Zur Forschung der Fachhochschulen


Entschließung des 183. Plenums vom 10. November 1997



Zur Forschung der Fachhochschulen


Inhalt


Vorbemerkung


A. Ausgangslage

  1. Rahmenbedingungen
  2. Strukturprobleme
  3. Ansatzpunkte zur Stärkung der Forschung in Fachhochschulen

B. Empfehlungen

  1. Profilbildung, Forschungsauftrag und Wettbewerb
  2. Organisationsformen
  3. Finanzielle Förderung

C. Anmerkungen



Vorbemerkung


Die HRK hat in ihren Plenarentschließungen "Zur Forschung in den Hochschulen" vom Juli 1993 und "Zur Forschung in den Hochschulen der neuen Bundesländer" vom Juli 1994 Empfehlungen zur Forschungsorganisation zwar für alle Hochschularten, jedoch mit Priorität für die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ausgesprochen. Die folgenden Analysen und Empfehlungen ergänzen die genannten Entschließungen zum Auftrag und zur Organisation der Fachhochschulforschung. Sie berücksichtigen auch die durch den HRK-Werkstattbericht "Profilbildung der Hochschulen III (Fachhochschulen)" vom Juli 1996 veröffentlichten Daten zur Forschung der Fachhochschulen.


Ziel der Entschließung ist die Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Entwicklung in und an Fachhochschulen. Im Sinne der Profilbildung und des spezifischen Auftrags der Fachhochschulen geht es dabei nicht um eine Übertragung universitärer Forschungsstrukturen auf Fachhochschulen.


Aufgrund einer Charakterisierung der Ausgangsbedingungen für Forschung in Fachhochschulen und unter Einbeziehung der Erfahrungen mit Forschungsorganisation in Universitäten werden Hinweise zur Stärkung der Effizienz und der Organisation der Forschung in und an Fachhochschulen gegeben.


A. Ausgangslage


1. Rahmenbedingungen


Das Hochschulrahmengesetz hat in § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 9 Satz 1 Regelungen, ob und inwieweit Forschung zu den gesetzlichen Aufgaben der Fachhochschule gehört, den Ländern überlassen. Die Länder haben in den vergangenen Jahren die Gestaltungsfreiheit so genutzt, daß der Wissenschaftsrat in den "Thesen zur Forschung in den Hochschulen" vom November 1996 zusammenfassend feststellte: "Die Hochschulgesetze aller Länder weisen der Fachhochschule als Institution auch die Aufgabe angewandter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu. Der Wissenschaftsrat begrüßt diese Entwicklung und hält es für entscheidend, den in den letzten Jahren geschaffenen gesetzlichen Rahmen materiell auszufüllen, ohne daß deswegen das Primat der Lehre in Frage gestellt werden darf." [1]


Den spezifischen Forschungsauftrag der Fachhochschulen unter dem Primat der Lehre beschreibt beispielhaft § 3 (1) des Gesetzes über die Fachhochschulen im Land Baden-Württemberg vom 10.01.1995: "Die Fachhochschulen bereiten durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Im Rahmen ihres Bildungsauftrages nehmen die Fachhochschulen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben war."


In zwölf Ländern hat der Gesetzgeber den Fachhochschulen auch Forschung und Entwicklung als Aufgabe zugewiesen. Dies hat auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 Satz 1 des HRG zur Folge, daß in diesen Ländern den Professoren Forschung und Entwicklung als dienstliche Aufgabe obliegen. Die Länder Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben den Fachhochschulen lediglich die Befugnis zu Forschung und Entwicklung eingeräumt. In diesen Ländern haben die Professoren deshalb das Recht, nicht jedoch die Pflicht, Forschung und Entwicklung zu betreiben.


In allen Ländern sind Ermäßigungen der Lehrverpflichtung zur Unterstützung der Durchführung von FuE-Projekten rechtlich möglich. [2]


Zu den gesetzlichen Berufungsvoraussetzungen auf Fachhochschulprofessuren gehört die eigenständige wissenschaftliche Qualifikation der zu Berufenden, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion und besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, nachgewiesen wird. Die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz fordern als Qualifikation der Fachhochschulprofessoren u.a., daß diese ein Studium in anderen als FH-Studiengängen abgeschlossen haben.


Statistische Daten zu den Forschungsaktivitäten der Fachhochschulen liegen nicht in hinreichender Aktualität und Kompatibilität vor. Dies gilt vor allem hinsichtlich der vielfältigen, aber schwer überschaubaren Forschungsaktivitäten im Nebenamt.


Zu den in Fachhochschulen oder deren Umfeld durchgeführten FuE-Projekten kann nach wie vor nur auf die vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft geförderte, auf das Jahr 1993 bezogene und 1995 abgeschlossene HIS-Studie "Forschung an Fachhochschulen - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung" zurückgegriffen werden. Die Einzelergebnisse dieser breit angelegten Studie sind heute im Detail zwar überholt, in ihrem Gehalt aber immer noch aussagekräftig (Zusammenfassung in den Anmerkungen [3] und [4]).


Als Fazit der Studie ist eine - durch Erhebungen der HRK 1996 bestätigte [5] - sehr heterogene Verteilung der FuE-Aktivitäten und ihrer Finanzierung in und zwischen den Fachhochschulen hervorzuheben. Einigen Fachhochschulen mit beachtlichen hochschulinternen Forschungsleistungen steht eine Mehrheit von Fachhochschulen mit relativ geringen Forschungsaktivitäten innerhalb der Hochschule gegenüber.


2. Strukturprobleme


Forschung in Fachhochschulen konzentriert sich bislang in der Regel auf für Einzelwissenschaftler und kleine Forschergruppen überschaubare Probleme. Fachhochschulen orientieren sich bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten typischerweise eng an konkreten Bedürfnissen von Auftraggebern, ggf. auch von potentiellen Auftraggebern, die ihrerseits Gegebenheiten des Marktes im Auge haben.


Insofern dient die Forschung in Fachhochschulen der Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren in Verbindung mit Wissens- bzw. Technologietransfer. In den Ingenieur­wissenschaften zielt sie auf Produkt- und Verfahrensforschung. In den Wirtschafts­wissenschaften bildet sie oft eine Vorstufe zur Beratungstätigkeit und findet ihre Fortsetzung in der Implementierung im Betrieb. Sozialwissenschaftliche Forschung in Fachhochschulen befaßt sich grundsätzlich mit der Analyse von Fragestellungen aus der Sozialarbeit; sie ist dabei in starkem Maße interdisziplinär ausgerichtet [6], [7].


Erfahrungswerte mancher Fachhochschulen zeigen, daß etwa drei Viertel der im Hauptamt und in Nebentätigkeit bearbeiteten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden. Von solchen Unternehmen geförderte Forschungsaktivitäten in oder an Fachhochschulen machen indes nur einen kleinen Teil des Finanzvolumens aller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus.


