Der 10. Mai 1933 gehört zu den dunkelsten Tagen in der Geschichte der deutschen Hochschulen. In mehr als 20 Universitätsstädten wurden damals in einem pseudo-rituellen Akt der Ächtung und symbolischen Auslöschung vor aller Augen die Bücher missliebiger Autorinnen und Autoren verbrannt. Indem Rektoren, Professoren und Studierende die Werke oftmals jüdischer Verfasser demonstrativ vernichteten, zerstörten sie zentrale Werte, auf denen Hochschulen beruhen: Meinungsfreiheit, Pluralität, Toleranz und Offenheit. Heute schützt Artikel 5 des Grundgesetzes nicht nur die Freiheit der Kunst, sondern auch die Freiheit von Forschung und Lehre. Sie bildet die Grundlage all unseres Handelns. Der 10. Mai 1933 mahnt uns, beharrlich für diese Freiheit einzutreten, sie zu verteidigen und ihre Werte zu leben.
Peter-André Alt
Präsident der Hochschulrektorenkonferenz
Berlin, 10. Mai 2021