Standards und Spezifika der Studienberatung an Hochschulen beschreibt eine gestern verabschiedete Entschließung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Als integralen Bestandteil der Hochschulaufgaben bezeichnet darin die HRK-Mitgliederversammlung die Unterstützung Studieninteressierter und Studierender im gesamten Student Life Cycle. Dieser bezieht sich auf die Information und Beratung Studieninteressierter, die Gewinnung, Auswahl und Zulassung der Studierenden, auf die einzelnen Studienabschnitte und schließlich den Berufseinstieg der Alumni.
Ein eigenes, hochwertiges Beratungsangebot sei daher ein profilbildendes Element für jede Hochschule. Die HRK-Mitgliederversammlung weist auf die große Erfahrung der Hochschulen auf diesem Gebiet hin. HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu heute in Berlin: „Die Angebote sind heute umfangreich und vielfältig, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen zu entsprechen. Dazu gehört neben den zentralen und fachspezifischen Studienberatungen auch Unterstützung beim Eintritt in den Beruf, etwa für Studierende, die an eine Unternehmensgründung denken oder in der Wissenschaft Karriere machen wollen. In den letzten Jahren haben die Hochschulen erheblich in den Aufbau beispielsweise von Career Services und Alumni-Arbeit investiert. Das Personal in den Beratungsstellen ist hochqualifiziert, die Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden selbst.“
Die HRK fordert, dass externe Anbieter vergleichbarer Beratungsleistungen ebenso unabhängig, kompetent und an den Interessen der Studierenden orientiert arbeiten wie die Hochschulen selbst. Es liege im Ermessen der jeweiligen Hochschule, ob sie externe Anbieter einbeziehe. Für diesen Fall müsse sie klare Kriterien für Qualität und Leistung mit den Partnern vereinbaren und diese überprüfen.
Text der Entschließung