Das Finanzvolumen der Vorhaben aus Großunternehmen umfaßt drei Viertel der FuE-Gesamtfinanzierung (vgl. Anmerkung [4]). Der Mittelstand aber benötigt ebenso wie Großunternehmen Forschung und Entwicklung für die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in Verfahren zur Erstellung von vermarktbaren Produkten und Dienstleistungen.


Für Fachhochschulen ist es attraktiv, mit größeren Unternehmen zusammenzuarbeiten, die in der Lage sind, mit längerem Atem Entwicklungsarbeiten zu unterstützen und vorhandene Ausstattungsdefizite durch Einsatz der eigenen Infrastruktur bis zu einem gewissen Grade zu kompensieren. Kleine und mittlere Unternehmen verfügen in der Regel nicht über eine eigene Forschungsinfrastruktur, die sie deshalb beim Kooperationspartner Hochschule erwarten. Eine im Auftrag des Ruhrforschungszentrum Düsseldorf durchgeführte Untersuchung des Instituts für angewandte wirtschafts- und gesellschaftswissenschaftliche Forschung (I.a.F.) bei 329 nordrhein-westfälischen Industriebetrieben hat bestätigt, daß der Mittelstand bei der Kooperation von Hochschule und Wirtschaft besonders große Defizite aufweist.


Die Intensität und Häufigkeit der Zusammenarbeit nehme mit wachsender Betriebsgröße zu. Großbetriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hätten auch deutlicher als KMU's die strategische Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit Hochschulen für die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskräfte und den Wissenstransfer erkannt. Bei den Klein- und Mittelbetrieben "signalisiert im Durchschnitt nahezu jedes zweite Unternehmen Bedarf an Kontakten oder einer engeren Zusammenarbeit mit Hochschulen." [8]


Daraus ergibt sich, daß die Fachhochschulen unter den gegebenen Bedingungen die Innovationskraft und -fähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen noch nicht ausreichend durch Wissens- und Technologietransfer im Hauptamt der Professoren unterstützen können.


Für den Wissens- und Technologietransfer der Fachhochschulen sind deshalb in manchen Bundesländern besondere Einrichtungen geschaffen worden, z.B. die 'Steinbeis-Stiftung' in Baden-Württemberg oder das 'Zentrum für angewandten Wissenstransfer und Innovationen der Bayerischen Fachhochschulen e.V.' (ZAM). Diese arbeiten in der Regel erfolgreich mit Fachhochschulprofessorinnen und -professoren im Nebenamt. Sie werden im folgenden nicht weiter berücksichtigt.


Spezifika der Forschungsinfrastruktur der Fachhochschulen, die weitgehend, aber nicht ausschließlich durch den spezifischen Forschungs- und Entwicklungsauftrag bedingt ist, sind:


Fachhochschulen verfügen im Regelfall nicht über wissenschaftliche Mitarbeiter. Dies macht es den Fachhochschulen außerordentlich schwer, sich in größeren Forschungsprojekten zu engagieren, die eine gewisse Kontinuität erfordern und darauf angewiesen sind, daß Qualifikationen und Kompetenzen institutionell vorgehalten werden (können). Der personelle Unterbau, der beim arbeitsteiligen Forschungsprozeß die Kontinuität von Qualifikation und Kompetenz sichern muß, erweist sich als unzureichend, je umfangreicher und komplexer die Aufgaben werden, die von außen an die Fachhochschulen herangetragen werden, und kann nicht durch regelmäßig nach Abschluß ihrer Arbeiten wechselnde Diplomanden ersetzt werden.


Die bescheidene räumliche und sächliche Forschungsgrundausstattung kann durch den Einsatz von Drittmitteln teilweise kompensiert werden. Dies gelingt jedoch nicht, wenn sie im Ansatz so knapp bemessen ist, daß Drittmittelanträge nicht gestellt oder Aufträge nicht angenommen werden können [9]. Ohne räumliche und apparative Ausstattung kann kein Drittmittelpersonal untergebracht werden. Qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten achten auf die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung, die ebenfalls an eine hinreichende Ausstattung gebunden ist. Fachhochschulen und ihre Professoren sind daher in besonderem Maße auf Forschungsaktivitäten außerhalb der Hochschule angewiesen.


Die Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden läßt für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (mit Ausnahme von Forschungs-/Praxis-Semestern) wenig zeitlichen Spielraum, zumal die Unterstützung durch wissenschaftliche Mitarbeiter weitgehend fehlt.


Neben der direkten bilateralen Kooperation von Professoren mit einem Unternehmen sind vielfach auch Anwenderzentren in bestimmten Forschungs- und Entwicklungsbereichen entstanden. Diese Anwenderzentren weisen wegen ihrer geringen fachlichen Breite zunehmend Wirtschaftlichkeitsprobleme auf, weil der Gemeinkostenanteil an den Gesamtkosten sehr hoch ist. Diskutiert wird, ob durch Verbünde von Zentren bessere Wirtschaftlichkeit zu erreichen ist [10].


In den neuen Bundesländern finden die Fachhochschulen relativ wenig Kooperationspartner in der Wirtschaft [11]. Die dortigen Fachhochschulen müssen daher häufig über ihre Absolventen und durch Hilfestellung bei Existenzgründungen erst dazu beitragen, industrielle Kapazitäten aufzubauen. Dadurch werden vorerst Ressourcen zu Lasten von FuE-Tätigkeiten im Hauptamt gebunden.


3. Ansatzpunkte zur Stärkung der Forschung in Fachhochschulen


Ansatzpunkte für eine Stärkung der Forschung in Fachhochschulen sind gegeben:


Die gesetzlich definierten Qualifikationsvoraussetzungen für die Berufung auf eine Fachhochschulprofessur haben die Forschungsfähigkeit der Institution erkennbar erhöht (die TFH Berlin ist an einem DFG-geförderten Sonderforschungsbereich beteiligt).


Die Beteiligung an Forschungsarbeiten ist offenbar an denjenigen Fachbereichen überdurchschnittlich, deren Personal überdurchschnittlich hohe Qualifikation aufweist.


Den in der Berufstätigkeit vor Übernahme der Professur erworbenen berufspraktischen Kenntnissen und Kompetenzen kommt ein sehr hoher Wert für die spezifische Form der Forschungsarbeit zu. Die Kenntnis der spezifischen Probleme der beruflichen Praxis ist unverzichtbar.


Im Landesforschungsbericht Baden-Württemberg 1995 wird unter Bezug auf den gesetzlichen Forschungs- und Entwicklungsauftrag der Fachhochschulen festgestellt: "Die Durchführung von Forschungsprojekten verhindert ein Abkoppeln der fachlichen Kompetenz der Professoren von den Fortschritten in Wissenschaft und beruflicher Praxis.


