Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ruft den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags dazu auf, einen umfassenden Prozess zur weiteren Akademisierung der Gesundheitsberufe unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschulen anzustoßen. Mit dem gestern im Ausschuss beratenen Entwurf zu einem Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG) beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Laufzeit der Modellklauseln für Studiengänge in den Gesundheits- und Therapieberufen bis Ende 2024 zu verlängern. Diese Verlängerung sollte nach HRK-Auffassung für einen entsprechenden ressort- und ebenenübergreifenden Prozess genutzt werden.
Seit dem Jahr 2009 können deutsche Hochschulen auf Grundlage der Modellklauseln für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie primärqualifizierende, direkt zu einer Berufszulassung führende Studiengänge entwickeln. HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die Konzeptions- und Erprobungsphase für diese akademischen Qualifizierungspfade ist, nicht zuletzt aufgrund der positiven Evaluierungen, aus Sicht der Hochschulen abgeschlossen. Auf Grundlage der bestehenden Erfahrungen sollten die Studiengänge spätestens ab 2024 sukzessive in den Regelbetrieb überführt werden.“
Dies sei im Sinne einer konsequenten Qualitätssteigerung in der Gesundheitsversorgung erforderlich. Gleichzeitig würden die beruflichen Perspektiven der Absolventinnen und Absolventen und die inzwischen etablierten Forschungs- und Kooperationsaktivitäten der Hochschulen gesichert.
„Der notwendige Schritt in den Regelbetrieb ist komplex. Es bedarf konsentierter Grundsatzentscheidungen, Zeitpläne, Regelungen und Finanzierungsperspektiven auf Bundes- und Landesebene sowie bei den Sozialversicherungsträgern. Die HRK setzt sich hierzu nachdrücklich für einen gemeinsamen Roadmap-Prozess der Wissenschafts- und Gesundheitsseite des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Hochschulen ein. Dies hat das HRK-Präsidium bereits im letzten Monat an die Politik herangetragen“, so Professor Alt.
HRK-Vizepräsidentin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein: „Der Ausbau hochschulischer Qualifizierungswege fördert grundsätzlich die Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsversorgung. Die Übertragung von Ausbildungsaufgaben in der Hebammenausbildung und der Pflege hat aber gezeigt, dass für den qualitätsgeleiteten, Wissenschaftlichkeit und Praxis verbindenden Betrieb von Studiengängen eine nachhaltige Finanzierungsperspektive zwingend notwendig ist. Nicht zuletzt in Verantwortung für Patientinnen und Patienten ist es nötig, die Akademisierung im Gesundheitsbereich planvoll sowie mit Hochschulen und Versorgungsinstanzen abgestimmt voranzutreiben.“