Empfehlung des 104. Senats vom 12.6.2007
ECTS im Kontext: Ziele, Erfahrungen und Anwendungsfelder
Die Einführung eines Kreditpunktsystems ist eine der langjährigen Prioritäten des Bologna-Prozesses. In der Praxis der meisten Mitgliedsstaaten des Prozesses - so auch in Deutschland - wird das European Credit Transfer System (ECTS) zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen und -abschlüssen genutzt.
Die Erfahrungen, die die Hochschulen seit der Empfehlung der HRK vom 10.2.2004 gemacht haben, zeigen, dass
- das ECTS verkürzt mit den ECTS-Kreditpunkten gleichgesetzt wird,
- die Chancen und Grenzen des ECTS in seinen verschiedenen Anwendungsfeldern bisweilen falsch eingeschätzt, und
- notwendige Verknüpfungen mit anderen Transparenzinstrumenten und Reformelementen nicht ausreichend beachtet werden.
Zu diesen drei Aspekten gibt die folgende Empfehlung klärende Hinweise.
In einer sachgerechten Nutzung des ECTS im umfassenden Sinne sieht die HRK einen großen Gewinn für das deutsche und das europäische Hochschulsystem. Der Senat der HRK empfiehlt den Mitgliedshochschulen, die Nutzung des ECTS konsequent voranzutreiben.
1. Was ist das ECTS und was ist es nicht?
Das ECTS liefert Instrumente zur Beschreibung eines Studiengangs und seiner Bestandteile.
- Im ECTS-information package der Hochschule beschreibt u.a. die Fakultät bzw. der Fachbereich lernergebnisorientiert die Lehrveranstaltungen bzw. Module eines Studiengangs.
- Das ECTS-Kreditpunktsystem beschreibt den zeitlichen Umfang eines Studiengangs und das relative Gewicht seiner Bestandteile, gemessen am jeweiligen studentischen Arbeitsaufwand. Darüber hinaus beinhaltet es Instrumente, die im Kontext von Gastaufenthalten an anderen Hochschulen die Anrechnung der dort erbrachten Leistungen an der Heimathochschule sichern sollen.
- Im ECTS-learning agreement zwischen Student, Hochschule und Gasthochschule verpflichtet sich der Studierende in Absprache mit der Heimathochschule zu einem Studienprogramm an der Gasthochschule.
- Das ECTS-transcript of records verzeichnet die bestandenen Studienleistungen mit Inhalt, Umfang und Studienerfolg (Titel, Kreditpunkte, Note).
Das ECTS ist nur dann eine umfassende Beschreibung eines Studiengangs, wenn es lernergebnisorientierte Modulbeschreibungen im information package und Informationen zu Studienerfolg und Benotung im transcript of records einbezieht. Es reduziert das Studium nicht auf das Sammeln von Kreditpunkten - Kriterium zum Bestehen von Studienleistungen und abschlüssen sind primär die erreichten Lernergebnisse. Allerdings macht es den Umfang der Leistungen planbar bzw. einschätzbar (siehe 2.1).
Das ECTS stellt ebenfalls nicht Anerkennung automatisch sicher, unterstützt sie aber wesentlich:
- Kreditpunkte liefern Informationen zum relativen Gewicht einer Studienleistung bzw. eine -abschlusses, die Hinweise für die Gleichwertigkeitsprüfung geben (siehe 2.2).
- Die Gesamtheit der ECTS-Instrumente unterstützen die Planung von Gastaufenthalten bei gesicherter Anerkennung der erbrachten Studienleistungen (siehe 2.3).
2. Wo und wie wird das ECTS genutzt?
2.1 Studiengangsplanung unterstützen, Studierbarkeit sicherstellen und Studium flexibilisieren
Grundlagen des ECTS sind Informationen zur zeitlichen Struktur des Studiengangs, gemessen am studentischen Arbeitsaufwand. Eine schematische Umrechnung von Semesterwochenstunden ist nicht sachgerecht. Diese zunächst rein quantitative Beschreibung erfüllt wichtige Funktionen für die Planung und die Durchführung von Studiengängen:
- Planungsinstrument und Studierbarkeit: Mit Hilfe von ECTS-Kreditpunkten beziehen Fakultäten und Fachbereiche die zeitliche Belastung der Studierenden in die Planung von Studiengängen ein, um insbesondere die zeitliche Überlastung der Studierenden zu vermeiden. Das Konzept des Studiengangs muss den Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erlauben. Dabei ist auch die Verteilung des Arbeitsaufwands über die Semesterdauer zu beachten. Die Hochschulen müssen die planerischen Ansätze im Rahmen des Qualitätsmanagements empirisch überprüfen. Deutliche Abweichungen des durchschnittlichen realen vom planerischen Arbeitsaufwand müssen zu Korrekturen führen. Es leitet sich kein Anspruch des einzelnen Studierenden ab, die Lernergebnisse in der angesetzten Zeit erreichen zu können.