Die Option, im Hauptamt auf selbst gewählten Gebieten anwendungsorientiert zu forschen, zählt zu den wesentlichen Merkmalen der Attraktivität des Professorenamtes an Fachhochschulen bei der Nachwuchsgewinnung aus der Industrie im Wettbewerb mit den höheren Gehältern der Wirtschaft. Diesem Gesichtspunkt ist hohe Bedeutung zuzumessen, weil die Qualität der Lehre an Fachhochschulen mit der Qualifikation und dem Engagement ihrer Professoren steht und fällt." [12]


Viele Fachhochschulen haben bereits Prorektorate für Forschung, Forschungskommissionen oder Forschungsreferate eingerichtet, um nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der verfügbaren Ressourcen und der Bedürfnisse in Frage kommender Forschungspartner ihr individuelles Profil im Forschungsbereich zu entwickeln. Solche organisatorische Maßnahmen sind von der Erkenntnis getragen, daß in den Hochschulen Wissens- oder Technologiebestände nicht gleichsam 'auf Halde' liegen, die nur abzurufen wären und sich unmittelbar und kostenneutral in der Praxis ein- bzw. umsetzen ließen.


Hinzu kommt, daß ein Technologietransfer, der nur angebotsorientiert vorgeht und nicht aus dem Dialog mit Forschungspartnern entsteht, in der Regel, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, wenig effektiv ist.


Deshalb haben die Fachhochschulen in den letzten Jahren den Dialog mit externen Forschungspartnern, vor allem mit privaten Unternehmen, verstärkt und insbesondere den Hochschulen angeschlossene Institute (An-Institute) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft aufgebaut, um unbeschadet der FuE-Aktivitäten der Professoren in Nebentätigkeit im engeren Umfeld der Institution eine kontinuierliche und auf Kompetenz gegründete praxisorientierte Zusammenarbeit sicherzustellen. Insofern "werden An-Institute nicht als ausgelagerte Forschungseinrichtungen aufgefaßt, sondern genutzt, um die Forschungskapazitäten der Fachhochschule zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu bündeln." [13]


Nach Maßgabe der Rahmenbedingungen vor Ort werden verschiedene Möglichkeiten genutzt, Forschung und Entwicklung in Fachhochschulen zu stärken. Exemplarisch sind zu nennen [14]:

  • Bestimmung der anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung als Hochschulauftrag in der Grundordnung;

  • hochschulinterner Wettbewerb um Forschungsmittel;

  • Förderung der Forschung durch Umverteilung hochschuleigener Mittel;

  • wissenschaftlicher Beirat aus externen Experten;

  • Forschungszusammenarbeit auf bestimmten Gebieten zwischen Fachhochschule und Universität sowie gemeinsame Nutzung von Werkstätten und Geräten;

  • Kooperation zwischen Fachhochschule und außeruniversitärer Forschungseinrichtung, die die Berufung der Professoren ins Hauptamt in der Fachhochschule und ins Nebenamt an der Forschungsanstalt einschließt;

  • Kooperation zwischen Fachhochschule und industriellen Forschungszentren;

  • Einrichtung von Instituten in und an der Hochschule;

  • Einrichtung von Demonstrationszentren für Forschungstransfer an der Hochschule als Brücke zu kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Solche Maßnahmen werden in der Regel durch öffentliche Mittel zumindest in einer Anschubphase unterstützt.


Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat seit 1992 mit dem Programm "anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen" (aFuE-Programm) ein hilfreiches Instrument zur Stärkung der Drittmittelfähigkeit der Fachhochschulen aufgebaut. Ziel des Programms ist es, an Fachhochschulen die Voraussetzung für ein stärkeres Engagement in Vorhaben der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung zu schaffen.


Durch das Programm soll auch die Attraktivität der Fachhochschulen für Partner aus der Industrie gesteigert werden. Das Programm, das anfänglich mit 5 Mio. DM pro Jahr dotiert war, ist seit 1996 mit 10 Mio. DM jährlich ausgestattet. 1997 wurden aus 642 Anträgen 63 Projekte bewilligt.


In den Ländern werden FuE-Maßnahmen der Fachhochschulen regelmäßig aus zentralen Fonds der Wissenschaftsministerien finanziert, wobei Schwerpunktprogrammen (vor allem in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) besondere Bedeutung zukommt. Institute an Fachhochschulen, die unter Nutzung der Ressourcen von Fachhochschulen arbeiten, werden derzeit besonders in Nordrhein-Westfalen (Margarethe von Wrangell-Stiftung) und Schleswig-Holstein gefördert.


Einige Länder stellen in 'Assistentenprogrammen' Mittel für die wissenschaftliche Qualifizierung von besonders befähigten Fachhochschulabsolventen zur Verfügung. Die Nachwuchskräfte sollen in Kooperation zwischen einem Fachhochschulprofessor und einem Universitätsprofessor zur Promotion geführt werden. Sie werden in einer ersten Qualifikationsphase in Forschungsprojekten beschäftigt und für die theoretische Weiterqualifikation an der kooperierenden Universität teilweise freigestellt.


Nach spätestens zwei Jahren soll durch eine Prüfung in der Universität unter Beteiligung des betreuenden Professors der Fachhochschule die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten festgestellt werden. In der sich anschließenden zweiten Phase erfolgt die Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Fachhochschule, wieder-um in erster Linie in Forschung und Entwicklung. Zugleich soll an der kooperierenden Universität das Dissertationsthema bearbeitet werden. [15]


Im Rahmen seines Programms 'Stiftungsprofessuren' hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft bis Oktober 1996 zwölf Stiftungsprofessuren ausgebracht. Dies entspricht einem Förderumfang von etwa 10 Mio. DM.


B Empfehlungen


1. Profilbildung, Forschungsauftrag und Wettbewerb


Nur ein durch Diversifikation bestimmtes Hochschulsystem kann zugleich den Erfordernissen der modernen Wissenschaft als auch den unterschiedlichen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt gerecht werden. Die deutschen Hochschulen genügen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung vor allem durch hochschularten-spezifische und arbeitsteilige Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium, Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wissenschaftliche Weiterbildung und Dienstleistung.


Die HRK hat daher schon 1992 in ihrem "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" festgestellt, daß ein eindimensionales, auf Konvergenz der Hochschulen und Hochschularten hinauslaufendes Hochschulsystem den Anforderungen nicht gerecht wird. Das "System der gleichwertigen, aber unterschiedlichen Hochschularten sollte deshalb beibehalten, seine profilierenden Konturen sollten aber noch mehr ausgeprägt werden." Zu den Fachhochschulen heißt es in diesem Zusammenhang: "Die Praxisorientierung der Ausbildung setzt die Wahrnehmung von Aufgaben in der anwendungsorientierten Forschung und im Wissens-/Technologietransfer voraus. Angewandte Forschung, Entwicklung und Wissentransfer sind daher notwendige Aufgaben der Fachhochschulen, auch wenn sie gegenüber den Aufgaben der Fachhochschulen in der Lehre zurücktreten." [16]


In der gemeinsamen, von allen Hochschularten verantworteten "Vorbemerkung" der HRK-Plenarentschließung "Profilemente von Universitäten und Fachhochschulen" vom Februar 1997 heißt es: "Die Erweiterung des Hochschulsystems durch neue Institutionen führt - jedenfalls partiell - zu veränderten Aktionsradien der Hochschulen. So haben sich einige Disziplinen der Universitäten zunehmend anwendungsorientierten Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geöffnet.


