experten und Vertreter der Absolventenabnehmer umfassen. Die einzelnen Gutachter sollten im Einvernehmen mit der Hochschule benannt werden. Fachverbände und wissenschaftliche Gesellschaften sollten in das Nominationsverfahren für Gutachter einbezogen werden.


b. Die Gutachtergruppe besucht die Fachbereiche/Fakultäten für zwei bis drei Tage. Auf der Basis der Resultate aus der internen Evaluation sowie der Beantwortung zusätzlicher Fragen analysiert sie Details an Ort und Stelle. Die wichtigsten vergleichend zu bewertenden Problemfelder sind:

  • Lehrinhalte im fraglichen Studiengang (Auswahl, Niveau, Zusammenhänge mit anderen Wissenschaftsgebieten)

  • Aufbau und Struktur der Lehrgebiete (Verhältnis von Vorlesungen zu Seminaren und Übungen, Verfügbarkeit von schriftlich ausgearbeiteten Lehrmaterialien)

  • Organisation von Lehre, etwa Beseitigung von Kollisionen im Lehrveranstaltungsangebot auch im Hinblick auf die Studierbarkeit von Haupt- und Nebenfächern, und Prüfungen sowie Unterstützung durch die Fakultäts-/Fachbereichsleitung

  • Probleme beim Übergang von der Schule zur Hochschule und ihre Lösung

  • Probleme beim Übergang von der Hochschule in den Beruf und ihre Lösung

  • Allgemeine und Studienfachberatung

  • Einbeziehung der Forschung in die Lehre

  • Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Gutachter sollten die Situation auf diesen Gebieten mit verschiedenen Gruppen des Fachbereichs, z.B. mit dem Dekan, den Professoren, den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Studierenden diskutieren. Am Ende des Besuchs erstellt die Gutachtergruppe einen Bericht, der mit dem Fachbereichsrat und der Hochschulleitung besprochen wird.


c. Die Einrichtung einer von staatlichen Eingriffen unabhängigen und bundesländerübergreifenden Koordinierungs-/Anlaufstelle ("Evaluationsagentur") erscheint sinnvoll, um zumindest den Informationsaustausch zwischen den Hochschulen zu fördern.


Ihre über Informationsaustauschhinausgehenden weiteren Aufgaben bestünden darin, ein Forum für die Weiterentwicklung von Evaluationsverfahren auf internationalem Standard und gegebenenfalls ein Dach für regionale Verbünde zu bilden. Eine solche Stelle könnte - vorausgesetzt die dafür erforderlichen Mittel werden von Ländern und Bund bereitgestellt - die HRK sein. Die "Koordinierungs-/Anlaufstelle" könnte aber auch erhebliche weitere Aufgaben übernehmen, z. B. Unterstützung bei der internen und externen Evaluation, wenn die Hochschulen diese anfordern und die Finanzierung gesichert ist.


d. Die externe Evaluation sollte vom Rektor/Präsidenten oder vom Fachbereich (über die Hochschulleitung) in Gang gesetzt werden.


IV. Kosten der Evaluation


In der Privatwirtschaft ist anerkannt, daß die Einführung von Qualitätssicherungssystemen zunächst ein Kosten-Nutzen-Analyse erfordert, aufgrund derer zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Gleiches gilt für den Hochschulbereich. Die Einführung von Qualitätssicherungssystemen erfordert darüber hinaus, insbesondere für die Erstellung von Lehrberichten und die Durchführung der externen Evaluation, den nicht unerheblichen Einsatz von Arbeitszeit und -kraft innerhalb und außerhalb von Fachbereichen einschließlich der Administration der Hochschule.


Bei der vorgeschlagenen Evaluation müssen die Besonderheiten der Hochschularten, Hochschulen, Fächer und Fachbereiche beachtet werden. Deshalb müssen die Evaluationsinstrumente hochschul-, fakultäts- und fachbereichsspezifisch implementiert werden. Dafür kann auf verschiedene Modelle zurückgegriffen werden. Zu Beginn dürfte in der Regel externer Sachverstand erforderlich sein.


Die Selbstevaluation erfordert insbesondere jeweils befristete Personalaufwendungen der Hochschulen in beträchtlichem Umfang. Der Sachaufwand für interne, aber auch externe Evaluation wird in der Regel geringer als die Personalaufwendungen sein, muß aber in angemessener Höhe veranschlagt werden.


Die notwendigen finanziellen Aufwendungen für zusätzliches Personal (z.B. Entwicklung und Testung der Methoden, studentische Hilfskräfte), den Aufbau einer "Methoden-/Datenbank", interne und externe Evaluationen, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten, sollten Länder, Bund und Hochschulen gemeinsam tragen. Der Aufbau von länderübergreifenden Qualitätssicherungssystemen sollte vom Bund, z. B. im Rahmen von Modellversuchen, finanziell unterstützt werden, um in einer durch Schwerpunktsetzung und Profilbildung sich diversifizierenden Hochschullandschaft die Mindeststandards des Hochschulstudiums und der Hochschulabschlüsse und damit die Möglichkeit der Mobilität der Studierenden zu gewährleisten.


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Anlagen


Anlage 1: Muster zur Gliederung der Lehrberichte


Anlage 2: Vorschlag für eine Gliederung des Evaluierungsberichts