„Wenn die Abgeordneten die Digitalisierung in Deutschland ernsthaft voranbringen und die deutsche Wissenschaft fördern wollen, dürfen sie die roten Linien der Hochschulen nicht überschreiten
“, so der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler angesichts der für die kommende Woche geplanten Verabschiedung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes. „Ich bitte sie noch einmal nachdrücklich, das Gesetz in der von der Regierung eingebrachten Fassung zu verabschieden.
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Für die Hochschulen gebe es bei dem Gesetzentwurf zwei rote Linien, sagte Hippler.
Zum einen müsse die erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die akademische Lehre in angemessener Höhe pauschal abgegolten werden. „Das ist die einzig denkbare Regelung, die der Dynamik der akademischen Lehre entspricht. Eine Erfassung jeder einzelnen Nutzung ist im Lehrbetrieb der Hochschulen nicht realisierbar.
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Zum anderen sei der explizite Vorrang der geplanten Schrankenregelungen vor vertraglichen Regelungen unverzichtbar. Dieser sorge dafür, dass Hochschulen nicht erst aufwändig prüfen müssten, ob ein angemessenes Angebot eines Verlages vorliege, bevor sie bereits lizenzierte Materialien nutzen. „Die Pauschalvergütung würde entwertet, wenn eine Einzelfallprüfung von Verlagsangeboten vorgeschaltet werden müsste
“, so der HRK-Präsident.
Er appellierte an die Abgeordneten „Ermöglichen Sie den Studierenden, auch im kommenden Wintersemester auf digitale, semesterbegleitende Unterlagen zurückgreifen zu können. Sollte der Bundestag das Gesetz nicht wie geplant verabschieden, werden die Hochschulen aller Voraussicht nach ihre digitalen Angebote für die Lehre abschalten müssen. Dies wäre ein fatales Signal für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
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