Andererseits hat die Forschung an Fachhochschulen an Bedeutung gewonnen, da sich die Erkenntnis durchsetzte, daß die Wissenschaftlichkeit, Aktualität und Praxisbezogenheit und insofern die Qualität der Ausbildung nur durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Lehrenden erhalten und gesteigert werden können." [17]


In Fachhochschulen kommt der Forschung in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage unter dem profilbildenden Primat ihres Ausbildungsauftrags somit die profilschärfende Aufgabe zu, produktorientierte, anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung, ggf. mit Berührungspunkten zur Grundlagenforschung und deren Trägern, in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen durchzuführen.


Die Ausfüllung des gesetzlichen Rahmens obliegt den einzelnen Hochschulen vor Ort im Wettbewerb untereinander. Voraussetzung für Wettbewerb ist, daß die Hochschulen ihre Profile auch in der Forschung selbst bestimmen können. Dies bedeutet mehr Autonomie und Verantwortung für die Hochschulen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Ausgangs- und Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb von Ballungsbereichen in Abhängigkeit von Wirtschaftskraft und Entfernung zwischen Hochschulen unterschiedlich ist.


Die Hochschulen müssen ihre Effizienzreserven mobilisieren und im Wettbewerb miteinander ihre Stärken ausspielen und ihre Schwächen beheben. Sie sollten strategische Entwicklungsplanung betreiben und institutionell forschungsbezogene Ziele definieren und verfolgen. Vorrangige Maßnahme einer Fachhochschule kann die Einrichtung eines Prorektorats für Forschung, einer Forschungskommission und/oder eines Referates für Forschungsfragen sein. Den lokalen und fachlichen Bedingungen entsprechend sind von dort Anreize zu geben, um ausgewiesene und engagierte Professoren zu Forschungsvorhaben zu ermuntern.


Angesichts des überwiegend auf die Lehre bezogenen Auftrags der Fachhochschulen, der begrenzten finanziellen Ressourcen der privaten und öffentlichen Hand und der für FuE-Aktivitäten erforderlichen kritischen Masse an Personal und Ausstattung können profilbildende Forschungsbereiche jeweils nur in sorgfältig ausgewählten Lehrgebieten [18] einer Fachhochschule entstehen. Die Entscheidung darüber sollte leistungs- und erfolgsorientiert von der Hochschulleitung, von der Hochschulleitung im Zusammenwirken mit externen Finanzierungsgebern oder vom Hochschulträger getroffen werden. [19]


Eine gezielt erhöhte Forschungskompetenz in einzelnen Fächern und Standorten wird auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Hochschultyp 'Fachhochschule' im internationalen Wettbewerb der Hochschulsysteme zu stärken.


2. Organisationsformen


a. Allgemeine Grundsätze


Die spezifischen Organisationsformen für eine Intensivierung der Forschung in Fachhochschulen sind jeweils vor Ort unter Berücksichtigung

  • der gesetzlichen Bestimmungen,
  • der Ressourcenlage,
  • der fachlichen Ausrichtung und Schwerpunkte,
  • der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit (lokaler) Unternehmen sowie
  • der fachlichen und administrativen Kompetenz der Professoren

in Zusammenarbeit von Hochschulleitung und Wissenschaftlern zu entwickeln. In jedem Einzelfall ist - auch zur Abdeckung von Gemeinkosten - eine kritische Masse an Potential und Ressourcen zu konzentrieren. Dabei sollte flexiblen und befristeten Maßnahmen grundsätzlich der Vorzug gegeben werden.


Die Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist - wie die Erfahrung in Universitäten zeigt - besonders geeignet, den Studierenden fachübergreifende Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Neue Management- und Organisationskonzepte in flacheren Hierarchien verlangen in privaten Betrieben und öffentlichen Verwaltungen veränderte Mitarbeiterkompetenz. Verantwortung wird stärker dezentralisiert. Daher werden zunehmend auch von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen Fähigkeiten erwartet, die durch Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten erlernt bzw. geschult werden können:

  • Problemlösungskompetenz
  • analytisches und systematisches Denken
  • konzeptionelles und planerisches Handeln
  • klare Argumentation, auch über kulturelle Grenzen hinweg
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.

"Forschergeist", kreative Intelligenz und Managementfähigkeiten sind nicht zuletzt auch für das Umsetzen von Ergebnissen der Grundlagenforschung in marktfähige Produkte vonnöten. Nur in Ausnahmefällen sind Forschungsergebnisse unmittelbar zur Vermarktung geeignet.


b. Zusammenarbeit Fachhochschule/Universität


Unbeschadet der Tatsache, daß Fachhochschulen und Universitäten ihr hochschulartenspezifisches Profil zu schärfen haben, ist eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Hochschularten im Hochschulrahmengesetz notwendig und erfolgversprechend, denn nach § 2 Abs. 1 HRG dienen die Hochschulen "entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern."


Die Landesgesetze stellen bei den Fachhochschulen bei genereller Hervorhebung des Lehrauftrages den Anwendungsbezug der Forschung heraus. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird in den Landesgesetzen z.T. den Universitäten, z.T. den Hochschulen - also Universitäten und Fachhochschulen - "entsprechend ihrer Aufgabenstellung" übertragen. Den Fachhochschulen kommt dabei auch die Aufgabe zu, in berufsfeldbezogenen Forschungsprojekten ausbildbare Qualifikationen zu vermitteln.


Die Kooperation fachlich unterschiedlicher Kompetenzbereiche aus den beiden Hochschularten eröffnet interessante Perspektiven wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Art. Die HRK empfiehlt daher, die Zusammenarbeit möglichst auf interdisziplinäre Fächerkombinationen zu konzentrieren, z.B. auf die Zusammenarbeit von Medizin in Universitäten mit Ingenieur­wissenschaften in Fachhochschulen oder von Ingenieur­wissenschaften in Universitäten mit Wirtschafts­wissenschaften in Fachhochschulen.