- Dieses Planungsinstrument kann auch zur Gestaltung eines Teilzeitstudiums genutzt werden, insbesondere um studierbare Muster-Studienpläne zu erstellen. Es kann Grundlagen schaffen für einen definierten, optionalen Status von Teilzeitstudierenden.
- Flexibilisierung des Studiums: Modularisierte Studiengänge, deren Module durch Lernergebnisse beschrieben sind, sollten es erlauben, die Lernergebnisse des Studiengangs auf mehreren Wegen, etwa mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Anwendungsfeldern o.ä. zu erreichen. Kreditpunkte unterstützen diese Flexibilität, indem sie sowohl in der Planung als auch in der Bewertung von Modulen quantitative Hinweise zu deren Gleichwertigkeit geben.
- Definition der Abschlussniveaus: Kriterien für das Erreichen eines Studienabschlusses - und damit auch für die Planung des Studiengangs - sind primär die zu erreichenden, fachspezifischen Lernergebnisse. Die zeitlichen Vorgaben zum Erreichen dieser Lernziele sind flexibel (180 bis 240 ECTS-Punkte für den Bachelor, 60 bis 120 ECTS-Punkte für den Master). Diese Margen sollten für unterschiedliche Studiengangsprofile genutzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Länder eine minimale Regelstudienzeit bis zum Abschluss des Masters auf 300 ECTS-Punkte festgelegt hat.
2.2 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Abschlüssen unterstützen
Hochschulen müssen Studienleistungen und Abschlüsse, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, im akademischen Sinne anerkennen, wenn sie gleichwertig sind im Sinne einer Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung, nicht eines schematischen Abgleichs. ECTS-Kreditpunkte unterstützen Anerkennungsentscheidungen der Prüfungsausschüsse in den Fakultäten und Fachbereichen, sind aber für sich genommen kein hinreichendes Instrument. Abweichungen im quantitativen Umfang allein sind in der Regel - und anders als häufig praktiziert - keine hinreichende Begründung für die Verweigerung der Anerkennung. Im Mittelpunkt der Gleichwertigkeitsprüfung stehen die Lernergebnisse und die Qualität der Programme.
Die Anerkennung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen, sei es aus Aus- und Weiterbildungsgängen, sei es aus der beruflichen Praxis, kann sich nur auf Lernergebnisse bzw. erworbene Kompetenzen stützen. Ein zeitlicher Deskriptor kann nicht Grundlage eines Vergleichs von so unterschiedlichen Lernprozessen sein.
2.3 Studienaufenthalte an Gasthochschulen planen und Anerkennung im Vorfeld sicherstellen
Größte Sicherheit für die Anerkennung von Studienleistungen bei Aufenthalten an (inländischen oder ausländischen) Gasthochschulen erreichen Studierende durch Vereinbarungen im Vorfeld mit Heimat- und Gasthochschule. Auch hier ergänzen Kreditpunkte als quantitatives Maß den fachlich-inhaltlichen Vergleich der Lernergebnisse. Die Bestandteile des ECTS insgesamt machen Studiengänge und Module wechselseitig transparent und erlauben Vereinbarungen über Äquivalenzen und Anerkennung:
Bedingung ist erstens, dass das ECTS-information package zuverlässig, stets aktuell und leicht zugänglich ist, damit das Studium an der Gasthochschule geplant und Äquivalenzen im Vorfeld eingeschätzt werden können. Zweitens sollten ECTS-learning agreements zusätzlich Äquivalenzen der vereinbarten Studien- und Prüfungsleistungen an der Gasthochschule zu heimischen Leistungen explizit festhalten. Die Anerkennung der an der Gasthochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist in geeigneter Weise verbindlich zu machen, z.B. Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden. Beide Hochschulen müssen einfache Verfahren für kurzfristig notwendige Änderungen des learning agreements bereitstellen.
3. Wie muss das ECTS mit anderen Transparenzinstrumenten und Reformelementen verbunden werden?
Die Ziele des ECTS können nur in Verbindung mit weiteren Transparenzinstrumenten und Reformelementen erreicht werden.
Lernergebnisorientierte AnerkennungsverfahrenStudentische Mobilität ist wesentlich dann attraktiv, wenn an der Gasthochschule erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Die oftmals zu restriktive Anerkennungspraxis an deutschen Hochschulen ist allerdings ein wesentliches Mobilitätshindernis. Hochschulen müssen daher Anerkennungsverfahren implementieren und sichern, die qualitätsbewusst, aber auch unbürokratisch und vertrauensvoll gegenüber der Gasthochschule, ihren Lehrenden und ihren Prüfungen gestaltet sind.
