Die aktuelle Situation erlaubt noch keine Rückkehr zu einem normalen Präsenzbetrieb an den Hochschulen. Darauf wies der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in seiner digitalen Sitzung am Dienstag hin. „In einem intensiven Austausch über die Lage in den Ländern, den verschiedenen Hochschulen und Fächern wurde sehr deutlich, dass es zu einer differenzierten Mischung aus digitalen und Präsenz-Lehrangeboten derzeit keine Alternative gibt“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt im Anschluss an die Sitzung. „Die Hochschulen bleiben bei ihrer von Verantwortungsbewusstsein und wissenschaftlich begründeter Vorsicht bestimmten und bereits im Juni des letzten Jahres grundsätzlich formulierten Haltung.“
„Bei Entscheidungen über eine Rückkehr zum Präsenzstudium ist eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Die Hochschulen sehen sich weiterhin in der Pflicht zu gründlicher Abwägung entsprechend der jeweils konkreten Situation. Priorität haben die Veranstaltungen, die in digitaler Form nicht oder nur unter erheblichem Aufwand oder Einbußen realisiert werden können“, erklärte Alt. Dazu zählten vor allem Labor- und sonstige praktische Übungen sowie entsprechende Prüfungen. Je nach Fächern und Hochschulen seien die Bedarfe und die Möglichkeiten sehr unterschiedlich. Für viele künstlerische Studiengänge, für ein Medizin- oder ein Sportstudium etwa sei der Verzicht auf Präsenzangebote besonders einschneidend.
Die Hochschulen sehen die vermehrten Testmöglichkeiten als potenzielle Elemente ihrer bewährten Hygienekonzepte und als Chance, Veranstaltungen mit klar abgegrenztem, kleinem Teilnehmerkreis in Präsenz nach und nach wieder durchzuführen. Voraussetzung sei neben der entsprechenden Entwicklung der Infektionslage allerdings, dass die Hochschulen Zugriff auf die dafür benötigten finanziellen und logistischen Ressourcen hätten. So müssten etwa neben den Schnelltests auch PCR-Tests für positiv (und womöglich falsch-positiv) Getestete unmittelbar zur Verfügung stehen und Faktoren wie An- und Abreise zu Veranstaltungen und die Raumsituation außerhalb der eigentlichen Veranstaltungsbereiche mit berücksichtigt werden.
Der Senat bekräftigte die Forderung des HRK-Präsidenten an Bund und Länder, bei ihren künftigen Vereinbarungen zur Pandemiebekämpfung den Hochschulbereich nicht zu ignorieren und der hohen Belastung für Lehrende und Studierende sowie der in der Pandemie wiederholt unter Beweis gestellten Leistungsfähigkeit der Hochschulen Rechnung zu tragen. Für einen substanziellen Fortschritt sei aber, so der Senat, die Entwicklung der Impfkampagne letztlich entscheidend.