Das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern Leitfragen zu Hochschulkooperationen mit der Volksrepublik China verabschiedet. Diese ergänzen die allgemeinen Leitlinien und Standards für internationale Hochschulkooperationen, die die HRK bereits im letzten April formuliert hatte. In der neuen Veröffentlichung werden nun Handlungsnotwendigkeiten und -optionen speziell in der Kooperation mit China beschrieben. Sie soll sowohl den Hochschulen als Institutionen wie auch einzelnen Hochschulangehörigen Anregung, Hilfestellung und Orientierung beim Aufsetzen und Weiterentwickeln tragfähiger Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen bieten.
Die Volksrepublik China ist ein wichtiger Kooperationspartner der deutschen Hochschulen; es gibt knapp 1.400 Kooperationsvereinbarungen mit chinesischen Partnereinrichtungen.
„Auf vielen Gebieten ist die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit China hoch attraktiv, in einigen Wissenschaftsfeldern ist sie essenziell“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt heute in Berlin. „Es gibt also ein hohes Interesse an Dialog und Kooperation mit chinesischen Forschenden und Studierenden. Wir verzeichnen in den vergangenen Jahren allerdings auf chinesischer Seite Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit und eine Zunahme rechtlicher Auflagen und organisatorischer Hürden in der Zusammenarbeit. In dieser Situation sollen die Leitfragen helfen, Kooperationen bzw. Kooperationsperspektiven im Einzelfall zu bewerten.“
HRK-Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Bernd Scholz-Reiter, der die HRK-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Leitfragen geleitet hat: „Notwendig ist ein differenzierter Blick auf die konkreten Rahmenbedingungen, Ziele und Inhalte einzelner Kooperationen. So lassen sich gegebenenfalls Klärungen mit den chinesischen Partnern einleiten und gleichzeitig lohnende Entwicklungspfade aufzeigen. Dazu sollen die Leitfragen beitragen.“
Die Leitfragen richten sich an die deutschen Hochschulen und adressieren im Sinne einer verstärkten Sensibilisierung Chancen und Risiken aus Sicht der deutschen Akteure. Es ist vorgesehen, die Leitfragen in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Zum Text des Beschlusses