Richtlinie ist das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention). Es sieht eine Anerkennung vor, sofern nicht ein "wesentlicher Unterschied" belegt werden kann (Art. V.1 und VI.1). Die "Recommendation on Criteria and Procedures for the Assessment of Foreign Qualifications" präzisiert, dass ein wesentlicher Unterschied liegen kann in
- zu unterschiedlichen Lernergebnissen;
- so starken Unterschieden in der Struktur von Lehrveranstaltung bzw. Studiengang, dass Lernergebnisse nicht gleichwertig sein können;
- zu großen, nachweislichen Qualitätsunterschieden;
- zu unterschiedlichen akademischen oder berufsrechtlichen Berechtigungen, zu denen ein Abschluss führt;
- zu hohem Alter der erworbenen Qualifikation.
Starke Abweichungen im Umfang sind dabei nicht mehr und nicht weniger als ein Hinweis unter mehreren auf die mögliche Ungleichwertigkeit der Lernergebnisse.
Lernergebnisorientierung der Studiengänge und ModuleHochschulen müssen sicherstellen, dass Studiengänge und Module lernergebnisorientiert geplant und beschrieben sind. Sowohl Studierende als auch Lehrende und Anerkennungsstellen können Studiengänge und Studienleistungen/Module dann leichter bewerten. Die Beschreibungen müssen als Modulhandbücher und als Teil des ECTS-information packages leicht zugänglich zur Verfügung stehen.
Orientierung am Qualifikationsrahmen
Die verbindliche Orientierung der Studiengänge an Qualifikationsrahmen erleichtert die Gleichwertigkeitsprüfung der Lernergebnisse. Hochschulen müssen sicherstellen, dass die Fakultäten und Fachbereiche den fachübergreifenden Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse in der Studiengangsplanung zugrunde legen, der seinerseits mit dem Qualifikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum harmoniert. Diese abstrakten Niveaubeschreibungen sind auf das jeweilige Fach und Studiengangsprofil zu beziehen. In dem sie fachbezogene TUNING-Netzwerke und fachspezifische Qualifikationsrahmen nutzen, können sie die inhaltliche Gleichwertigkeit innerhalb der Fachkultur noch besser koordinieren.
Modularisierung
Module als übergreifende Lehreinheiten mit gemeinsamen Lernergebnissen machen Studiengänge leichter lesbar und erleichtern damit auch fachlich-inhaltliche Vergleiche. Sie sind lernergebnisorientiert zu beschreiben und sollten weder zu kleinteilig, noch - aus studienorganisatorischen Gründen - zu groß oder semesterübergreifend zugeschnitten sein. Modulgrößen zwischen 4 und 6 Kreditpunkten oder ein Vielfaches davon haben sich bewährt. Die Hochschulen müssen sicher stellen, dass dieses Organisationsprinzip beachtet wird.
Studienbegleitende Prüfungen
Im Rahmen der neuen Studienstruktur sollen Prüfungen im Wesentlichen studienbegleitend, also im zeitlichen Rahmen des jeweiligen Moduls, durchgeführt werden. Die Prüfungen zielen auf die jeweils angestrebten Lernergebnisse bzw. Kompetenzen ab. Ebenso wie die Module selbst sollten sie inhaltlich übergreifend und nicht zu kleinteilig sein, sodass der Prüfungsaufwand leistbar bleibt. Dieses Prinzip bedeutet keine Fragmentierung des Lernprozesses, denn im Rahmen des Studiengangs bauen die Module - und damit auch ihre Prüfungen - aufeinander auf oder stehen in anderer Weise in Bezug zueinander. Die Akkumulation von Kreditpunkten ist insofern lediglich eine technische Abbildung dieses Prüfungswesens.
Diploma Supplement
Hochschulen müssen Studienabschlüsse ergänzend zu Zeugnissen und Urkunden durch das international und gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen erarbeitete Diploma Supplement darstellen und es an die Studierenden kostenfrei ausgeben. Auch dort sind - neben Angaben zur gradverleihenden Institution - die Studiengänge lernergebnisorientiert und ergänzend auch quantitativ darzustellen. Anders als das transcript of records enthält es keine oder nur sehr begrenzte individualisierte Angaben.
Ausblick
Die EU-Kommission wird das ECTS voraussichtlich weiterentwickeln und mit anderen Bildungsbereichen verbinden. Sie verfolgt das Ziel, ein übergreifendes Kreditpunktsystem für Lebenslanges Lernen zu schaffen. Die HRK begleitet diese Entwicklungen aktiv und kritisch. Sie wird gegebenenfalls erneut eine Empfehlung zur Anwendung eines veränderten ECTS aussprechen.