Nach dem Beschluss der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch den Bundesrat äußerte sich der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Prof. Dr. Peter-André Alt heute in Berlin:
„Die Entscheidung des Bundesrats nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis. Insbesondere nachdem der Bundesrat im Juli eindeutige berufliche Abschlussbezeichnungen gefordert hatte, konnten die deutschen Hochschulen einen anderen Ausgang der Abstimmung erhoffen.
Die Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sind verwirrend, für Jugendliche in der Berufsorientierung wie für Arbeitgeber. Statt die Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Abschlüsse zu unterstreichen, verwischen die neuen Bezeichnungen die Unterschiede und beeinträchtigen die Sichtbarkeit beruflicher Qualifikationen. Das gilt insbesondere im europäischen Ausland, wo die Titel Bachelor und Master ausschließlich im wissenschaftlichen Kontext vergeben werden. Auf diese Weise gefährdet die nun getroffene Entscheidung die bereits erreichten Ziele des Bologna-Prozesses und damit eines der wichtigsten europäischen, von Bund, Ländern und Hochschulen gemeinsam getragenen Reformprojekte der vergangenen Jahrzehnte.
Die HRK hat mehrmals angeboten, die deutschlandweit wie international überaus anerkannte Berufsbildung bei der Entwicklung eigener, eindeutiger Marken zu unterstützen – leider ohne Ergebnis. Dass der Bundesrat nun die Empfehlung der Hochschulen und zahlreicher Berufsverbände übergeht, ist sehr bedauerlich. Wir müssen nun die Konsequenzen dieser Entwicklung beraten.“
Die HRK hatte sich bereits mehrfach gegen die in der geplanten Gesetzesnovelle vorgesehene Änderung der Abschlussbezeichnungen ausgesprochen, unter anderem in Beschlüssen des HRK-Senats und der Mitgliederversammlung sowie einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verein Deutscher Ingenieure.