Die in manchen Ländern eingeführten Assistentenprogramme sollten bundesweit umgesetzt und vom Bund und/oder den einzelnen Ländern finanziert werden [20], [21]. Damit werden nicht nur Begabungsreserven in größerem Umfang erschlossen, sondern vor Ort in den Fachhochschulen wesentliche Hilfen für Aufbau und Erhalt von wissenschaftlicher Kompetenz und Kontinuität in Projekten ermöglicht. Die hierfür erforderlichen Mittel dienen der Stärkung der Wirtschaftskraft und müssen zusätzlich bereitgestellt werden.


c. Organisationsmodelle


Fachhochschulen bearbeiten berufsfeld- bzw. praxisbezogene, vielfach isolierte und vom Umfang her kleine Forschungsprojekte, die zwar die Kompetenz der Professoren erfordern, diesen aber nicht über längere Zeit (kontinuierliche) Unterstützung für unterschiedliche Projekte vermitteln.


c.1. In den Ländern, in denen Fachhochschulen nur die Befugnis zu Forschung und Entwicklung eingeräumt ist (vgl. oben S. 3), sollte der Aufbau von kleinen Transfereinheiten begünstigt werden, die jeweils einer Fachhochschule oder einem Verbund von Fachhochschulen rechtlich angegliedert sind und sich an den regionalen Bedürfnissen orientieren. Um zügig an vielen Stellen mit geringem finanziellem Aufwand erfolgreiche Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen zu erreichen, sollten die vorhandenen Ressourcen der jeweiligen Fachhochschulen, einschließlich der Projektbetreuung durch die Administration, gemeinsam und ggf. durch Umschichtungen genutzt werden.


Trägervereine, in denen Gebietskörperschaften, externe Transferorganisationen, Kammern und Unternehmen vertreten sein sollten, könnten flankierende Hilfestellung für diese Transfereinheiten leisten. Die Trägervereine sollten ihrerseits durch eine gemeinsame, öffentlich finanzierte Koordinierungsstelle im Verantwortungsbereich der Fachhochschulen unterstützt werden, um die Gemeinkosten niedrig zu halten.


c.2. Für kleine Hochschulen oder Hochschulverbünde mit geringen Ressourcen in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld ist es empfehlenswert, als Einstieg eine Organisationsform im Sinne eines "Zentrums für Anwendungsforschung" aufzubauen. Für Professoren aller Fachbereiche sollte eine aus einem zentralen Pool finanzierte personelle und sachliche Infrastruktur jeweils projekt- und leistungsbezogen zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Das Zentrum bietet administrative Hilfestellungen, etabliert Kontakte, führt Recherchen durch und leistet durch einen kleinen Mitarbeiterstamm Unterstützung bei fachlichen Routineaufgaben. Um einer Auswanderung der Forschung entgegenzuwirken, sollten solche Zentren grundsätzlich innerhalb der Hochschule angesiedelt sein.


c.3. Hochschulen, die aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds und des Landeshaushaltes Ressourcen in größerem Umfang zur Verfügung haben bzw. einwerben können, sollten fachdifferenziert vorgehen. Haushaltsmittel sollten als Startmittel bereitgestellt werden, mit deren Hilfe projektbezogene Mittel eingeworben werden. Die Finanzierung sollte zeit- und leistungsbezogen erfolgen. Sobald sich ein Schwerpunkt herausgebildet hat, kann die Einrichtung eines auf mittelfristige Dauer geplanten Instituts erwogen werden. Dieses sollte so ausgestattet sein, daß Erfahrung im Projektmanagement und inhaltliche Ergebnisse weitergegeben werden können.


c.4. Hochschulen, die in der Lage sind, überregional aus der Privatwirtschaft Mittel einzuwerben, sollten sich an den Erfahrungen vor allem der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen orientieren. Sie sollten mit Blick auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Unternehmen - zumal für solche Projekte, die Gewährleistungshaftung und Geheimhaltung implizieren - den fachbereichsintern vorhandenen Schwerpunkten fachlich korrespondierende, rechtlich angegliederte Institute aufbauen.


Bereits in den Empfehlungen "Zur Forschung in den Hochschulen" vom Juli 1993 hat die HRK betont [22], daß nicht nur Universitäten, sondern auch Fachhochschulen mit An-Instituten die dauerhafte Kooperation zwischen Hochschulforschung und Wirtschaft besonders fördern können, wenn diese An-Institute deutlich an den Interessen der Hochschule orientiert sind. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen erscheinen folgende Strukturmerkmale von An-Instituten an Fachhochschulen als erfolgversprechend:


An-Institute müssen primär wissenschaftliche Aufgaben erfüllen. Auf der Grundlage der jeweiligen Institutssatzung ist die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der wissenschaftlichen Betätigung, insbesondere der Auswahl von Forschungsthemen und -methoden, in vergleichbarer Weise zu gewährleisten wie in den Hochschuleinrichtungen selbst.


Die Kooperation des rechtlich selbständigen Institutsträgers mit der Hochschule sollte so gestaltet sein, daß allgemeine Aufgabenstellungen und hierauf basierende konkrete Forschungsvorhaben des An-Instituts als Bereicherung - nicht als Konkurrenz (z. B. in bezug auf die Mitarbeit von Nachwuchswissenschaftlern) - der Forschungsaktivitäten der Hochschulen anerkannt und entsprechend in den Wissenschaftsbetrieb der Hochschule integriert werden.


Bei der der Hochschule angegliederten Institution soll es sich möglichst um einen privaten Rechtsträger handeln.


Im An-Institut sollten solche Forschungsaufträge bearbeitet werden, die - aus welchen Gründen auch immer - die Aufgaben eines Hochschulinstituts nachhaltig überschreiten. Wenn An-Institute rechtlich selbständig sind, können anfallende Investitionen nicht als Hochschulinvestitionen behandelt werden.


An-Institute sollten grundsätzlich befristet eingerichtet werden, um eine Dominanz gegenüber Hochschulinstituten zu vermeiden. Sie müssen sich am Markt bewähren. Wenn Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Wirtschaft mittelfristig unzureichend sind oder ausbleiben, sollten solche An-Institute geschlossen werden.


Bei öffentlichen Rechtsträgern von An-Instituten ist deshalb jeweils sorgfältig zu prüfen, ob der Einrichtung eines Instituts in der Hochschule gegenüber einem Institut an der Hochschule Vorrang zukommt.


An-Institute können jeweils auch mehreren hochschulinternen Schwerpunkten entsprechen, und umgekehrt. In jedem Falle aber sollten An-Institute nachvollziehbar dem Lehrauftrag der Fachhochschule dienen. Den einzelnen Hochschulen obliegt daher eine besondere Verantwortung bei der Festlegung der Satzung des An-Instituts. Vor allem sollte die Hochschule bestrebt sein, das Leitungspersonal bestimmen zu können.


