Vor der Beratung des Bundestags über die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erklärt Prof. Dr. Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK):
„Mit großer Besorgnis hat die Hochschulrektorenkonferenz die gestrige Empfehlung des Ausschusses des deutschen Bundestages für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) aufgenommen. Nach wie vor wird dort an der Verwendung der Bezeichnungen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ festgehalten.
In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und einer Vielzahl von Organisationen aus Wirtschaft und Wissenschaft appelliert die HRK dringend an den Deutschen Bundestag, von der Verwendung dieser Begriffe abzusehen. Dem großen europäischen Reformprojekt des Bologna-Prozesses und dem deutschen Hochschulsystem insgesamt, aber auch der für Deutschland so wichtigen beruflichen Bildung droht hier ein langfristig wirksamer, schwerer Schaden.“
Zuletzt hatte sich bereits der Senat der HRK gegen die geplanten Abschlussbezeichnungen ausgesprochen.