Die HRK kritisiert scharf pauschale und untaugliche Regelungen für den Lehr- und Studienbetrieb an den Hochschulen in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD derzeit für die zweite und dritte Lesung im Bundestag abgestimmten Entwurf einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu soeben in Berlin:
„Für die Hochschulen sind die aktuellen Nachrichten aus den Ausschüssen des Bundestags sehr beunruhigend. Der derzeitige Stand des Entwurfs ignoriert Spezifika, Anforderungen und Möglichkeiten der Hochschullehre in der Pandemie und gefährdet die bisherigen Leistungen der Hochschulen.
Eine pauschale und ausnahmslose Untersagung jeglicher Präsenzformate ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 165 würde eine erhebliche Zahl an Studierenden unmittelbar schädigen. Die HRK fordert den Erhalt der bisherigen, ohnehin minimalen Praxismöglichkeiten in Lehre und Studium. Labortätigkeiten, praktische Ausbildungsabschnitte, künstlerische Übungen und Prüfungen sowie der Zugang zum Bestand der Hochschulbibliotheken müssen und können auch bei höheren Inzidenzen aufrechterhalten werden. Die Hochschulen haben kontinuierlich bewiesen, dass dies unter ausreichendem Schutz aller Beteiligten verantwortungsvoll durchführbar ist. Für die Betroffenen stehen hier für den Studienerfolg vitale Angebote der Hochschulen auf dem Spiel, für die Gesellschaft neben vielem anderen die Qualifizierung zukünftiger Medizinerinnen und Mediziner.
Die bislang geplante undifferenzierte Regelung, an Hochschulen ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 100 bereits auf „Wechselunterricht“ umzustellen, bedeutet zudem eine völlig sachfremde Übertragung des schulischen Modells auf den akademischen Betrieb. Hochschullehre vollzieht sich nicht in Klassenverbänden. Veranstaltungen sind teilweise völlig, teilweise überhaupt nicht digital organisierbar. Die Hochschulen haben dementsprechende Lösungen bislang eigenverantwortlich gefunden – mit großer Umsicht und in Kenntnis der jeweiligen Möglichkeiten und Notwendigkeiten.
Ich erwarte und fordere, dass Bund und Länder sachgerechte Regelungen finden.“
Die HRK hatte bereits vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses in einer Mitteilung ihre Forderungen an den Gesetzgeber formuliert.