Entschließung des 199. Plenums am 17./18. Februar 2003
Die Hochschulen sind im Rahmen ihres kulturellen Auftrags zur Förderung des Sports verpflichtet. Er ist gesetzlich verankerte Aufgabe (§2 Abs. 4 HRG) und unverzichtbarer Teil des hochschulischen Lebens. Durch die Schulung von sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit, der Verbesserung von physischer und psychischer Belastbarkeit und der Förderung von Kommunikation und Interaktion unter den Hochschulangehörigen haben Sportangebote einen unbestreitbaren Eigenwert für die Hochschule und ihre Mitglieder. Vor dem Hintergrund der veränderten gesellschaftlichen Rolle des Sports und des zunehmenden Wettbewerbs im Hochschulbereich bedarf es aber einer teilweisen Neudefinition von Aufgaben und Organisation des Hochschulsports. Der Hochschulsport leistet bereits jetzt einen essentiellen Beitrag zur Leistungsfähigkeit der Hochschule als Ganzes. Es gilt, in Zukunft diese Leistungen insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten auszubauen:
- Das Vorbild von Studierenden, die sich im Leistungssport zu engagieren bereit sind, fördert den Leistungsgedanken in der Hochschule und wirkt in diesem Sinne auch in den Studienbereich hinein. Die Hochschulen sollten die Leistungssportler in ihrer Studierendenschaft daher nach Kräften fördern.* Dies kann insbesondere durch Studienstrukturen geschehen, die Kompatibilität von Trainings- und Studienabläufen im Rahmen des Vertretbaren ermöglicht. Dabei sind modulare Teilzeitstudienmodelle besonders hilfreich.
- Der Hochschulsport kann im nationalen und internationalen Wettbewerb zwischen den Hochschulen als profilbildendes Element genutzt werden. Das gilt für attraktive Angebote im Breitensport ebenso wie für die Förderung von potentiell medienwirksamen Spitzenleistungen. Die Hochschulen in den USA oder Großbritannien können hier insofern als Vorbilder dienen, als sie den Sportbereich für ihre externe Kommunikation gezielt und erfolgreich einsetzen.
- Die Förderung der Internationalität sollte bei der Konzeption von hochschulsportlichen Angeboten eine besondere Rolle spielen. Die Integration ausländischer Kommilitonen, internationale Wettkampftreffen als Förderinstrument für transnationale wissenschaftliche Zusammenarbeit und die Nutzung der Sportangebote im internationalen Marketing sollten zielgebend sein.
- Die Organisationsformen des Hochschulsports müssen modernisiert werden. Breitensport wird heute viel stärker als noch vor wenigen Jahren im Rahmen kommerzieller Angebote betrieben. Entsprechend ist auch der Anspruch an den Hochschulsport bezüglich Professionalität von Betreuung, Sportstätten und -gerätschaft gewachsen.
* Am 29. Juni 1999 haben die Präsidenten von HRK, Deutschem Sportbund, DSW und Allgemeinem Deutschen Hochschulsportverband (adh) bereits eine "Gemeinsame Erklärung zur Förderung des studentischen Spitzensports" unterzeichnet, in der sie den Muster-Kooperationsvertrag "Partnerhochschulen des Spitzensports" unterstützen. Dieser soll die örtliche Kooperation zwischen Hochschule, Studentenwerk, nationalem Spitzenverband und adh bei der Förderung sportlicher Spitzenleistungen sinnvoll regeln und wurde schon im Februar 1999 von der HRK-Plenarversammlung gebilligt.