3. Finanzielle Förderung


Neben der Eigeninitiative der Fachhochschulen und den gesetzlichen Bestimmungen ist die Bereitstellung von Ressourcen von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der institutionellen Fachhochschulforschung. Angesichts des spezifischen Forschungsauftrags der Fachhochschulen und ihrer Professoren ist vor allem die FuE-Förderung aus der Privatwirtschaft auszubauen.


a. Privat finanzierte Förderung


Der globale Wettbewerb zwingt Unternehmen aller Größen dazu, Forschung und Entwicklung zu betreiben oder betreiben zu lassen. Vielfach erkennen kleine und mittlere Unternehmen die Notwendigkeit zu innovativen Maßnahmen auch und gerade im Dialog mit der Wissenschaft, die ihrerseits die Ausgangsbedingungen der Unternehmen aufarbeiten muß.


Deshalb müssen Hochschulen und (inländische wie ggf. ausländische) Unternehmen aufeinander zugehen und die Auftragsforschung ausbauen. Dieser Prozeß erfordert Zeit und sollte von politischer Seite, auch von den Wirtschaftsministerien, unterstützt werden. Erfolgreiche Auftragsforschung ist Beleg für eine markt- und berufsweltbezogene Forschung der Hochschulen oder ihrer Professorinnen und Professoren und gewährleistet eine angemessene Ausbildung der Studierenden. [23]


Durch den aktiven Dialog mit Unternehmen können und sollten Mittel eingeworben werden, die ansonsten für Forschung nicht zur Verfügung stünden. Das Einwerben privater Mittel ist angesichts des Bildungsauftrags und der Fächerstruktur der Fachhochschulen Prüfstein und Voraussetzung für eine mittelfristige Verbesserung der Fachhochschulforschung. Die Einwerbung gelingt jedoch nur, wenn Unternehmen auch für sich einen Vorteil aus der Kooperation erwarten.


b. Öffentlich finanzierte Förderung


Die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Unternehmen in der Forschung ist auch und insbesondere mit Blick auf die praxisbezogene Qualität der Ausbildung der Studierenden und auf die wirtschaftliche Sicherung des Standorts durch öffentliche Mittel zu unterstützen, zumal Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen zunehmend durch Wirtschaftsministerien der Länder gefördert wird.


Die HRK regt an zu prüfen, inwieweit diese Förderung sowie Aufträge im Rahmen der Ressortforschung [24] von Ministerien des Bundes und der Länder insbesondere auch die Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen mit Fachhochschulen unterstützen können. Kriterium für die Zuwendung öffentlicher Mittel sollte in der Regel eine Anschubfinanzierung für eine wirtschaftlich und wissenschaftlich sinnvolle, zunächst finanziell nicht gesicherte Zusammenarbeit zwischen Fachhochschule und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sein. Die finanzielle Beteiligung der Industrie kann in der Regel als ein Bewertungsmaßstab für die Aktualität der Forschung angesehen werden.


Auch in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen müssen sich Fachhochschulen am Markt erfolgreich erweisen. Für Vorbereitung und nachlaufende Betreuung von Kooperationsvorhaben von Fachhochschulen, An-Instituten und Unternehmen sollten daher der Wirtschaftskraft der beteiligten Unternehmen entsprechende Gemeinkostenpauschalen bei Projekten vorgesehen werden.


Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fachhochschulforschung ist bereits vielfach angemahnt worden. Gefordert wurden und werden [25]:


Die Finanzierung von FuE an Fachhochschulen sollte sowohl aus Mitteln der Wirtschaft und der Berufspraxis als auch aus speziellen staatlichen Förderprogrammen erfolgen. Die staatlichen Mittel sollten die Drittmittelfähigkeit der Fachhochschulen verbessern und das Einwerben von Mitteln aus Wirtschaft und Berufspraxis erleichtern.


Um die Bedingungen für Forschung im Hauptamt entscheidend zu verbessern, müssen ausreichend Investitionsmittel für Großgeräte und Laborausstattung bereitgestellt werden. Deshalb sind in allen Ländern gezielt zusätzliche mehrjährige Investitionsprogramme für Geräte und Laboreinrichtungen aufzulegen.


Für eine Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten sind Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollten gezielt auf Zeit für Projekte eingesetzt werden, für die Aussicht besteht, daß nach der Startphase Mittel Dritter eingeworben oder Mittel der Grundausstattung eingesetzt werden können.


Professoren, die sich vor allem durch drittmittelfinanzierte Projekte in der Forschung ausweisen, sollten auf Antrag befristet ein verringertes Lehrdeputat bekommen, damit sie sich im Hauptamt, d.h. als Teil ihrer Dienstaufgabe (sui generis), Forschungsprojekten widmen können. [26]


Die HRK fordert Bund und Länder zur Umsetzung dieser Empfehlungen auf. [27] Deshalb sind in den Ländern zusätzliche Programme aufzulegen. Ein wichtiger Ansatzpunkt besteht auch in der Aufstockung des BMBF-Programms 'anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen'.


C. Anmerkungen


[1] Wissenschaftsrat, "Thesen zur Forschung in den Hochschulen", 1996, Drs. 2765/96, S. 51.


[2] Vgl. "Profilbildung der Hochschulen III (Fachhochschulen) - Werkstattbericht über ein Pilotprojekt der Hochschulrektorenkonferenz", Dokumente zur Hochschulreform 108/1996, Bonn, 1996.


Vgl. die Umfrageergebnisse von Dr. Henning Hofmeister, Kanzler der Fachhochschule Nürnberg, vorgestellt in dem Vortrag "Forschungsmanagement und Drittmittel-Verwaltung" auf der Jahrestagung der Kanzler und Leitenden Verwaltungsbeamten an Fachhochschulen 1995 in Berlin: "Erfreulich war das Echo auf die Frage nach der Deputatsermäßigung für Forschung und Entwicklung. Ausnahmslos ist eine derartige Ermäßigung rechtlich möglich und wohl vom Gesetzgeber zum Teil geradezu erwünscht. Bedauerlicherweise verhalten sich die Anworten recht schamhaft bei der Frage nach der faktischen Umsetzung der Deputatsermäßigung."


[3] Rolf Holtkamp, "Forschung an Fachhochschulen - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung", HIS-Kurzinformation A 2/95, Hannover, Februar 1995.


Für die Erhebung der Daten wurde unterschieden zwischen Projekten (A), in denen die Verwaltung der Mittel durch die Hochschulen erfolgt, und Projekten (B), bei denen die Hochschule nicht als Drittmittelverwalterin auftritt und über die Vorhaben allenfalls über Nebentätigkeitsregelungen (einschließlich sog. 'An-Institute') informiert ist.


In der HIS-Terminologie heißen die Projekte (A) "etatisierte Projekte" und die Projekte (B) "nicht-etatisierte Projekte". Nach Feststellung von HIS hat die Analyse von Art und Finanzierung der "nicht-etatisierten Projekte" ergeben, daß etwa 42 % von ihnen eher dem Bereich der bei den Hochschulen "etatisierten Projekte" zuzurechnen wäre. Von 107 einbezogenen Fachhochschulen hatten sich 81 (76 %) an der Erhebung beteiligt. Das Land Rheinland-Pfalz ist in der Studie nicht, das Land Hessen unzureichend berücksichtigt.


