Entschließung der 7. Mitgliederversammlung vom 24.11.2009
Bund und Länder haben im Juni 2009 die Verwaltungsvereinbarung über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen für den Zeitraum von November 2012 bis Ende 2017 beschlossen.
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz hat im Juli 2009 festgestellt, dass die "Exzellenzvereinbarung II" den von der HRK im Mai 2008 formulierten Anliegen im wesentlichen Rechnung trägt:
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat die Exzellenzvereinbarung II am 24. November 2009 erneut beraten.
Sie bekräftigt das Votum des Senats und nimmt zur Rolle des Exzellenzwettbewerbs im Hochschulsystem sowie zur Umsetzung der Exzellenzvereinbarung II wie folgt Stellung.
I. Zur Rolle der Exzellenzinitiative
Mit der Exzellenzvereinbarung II verlängern Bund und Länder ein dynamisches Instrument zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Universitäten. Die Finanzmittel für die Exzellenzinitiative sind insofern kostengünstig eingesetzt, als sie positive Effekte mit Hebelwirkung auslösen:Es werden Schwerpunkte mit kritischer Masse aufgebaut und institutionelle Profile geschärft. Die Förderung der Forschung in den Universitäten wirkt sich positiv auch auf Lehre und Nachwuchsförderung aus. Die Universitäten können ihre herausragende Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen und ihre Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen ausbauen. Die Exzellenzinitiative erhöht die internationale Sichtbarkeit der in Hochschulen durchgeführten Forschung und sie fördert die öffentliche Wahrnehmung spezifischer Standorte. Insgesamt wird auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Hochschulsystems gestärkt.
Die besondere Effizienz der Exzellenzinitiative beruht darauf, dass durch die Teilnahme am Wettbewerb die wissenschaftliche Leistung auch jener Teilnehmer zunimmt, die am Ende nicht erfolgreich sind. Die Motivation zur Teilnahme muss daher auf breiter Front gewahrt bleiben. Dies gelingt, sofern im Grundsatz für alle Teilnehmer attraktive Ziele erreichbar bleiben und positive Leistungen innerhalb oder im Umfeld der Initiative gewürdigt werden. Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, sind angesichts der Grundausstattung mancher Universitäten seitens der Länder erhöhte Zuwendungen nötig.
Weil viele Hochschulen durch die Länder keine ausreichende Personal- und Finanzausstattung erhalten, besteht insbesondere bei kleineren und mittleren Universitäten die Sorge, die Exzellenzförderung zugunsten Einzelner könnte die weniger wettbewerbsfähigen Universitäten weiter schwächen und damit ggf. das Gesamtsystem beschädigen.
Den Mitgliedshochschulen der HRK ist aber sehr daran gelegen, untereinander die institutionelle Partnerschaft sowie die Mobilität der Studierenden und Lehrenden bzw. Forschenden nachhaltig zu sichern. Die Hochschulen wollen sich bei aller Differenzierung nicht in unterschiedliche Ligen von "Verlierern" und "Gewinnern" aufspalten lassen. Dies liegt im wohlverstandenen Interesse der Qualitätssicherung des Standorts Deutschland in seiner Breite.
Die im Exzellenz-Wettbewerb erfolgreichen Universitäten sind ihrerseits besorgt, einerseits in eine allzu große Abhängigkeit von Drittmitteln zu geraten und dadurch die nötigen Freiräume zu verlieren, andererseits bei einer zu frühen Einstellung der Förderung mit großen Problemen bei der weiteren Organisation der Forschung konfrontiert zu werden.
Die bereits ausgelösten positiven Effekte der Exzellenzinitiative sind daher nur über eine hinreichende Grundfinanzierung wie auch über eine langfristig angelegte Exzellenzinitiative zu erreichen, die es erlaubt, sowohl durch neue Antragsteller neue Vorhaben anzugehen als auch laufende Vorhaben so lange zu betreiben, bis deren Nachhaltigkeit fachlich wie organisatorisch gewährleistet ist (ggf. durch flankierende Maßnahmen aus den Landeshaushalten).
Eine nachhaltige Exzellenzförderung muss weiterhin und vor allem bezwecken, auf der Basis ausgewiesener disziplinärer Diversität über institutionell verankerte Organisationsformen eine produktive Interaktion der Wissenschaftler in Gang zu setzen.
II. Forderungen zur Umsetzung der Exzellenzvereinbarung II
Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze formulieren die in der HRK zusammenwirkenden Hochschulen sieben Anliegen zur Umsetzung der Exzellenzvereinbarung II an die Deutsche Forschungsgemeinschaft und an den Wissenschaftsrat.
a. Begutachtung der Anträge getrennt nach den drei Kategorien
b. Rangliste der Anträge innerhalb der jeweiligen Kategorien
c. Bewilligung der Anträge auf Basis eines übergeordneten Vergleichs ohne Vorgabe (Quorum) in Bezug auf die Kategorien nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, so dass aus den einzelnen Kategorien möglicherweise unterschiedlich viele, aber jeweils nur exzellente Anträge zum Zuge kommen.
Vgl. Bundesanzeiger Nr. 103 vom 16. 07. 2009, S. 2416 ff.
Mit der Exzellenzvereinbarung II, für die € 2.723,7 Mio. zur Verfügung stehen, werden die Grundzüge der laufenden Exzellenzinitiative fortgeschrieben. Antragsberechtigt und Bewilligungsempfänger sind Universitäten. Die Mittel werden weiterhin von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Projekte mit fünfjähriger Laufzeit zur Verfügung gestellt (einschl. Programmpauschalen), die sich in einem "einheitlichen, projektbezogenen, wissenschaftsgeleiteten und wettbewerblichen Gesamtverfahren" als erfolgreich erweisen. "Dabei soll ein wissenschaftsgeleiteter Wettbewerb zwi-schen bereits geförderten Projekten und Neuanträgen mit gleichen Chancen ermöglicht werden."
Die Exzellenzvereinbarung II berücksichtigt zum einen, dass im Wettbewerb zwischen Neuanträgen und Fortsetzungsanträgen bei den letzteren auch Mittel für eine Auslauffinanzierung anzusetzen sind, und zum anderen, dass im anstehenden 'einheitlichen' Wettbewerbsverfahren eine Überbrückungsfinanzierung für diejenigen Projekte nötig ist, welche bereits in 2006 bewilligt wurden und somit ausnahmsweise über sechs Jahre gefördert werden. Diese Projekte laufen folglich um ein Jahr länger als die in der zweiten Aus-wahlrunde 2007 bewilligten Projekte, deren Fortsetzung beantragt wird.
Unter Abzug der Mittel für Auslauf- und Überbrückungsfinanzierung stehen mit der Exzellenzvereinbarung II gegenüber der Exzellenzvereinbarung I etwa 30 % mehr Mittel für die Bewilligung von Graduiertenschulen, ExzelLenzclustern und Zukunftskonzepten zur Verfügung, wobei Verteilungsspielraum zwischen den beiden ersten Förderlinien besteht. In Bezug auf die dritte Linie, in welcher derzeit neun Vorhaben gefördert werden, wird mit der Vereinbarung ausdrücklich die Förderung von bis zu fünf Neuanträgen bei einer Gesamtzahl von maximal 12 geförderten Zukunftskonzepten "angestrebt".