Beschluss des 98. Senats vom 10.2..2004
Ein wichtiges Ziel der neuen Studienstruktur ist es, das Ausbildungssystem zu flexibilisieren und die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen, aber auch zwischen dem Hochschulsystem und dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die gestufte Studienstruktur ermöglicht eine flexible Gestaltung des Ausbildungsweges für die Studierenden.
Ein Bachelor ermöglicht den Einstieg in das Berufsleben, die Vertiefung und Erweiterung des Studiums in einem Masterstudiengang - anwendungs- oder forschungsorientiert - und die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterbildung nach einer Phase der Berufstätigkeit. Ein Masterabschluss berechtigt formal zur Aufnahme eines Promotionsverfahrens als Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere. Im Sinne des Lebenslangen Lernens gilt es, diese Durchlässigkeit zu erhalten und zu verbessern.
Die Verantwortung für die Zulassung von Studierenden zu einem Masterstudiengang und zur Promotion liegt allein bei den Hochschulen. Die Zulassungsentscheidung muss auf der Grundlage der fachlichen Qualifikationen des Bewerbers und vor dem Hintergrund des spezifischen Profils eines Studiengangs und den damit zusammenhängenden inhaltlichen Anforderungen getroffen werden. Eine rein formale Auswahl, die auf einer Differenzierung nach Hochschultypen basiert, ist mit der Zielsetzung der gestuften Studienstruktur nicht vereinbar und im Interesse der gewünschten Durchlässigkeit nicht akzeptabel.
Die HRK erwartet daher, dass davon abweichende Regelungen korrigiert werden. Die Hochschulen sollten so schnell wie möglich geeignete Verfahren entwickeln, um eine objektive Auswahl auf der Grundlage von Qualifikationen sicher zu stellen. Die entsprechenden Zulassungskriterien in den Prüfungs- und Promotionsordnungen sollen auf eine hohe Qualität der Ausbildung zielen und gleichzeitig eine grundsätzliche Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen sicher stellen.