Vgl. hierzu auch: Rolf Holtkamp (Hg.), "Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen - Dokumentation durchgeführter Vorhaben", Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover, 1995 (diese Studie betrifft die "etatisierten" Projekte der o.g. Studie): "Die Dokumentation weist einige weiße Flecken auf. So sind etwa die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der rheinland-pfälzischen Fachhochschulen nicht vertreten. Auch wird man einige große und für das Thema Forschung an Fachhochschulen sicherlich interessante Hochschulen wie etwa die Fachhochschulen Frankfurt, Darmstadt, München oder Aachen vermissen. In allen Fällen liegt der Grund darin, daß die Hochschulen sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage gesehen haben, sich an der Untersuchung zu beteiligen." (S. 2f)


[4] Die wichtigsten Einzelergebnisse der HIS-Studie (vgl. Anmerkung 3) sind im folgenden zusammengefaßt. HIS plant eine neue Studie zu dieser Thematik. Die HRK wird ihre Materialien zur Forschung der Fachhochschulen dementsprechend fortschreiben.

  1. Die rückgemeldeten Projekte haben ein finanzielles Volumen von knapp 300 Mio. DM; die Ausgaben, die davon auf das Jahr 1993 entfallen, liegen bei insgesamt etwa 100 Mio. DM. Insgesamt wurden 877 A-Projekte (ca. 139 Mio. DM) und 1079 B-Projekte (ca. 158 Mio. DM) angezeigt. Die DFG hat A-Projekte mit 5,52 Mio. DM und B-Projekte mit 6,72 Mio. DM gefördert.
  2. An sechs Hochschulen - FH Köln, FH Bielefeld, HTW Zwickau, HTW Dresden, FH Wiesbaden, HS Bremen - wird ein Drittel, an zwölf Hochschulen die Hälfte aller A-Projekte durchgeführt. Etwa 70 % aller A-Projekte werden in den vier Ländern Nordrhein-Westfalen (28 %), Sachsen (18 %), Baden-Württemberg (13 %) und Niedersachsen (11 %) durchgeführt.
  3. Auf acht Fachhochschulen (FH Köln, HS Bremen, HTWK Leipzig, HS Wismar, HTW Zittau, HTW Dresden, HTW Mittweida, HTW Zwickau) entfällt bei A-Projekten mehr als die Hälfte der Gesamtheit aller Forschungsmittel. An einer großen Zahl von Fachhochschulen finden sich keine oder nur sehr geringe Forschungsmittel.
  4. Bei den B-Projekten der Hochschullehrer werden nahezu 60 %, bei den A-Projekten der Hochschulen ca. 5 % aller Projekte ausschließlich durch die private Wirtschaft finanziert.
  5. Die Finanzierung durch die Privatwirtschaft erfolgt zu 78,5 % von Großbetrieben aus Industrie und Handel. Mittel- und Kleinbetriebe aus diesem Bereich steuern jeweils 15,4 % bzw. 2,9 % bei. Die restlichen 3,2 % verteilen sich auf Versicherungen (2,1 %), Verbände (0,8 %), Banken (0,2 %) und Handwerk (0,1 %).
  6. Zwei Drittel des Aufkommens der A-Projekte und knapp die Hälfte der Finanzmittel der B-Projekte entfallen auf die ingenieurwissenschaftlichen Fächer. Im Vergleich dazu entfallen auf Sozialwesen 6 % bzw. 4 % oder auf Wirtschafts­wissenschaften 4 % bzw. 7 %.
  7. Kooperationen im ingenieurwissenschaftlichen Bereich bestehen vornehmlich mit Unternehmen, Bundes- und Landesbehörden sowie Universitäten. Wirtschaftswissenschaftliche Projekte stehen in erster Linie in Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Verbänden und Hochschulen. In Projekten des Sozialwesens wird vorzugsweise mit Wohlfahrtsverbänden, Kommunen sowie anderen Fachhochschulen kooperiert. Projekte aus dem Bereich Mathematik/Naturwissenschaften/Informatik weisen besonders häufig eine Zusammenarbeit mit Universitäten auf. Insgesamt wird etwa ein Sechstel aller FuE-Projekte der Fachhochschulen (bei nur geringen Abweichungen zwischen den Projekttypen A und B) in Kooperation mit Hochschullehrern einer Universität durchgeführt.
  8. In beiden Projektarten sind Vorhaben mit maximal einem Mitarbeiter mit je etwa 60 % der Regelfall. Zwei und mehr Mitarbeiter außer dem leitenden Hochschullehrer gibt es vor allem in den Ingenieur­wissenschaften (bei den A-Projekten etwa zur Hälfte, bei den B-Projekten teilweise deutlich höher).

[5] Vgl. HRK, "Profilbildung der Hochschulen III", Angaben betreffend Strukturdaten. Das Verhältnis Drittmittel/Professor zeigt extreme Unterschiede zwischen den Fachhochschulen.


[6] Vgl. Forschungskommission Niedersachsen, "Forschung in Niedersachsen - Bericht und Empfehlungen", Hannover, 1994, S. 231.


[7] Im Gegensatz dazu verfolgen Fraunhofer-Institute auch bei ihrer praxisbezogenen Auftragsforschung einen grundlegenden und aus den wissenschaftlichen Disziplinen resultierenden Systemansatz.


[8] Vgl. C. Konegen-Grenier/R. Weiß: "Ingenieurbedarf und Technologietransfer", Kölner Texte und Thesen, Nr. 26, Köln 1996, S. 67f.


[9] Hofmeister (vgl. Anmerkung 2) stellt unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Situation in den Ländern fest: "In den meisten Ländern gibt es keine spezielle Haushaltszuweisung für Forschung und Entwicklung, jedoch können nicht gebundene Haushaltsmittel aus verschiedenen Haushaltstiteln für Forschung und Entwicklung verwendet werden, meist wird dies die große generelle Titelgruppe für Aufwendungen und Aufgaben der Lehre sein. Damit ist jedoch ein nicht geringes Handicap verbunden, nämlich die hochschulinterne Mittelverteilung. Besonders spürbar ist dies in den Ländern, wo die Hochschulen bereits jahrelang Mittel für die Lehre erschöpfend verteilt haben und erst danach der Haushaltsvermerk Eingang fand, daß diese Mittel auch der Forschung zur Verfügung stehen können.


Nachdem mehrheitlich die Professoren an Fachhochschulen nicht forschen, ist es teilweise eminent schwierig, für die Minderheit der forschenden Kollegen entsprechend Finanzmittel oder Deputatsstunden freizukämpfen."


[10] Vgl. hierzu auch Erich Kohnhäuser (Präsident der FH Regensburg), "Der Technologie- und Wissenstransfer der bayerischen Fachhochschulen", Manuskript, Dezember 1996, S. 8.


