Zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes


Entschließung der 27. HRK-Mitgliederversammlung vom 19.11.2019


Mitgliederversammlung und Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich in Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz und einer Vielzahl von Verbänden aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bereits mehrmals deutlich gegen die in der Novelle des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes vorgesehenen neuen beruflichen Fortbildungsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ ausgesprochen. Folgende Gründe sind für die Hochschulen dabei maßgeblich:

•    Die neuen Bezeichnungen sind für die Praxis ungeeignet. Abschlussbezeichnungen müssen transparent und eindeutig sein; genau dies sind die vorgeschlagenen Bezeichnungen nicht, weil damit ganz unterschiedliche Bildungswege mit fast identischen Bezeichnungen belegt werden. Die neuen Bezeichnungen würden Unklarheit bei der Berufsorientierung Jugendlicher, in Stellenausschreibungen und bei der Personalsuche der Unternehmen erzeugen. Dies gilt auch und insbesondere für den europäischen Kontext, denn Bachelor und Master werden eindeutig als Hochschulabschlüsse wahrgenommen und europaweit lediglich von hochschulischen Einrichtungen vergeben.

•    Die vorgelegte Novelle richtet sich gegen die Errungenschaften des Bologna-Prozesses. Die Einführung von „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ würde eines der wichtigsten europäischen Reformprojekte der vergangenen Jahrzehnte gefährden. Die Verwendung dieser Begriffe unterläuft die von Bund, Ländern und Hochschulen gemeinsam getragenen erheblichen Anstrengungen zur Etablierung eines europaweit akzeptierten und anschlussfähigen Systems für einheitliche akademische Abschlüsse zur Förderung von Austausch und Mobilität.

•    Der Vorschlag des Gesetzes verletzt die Kompetenzverteilung
im föderalen System der Bundesrepublik. Die Bezeichnungen Bachelor und Master stellen hochschulische Abschlussbezeichnungen dar, die allein in die Kompetenz der Länder fallen; ein von der Kultusministerkonferenz eingeholtes Rechtsgutachten kommt mit großem Nachdruck zu dem gleichen Ergebnis.

Die deutschen Hochschulen halten es grundsätzlich für den falschen Ansatz, die Verschiedenheit von hochschulischer und beruflicher Bildung gezielt zu verwischen und damit nicht nur das Profil der akademischen, sondern auch der beruflichen Bildung nachhaltig zu schwächen.

Die Hochschulen begrüßen daher die am 11. November 2019 vom Bundesratsausschuss für Kulturfragen an den Bundesrat ausgesprochene Empfehlung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Hochschulen einheitliche und eigenständige Abschlussbezeichnungen zu entwickeln, die einerseits die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse zum Ausdruck bringen und andererseits Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen ausschließen.

Die Hochschulen appellieren dringend an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, dieser Empfehlung zu folgen, und sind jederzeit bereit, an der vom Ausschuss für Kulturfragen vorgeschlagenen konstruktiven Lösung mitzuarbeiten.