Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am Dienstag in einer erneut digitalen Sitzung die Perspektiven für das Wintersemester 2021/22 angesichts der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie beraten.
„In Anbetracht der deutlich abnehmenden Infektionszahlen und der weitgehenden Abschaffung der Impfpriorisierungen wächst bei allen Beteiligten die Hoffnung auf eine allmähliche Normalisierung der Studienbedingungen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt heute in Berlin. „Die Hochschulen wollen die entstehenden Optionen für Präsenzveranstaltungen rasch und in größtmöglichem Umfang nutzen. Sie müssen zugleich aber ihrer Verantwortung für die Studierenden und Lehrenden gerecht werden und die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie in ihre Planungen einbeziehen.“
In dieser Lage nütze eine reine Ankündigungspolitik niemandem, so die einhellige Haltung des Senats. HRK-Präsident Alt: „Eine umfassende Rückkehr zum Präsenzbetrieb kann erst dann seriös angekündigt werden, wenn eine realistische, verantwortungsvolle Planung möglich ist. Die wichtigsten Faktoren für diese Planung liegen aber nicht im Entscheidungsbereich der Hochschulen.“
Nötig sind nach Auffassung des Senats in erster Linie klare rechtliche Regelungen für die Teilnahmevoraussetzungen an Lehrveranstaltungen und Prüfungen. So müsse über maximale Gruppengrößen und die Testung (Negativtestnachweis bzw. kontrollierter Selbsttest) ebenso eine Regelung getroffen werden wie über die Abstandspflicht und etwaige Ausnahmen. Allein aus den Abstandsgeboten ergebe sich aufgrund der Raumkapazitäten eine Obergrenze für die Anzahl der durchführbaren Veranstaltungen. Auch sei eine klare Regelung zu etwaigen Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen erforderlich.
Darüber hinaus müssten die Planungen auch umsetzbar sein. Für Hochschulen völlig ungeeignet seien die immer wieder ins Spiel gebrachten, in Schulen praktizierten Modelle von Wechselunterricht und Kohortenbildung. Hybride Veranstaltungen als Mischung aus Präsenz- und Distanzlehre seien in der Breite nicht umsetzbar. Die Logistik für umfassende Zugangskontrollen im Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen sei bei den Hochschulen weder vorhanden noch finanzierbar.
Der Senat unterstrich schließlich nachdrücklich die Forderung des HRK-Präsidenten, Studierende und Lehrende bei der Impfkampagne besonders zu unterstützen. Eine rechtzeitige Immunisierung eines möglichst großen Anteils dieser Personengruppen sei für Präsenzangebote im kommenden Wintersemester von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten Impfzentren offen gehalten, Universitätsmedizin und hochschulische Betriebsärzte eingebunden werden. Wer zum Wintersemester vollständig geimpft sein wolle, müsse je nach Impfstoff spätestens Mitte Juli ein erstes Impfangebot erhalten.
HRK-Präsident Alt: „Wenn die Rahmenbedingungen ähnlich bleiben, wie sie es jetzt sind, werden die Hochschulen wie schon teilweise zum Ende des laufenden Sommersemesters im kommenden Wintersemester zumindest Teilöffnungen mit festgelegten Obergrenzen realisieren können. Man muss den Studierenden aber in jedem Fall raten, an ihre Studienorte zurückzukehren, damit sie Präsenzangebote auch wirklich wahrnehmen können. Die Hochschulen planen selbstverständlich mit unterschiedlichen Szenarien für Veränderungen der Pandemielage; diese werden der weiteren Entwicklung fortlaufend angepasst.“