[11] Vgl. hierzu HRK, "Zur Forschung in den Hochschulen der neuen Bundesländer", Bonn 1994 (= Dokumente zur Hochschulreform 97/1994), S. 18f.


[12] Vgl. Landesforschungsbericht 1995 Baden-Württemberg, S. 213.


[13] HRK, "Zur Forschung in den Hochschulen", Bonn 1993 (= Dokumente zur Hochschulreform 85/1993), S. 20.


[14] Vgl. G. Buck-Bechler/H. Jahn/C. Klockner/H.-D. Tietz (Hrsg.), "Angewandte Forschung an Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland", Weinheim 1995. Dokumentation der vom BMBF geförderten gleichnamigen Tagung am 27./28.3.1995 in Zwickau.


[15] Vgl. Forschungskommission Niedersachsen, l.c., S. 275.


Die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten erfährt in Niedersachsen noch eine weitere wichtige (finanziell noch unzureichende) Förderung. Die seit 1991 bestehende 'Arbeitsgruppe Innovative Projekte beim MWK' setzt sich aus Professoren aus Universitäten und Fachhochschulen unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zusammen. Es stehen pro Jahr 1,5 Mio. DM Fördermittel und eine Geschäftsstelle zur Verfügung. Das Begutachtungsverfahren erfolgt nach dem Vorbild der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Gefördert werden Projekte, die über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren ein Förderungsvolumen von 200.000 DM nicht übersteigen sollen und die in Kooperation mit einem Forschungspartner aus der Wirtschaft oder aus dem Bereich der Kommunen und der Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden. Die finanzielle Beteiligung der Forschungspartner verdoppelt in etwa die verfügbaren Mittel. (Vgl. l.c., S. 274f.)


[16] "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen", HRK-Arbeitsbericht 1992, Bonn 1993, S. 74f.


[17] HRK, "Profilelemente von Universitäten und Fachhochschulen", Bonn 1997 (= Beiträge zur Hochschulpolitik 3/1997), S. 6.


[18] In manchen Fächern (z.B. Design, Pflege) kann i.d.R. nicht im Zusammenhang mit dem direkten Gegenstand der Lehraufgaben, sondern eher im Bereich metafachlicher Themen Forschung (ggf. in Nebentätigkeit) betrieben werden.


[19] Elemente des internen Wettbewerbs stehen den Hochschulen im Grundsatz durch die leistungsorientierte Vergabe von Mitteln zur Verfügung. Dazu bedarf es einer Verbesserung der Transparenz, der Bewertung von Leistung sowie der Verknüpfung von Leistung und Verantwortung. Deshalb und um die jeweils erforderliche kritische Masse an Kompetenz konzentrieren zu können, gilt auch für die Fachhochschulen, es werde "unausweichlich sein, daß die Hochschulen als Institutionen nicht nur weiterhin als Forschungsträger angesehen werden, sondern sich selbst mehr als bisher auch als Forschungsförderungsorganisation verstehen und zu entsprechendem Handeln kommen. ... In der Hochschule sollten ... zentrale Pools für Räume, Personal und Sachmittel eingerichtet werden, aus denen leistungsbezogen und befristet Ressourcen zur Verfügung gestellt werden." (HRK, "Zur Forschung in den Hochschulen", l.c., S. 23f.)


[20] Zur spezifischen Thematik des Zugangs besonders qualifizierter Fachhochschulabsolventen zur Promotion hat sich das HRK-Plenum mit seiner Entschließung "Zur Promotion besonders qualifizierter Fachhochschulabsolventen" im Februar 1995 geäußert und die darin festgelegten Verfahren in der Plenarentschließung "Zum Promotionsstudium" im Juli 1996 bestätigt. Daten zu dieser Thematik wurden in einer Umfrage im Juli 1996 erhoben und von der HRK-Plenarversammlung im Februar 1997 zur Kenntnis genommen. Vgl. die Arbeitsberichte der entsprechenden Jahre.


[21] Eine verstärkte Kooperation zwischen Fachhochschule und Universität kann den Fachhochschulen helfen, über die Bereitstellung eigener Kompetenz Infrastruktur und Projektmittel der Universitäten mitzunutzen. Eine Arbeitsteilung zwischen beiden Hochschularten kann darin bestehen, daß die Fachhochschulen bei ihnen angesiedelte Infrastruktur einbringen. Dies kann beispielsweise durch überwiegend von den Fachhochschulen getragenen Technologietransfereinheiten geschehen.


Gemeinsame Technologietransferstellen existieren in Osnabrück und Gießen/Friedberg.


[22] Vgl. HRK, "Zur Forschung in den Hochschulen", l.c., S. 32f.


[23] Auftragsforschung - bzw. (produktorientierte) Anwendungsforschung - trägt dazu bei, den hoheitlichen Bildungsauftrag praxisnaher Ausbildung zu gewährleisten. Dies hat der Gesetzgeber bei der auch auf Betreiben der HRK zurückgehenden Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1997 anerkannt. Demzufolge sind die Umsätze aller staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit - auch aus Auftragsforschung - von der Umsatzsteuer befreit, sofern die Tätigkeit in (nicht: an) der Hochschule nicht

  • sich auf die Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränkt,
  • die Übernahme einer Projektträgerschaft darstellt oder
  • ohne Forschungsbezug ist.

[24] Vgl. Forschungskommission Niedersachsen, l.c., S. 278.


[25] Vgl. zum folgenden: Wissenschaftsrat, "Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen in den 90er Jahren", Köln 1991 (insbes. Kurzfassung, S. 16f).


[26] Die 'Kommission Fachhochschule 2000' beim MWK Baden-Württemberg hat 1990 in ihrem Abschlußbericht empfohlen: "Der Gesamtumfang für die Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben soll so bemessen werden, daß diese Aufgaben den Umfang von 20 % der Lehrverpflichtung aller Professoren nicht überschreiten. Der personelle Zusatzbedarf, der notwendig ist, um die angewandte Forschung und Entwicklung ohne Reduktion der Ausbildungskapazität zu fördern, soll teils über die Bereitstellung von Lehrauftragsmitteln - 3,4 Mio. DM jährlich -, teils über die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen - insgesamt 200 Stellen in den nächsten zehn Jahren - befriedigt werden." (S. 102).


Die Forschungskommission Niedersachsen hat Lehrdeputatsermäßigungen einzelner Professoren im Rahmen eines 'Zeit-Pools' i.H.v. 7 bis 10 % der Gesamtlehrkapazität der Hochschule vorgeschlagen. (Vgl. l.c., S. 281).


[27] Bei der Finanzierung von Großgeräten sollte ein Nutzungsverbund zwischen Universitäten und Fachhochschulen unabhängig vom Standort der Großgeräte abgestrebt werden.